mini|Portraitbüste des Grafen Philipp Ludwig II. von Max Wiese mini|Philipp Ludwig II.

Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg (* 18. November 1576 in Hanau; † 9. August 1612 ebenda) war einer der bedeutendsten, in der Neuzeit und hinsichtlich der Nachwirkungen seiner Politik sicher der bedeutendste Graf von Hanau.

Herkunft Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg wurde am 18. November 1576 im Schloss zu Hanau geboren und am 3. Dezember getauft. Seine Eltern waren Graf Philipp Ludwig I. von Hanau-Münzenberg, der bereits 1580 starb, und Gräfin Magdalena von Waldeck (* 1558; † 1599).

Vormundschaft Nominell trat er die Nachfolge seines verstorbenen Vaters bereits am 4. Februar 1580 an, allerdings unter einer Vormundschaft, die zunächst von Graf Johann VI., dem Älteren, von Nassau-Dillenburg (1536–1606), Graf Ludwig I. von Sayn-Wittgenstein (1568–1605) und Graf Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg (1514–1590) ausgeübt wurde und letztlich erst 1608 endgültig beendet werden konnte. Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg, für damalige Verhältnisse hochbetagt, ließ sich 1585 als Vormund durch seinen Sohn Philipp V. von Hanau-Lichtenberg ersetzen.

Schon 1581 vermählte sich seine Mutter, Gräfinwitwe Magdalena, mit Graf Johann VII., dem Mittleren, von Nassau-Siegen (1561–1623), dem Sohn eines der Vormünder. Dadurch kamen Graf Philipp Ludwig II. und sein jüngerer Bruder, Graf Albrecht, an den Nassau-Dillenburger Hof. Dieser war ein Zentrum der reformierten Glaubensrichtung in Deutschland und eng mit dem ebenfalls reformierten kurpfälzischen Hof verbunden. Dies sollte prägend auf den jungen Grafen wirken.

Diesem reformierten Einfluss aber widersetzte sich vehement der (lutherische) Mitvormund Philipp IV., später sein Sohn Philipp V., wenn auch letztlich vergeblich. Philipp V. versuchte, den ebenfalls lutherischen Herzog Reichard von Pfalz-Simmern in die Vormundschaft zu lancieren, was ihm trotz eines entsprechenden Mandats des Reichskammergerichts aber nicht gelang: Die reformierte Mehrheit der Vormundschaft verhinderte die Huldigung der Untertanen. Es gelang ihr darüber hinaus, den Pfalzgrafen und Kuradministrator Johann Kasimir von Pfalz-Lautern (1543–1592) in das Ehrenamt eines „Obervormunds“ zu installieren und damit die reformierte Position innerhalb der Vormundschaft weiter zu stärken.

Das Ende der vormundschaftlichen Regierung lässt sich schwerer bestimmen. Zwar wurde Graf Philipp Ludwig II. 1596, anlässlich seiner Heirat mit Katharina Belgica (1578–1648), einer Tochter Wilhelms I. von Oranien-Nassau (1533–1584), des Schweigers, vorzeitig für mündig erklärt. Allerdings zog sich die Auseinandersetzung um die Beendigung der Vormundschaft lange hin. Im Jahr 1600 waren die Vormünder im Streit mit ihrem Mündel aus der Vormundschaft geschieden. Ein Grund dafür war, dass diese sich in der Auseinandersetzung zwischen Philipp Ludwig II. und seinem Bruder Albrecht auf die Seite von Albrecht geschlagen hatten, ein anderer der, dass sie die Grafschaft in einer desolaten finanziellen Situation hinterließen.Meise: Zur Reform. Die Abrechnung über die Vormundschaft erfolgte erst im Jahr 1608 auf Drängen des Kurfürsten Friedrich IV. (1574–1610) von der Pfalz.

Erziehung Philipp Ludwig II. besuchte – ebenso wie sein Bruder Albrecht – ab 1585 die Hohe Schule in Herborn, zunächst als Student, 1588 als Schüler des Paedagogiums, 1589 war er Rektor der Hohen Schule und 1590 wieder Student.Gottfried Zedler, Hans Sommer: Die Matrikel der Hohen Schule und des Paedagogikums zu Herborn (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 5). Wiesbaden 1908, S. 7 (Nr. 73), 10, 11 (Nr. 179), 185 (Nr. 29). Ab 1591 besuchte er die Universität Heidelberg. Sowohl die Hohe Schule Herborn als auch die Universität waren Zentren reformatorischer Bildung. An der Universität Heidelberg bekleidete er das Ehrenamt eines rector magnificus.

