Die Beschussämter in Österreich haben laut Beschußgesetz 1951 (Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen)Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Beschußgesetz, Fassung vom 29. August 2020, auf ris.bka.gv.at die Beschussprüfung von Handfeuerwaffen und Patronen durchzuführen. Dieses dient der Sicherheit für den Umgang mit selbigen. Die erfolgte Prüfung wird durch Anbringen eines amtlichen Beschusszeichens an der Waffe bzw. durch ein Prüfzeichen auf den Packungen für Patronen gekennzeichnet.

Die beiden Beschussämter sind in Wien und Ferlach ansässig.

Die Beschussämter in Österreich sind Dienststellen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus.

Beschussinformationen Beschussamt Ferlach 50px Beschussamt Wien 50px Auf jeder Handfeuerwaffe, auf jedem einzeln zum Beschuss vorgelegten höchstbeanspruchten Teil und bei Revolvern auf dem Rahmen neben den Beschusszeichen ist das Kennzeichen für Monat und Jahr einmal deutlich sichtbar anzubringen. Die Angabe von Monat und Jahr kann auch in kodierter Form gemäß nachstehender Tabellen erfolgen (Beschussverordnung 2013):

Die erste Stelle ist dabei der Produktionsmonat Die folgenden beiden Stellen sind dann das Produktionsjahr Buchstabe MonatE JännerL FebruarN MärzB AprilS Mai Z Juni G Juli P August I September C Oktober V November A Dezember Buchstabe JahreszahlO 0 W 1 K 2 R 3 F 4 M 5 H 6 Y 7 T 8 D 9

Siehe auch CIP-Beschussämter im internationalen Verbund Beschussprüfung – zu den einschlägigen Rechtsnormen

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Beschussamt Kategorie:Werkstoffprüfung Kategorie:Behörde (Österreich)