mini|hochkant|Beispielkennzeichnung in Deutschland Eierkennzeichnung ist die Kennzeichnung von Hühnereiern, die in den Verkehr gebracht werden, also an weiterverarbeitende Betriebe und Konsumenten abgegeben werden.

Europäische Union mini|hochkant|Beispielkennzeichnung in Österreich mini|Kennzeichnung auf spanischen Eiern Für Hühnereier gelten seit 2004 innerhalb der Europäischen Union genaue Kennzeichnungsregeln, die Bestandteil der EU-Vermarktungsnormen für Eier sind. Sortierte Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft werden, müssen seit Juli 2005 gekennzeichnet werden. Kennzeichnungserleichterungen gelten für unverpackte und unsortierte Eier, die direkt an der Produktionsstätte oder an der Haustür verkauft werden. Für bunt gefärbte Eier (z. B. Ostereier) gilt die Kennzeichnungspflicht nicht. Da hier keine Angaben auf dem Ei stehen, lässt sich die Herkunft nicht ermitteln. Auf der Verpackung müssen lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum, der Anbieter und die Menge angegeben werden.Eier: Kennzeichnung, Herkunft, Färbung, in: Verbraucherzentrale.de, 29. März 2021; abgerufen am 3. März 2022.

Erzeugercode Dem auf den Eiern angebrachten Erzeugercode kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen: die Haltungsform des Huhns, das Land, aus dem das Ei stammt, die Identifizierung des Betriebs, zum Beispiel eine Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.

Für die Identifizierung des Betriebs legt jedes Mitgliedsland ein eigenes System fest. Hierbei ist in Deutschland das Bundesland durch die ersten Ziffern der Erzeugerbetriebs- und Stallnummern gegeben. Die Vergabe der Erzeugerkennnummern obliegt den zuständigen Behörden für die Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes in den jeweiligen Bundesländern.

Das ganz oben abgebildete Ei mit der Kennzeichnung 0-DE-1344461 ist ein Bio-Ei aus Mecklenburg-Vorpommern und kommt vom Stall mit der Kennnummer 44461. Das österreichische Ei darunter stammt aus burgenländischer Bodenhaltung mit der Nummer 126814. Zusätzlich möglich wäre die Angabe des Legedatums.

Haltungsform Die Ziffer an erster Stelle gibt die Art der Hühnerhaltung an, die die entsprechende gesetzliche Vorschrift widerspiegelt:

+ Haltung Ziffer Bezeichnung Hühnerpro m² StallStallflächepro Huhn Auslaufflächepro HuhnWeitere Regeln 0 Ökologische Erzeugung 6 1 667 cm² 4 m² schärfere Regeln im Vergleich zur Freilandhaltung, zudem Regeln der Ökologischen Landwirtschaft 1 Freilandhaltung 9 1 100 cm² 4 m² 2 Bodenhaltung 9 1 100 cm² 3 Käfighaltung,auch Kleingruppenhaltung 913181 100 cm²750 cm²550 cm² in der EU seit 2012 verboten;in Österreich seit 2009, in Deutschland seit 2010 verboten;Kleingruppenhaltung in Deutschland bis 31. Dezember 2025 erlaubt (im Einzelfall bis 31. Dezember 2028)§ 45 Abs. 4 TierSchNutztV

Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt. Die Einordnung entspringt Ideen aus dem Tierschutz und der Lebensmittelüberwachung. Die rechtliche Lage wird bestimmt durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und durch EU-Recht. In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien seit 2010 verboten, EU-weit seit 2012., abgerufen am 19. April 2011.