Von 1593 bis 1595 begab er sich auf drei Kavalierstouren durch Europa. Die erste führte ihn nach Norddeutschland und in die Niederlande. Hier studierte er an der Universität Leiden, traf seine oranische Verwandtschaft und besichtigte Festungswerke. In Leiden traf er mit Joseph Justus Scaliger zusammen. Weiter lernte er Bernardus Paludanus in Enkhuizen kennen und studierte dessen umfangreiches Naturalienkabinett. Bei der zweiten Reise begab er sich mit einem Auftrag des Wetterauischen Reichsgrafenkollegiums zum Reichstag nach Regensburg und von dort weiter nach Österreich, Ungarn und dort bis an die türkische Grenze, nach Böhmen und Polen. Zu diesen beiden ersten Reisen sind seine persönlichen Aufzeichnungen erhalten und werden heute im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt.Rauch: Zwei Bildungsreisen. Die abschließende Reise führte nach Rom, Neapel, Venedig, Bologna und Padua. In den beiden letztgenannten Orten ließ er sich an den Universitäten als Student einschreiben, in Padua hielt er sich ein halbes Jahr lang auf.

Regierung Nach der Rückkehr von seinen Bildungsreisen im Jahre 1595 bestimmte Philipp Ludwig II. zunehmend die Politik in seiner Grafschaft, bei hinhaltendem Widerstand seiner ehemaligen Vormünder, mit denen er sich im Streit um die Rechte seines noch bis 1605 unter Vormundschaft stehenden jüngeren Bruders befand.

Zweite Reformation Erste Maßnahme war eine „zweite Reformation“. Die bis dahin lutherisch ausgerichtete Grafschaft Hanau-Münzenberg wurde nun, gegen den Widerstand der Untertanen, reformiert. Der Graf machte von seinem Recht zur Religionsbestimmung („cuius regio, eius religio“) Gebrauch. Am 25. Dezember 1593 wurde in Hanau zum ersten Mal das Abendmahl nach reformiertem Ritus gefeiert. Die mittelalterliche Ausstattung der Kirchen wurde ausgeräumt. Dies erfolgte nur teilweise als „Bildersturm“, so in Steinau an der Straße. Andere Kunstwerke wurden in römisch-katholische Staaten verkauft. So haben sich von der Ausstattung der Marienkirche in Hanau der Wörther Altar, heute in der St. Nikolauskirche in Wörth am Main und eine Strahlenmadonna in der römisch-katholischen Pfarrkirche St. Johann Baptist in Hanau-Steinheim erhalten.

Diese radikale religiöse Haltung des Grafen relativierte sich im Laufe seiner Regierung zusehends. Sowohl die Ansiedlung einer jüdischen Gemeinde in Hanau als auch sein gutes Verhältnis zum katholischen Kaiser Rudolf II. und der Abschluss des Erbvertrages mit dem lutherischen Haus Hanau-Lichtenberg 1610 zeigen das.

Gründung der Neustadt Hanau miniatur|hochkant=1.5|Entwurf zur geplanten Neustadt

Am 1. Juni 1597 schloss Philipp Ludwig II. einen Vertrag mit calvinistischen Glaubensflüchtlingen aus Frankreich und den Spanischen Niederlanden, die Kapitulation der Neustadt Hanau, die ihnen gestattete, sich in Hanau niederzulassen. Sie ist der Gründungsakt für die Hanauer Neustadt. Die Kapitulation wurde 1604 durch ein Transfix der Neustadt Hanau ergänzt. Die Neustadt existierte rechtlich als eigene Stadt, unabhängig von der bereits bestehenden mittelalterlichen Siedlung. Neben der räumlichen Trennung durch die Befestigung zwischen Alt- und Neustadt besaßen beide Städte getrennte Verwaltungen und Stadträte mit jeweils eigenen Bürgermeistern. Dies wurde erst in der Verwaltungsreform Kurhessens 1821 beseitigt.

Die führenden Männer der Emigranten waren reiche Kaufleute und spezialisierte Handwerker, wie Tuchmacher, Posamentierer (Hersteller von Borten, Bändern, Schärpen und Quasten), Leinen- und Zeugweber, Hosen- und Strumpfstricker, Hutmacher, Gold- und Silberschmiede. Mit den Flüchtlingen kam viel Kapital und Know-how in der Fertigung von Luxusgütern in die Stadt. Dies war eine der Grundlagen für den späteren Aufschwung Hanaus als Industriestandort im 19. Jahrhundert.

miniatur|hochkant=1.5|Hanau im 17. Jahrhundert: Links die mittelalterliche Altstadt, rechts die geometrisch angelegte Neustadt

