Als Deutschstämmige werden im traditionellen Sprachgebrauch Personen bezeichnet, deren Vorfahren Deutsche sind oder waren und die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen beziehungsweise diese aufgegeben oder verloren haben. Das Attribut deutschstämmig wird meistens auf Personen angewendet, die sich nicht mehr dauerhaft in dem Gebiet aufhalten, in dem ihre Deutsch als Muttersprache sprechenden Vorfahren gelebt haben.
Aktueller Wortgebrauch Deutschstämmige und Deutsche im Ausland Viele Deutschstämmige gibt es in den USA, RusslandDeutsche in Russland und anderen GUS-Staaten., Kanada. In: Globus 2/2006., Australien. und Lateinamerika, siehe dazu insbesondere Deutsche Minderheit in Mexiko, Deutsche Minderheit in Chile und Deutsche Einwanderung in Brasilien (Deutschbrasilianer). Es handelt sich bei diesen um Deutsche erster Generation, die in einen anderen Staat emigrierten, aber auch um deren Nachkommen. Viele von ihnen sprechen nicht mehr Deutsch (als Muttersprache). Häufig sind Deutschstämmige auch Menschen, die oder deren Vorfahren aus Deutschland über einen Staat der deutschsprachigen Regionen Europas weiter emigriert sind (→ Auswanderung, Abschnitt „Geschichte der Auswanderung im deutschen Sprachraum“).
Im Hinblick auf die Unterscheidung deutscher Staatsangehöriger von Deutschstämmigen in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es Richtlinien der deutschen Vertretungen.Deutsche Vertretungen in den USA: Zitat: „… Für in den USA wohnhafte Deutschstämmige, die auf eigenen Antrag die US-Staatsangehörigkeit erworben haben, bedeutet dies: Mit dem Erwerb der US-Staatsangehörigkeit bei Einschwörung geht die deutsche Staatsangehörigkeit regelmäßig verloren.“ In den meisten westlichen Staaten spielt die Kategorie „deutsche Volkszugehörigkeit“ heute offiziell keine Rolle. Eine Ausnahme bildet Dänemark. Im Deutsch-dänischen Abkommen vom 29. März 1955 heißt es in der „Erklärung der Dänischen Regierung“ (Abschnitt II/1): „Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“ (PDF; 93 kB).
Anerkannte Spätaussiedler waren insofern privilegiert, als sie als „Deutschstämmige“ und damit anders als andere Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hatten;Klaus von Beyme: Migrationspolitik. Über Erfolge und Misserfolge. Springer VS, Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-658-28662-0, S. 104. nach dem deutschen Rechtsverständnis gelten sie nicht als ausländische Einwanderer, sondern als deutschstämmige Zuwanderer.Klaus J. Bade: Transnationale Migration, ethnonationale Diskussion und staatliche Migrationspolitik im Deutschland des 19. und 20. Jahrhunderts, in: ders. (Hrsg.): Migration – Ethnizität – Konflikt: Systemfragen und Fallstudien (Schriften des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien [IMIS] der Universität Osnabrück, Bd. 1), Universitätsverlag Rasch, Osnabrück 1996, ISBN 3-930595-36-2, S. 403–430, hier S. 420. Als „ausländische“ Deutsche werden in der Kriminalitätsstatistik deutschstämmige Aussiedler bezeichnet, die als Deutsche im Sinne des GG nach Deutschland zugewandert sind und die die sozialen Bedingungen, oft auch die Sprache, weniger kennen.Hans-Dieter Schwind: Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 23. Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2016, S. 515, Rn. 11.
Deutsche Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, werden Auslandsdeutsche genannt.
