mini|Schwarzes Kreuz (umgangssprachlich auch Eisernes Kreuz) als Erkennungszeichen für Flugzeuge sowie Panzer aus dem Deutschen Reich und aus Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg mini|Die erste – von 1892 bis 1903 verwendete – Reichskriegsflagge

Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff „Reichsheer“ in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes. Oberbefehlshaber des deutschen Heeres war der deutsche Kaiser. Die Truppenkontingente der deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Militärkonventionen unter preußischem Kommando oder waren ins preußische Heer eingegliedert. Ausnahmen waren die Bayerische Armee, Sächsische Armee und Württembergische Armee. Die Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg hatten sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund sogenannte Reservatrechte ausgehandelt oder entsprechende Regelungen mit Preußen vereinbart.

Die drei Armeen standen im Frieden unter dem Befehl ihres jeweiligen Landesherrn. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das sächsische und das württembergische Heer bildeten jeweils ein in sich geschlossenes Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Das bayerische Heer stellte drei eigene Armeekorps und stand bei der Nummerierung der Truppenteile außerhalb der Zählung des restlichen Heeres. Die Kontingente der kleineren deutschen Staaten bildeten in der Regel geschlossene Verbände innerhalb des preußischen Heeres. Württemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preußischen Heer ab. Neben Preußen mit der Preußischen Kriegsakademie verfügte lediglich Bayern noch über eine eigene Kriegsakademie, die Bayerische Kriegsakademie. Die Trennung nach Herkunftsstaaten wurde unter den Notwendigkeiten des Ersten Weltkrieges zwar gelockert, aber nicht aufgegeben.

Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Als Streitkräfte außerhalb des Heeres standen die Schutztruppen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und die Kaiserliche Marine einschließlich ihrer drei Seebataillone unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs. Die 1913 aufgestellten Luftstreitkräfte waren, abhängig von Verwendung bzw. Einsatzort, Teil des Heeres oder Teil der Marine. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg diktierten die Siegermächte im Friedensvertrag von Versailles, dass Deutschland sein (bereits weitgehend demobilisiertes) Heer auf eine Friedensstärke von 100.000 Mann reduzieren musste. Aus den Resten der Streitkräfte und einigen Freikorps wurde die Reichswehr aufgestellt.

Übersicht mini|Kaisermanöver im Odenwald im Jahr 1888 mini|Husaren der Preußischen Armee bzw. des deutschen Heeres bei einem Manöver im Jahr 1912 mini|thumbtime=260|Ausbildung und Exerzieren 1912 (Nachgestellt im Freilichtmuseum Roscheider Hof in Konz)

Das Heer war zusammen mit der Marine dem Kaiser unterstellt. Eine parlamentarische Kontrolle erfolgte durch die Bewilligung der finanziellen Mittel durch den Reichstag. Die Grenzen der Kommandogewalt waren allerdings kaum definiert, eine wirksame Kontrolle durch das Parlament war schwierig. Unterhalb des „obersten Kriegsherren“ (des Kaisers) existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab versuchte – bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee –, Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe galt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3, S. 877 f. Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich im anfangs noch sehr stark adlig geprägten Offizierskorps wider. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung, insbesondere in den höheren Rängen. Allerdings stieg mit der Vergrößerung der Armee und Flotte auch dort der bürgerliche Anteil immer mehr an. Die Vorbildfunktion des Adels sorgte neben der inneren Sozialisation im Militär dafür, dass sich das Selbstverständnis der bürgerlichen Gruppe kaum von dem der adligen Offiziere unterschied. Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hatte die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen in den deutschen Einigungskriegen zwischen 1864 und 1871. Das Militär wurde zu einem Element des entstehenden Reichspatriotismus. Kritik am Militär galt als unziemlich.

Dennoch unterstützten die Parteien eine Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt. So erreichte die bewaffnete Macht erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann ihre von der Reichsverfassung vorgegebene Stärke von einem Prozent der Bevölkerung (Zum Vergleich: vor der Wiedervereinigung betrug der Anteil der Bundeswehr rund 0,9 Prozent, der der Bewaffneten Organe der DDR rund 1,5 Prozent der Bevölkerung. Heute liegt er im wiedervereinigten Deutschland bei nur noch 0,3 Prozent). In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte weiter verstärkt. Zwischen 1898 und 1911 forderte die kostspielige Flottenrüstung Einschränkungen beim Landheer. Bemerkenswert ist, dass sich in dieser Zeit der Generalstab selbst gegen einen Ausbau der Truppenstärke gewandt hatte, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adligen Elements im Offizierskorps befürchtete.