Ländercode Die Buchstaben an zweiter und dritter Stelle des Erzeugercodes geben das Herkunftsland an:, 2.2. Code des Registrierungsmitgliedstaats

Identifizierung des Betriebs In Deutschland stehen die ersten beiden Ziffern nach dem Ländercode für das Bundesland:

Die folgenden vier Ziffern beziffern den produzierenden Betrieb. Bei einem Betrieb mit mehreren Ställen bezieht sich die letzte Ziffer auf den jeweiligen Stall.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schreibt dazu:

In Österreich wird der Betrieb über seine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS-Nummer) identifiziert. Landwirtschaftskammer Tirol 2006, abgerufen am 19. April 2011, archiviert vom Original

Verpackungen Die Eier-Verpackungen sind in der Regel mit Etiketten versehen, die die Güteklasse und eine Codenummer der Packstelle enthalten. Packstellen prüfen die Qualität von Eiern, teilen Eier in Güteklassen ein, sortieren sie nach Gewicht und verpacken sie. Die Packstelle muss nicht einen direkten Bezug zum Erzeugerbetrieb haben. Sie kann sich in einem anderen Land befinden als der Herkunftsstall. Eine Packstelle ist durch ihre Packstellennummer (PN auf dem Etikett) europaweit identifizierbar. Die ersten zwei Zeichen des Codes kennzeichnen das Land, in dem sich die Packstelle befindet. Die weiteren Stellen werden durch die zuständigen Behörden festgelegt.

Für die Packstellen in Österreich setzt sich die Codenummer der Packstelle wie folgt zusammen:

Dabei sind folgende Bundeslandziffern festgelegt:

hochkant=0.7|mini|Mindesthaltbarkeit Daneben müssen auf Verpackungen mit Eiern der Klasse A eine Reihe weiterer Angaben vorhanden sein, darunter die Gewichtsklasse (Gew.-Kl. auf dem Etikett), das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsart. Steht auf der Verpackung „Extra“ oder „Extra frisch“, muss zusätzlich das Legedatum angegeben sein. Eier dürfen unter dieser Bezeichnung nur bis zu neun Tage nach dem Legedatum vermarktet werden.

Freiwillige Angaben Bestimmte weitere Angaben sind freiwillig möglich aber gesetzlich geregelt. Fütterung der Hennen: Angaben von Getreideart und -menge sind möglich Legedatum: Wird das Legedatum auf der Verpackung angegeben, muss es auch auf allen Eiern aufgedruckt sein. Letztes empfohlenes Verkaufsdatum: Zur Information des Handels. (Maximal der 21. Tag nach dem Legetag.)

Güteklassen Hühnereier werden nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier in die Klassen A und B eingeteilt.BLE: Vermarktungsnormen für Eier…., konkret: Art. 78 Abs. 1 e) mit Anhang VII Teil VI. Nähere, fortgeltende Ausführungsregelungen in: Artikel 2 der Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der Güteklasse A; Eier der Klasse B dürfen nur an die Industrie geliefert werden.Anh. VII Teil VI Ziff. II Abs. 3 der Die früher bestehende Güteklasse C ist 2004 mit der Güteklasse B zusammengelegt worden.

Güteklasse Erklärung A (oder „frisch“) Die Schale und die Cuticula müssen sauber und unbeschädigt sein und eine normale Form haben. Die Luftkammer muss unbeweglich und höchstens 6 mm hoch sein. Der Eidotter darf bei Durchleuchtung nur schattenhaft sichtbar sein und muss auch bei Drehung zentral bleiben. Das Eiklar muss klar und durchsichtig sein. Nicht zulässig sind Fremdgeruch, fremde Ein- und Auflagerungen oder ein sichtbarer Keim. Die Eier dürfen nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt und auch nicht haltbar gemacht oder – außer 24 Stunden während einer Beförderung oder höchstens 72 Stunden im Verkaufsraum – auf unter 5 Grad Celsius gekühlt werden.Art. 2 Abs. 2 und 3 B Eier, die nicht die Kriterien der Güteklasse A erfüllen, werden in die Güteklasse B eingestuft. Sie gelten als nicht unmittelbar für den Verzehr geeignet und dürfen nur an die Nahrungsmittelindustrie und an andere Industriebetriebe, zum Beispiel zur Verarbeitung in Kosmetika, verkauft werden.

Das Textkennzeichen „Extra“ oder „Extra frisch“ darf nur für Eier der Güteklasse bis neun Tage nach dem Legedatum auf Verpackungen verwendet werden. Die Luftkammer von Eiern der Güteklasse „A extra“ darf höchstens 4 mm hoch sein.

