Ein Strafantrag ist das Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Straftat strafrechtlich verfolgt wird. Er ist von der Strafanzeige zu unterscheiden (s. u.).

Geregelt ist der Strafantrag in Deutschland in den bis 77e des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO).

Antragsdelikt, Offizialdelikt

Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung (z. B. bei Hausfriedensbruch und in der Regel auch bei Beleidigung). Den Gegensatz hierzu bildet das Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird.

Es werden absolute und relative Antragsdelikte unterschieden. Bei absoluten Antragsdelikten ist die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vom Vorliegen eines Antrages abhängig (z. B. StGB: Hausfriedensbruch), wohingegen bei den relativen Antragsdelikten die Strafverfolgungsbehörde sich über das Fehlen des Strafantrags hinwegsetzen darf, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Dies ist eine Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft, die nach herrschender Meinung vom Gericht nicht überprüft werden kann. Ein relatives Antragsdelikt ist z. B. die (einfache) Körperverletzung (, StGB).

Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar (, Abs. 4, Abs. 2 StGB). Noch weiter gehen die Beschränkungen bei den genannten Delikten, wenn die Tat durch einen Angehörigen des Geschädigten begangen wird oder zwischen Täter und Geschädigtem eine häusliche Gemeinschaft besteht. Dann kann die Tat als absolutes Antragsdelikt unabhängig von der Schadenshöhe gemäß StGB nur auf Antrag verfolgt werden.

Umgekehrt wird das relative Antragsdelikt Abs. 2 StGB (Computersabotage bei betrieblichen oder behördlichen Datenverarbeitungen) zu einem Offizialdelikt, wenn ein besonders schwerer Fall gemäß Abs. 4 StGB vorliegt, denn StGB sieht nur für Abs. 1 bis 3 ein Antragserfordernis bzw. das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung vor.

Die Staatsanwaltschaft bzw. Strafverfolgungsbehörde wird in der Regel erst dann tätig, wenn ein wirksamer Strafantrag vorliegt.Rainer Griesbaum in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage 2019, § 158 Rn. 33. Nur wenn zu befürchten ist, dass wichtige Beweismittel verloren gehen könnten, beginnt sie schon zuvor mit den Ermittlungen. Spätestens bei Anklageerhebung muss der Strafantrag jedoch vorliegen.

Rechtsnatur

Der Strafantrag ist nicht Tatbestandsmerkmal oder Strafbarkeitsbedingung, sondern nur Prozessvoraussetzung (Strafverfolgungsvoraussetzung).Nikolaus Bosch in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 77 Rn. 6–8.Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. April 1954, Aktenzeichen = NJW 1954, 1413, beck-online.Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 1994, Aktenzeichen: = NStZ 1994, 281, beck-online. Die Tat ist daher auch dann rechtswidrig, wenn kein Strafantrag gestellt wird. Ohne einen nötigen Strafantrag liegt zwar eine Straftat vor, das Verfahren ist aber (ergänze: jedenfalls bei absoluten Antragsdelikten) einzustellen. Im praktischen Sinne kann die Staatsanwaltschaft nur dann ermitteln, wenn ein Antrag vorliegt und wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine begangene Straftat vorliegen. Voraussetzung ist der nötige Anfangsverdacht. Durch Beweisverbote, die regelmäßig bei Informationen im Kernbereich privater Lebensgestaltung entstehen, kann die Behörde im praktischen Sinne keine Verfolgung anstreben, auch wenn es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt.

Eine Festnahme aufgrund eines Verdachtes einer absolut antragspflichtigen Straftat (absolutes Antragsdelikt) ist auch dann möglich, wenn kein Strafantrag vorliegt. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist, Abs. 3 StPO.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist, StGB. Dies ist derjenige, in dessen Rechtsbereich die Tat unmittelbar eingreift bzw. beim Versuch eingreifen sollte.Nikolaus Bosch in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 77 Rn. 10. Dies ist der Träger des durch die Tat unmittelbar verletzten Rechtsguts.Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 1983, Aktenzeichen: Es ist also eine Frage des persönlichen Schutzbereiches der jeweils verletzten Strafnorm.Jens Dallmeyer in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2020, § 77 Rn. 14. Bei Hausfriedensbruch nach § 123 StGB ist also Verletzter der Inhaber des Hausrechts.

Das Antragsrecht ist höchstpersönlich und erlischt in der Regel mit dem Tod.Nikolaus Bosch in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 77 Rn. 10. Dies ist beispielsweise beim Haus- und Familiendiebstahl nach StGB der Fall.Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Dezember 2016, Aktenzeichen = NStZ-RR 2017, 211, beck-online. Das Antragsrecht ist weder vererblich noch durch Rechtsgeschäft übertragbar. Wolfgang Mitsch in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2016, § 77 Rn. 12. Nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen geht das Antragsrecht beim Tode auf die Angehörigen über (§ 77 Abs. 2 StGB).