In dieser Zeit entstand mit dem Schlieffen-Plan das Konzept für einen möglichen Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Russland unter Berücksichtigung einer Teilnahme Großbritanniens auf Seiten der Gegner. Nach 1911 wurde die Heeresrüstung intensiv vorangetrieben. Die für die Umsetzung des Schlieffen-Planes notwendige Truppenstärke wurde dabei letztlich nicht erreicht. Das Heer gewann während des Kaiserreichs starkes gesellschaftliches Ansehen. Das Offizierskorps galt den tonangebenden Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate“. Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung der Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt. Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex wirkte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel.

Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationsbildung. Der gemeinsame Dienst verbesserte etwa die Integration der katholischen Bevölkerung in das mehrheitlich protestantische Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei spielte der lange Wehrdienst von zwei bzw. drei Jahren bei der sogenannten „Schule der Nation“, als welche man die Armee zu sehen begann, eine prägende Rolle. Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern militärischer Wertvorstellungen bzw. einer militaristisch geprägten Weltsicht. Welche Breitenwirkung diese Gruppen entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund 1913. Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten eine militärfromme, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 33, S. 873–885, 1109–1138.Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Machtstaat vor der Demokratie. München 1992, S. 230–238.

Geschichte Das Deutsche Reich war der 1870 reformierte Norddeutsche Bund. Dessen Verfassung brachte die Vereinheitlichung der Streitkräfte durch Eingliederung der Truppen der kleineren Bündnisstaaten in die preußische Armee. Lediglich das Königreich Sachsen hatte sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund Sonderrechte für seine Armee vorbehalten können. Während des Krieges gegen Frankreich 1870/71 traten auch die süddeutschen Staaten, also die Großherzogtümer Baden und Hessen, sowie die Königreiche Bayern und Württemberg, dem Norddeutschen Bund bei.

Die Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich aber einige Reservatrechte vor, zu denen auch die Beibehaltung einer eigenen Heeresorganisation gehörte. Erst im Bündnisfall, also im Krieg, erfolgte die Unterstellung der bayerischen Truppen, während die württembergischen und sächsischen Truppen schon im Frieden dem Großen Generalstab unterstellt waren. Die Verwaltung der württembergischen und sächsischen Truppen erfolgte jedoch von Kriegsministerien in Stuttgart und Dresden aus. Dieses Nebeneinander war zu Beginn des Ersten Weltkrieges Ursache für organisatorische Schwierigkeiten, da die Kriegsministerien in Berlin, Stuttgart, München und Dresden ihr Beschaffungswesen nicht koordiniert hatten und die Ausrüstung der einzelnen Armeen teilweise erheblich voneinander abwich. Deshalb wurde am 22. Dezember 1917 der Normenausschuss der deutschen Industrie gegründet (seit 1975 Deutsches Institut für Normung (DIN); die von ihm erarbeiteten Normen heißen DIN-Norm).

Rechtliche Grundlagen

Die Grundzüge für die Stärke und Organisation des Deutschen Heeres waren insbesondere festgelegt durch:

die Reichsverfassung vom 16. April 1871Reichsverfassung vom 16. April 1871 den Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23. November 1870Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23. November 1870 die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21./25. November 1870Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, betreffend den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes. die Militärkonvention zwischen Preußen und Sachsen vom 7. Februar 1867 die Konventionen zwischen Preußen und den sonstigen Bundesstaaten das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 die Gesetze betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.Gesetze betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres

Führungsprinzipien mini|hochkant|Erste Seite Aus den Verordnungen für die höheren Truppenführer vom 24. Juni 1869 von Helmuth von Moltke

Der israelische Militärhistoriker Martin van Creveld bemerkte hierzu in seinem Buch Kampfkraft: „Im Gegensatz zu den weitverbreiteten Klischees vom ‚Kadavergehorsam‘ und der ‚preußischen Disziplin‘ hatte das deutsche Heer spätestens seit der Zeit des älteren Moltke immer die entscheidende Bedeutung der Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit, selbst auf der untersten Ebene, betont“. Bereits seit Friedrich II. wurden die Offiziere konsequent zu selbständigem Handeln erzogen. Ein Ausspruch Friedrichs II. hierzu:

„Ich habe ihn zum General gemacht, damit er weiß, wann er ungehorsam sein muß.“

Als Beispiel für die Auslegung preußischen Gehorsams kann eine Begebenheit aus der Schlacht von Zorndorf herangezogen werden. Friedrich Wilhelm von Seydlitz verweigerte mehrmals den Befehl des Königs, mit seinen Kavallerieeinheiten in die Schlacht einzugreifen, obwohl ihm gedroht wurde „er hafte mit seinem Kopf für den Ausgang der Schlacht“. Seydlitz griff erst dann an, als er durch einen Angriff in die Flanke die maximale Wirkung erzielen konnte. Dies trug zum siegreichen Ausgang der Schlacht maßgeblich bei. Seydlitz gehorchte dem Befehl seines Königs nicht dem Wort nach, sondern nach dem Sinn.