Deutschstämmige Deutsche In der sozialwissenschaftlichen Fachliteratur wird zuweilen auch von deutschstämmigen Deutschen als Mehrheitsgesellschaft gesprochen, um diese Personengruppe von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund abzugrenzen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die generationenübergreifende Verwurzelung eines Menschen in Deutschland über einen Vorfahren und sein Status als Mensch mit Migrationshintergrund sich nicht ausschließen, da jeder Mensch von zwei Eltern abstammt.Kai Sassenberg, Jennifer Fehr, Nina Hansen, Christina Matschke und Karl-Andrew Woltin: Eine sozialpsychologische Analyse zur Reduzierung sozialer Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund (PDF), in: Zeitschrift für Sozialpsychologie 38, Heft 4, Januar 2007, S. 239–249, hier S. 240 u. ö.; Hans-Joachim Schubert: Integration, Ethnizität und Bildung. Die Definition ethnischer Identität Studierender türkischer Herkunft, in: Berliner Journal für Soziologie 16, Heft 3 (2006), S. 291–312, hier S. 305; Thomas Kessler, Immo Fritsche: Sozialpsychologie, Springer, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-531-93436-5, S. 8.
Geschichte Kaiserreich Seit 1890 wurden russlanddeutsche Kolonisten als Siedler für den preußischen Osten angeworben. Dies galt als wichtige Maßnahme zur Stärkung des deutschen Bevölkerungsanteils im Kaiserreich gegen die als „Reichsfeinde“ eingestuften Preußen polnischer Nationalität und Muttersprache, die im Verdacht standen, einen polnischen Nationalstaat gegen die Absichten Preußens, Österreich-Ungarns und Russlands wiederherstellen zu wollen.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-525-36282-X, S. 141. Die deutschstämmigen Rückwanderer sollten die Landflucht in der ostelbischen Landwirtschaft dämpfen und die patriarchalischen Beziehungen zwischen Gutsherrn und Arbeiterschaft stärken.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 147. Die Organisation der Rückwanderung aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa lag seit 1909 in den Händen des privaten Fürsorgevereins für deutsche Rückwanderer, womit man die parlamentarische Kontrolle und außenpolitische Komplikationen vermeiden wollte.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 79.
In der nationalistischen Propaganda wurden die Russlanddeutschen von russischer Seite im Zuge des Panslavismus zunehmend als angebliche Vorposten des Deutschen Reiches und potentielle Vaterlandsverräter angesehen und diskriminiert, während die deutsche Propaganda (mit dem Alldeutschen Verband als Vorreiter einer expansiven deutschen Hegemonie über Ost- und Mitteleuropa) sie als gefährdeten und schützenswerten Vorposten des Reichs ansah. Bei den Russlanddeutschen, die sich zurückhaltend und loyal zum russischen Herrscherhaus verhielten, kam es zu einer (Re-)Ethnisierung der Staatsangehörigkeit unter dem Druck der konkurrierenden Nationalismen.Dieter Gosewinkel: Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 150). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-35165-8, S. 331 f.
Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs zogen die Russlanddeutschen – mit Ausnahme deutsch-baltischer Kreise – loyal gegen Deutschland in den Krieg und stellten einen hohen Anteil des russischen Generalstabs. Deutsch sprechende Soldaten des russischen Heeres waren aber zunehmend Verdächtigungen, Zurücksetzungen und Schikanen ausgesetzt und gerieten in wachsende Gewissenskonflikte. Sich gegenseitig verstärkende Verdächtigungen und nationale Absetzbewegungen untergruben die russisch-deutsche Wehrgemeinschaft und die „deutschen“ Soldaten wurden nach der Schlacht von Tannenberg (1914) an die Kaukasusfront versetzt.Dieter Gosewinkel: Einbürgern und Ausschließen. S. 334 f. Vonseiten des Deutschen Reichs wurden für deutschstämmige Kriegsgefangene aus Russland spezielle Lager errichtet und die Gefangenen bevorzugt behandelt. Sie wurden in unbewachte ausgesuchte landwirtschaftliche Arbeitsstellen vermittelt und ab 1917 sollte der Förderverein für deutsche Rückwanderer helfen, sie als „Volksgenossen“ zurückzugewinnen.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 155. Im Zarenreich kam es durch das Vordringen der deutschen und österreichisch-ungarischen Armeen zu Flucht, Vertreibung, Evakuierung und Zwangsumsiedlung von Millionen Menschen, darunter auch Russlanddeutschen, die der zaristischen Regierung als fünfte Kolonne galten und denen die öffentliche Verwendung der deutschen Sprache verboten wurde. Auch ihre wirtschaftliche Betätigung wurde durch sogenannte Liquidationsgesetze gegen feindliche Ausländer eingeschränkt. Die Deportationen erfolgten unter katastrophalen Bedingungen zumeist nach Sibirien und die baskirische Steppe. Nach dem Historiker Eric Lohr sollen 300.000 Russlanddeutsche deportiert worden sein.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 152 f. Der Fürsorgeverein für deutsche Rückwanderer brachte während des Krieges etwa 60.000 Russlanddeutsche ins Reich, dabei ging es weniger um humanitäre Erwägungen als vielmehr um die gezielte Rekrutierung von Arbeitskräften zur Verminderung des Arbeitskräftemangels.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 154 f.