Bei Geschäftsunfähigkeit bzw. beschränkter Geschäftsfähigkeit des Verletzten ist der gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormund, BetreuerBundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juli 2014, Aktenzeichen Rn. 11 ff.) antragsberechtigt (§ 77 Abs. 3 StGB); ein Betreuer aber nur dann, wenn er für diesen Aufgabenkreis bestellt wurde.OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Dezember 2012, Aktenzeichen = NStZ-RR 2014, 143, beck-online.Jens Dallmeyer in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2020, § 77 Rn. 18. Einer ausdrücklichen Erwähnung der Befugnis zur Stellung eines Strafantrags bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die Betreuung gerade wegen der Aufdeckung möglicher strafrechtlich relevanter Vorwürfe nötig war.Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juli 2014, Aktenzeichen Rn. 9 = NJW 2014, 2968 (2969).Ähnlich: Anette Greger/Jochen Weingarten, Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar, 13., neu bearb. Aufl., Band 6 §§ 69-79b, Berlin, Boston: De Gruyter, 2020, § 77 Rn. 44, Zitat: „maßgeblich ist der in der Anordnung der Betreuung zum Ausdruck gebrachte Betreuungsbedarf zum Zeitpunkt der Anordnung; eine explizite Zuweisung der Berechtigung ist daher nicht unbedingt erforderlich“.

Bei Amtsträgern kann in bestimmten Fällen den Antrag auch der Dienstvorgesetzte stellen, StGB. Siehe hierzu zum Beispiel zur sogenannten Beamtenbeleidigung Abs. 3 S. 1 StGB.

Inhalt, Formlosigkeit, Frist, Rücknahme Sind dem Verletzten (bzw. einem anderen Antragsberechtigten) die Tat und die Person des Täters bekannt, so hat er drei Monate Zeit ( StGB) zu erklären, dass er die Strafverfolgung wünscht.Matthias Goers in: BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, Graf, 37. Edition, Stand: 1. Juli 2020, § 158 Rn. 1.Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Januar 1951, Aktenzeichen = NJW 1951, 368, beck-online.

Ist die Frist am 18. Geburtstag des minderjährigen Verletzten noch nicht abgelaufen (z. B. weil die Eltern nicht mindestens drei Monate davor von der Tat und dem Täter erfahren haben), kann er selbst den Antrag stellen.

Grundsätzlich ist es nicht maßgeblich, ob der Antragsberechtigte explizit das Wort „Strafantrag“ benutzt, solange sich aus seinem Vorbringen zweifelsfrei erkennen lässt, dass er die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Tat verlangt (sogenannter Verfolgungswillen).Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 1995, Aktenzeichen = NStZ 1995, 353, beck-online.OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007, Aktenzeichen . Der Strafantrag ist bedingungsfeindlich.Jens Dallmeyer in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2020, § 77 Rn. 10.

Nach einer Änderung des ist seit 17. Juli 2024 ein Strafantrag auch elektronisch (z. B. durch E-Mail) möglich, wenn die Identität und der Verfolgungswille der antragstellenden Person sichergestellt ist; welche Voraussetzungen bei E-Mail vorliegen müssen, damit die Identität als eindeutig festgestellt gilt, muss aber von den Gerichten noch geklärt werden (Stand Herbst 2024).Eva-Maria Lies/Lorenz Bode, Einführung des digitalen Strafantrags: Für Laien keine Erleichterung, Legal Tribune Online vom 3. August 2024 Vor dieser Gesetzesänderung war ein Strafantrag per E-Mail gänzlich formunwirksam.BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 12. Mai 2022 - 5 StR 398/21 (online)

Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterlässt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt ( StGB). Ein Strafantrag kann dennoch auch gegen einen noch unbekannten Täter gestellt werden.Kammergericht (Berlin), Beschluss vom 31. Juli 2015, Aktenzeichen: 1) 161 Ss 131/15 (8/15), openJur 2016, 1872

Der Strafantrag kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden, Abs. 1 S. 1 StGB. Danach kann er jedoch nicht erneut gestellt werden, Abs. 1 S. 3 StGB. Eine Rücknahme kann Kosten für den Antragsteller verursachen ( StPO), kann jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass der Antragssteller von den Kosten und Auslagen freigestellt wirdLG Potsdam, Beschl. v. 2. März 2006, openJur 2012, 3367, Rn. 11BGH, Urteil vom 9. Juni 1961 - 2 StR 435/60, in: BGHSt 16, 105 (107) = NJW 1961, 1684 = BeckRS 1961, 105201 = BeckRS 9998, 115786.

Abgrenzung

Eine Strafanzeige gemäß Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 StPO beinhaltet ausschließlich die Unterbreitung eines Lebenssachverhaltes gegenüber einem Strafverfolgungsorgan. Der Strafantrag gemäß Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 StPO besteht in einer gerade darüber hinausgehenden Bekundung eines Strafverfolgungsbegehrens gegenüber einem solchen Strafverfolgungsorgan (sogenannter Strafantrag „im weiteren Sinne“).

Der Strafantrag im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 1 StPO ist somit kein Strafantrag im Sinne des Absatz 2 StPO in Verbindung mit bis StGB, da der Strafantrag „im weiteren Sinne“ auch von Dritten gestellt werden kann, die nicht im Sinne des StGB antragsberechtigt sind. Der Strafantrag gemäß Absatz 2 StPO in Verbindung mit bis StGB wird daher auch als Strafantrag „im engeren Sinne“ bezeichnet.

Satz 1 StPO besagt, dass demjenigen, der einen Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage gestellt hat (gemeint ist der Strafantrag „im weiteren Sinne“ gemäß Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 StPO), Mitteilung darüber zu machen ist, dass ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens verfügt worden ist oder dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge gegeben worden ist.

Die Verfolgungsverjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Verletzte erfahren hat, wer der Täter war.

Einzelnachweise

Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)