Sachsen-Altenburg war ein Herzogtum und Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches. Gelegen im Gebiet des heutigen Landes Thüringen, entstand es 1603, als ein Teil von Sachsen-Weimar abgetrennt und den Söhnen von Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar überlassen wurde.Georg Wilhelm Sante (Hg.): Geschichte der deutschen Länder – „Territorien-Ploetz“. Bd. 1: Die Territorien bis zum Ende des alten Reiches. A.-G.-Ploetz-Verlag, Würzburg 1964, S. 468. Zuletzt wurde es von 1826 bis 1918 von Angehörigen des Jüngeren Hauses Sachsen-Altenburg regiert.
Territorium Das Herzogtum Sachsen-Altenburg bestand aus zwei räumlich voneinander getrennten Gebieten, dem Ostkreis mit den Städten Altenburg, Schmölln, Gößnitz, Lucka und Meuselwitz mit den Exklaven Mumsdorf, Roschütz, Hilbersdorf, Neukirchen bei Waldenburg und Rußdorf bei Chemnitz sowie dem Westkreis mit den Städten Eisenberg, Kahla, Orlamünde und Roda und der Exklave Ammelstädt. Der Ostkreis des Herzogtums entsprach in seinen Grenzen ungefähr dem heutigen Landkreis Altenburger Land im Freistaat Thüringen, zusätzlich gehört das Gebiet um Ronneburg zum Landkreis Greiz. Der Westkreis liegt heute größtenteils im Saale-Holzland-Kreis, zu kleineren Teilen auch in angrenzenden Landkreisen. Im Herzogtum befanden sich die Pleiße und die Saale.
Geschichte Das Gebiet des späteren Herzogtums gehörte im Mittelalter zur Markgrafschaft Meißen und seit der Leipziger Teilung von 1485 zum Gesamtbesitz der Ernestiner. Nach der Wittenberger Kapitulation 1547 kam das Gebiet um Altenburg zum albertinischen Kurfürstentum Sachsen, wurde aber bereits 1554 durch den Naumburger Vertrag an das ernestinische Herzogtum Sachsen abgetreten. Altenburg kam bei der Erfurter Teilung 1572 zum Herzogtum Sachsen-Weimar.
Altenburger Ostkreis Im Jahre 1445 wird bei der Altenburger Teilung Langenleuba-Niederhain ausdrücklich als größte Landgemeinde des „Altenburger Ostkreises“ erwähnt. Der Ostkreis reichte im Norden bis Lucka, im Osten bis Langenleuba-Niederhain, im Süden bis in die Nähe der Stadt Crimmitschau und im Westen bis in die Nähe der Stadt Gera.Karl Heimer: Geschichte und Chronik von Langenleuba-Niederhain (bis 1945), nachbearbeitet 2005 von Horst Schumann, S. 3. Der Ostkreis wird später ein Teil der Herzogtümer Sachsen-Altenburg bzw. Sachsen-Gotha-Altenburg sein. Am 1. April 1900 wird der Ostkreis aufgelöst und in die neuen Landratsämter Altenburg und Ronneburg sowie die kreisfreie Stadt Altenburg aufgeteilt.Joachim Krause (Hrsg.): Schönberger Blätter, Heft 124, 2020, "Städte und Dörfer im Ostkreis des Herzogtums Sachsen-Altenburg im 19. Jahrhundert Anzahl der Häuser und Einwohner für die Jahre 1813, 1839 und 1900", S. 3; als PDF abrufbar unter krause-schoenberg.de abgerufen am 7. Oktober 2023.
Herzogtum Sachsen-Altenburg 1603–1672 Nach dem Tod von Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar übernahm dessen jüngerer Bruder Johann die Regentschaft des Herzogtums. Da aber die Söhne des verstorbenen Friedrich Wilhelm I. von Johann ihren Erbteil verlangten, wurde im Jahr 1603 für diese das Herzogtum Sachsen-Altenburg abgetrennt. Zu diesem Gebiet gehörten u. a. die Städte Altenburg, Camburg, Dornburg, Eisenberg, Roda, Ronneburg und Saalfeld.
Einen Gebietszuwachs erhielt das Herzogtum nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Coburg-Eisenach im Jahr 1638 und der folgenden Teilung zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg. Durch Losentscheid fiel das Coburger Land 1640 mit den Ämtern Coburg, Sonnefeld, Sonneberg, Neuhaus, Neustadt, Hildburghausen und Römhild an Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg. Die Fürstentümer Altenburg und Coburg wurden vom Herzog in Personalunion regiert und behielten ihre eigenen Landesbehörden.
