Die Goe auf der Hamel war seit dem Frühmittelalter ein Gogerichtsbezirk bzw. Untergau des altsächsisch-engernschen Tilithigaus (Gau = lateinisch pagus) beiderseits des Flusses Hamel im Nordosten Hamelns.[Anm. 1] Im Zuge der Festigung der fränkischen Herrschaft in den sächsischen Stammesgebieten unter Karl dem Großen wurde das germanische Thingsystem in das fränkische Grafschafts- und Gogerichtswesen überführt.
Nachdem der Frankenkönig Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, wurde das sächsische Stammesgebiet in verschiedene Bezirke (comitate, Grafschaften) unterteilt, denen jeweils ein königlicher Amtsträger, ein Graf vorstand. Dieser Graf übte die hohe Gerichtsbarkeit aus. In diesem Fall spricht man von Gaugericht oder besser „Grafengericht“. Die Franken trennten die hohe Gerichtsbarkeit der Grafengerichte (für schwere Verbrechen) von der niederen Gogerichtsbarkeit. Der Graf war militärischer Befehlshaber, zog Steuern ein und verwaltete seine Grafschaft. Königsboten (missi dominici) kontrollierten als reisende Prüfer des Königs, ob die Grafen ihre Aufgaben richtig erledigten. Die Grafen waren in der Festigung der fränkischen Herrschaft in den ersten Jahrzehnten im sächsischen Gebiet allerdings oft weniger erfolgreich als die Bischöfe und neu gegründeten Klöster.
Auf administrativer Ebene richteten die Franken unabhängig von den Gaugrenzen die sogenannten Goe ein, Bezirke, in denen die niedere Gerichtsbarkeit bei einem Gogericht lag. Die Goe auf der Hamel war die älteste weltliche Organisationseinheit des Raumes im Norden und Nordosten von Hameln und bestand im Tilithigau seit der fränkischen Okkupation Sachsens. Der Sitz des Gografen für den Gogerichtsbezirk „up der Hamel“ war in Groß Hilligsfeld. Während die Grafengerichte im Mittelalter immer mehr an Bedeutung verloren, setzten sich die Gogerichte bis zum Beginn der Neuzeit als die wichtigsten Gerichte durch. Die Ähnlichkeit der Wörter „Gau“ und „Go“ führt immer wieder zur Verwechslung der Begriffe.
Kirchenrechtlich gehörten die Dörfer der Goe auf der Hamel vom Hochmittelalter bis 1647/1648 zum Archidiakonat Ohsen der Diözese Minden.
Beschreibung Zur Goe auf der Hamel zählten ursprünglich im Frühmittelalter die Dörfer Afferde, Behrensen, Diedersen mit der Dorfwüstung Dadersen (Dadersen lag zwischen Diedersen und Bisperode), Flegessen, Hachmühlen, Hasperde, Groß Hilligsfeld, Klein Hilligsfeld, Holtensen (bei Hameln), Rohrsen, Unsen, Wehrbergen und Welliehausen. Allerdings änderte sich vom Spätmittelalter bis in die Zeitstellung der Neueren Geschichte mehrfach der Zuschnitt des altsächsisch-engernschen Gogerichtsbezirks auf der Hamel, bedingt durch territoriale Teilungen mit der Bildung neuer Herrschaftsgebiete.Manfred Willeke, 2019, S. 37.
Südlich der Goe auf der Hamel lag im Raum der heutigen Gemeinde Emmerthal die Goe to den hengh Eken by der Weser mit dem Gogericht in der Flur „Ruhestück“/„Vor den Richtebänken“ am Eichberg zwischen Brockhusen (Brockensen) und Grohnde (nicht zu verwechseln mit dem Eichberg bei Hilligsfeld), das unter freiem Himmel stattfand. Und westlich der Goe auf der Hamel bei Fischbeck (einem heutigen Stadtteil von Hessisch Oldendorf) lag die Goe Fischbeck mit dem Gogericht in Fischbeck. Diese anderen beiden Gogerichtsbezirke gehörten ebenfalls zum Tilithigau. Auch in Selxen, einem heutigen Ortsteil von Aerzen, gab es ein Gogericht. In der Fachliteratur werden an den folgenden acht Orten im Tilithigau noch Gerichtsstätten aufgeführt, ohne die jeweiligen Goen zu benennen:
Böbber, „Linde“, 1420 Fuhlen, „Beim Spielbaume“ Großenwieden Hameln, „Vor dem Klingensteine“, 1501 Hommeren (Hemeringen), 1200 Rottorf, „Linde“, 1483 Welsede Hattendorf (Grafschaft Schaumburg), „cimeterio ecclesie in Haddendorpe“, 1339