Verpackungen mit einer roten Banderole und der Bezeichnung „Industrieeier“ kennzeichnen Eier, die für die industrielle Weiterverarbeitung bestimmt sind.

Gewichtsklassen Je nach Gewicht werden Hühnereier in vier (früher acht) Gewichtsklassen eingeteilt:

Gewichtsklasse Beschreibung Gewicht XL Sehr groß mindestens 73 g L Groß 63 g bis unter 73 g M Mittel 53 g bis unter 63 g S Klein unter 53 g

Aussagekraft Im Jahr 2013 gab es Anhaltspunkte dafür, dass im großen Stil falsch gekennzeichnete Eier in den Handel gekommen sind. Es wurden Eier als aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammend gekennzeichnet, obwohl sie die dafür erforderlichen Kriterien wegen Überbelegung von Hühnerställen nicht erfüllten. Betroffen waren Betriebe vor allem aus Niedersachsen aber auch aus Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern sowie aus den Niederlanden und Belgien. Es wurden über 100 Ermittlungsverfahren eingeleitet, einige wurden gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt, einige führten zu Strafbefehlen. Presseinformation Nr. 05/13, Staatsanwaltschaft Oldenburg, 18. April 2013, archiviert vom OriginalKRIMINALITÄT Die Beichte des Bauern spiegel.de, am 25. Februar 2013

In Österreich wurde 2015/2016 ein Legebetriebswirt wegen betrügerischem Datierens von 700.000 Eiern rechtskräftig zu einer Geld- und bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Schweiz In der Schweiz muss auf alle Hühnereier, die nicht direkt vom Produzenten an den Endverbraucher abgegeben werden, das Herkunftsland gestempelt sein. Der auf dem Ei angebrachte Erzeugercode folgt dem Vorbild der EU (siehe #Erzeugercode).

+ Beispiel für die Kennzeichnung ungekühlter, verpackter Hühnereier in der Schweiz 12 Schweizer Eier mindestens 53 g pro Ei

Einmal gekühlte Eier dauernd bei maximal 5 °C halten Zu verkaufen bis: 01.01.2013 Fr. 7.20 Anton Bauer, Eierweg 2, 5432 Legeort Darüber hinaus muss der Produzent angeben: die Sachbezeichnung, die, wenn es sich nicht um Hühnereier handelt, die Tierart enthalten muss, z. B. „Enteneier“ oder „Taubeneier“, das Verkaufsdatum und, bei ungekühlten Eiern, Mindesthaltbarkeitsdatum bzw., bei gekühlten Eiern, das Verbrauchsdatum, den Namen und die Adresse des Produzenten, einschließlich des Produktionslandes, den Detailpreis, die Eierstückzahl und entweder das Nettogewicht oder das Mindestgewicht pro Ei in Gramm, bei gekühlten Eiern einen Hinweis auf Lagertemperatur, bei Importeiern von Hühnern aus Käfighaltung der Hinweis „aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung“. Ist ein Legedatum angegeben, muss es deutlich als solches erkennbar sein. Bei Enteneiern muss eine Gebrauchsanleitung angegeben werden, zum Beispiel ein Hinweis „vor Genuss mindestens 10 Minuten kochen!“

Werden die Eier lose verkauft, muss nur der Preis schriftlich angegeben werden. Die anderen Angaben können mündlich erfolgen.

Weblinks

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Was bedeutet der Code auf dem Ei? Eier: Die Zeichen für Frische, Herkunft, Haltungsform – Europäisches Verbraucherzentrum Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V. (bauernhof.net): Freiwillige Eierkennzeichnung Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V., Bonn: Was steht auf dem Ei?(Datenbank zur Identifizierung freiwillig eingetragener Betriebe über die Eierkennzeichnung)

LAVES: Vermarktung von Eiern: Packstellen Nummern der Packstellen Eierdatenbank Österreich: Freiwillig eingetragene Betriebe durch Eierkennzeichnung finden

Einzelnachweise

Kategorie:Lebensmittelrecht (Europäische Union) Kategorie:Lebensmittelkennzeichnung Kategorie:Vogeleier Kategorie:Erzeugung von Geflügeleiern