Nach Aufteilung der Grafschaft Henneberg im Jahr 1660 wurden dem Herzogtum Sachsen-Altenburg im Kahlaer Vertrag 3,5/12 des Gebiets (die Hälfte des ernestinischen Anteils) mit den Ämtern Meiningen, Maßfeld und Themar, der Kellerei Behrungen, dem Hof zu Milz und dem Kammergut Henneberg zugesprochen.
Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg 1672–1826
mini|Schloss Altenburg (Thüringen)
1672 starb mit Friedrich Wilhelm III. die ältere Linie Sachsen-Altenburg aus. Das Herzogtum wurde zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Weimar aufgeteilt. Die Stadt Altenburg selbst gehörte nun mit drei Vierteln des aufgelösten Herzogtums zu Sachsen-Gotha, das sich von nun an Sachsen-Gotha-Altenburg nannte, sie verlor aber den Status einer Residenzstadt.
Durch einen Erbteilungsvertrag von 1680 wurde das Territorium von Sachsen-Gotha-Altenburg auf mehrere Herzogtümer verteilt. Der Altenburger Anteil der 1660 aufgelösten Grafschaft Henneberg ging dabei an die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Sachsen-Römhild verloren. Das Fürstentum Coburg ging an die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Sachsen-Hildburghausen, Saalfeld wurde Residenz des Herzogtums Sachsen-Saalfeld. Das bei der Teilung 1680 ebenfalls entstandene Herzogtum Sachsen-Eisenberg bestand bis 1707 und fiel dann zurück an Sachsen-Gotha-Altenburg.
Herzogtum Sachsen-Altenburg 1826–1918 mini|Blick auf Schloss Altenburg von Norden, 1858 mini|310px|Ernestinische Herzogtümer ab 1826 mit Sachsen-Altenburg in oranger Farbe Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg kam es im Jahr 1826 zu einschneidenden territorialen Umgliederungen der Ernestinischen Herzogtümer. Für die Aufteilung des Besitzes relevant war der Teilungsvertrag zu Hildburghausen, der am 12. November 1826 unterzeichnet wurde. Sachsen-Gotha-Altenburg wurde geteilt, Altenburg fiel an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen, während Gotha an den Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld fiel, der allerdings auf Saalfeld verzichten musste, so dass das neue Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand. Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen fiel mit dem Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld an das Herzogtum Sachsen-Meiningen. Herzog Friedrich III. von Sachsen-Hildburghausen erhielt dafür im Gegenzug Sachsen-Altenburg als selbständiges Herzogtum mit dem ehemaligen Teil von Sachsen-Eisenberg.
Nachdem das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. April 1831 eine Verfassung erhalten hatte, trat es 1833/34 als souveräner Bundesstaat dem Deutschen Zollverein bei, 1867 dem Norddeutschen Bund und schließlich 1871 dem Deutschen Reich.
Als letzter Regent des Herzogtums Sachsen-Altenburg dankte am 13. November 1918 Herzog Ernst II. ab und der Freistaat Sachsen-Altenburg wurde gegründet. Letzter herzoglicher Staatsminister war Waldemar von Wussow (1915–1918). 1920 ging Sachsen-Altenburg im neugebildeten Land Thüringen (1920–1952) auf.
Staatsorganisation und Verwaltungsgliederung mini|Amtsgericht Altenburg
Die Landstände bestanden aus 30 Abgeordneten, wobei sie sich aus neun Abgeordneten der Städte, zwölf Abgeordneten des Landes und neun Abgeordneten von den höchst besteuerten Bürgern zusammensetzten. Das Herzogtum besaß eine Stimme im Bundesrat (Deutsches Reich) und hatte Altenburg als Landeshauptstadt.
Im Jahr 1876 wurden im Ostkreis die beiden Verwaltungsbezirke Altenburg und Schmölln eingerichtet und im Westkreis der Verwaltungsbezirk Roda. Der Verwaltungsbezirk Schmölln wurde 1881 wieder aufgelöst und sein Gebiet in den Verwaltungsbezirk Altenburg eingegliedert. Am 1. April 1900 wurde im Westkreis der Verwaltungsbezirk Roda in das Landratsamt Roda überführt. Gleichzeitig wurde der Ostkreis unterteilt in die kreisfreie Stadt Altenburg sowie die neuen Landratsämter Altenburg und Ronneburg. 1910 umfasste das Herzogtum insgesamt 438 Gemeinden, von denen nur Altenburg als Mittelstadt bezeichnet werden konnte.