Hinzu kommen noch Holzgerichte, die für die folgenden Orte aufgeführt werden:
Fischbeck, 14./15. Jh., wahrscheinlich viel früher Hajen, Holting, 1004 (wahrscheinlich ist hier der Gerichtsort des Gogerichts zwischen Brockensen und Grohnde gemeint) Heyen, Holzgrafschaft, 1197Hans Hölscher: Historische Stätten und das Dorf Heyen, in: Deister- und Weserzeitung (DWZ) vom 30. August 1975 und 6. September 1975. Hilligsfeld, Holting „auf dem Eichberg“ der Goe auf der Hamel, verlegt ab ca. 1500 in den „Wiesblock“ bei Flegessen. Rohden/Segelhorst, Holzgrafschaft „Holtinckbom“, 1475/1572
Eine Beschreibung aller Goen bzw. Gogerichte im Tilithigau ist nicht lückenlos und klar überliefert, da sich die politischen Strukturen im Mittelalter stark veränderten.Die Calenberger Amtsbücher halten fest, welche Dörfer zu den traditionellen Gogerichten gehörten und dokumentieren die überdauernde Struktur des Tilithigaus. Folgende Sekundärquellen geben (lückenhaft) Auskunft: a) Bernhard Engelke: Die Grenzen, Gaue, Gerichte und Archidiakonate der älteren Diözese Minden, in: Hannoversche Geschichtsblätter, Band 4, 1937, OCLC 247648408; b) Hermann von Bothmer: Zur Entstehung der sächsischen Goe, in: Niedersächsisches Jahrbuch, S. 204–222, Lax, Hildesheim, 1961. c) Ludwig August Theodor Holscher: Beschreibung des vormaligen Bisthums Minden nach seinen Grenzen, Archidiakonaten, Gauen und alten Gerichten, Münster, 1877. Verschiedene historische Urkunden und Karten der Territorialherrschaften geben darüber Auskunft, wie folgt:
Im Frühmittelalter gehörte die Goe auf der Hamel kirchenrechtlich zum Bistum Minden. Anfang des 13. Jahrhunderts begannen im Gebiet der Goe auf der Hamel die Grafen von Hallermund, ihre Grafschaft aufzubauen.Werner Spieß war Historiker und befasste sich in seinem Werk „Die Grossvogtei Calenberg“ von 1933 u. a. mit der Goe auf der Hamel. Zu ihrem Territorium gehörte seit 1248 wahrscheinlich auch die Goe Pattensen, Gestorf, Eldagsen. Seit 1260 gehörte ihnen zudem die Goe auf der Hamel. Im Lehnsregister des Bischofs Gottfried von Minden (Graf von Waldeck, 1304–1324) hatte der Edelherr Conrad von Arnhe(i)m, dessen Stammsitz in der Nachfolge der gräflichen Uradelsfamilie von Holthusen der Adelshof in Holtensen war, u. a. Lehen in Afferde, Diedersen und Holthusen, und die Grafen von Spiegelberg hatten u. a. Lehen in Flegessen, Hachmühlen und Holthusen.Manfred Willeke, 2019, S. 16.Manfred Willeke, 2019, S. 65; zit. Heinrich Niclas: Chronik von Flegessen, 1958, S. 140. In der Karte „Die Vogteien Lauenrode und Hallermunt um 1300“Christina Ricke: Wehrbergen im Wandel der Zeit. Stadt Hameln (Hrsg.), Hameln, 1990, S. 11; zit. Spieß, 1933. hatte der Gogerichtsbezirk der Goe auf der Hamel beinahe die doppelte Größe gegenüber dem Zuschnitt im Frühmittelalter und umfasste zusätzlich die nördlich des Süntel gelegenen Dörfer Bakede, Beber, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Hamelspringe, Luttringhausen, Münder und Nettelrede und die südlich des Nesselberges und nördlich des Ith gelegenen Dörfer Altenhagen, Bäntorf, Brünnighausen und Koppenbrügge, sowie Hastenbeck und das links der Weser gelegene Dorf Ohr (bei Emmerthal). In der Karte „Hallermunt - Springe um 1425“ gehörten die Dörfer nördlich des Süntel (einschließlich Münder), sowie Bäntorf und Koppenbrügge südlich des Nesselberges nicht mehr zum Gogerichtsbezirk.Christina Ricke, 1990, S. 13; zit. Spieß 1933. Der Forstwissenschaftler August Seidensticker schreibt, dass die Grafen von Spiegelberg zu dieser Zeit im Besitz der Ostermark waren.Manfred Willeke, 2019, S. 65; zit. August Seidensticker: Wirtschafts-Geschichte der norddeutschen Forste, 1896, S. 353.