Im deutsch-russischen Zusatzvertrag zum Friedensvertrag von Brest-Litowsk wurde ein zehnjähriges Rückwanderungsrecht der deutschstämmigen Bevölkerung Russlands vereinbart. Dies führte mit zur Gründung der Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung zur ethno-national orientierten Suche nach Arbeitskräften und Siedlern auf dem Höhepunkt der deutschen Annexionspolitik im Osten.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 166–168.
Weimarer Republik Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg und den territorialen Änderungen durch den Versailler Vertrag wurde statt der Rückwanderungspolitik angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Probleme versucht, die dauerhafte Einwanderung ins Reich zu verhindern. Die Siedlungsschwerpunkte mit deutschen Minderheiten (Grenzlanddeutsche im Ausland) in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa sollten erhalten bleiben und als außenpolitisches Druckmittel genutzt werden. In der innenpolitischen Debatte symbolisierten diese Minderheiten das „Versailler Unrechtssystem“.Jochen Oltmer: „Heimkehr“? „Volksdeutsche fremder Staatsangehörigkeit“ aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Europäische Geschichte Online, herausgegeben vom Institut für Europäische Geschichte (IEG), 1. Juni 2011, S. 16. Zur Verhinderung der Zuwanderung und dauerhaften Ansiedlung von Ausländern deutscher Abstammung wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 restriktiv ausgelegt und die rasche Einbürgerung der Volksdeutschen abgelehnt.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 214. Laut den Interessenverbänden der Russlanddeutschen führten die Mängel der deutschen Integrationspolitik bei vielen Russlanddeutschen zu Rückwanderung oder auch Weiterwanderung nach Übersee.Jochen Oltmer: „Heimkehr“? „Volksdeutsche fremder Staatsangehörigkeit“ aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. S. 22.
Während dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht aus der Kaiserzeit der Begriff der Volkszugehörigkeit noch fremd gewesen war, gewann er in der Praxis der Einbürgerung von Ausländern nach dem Ersten Weltkrieg eine erhebliche Bedeutung: Es wurden Behörden eingerichtet, die „Deutschstämmigkeitsbescheinigungen“ ausstellten,Oliver Trevisiol: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871–1945, Diss., 2004, S. 126 (PDF). und in geheim gehaltenen Einbürgerungsrichtlinien wurden Einbürgerungswillige gemäß den Kriterien „deutschstämmig“ und „fremdstämmig“ eingeteilt, wobei bereits vor 1933 „Deutschstämmige“ privilegiert wurden.Oliver Trevisiol: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871–1945. S. 242. Es gab keinen Einbürgerungsanspruch für ehemalige Reichsdeutsche und deutschstämmige Ausländer. Gegen den Versuch des Landes Preußen, vom Begriff „Deutschstämmigkeit“ zu „Kulturdeutschen“ in der Einbürgerungspraxis überzugehen, wandte sich eine Mehrheit im Reichsrat.Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik. S. 50. Durch die Hinzufügung des Attributs „kulturfremd“ sollten vor allem Juden vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen werden.