Die Emigranten waren zuvor in der Reichsstadt Frankfurt nicht besonders freundlich aufgenommen worden. Um ihren Glauben praktizieren zu können, waren sie für die Gottesdienste schon von dem lutherisch dominierten Frankfurt in das hanauische Dorf Bockenheim ausgewichen. Sie hatten daher ein Interesse, den Hoheitsbereich von Frankfurt zu verlassen und sich in ein calvinistisches Gebiet zu begeben, ohne sich dabei zu weit vom Frankfurter Messeplatz zu entfernen. Der Hanauer Graf war außerdem bei weitem nicht so mächtig, wie die reiche Stadt Frankfurt, und deshalb bereit, wirtschaftliche und politische Zugeständnisse zu machen. Er stellte das Baugelände für die Hanauer Neustadt (gegen den Widerstand des Erzbischofs von Mainz, der die Fläche als ihm zustehenden Wildbann betrachtete), bezahlte die Infrastruktur (insbesondere die Befestigungsanlage), und gewährte Steuervorteile und politisches Selbstbestimmungsrecht für die neue Stadtgemeinde. So hatte die Neustadt Hanau seit 1605 z. B. eine eigene Bürgermiliz.

Die Neustadt wurde von vornherein mit einer eigenen Befestigungsanlage errichtet, die sich im Norden an die der Altstadt anlehnte. Sie bewährte sich in den Jahren des Dreißigjährigen Kriegs sehr. Die planmäßige Anlage der Stadt legte ein schachbrettartiges Straßennetz fest, das die Hanauer Neustadt noch heute prägt und ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz darstellt. Schon im Jahr des Abschlusses der Kapitulation wurden die ersten Häuser errichtet. Die Inschrift des ersten Hauses, „Zum Paradies“, in der Paradiesgasse, hat sich bis heute erhalten. Einen gewissen baulichen Abschluss erreichte die Neustadt 1608, als die Wallonische Kirche eingeweiht wurde.

Wirtschaftsaufschwung Entgegen dem vielfach in der Heimatliteratur verbreiteten Gerücht war diese Stadtgründung kein Akt obrigkeitlicher Toleranz. Widerspenstige Lutheraner hatten im Zuge seiner „zweiten Reformation“ gerade die Grafschaft verlassen müssen, so etwa der lutherische Superintendent Sauter. Es handelte sich vielmehr um einen gezielten Akt der Wirtschaftsförderung und der Ansiedlung potenter Steuerzahler. Dies war auch dringend erforderlich, da sich die Grafschaft in einem erheblichen, strukturellen Finanzdefizit befand.

Die entstehende Wirtschaftskraft der Neustadt Hanau sorgte ab dem Jahr 1600, spätestens ab dem Jahr 1602, für eine regelmäßige Schiffsverbindung nach Frankfurt, das so genannte Marktschiff, das bis zur Eröffnung der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn verkehrte.

1603 errichtete Philipp Ludwig II. eine erste Münzprägestätte in Hanau und der Hanau-Münzenberger Grafschaft. Dies geschah aufgrund eines Privilegs Kaiser Rudolf II.Fried Lübbecke: Hanau. Stadt und Grafschaft. Köln, 1951, S. 279ff. (282). Diese Münzprägung ist sowohl ein Anzeichen für den wirtschaftlichen Erfolg der Politik des Grafen, als auch für die Erkenntnis des Frühmerkantilismus, dass Münzprägestätten attraktive Einnahmequellen sein konnten.

Verwaltungs- und Gerichtsreform Philipp Ludwig II. veranlasste eine umfassende Reform der Justiz in seiner Grafschaft. Stringentere, römisch-rechtlich geprägte Formen und Vorstellungen ersetzten dabei historisches, oft örtlich sehr unterschiedliches Herkommen. Dies zielte auch darauf, fremde Gerichtsbarkeiten weiter auszuschließen, und war ein Schritt auf dem Weg zu moderner Staatlichkeit. Zu diesen Maßnahmen zählte, dass Philipp Ludwig II. im Jahr 1606 ein Privilegium de non appellando für seine Grafschaft erhielt, das für alle Rechtsstreite mit einem Streitwert von weniger als 500 fl. galt.

Die Verwaltung wurde nach fachlichen Gesichtspunkten in drei Sparten gegliedert: Einem Rat für die allgemeine Politik, einer Kammer für das Finanz- und Steuerwesen, und einem Konsistorium für Religions- und Schulangelegenheiten. Diese Verwaltungsreform war dringend notwendig geworden, da die bestehende Verwaltung offensichtlich nicht mehr in der Lage war, die Grafschaft effektiv zu verwalten und die erforderlichen Einnahmen zu sichern. Dies hatte zu einem erheblichen, strukturellen Finanzdefizit geführt.

Jüdische Gemeinde miniatur|Ehemaliger Standort der Synagoge in der Nordstraße, ehemals: Judengasse, zerstört bei den Novemberpogromen 1938