[Anm. 3] In der Karte „Die Großvogtei Calenberg um 1550“ zählten die Dörfer Bakede, Beber, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Hamelspringe, Luttringhausen und Nettelrede nördlich des Süntel nicht mehr zum Bezirk der Goe auf der Hamel, wohl aber Münder. 1565 gehörten die Ortschaften Holtensen und Wehrbergen vorübergehend zur Fischbecker Mark.Manfred Willeke, 2019, S. 25; zit. Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel, 1968, S. 55 und Friedrich Kölling: Die Süntelwaldgenossenschaft, 1962, S. 22. Aus dem Jahr 1594 ist ein Ortsverzeichnis der Goe vorhanden. Im Huldigungsregister von 1613 und in den Ortsverzeichnissen von 1634 und 1645 wurden Holtensen und Unsen als ein einziges Dorf bezeichnet.Kurt Wagner, 1972, S. 4; zit. Clb. Urkunden 22 x 59. 1633 gehörte die Ortschaft Ohr zur Goe auf der Hamel, während Groß Hilligsfeld und Klein Hilligsfeld an das Haus Hastenbeck kamen und Hachmühlen, Hasperde, Flegessen, Holtensen, Unsen und Welliehausen an die von Eddingerode kamen.Manfred Willeke, 175 Jahre Realverband Forstgenossenschaft Holtensen im Landkreis Hameln-Pyrmont, Hameln, 2019, S. 37. In der Karte „Das Amt Springe um 1675“ gehörten Hastenbeck, Ohr und Wehrbergen nicht mehr zum Amt Springe, sondern zum Amt Hastenbeck. Das frühmittelalterliche Gebiet des Gogerichtsbezirks auf der Hamel (ohne Wehrbergen, aber mit Klein Süntel) machte in dieser Zeitstellung die südwestliche Hälfte des Amtes Springe aus.Christina Ricke, 1990, S. 14; zit. Spieß, 1933. 1756/1760 fehlte das Dorf Diedersen in der Aufstellung des „Amtes Springe zur Goe auf der Hamel wegen der Verlustermittlung durch die Ereignisse des Siebenjährigen Kriegs“. Es zählte in dieser Zeitstellung wohl nicht mehr zur Goe auf der Hamel.Manfred Willeke, 2019, S. 44; zit. Staatsarchiv Hannover, Hann. 74 Springe Nr. 475.
Die Ostermark In den ersten Jahrhunderten n. Chr. war das Gebiet der Goe auf der Hamel nach Auffassung der Siedlungsforschung noch weitgehend bewaldet. Die Ostermark geht auf die Gründung der „-hausen“-Orte in der Zeit vom 6. bis 8. Jahrhundert zurück, die Waldrodungsorte waren und ihre Flure und Waldgebiete als Marken zur gemeinsamen Nutzung festgelegt hatten.[Anm. 2] Diese „-hausen“-Orte wurden im Frühmittelalter häufig in zweitrangiger Siedlungslage angelegt.Helga Knoke: Wald und Siedlung im Süntel. Eine siedlungsgeschichtliche Untersuchung. Rinteln, 1968, S. 118.
Die Urgenossen in der Ostermark besaßen nach altem, mündlich überlieferten germanischen Gewohnheitsrecht die sog. „Erbaxt“ bzw. den freien Holzhieb.Manfred Willeke, 2019, S. 134 f. Die älteste schriftliche Erwähnung des Namens „Ostermark“ erfolgte in der Urkunde des Propstes Gerhard bzw. der Priorin Elisabeth des Klosters St. Marien in Egstorf vom 13. Februar 1362.Manfred Willeke, 2019, S. 135; zit. Otto Meinardus, UB Hameln I. Nr. 526; siehe auch Rudolf Feige, Moritz Oppermann, Hermann Lübbers: Heimatchronik des Kreises Hameln-Pyrmont, 1961, S. 160.
Zur Ostermark,[Anm. 6] aus der die „Eingesessenen“ Holz, Sand und Mergel holen und in die sie ihr Vieh zur Waldhude treiben konnten, gehörten in der Goe auf der Hamel folgende Waldgebiete (in alphabetischer Reihenfolge):
Afferdesches Holz Behrenser Eichholz Diersser Holz Eichberg Katzenberg Kirchholz (ab 1592) Lengenberg Rauher Kamp (ab 1753) Schecken Schweineberg Süntel Wedeler Holz (ab 1592) Wehrbergisches Holz Wirries oder Gerichtsblock mit SchiereichenLudwig Fricke, 2002, S. 206; zit. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 74 VIII. 6a Nr. 2. Die kleine Grafschaft Holtensen der altsächsisch-engernschen Grafen von Holthusen existierte von der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts bis in das 14. Jahrhundert und umfasste 7 Parochien (Pfarreien und zugehörige Dörfer) in der Goe auf der Hamel, in der sich die Ostermark befand, im Gebiet zwischen Holtensen, Münder und Diedersen.