Verwaltungsgliederung und Einwohnerzahl 1871Quelle: Volkszählung 1871.
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871 Ostkreis (in Altenburg) 94.502 Westkreis (in Roda) 47.620
Währung und Postregal Das Herzogtum trat 1838 dem Dresdner Münzvertrag bei. Zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß entsprachen nun süddeutschen Gulden im -Gulden-Fuß, was als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Sachsen-Altenburg prägte eigene Münzen im königlich-sächsischen Münzfuß (1 Taler zu 30 Neugroschen zu 300 Pfennigen). Münzstätten bestanden in Dresden 1841–1869, in Berlin 1887–1903. Gerade der Umstand, dass im Königreich Sachsen und im Herzogtum Sachsen-Altenburg zehn Pfennige auf den Groschen, in Preußen und den von Berlin beeinflussten thüringischen Staaten aber zwölf Pfennige auf den Neugroschen kamen, führte im Grenzgebiet zu Schwierigkeiten. Der preußische Pfennig galt als „böser Pfennig“, weil weniger wert. Erst mit der Einführung der Mark als Reichswährung zum 1. Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Währungswesens aufgehoben.
Die Thurn-und-Taxis-Post sicherte sich durch Verträge mit den ernestinischen Herzogtümern das Postregal: 2. Mai 1807 mit Herzogin Louise Eleonore, Regentin für ihren Sohn Bernhard II. Erich Freund geschlossenen Vertrag das Postregal für das Herzogtum Sachsen-Meiningen, 4. April 1807 mit Herzog Friedrich für das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, 30. Juni 1816 mit Herzog Ernst I. für das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld, 24. Februar 1817 mit Herzog Friedrich IV. für den Landesteil Gotha des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg, 26. Oktober 1817 mit Herzog Friedrich IV. für den Landesteil Altenburg des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg.
Nachdem Herzog Friedrich IV. zu Gotha und Altenburg, ohne Erben zu hinterlassen, am 11. Februar 1825 gestorben war, fiel das Herzogtum Gotha im Erbverteilungsplan vom 12. November 1826 an Herzog Ernst I. zu Coburg-Saalfeld, der dafür Saalfeld an Sachsen-Meiningen abtreten musste. Sachsen-Altenburg entstand ebenfalls durch den Erbteilungsvertrag vom 12. November 1826, hierbei fiel es an Herzog Friedrich, der dafür Hildburghausen an Meiningen abtrat. Wegen der damit verbundenen neuen Gebietseinteilungen mussten zum Teil die Verträge erneuert werden. So schloss Herzog Bernhard II. von Sachsen-Meiningen am 4. November 1829 mit dem Fürsten Maximilian Karl von Thurn und Taxis einen neuen Lehenspostvertrag ab.„Edict vom 4. November 1829, die Postlehnverhältnisse und die Postverwaltung betreffend“.
Schon äußerlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen, an den Postwappen und an den Uniformen, die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden, zu erkennen. So lautete der Name der Postanstalt: „Herzoglich Altenburgische, Fürstlich Thurn und Taxis’sche Lehenspostexpedition“. Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen, unten das herzogliche, darüber das fürstlich Thurn und Taxissche. Der Vertrag mit Thurn und Taxis wurde jedoch 1847 gekündigt; die königlich-sächsische Post versorgte nun auch Sachsen-Altenburg. Am 1. August 1847 hatte das Herzogtum Sachsen-Altenburg seine neun Postanstalten nach Eröffnung der Eisenbahnlinie Leipzig – Altenburg (12. September 1842) und Altenburg – Crimmitschau (15. März 1844) der königlich-sächsischen Post übergeben, da es verkehrstechnisch nunmehr günstiger mit dem Königreich Sachsen verbunden war.
Gerichtswesen Die Gerichtsbarkeit oblag dem allen thüringischen Staaten gemeinsamen Oberlandesgericht in Jena. Es umfasste die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg bildete den Bezirk des Landgerichtes Altenburg mit sechs (ab 1906 sieben) Amtsgerichten. Landgericht Altenburg (für Sachsen-Altenburg) mit den sechs Amtsgerichten Altenburg, Meuselwitz (ab 1906), Ronneburg, Schmölln (für den Ostkreis); Eisenberg, Kahla, Roda (für den Westkreis).
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