Konziliarer Prozess ist die Bezeichnung für den gemeinsamen Lernweg christlicher Kirchen zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
Begonnen hat diese Bewegung auf der VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Vancouver (Kanada) 1983, wo die Stationierung von Massenvernichtungswaffen diskutiert und als Verbrechen gegen die Menschheit bezeichnet wurde. Um etwas bewirken zu können, sollten die Kirchen gemeinsam für Frieden eintreten.
Die Wurzeln
Bei der Tagung des Ökumenischen Rates für Praktisches Christentum und der ökumenischen Jugendkonferenz in Fanø/Dänemark 1934 rief Dietrich Bonhoeffer in einer später berühmt gewordenen Morgenandacht zu aus:
Bonhoeffer verlangte hier erstmals ein gesamtchristliches Friedenskonzil und sprach diesen Auftrag zur Ausführung zugleich den versammelten Vertretern der Ökumene zu. Seine Vorstellung knüpfte an die Tradition der altkirchlichen Konzile an.
Der katholische Priester Max Joseph Metzger äußerte die Idee eines christlichen Unionskonzils um des Friedens willen wenig später.
Grundsätzlich neue Möglichkeiten für den konziliaren Gedanken seitens der römisch-katholischen Kirche schuf Papst Johannes XXIII. Das II. Vatikanum als Reformkonzil in der römisch-katholischen Kirche wirkte auch in die Ökumene hinein und ließ die Aussicht als möglich erscheinen, die Christen könnten sich in einem ökumenischen Konzil zusammenfinden.
Der Konzilsgedanke bewegte aber auch andere. Die Bruderschaft von Taizé, in der Nähe des Mutterklosters der mittelalterlichen Reformbewegung von Cluny, verfolgte einige Zeit später die Idee eines Konzils der Jugend, um die Einheit der Christen für Gerechtigkeit und Frieden von der jungen Generation her wachsen zu lassen. Insbesondere die Spiritualität von Taizé mit ihren Liedern, Gebeten und Gottesdienstformen zeitigte Wirkungen.
Die in Gang gesetzten ökumenischen Lernbewegungen verliefen unter globalem Aspekt – bedingt durch jeweils unterschiedliche Kontexte – ungleichzeitig: in Westeuropa standen andere Fragen an als in Osteuropa oder als in Afrika bzw. den anderen Weltregionen. Das änderte sich erst wieder durch die allmähliche Erkenntnis gemeinsamer Glaubens-, Lebens- und Überlebensfragen. Der Widerstand gegen die Stationierung von Atomraketen in Europa (insbesondere infolge des „Nachrüstungsbeschlusses“) mit einem hohen Risiko ihres Einsatzes gab wesentliche Anstöße. Weitere kamen dazu.
In Wissenschaft und Medien hatte sich Ende der sechziger und zu Beginn der siebziger Jahre eine Debatte über den Zusammenhang von Frieden, Entwicklung und Umwelt entfaltet.
Der Anfang 1983 in Vancouver Auf der Vollversammlung des Weltkirchenrates in Vancouver 1983 schlug die DDR-Delegation ein gesamtchristliches Friedenskonzil vor. Es müsse „geprüft werden, ob die Zeit reif ist für ein allgemeines christliches Friedenskonzil, wie es Dietrich Bonhoeffer angesichts des drohenden Zweiten Weltkrieges vor fünfzig Jahren für geboten hielt.“Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (Hrsg.): Gemeinsam unterwegs. Dokumente aus der Arbeit des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR 1980-1987, Berlin, 1989, S. 268. Doch ein Konzil war nicht möglich. So kam es zur Einigung auf einen „konziliaren Prozeß gegenseitiger Verpflichtung auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.“ In diesem konziliaren Prozess ging es um einen christlichen Bund gegen Rassismus, Sexismus, Militarismus, Unterdrückung der Kasten und Klassenherrschaft.Thomas Klein: „Frieden und Gerechtigkeit.“ Die Politisierung der Unabhängigen Friedensbewegung in Ost-Berlin während der 80er Jahre. Köln, Weimar, Wien: Böhlau Verlag 2007, S. 284.
Beratungen in Deutschland Öffentliche Breitenwirkung im deutschsprachigen Raum erhielt das Anliegen des „konziliaren Prozesses“ 1985 auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Düsseldorf durch den Aufruf des bekannten Physikers und Kulturphilosophen Carl Friedrich von Weizsäcker an die Kirchenleitungen, um der Gefährdung des Überlebens willen ein gesamtchristliches Friedenskonzil einzuberufen. Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) griff im Mai 1987 die an sie gerichtete Bitte auf, erstmals in ihrer 40-jährigen Geschichte die Kirchen der Bundesrepublik zu einem Forum für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einzuladen. Anliegen dieses Forums sollte es sein, die biblisch-theologischen, die geistlichen und ethischen Aspekte des Themas zu entfalten. Das Forum traf sich 1988 in zwei Abschnitten in Königstein und Stuttgart. In der DDR formierten sich in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre der Arbeitskreis Solidarische Kirche und die Initiative Kirche von Unten, die reformistisch innerhalb der Amtskirche wirken wollen und sich auf den konziliaren Prozess beriefen.
Die 1988 in Stuttgart verabschiedete ökumenische Erklärung Gottes Gaben – Unsere AufgabeDBK Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.),(verfasst von Miriam Karen Niskowski)Gottes Gaben – Unsere Aufgabe. Die Erklärung von Stuttgart. Bonn 1988. Abrufbar unter http://oikoumene.net/home/regional/stuttgart/index.html, an deren Erstellung Theologen aus allen größeren Kirchen mitwirkten, widmet sich thematisch der Verantwortung des Menschen für den Schutz des Lebens und des globalen Lebensraumes als dessen Vorbedingung. Darin wird die christliche Verpflichtung zum Arten- und Tierschutz theologisch und vernunftethisch hergeleitet (Zf. 4.35 der Erklärung). Im Kern allerdings befasst sich der Text mit der Ressourcen- und Energiefrage, die nicht nur wirtschaftliche und politische Maßnahmen erforderlich mache, sondern auch eine Reform der Lebensstile: Der allgemeine Rohstoffverbrauch müsse dringend reduziert werden, allerdings könne „Kernenergie […] in einer Menschheit, die den Krieg nicht überwunden hat, nicht die Grundlage der weltweiten Energieversorgung sein“. Ausschlaggebend für die ausführlich dargelegte Absage an die Atomwirtschaft sind die sozialen, technischen, ökologischen und militärischen Risiken, die mit ihrem Betreiben einhergehen (Zf. 4.41). Die Kirchen, so die Erklärung weiter, seien als „Anwalt der sprachlosen Schöpfung“ gefordert, für eine „ökologisch verträgliche Wirtschaft und eine umfassende ökologische Orientierung in der Politik“ einzutreten (Zf. 4.6.5.).Thorsten Philipp, Grünzonen einer Lerngemeinschaft: Umweltschutz als Handlungs-, Wirkungs- und Erfahrungsort der Kirche. München (oekom) München 2009. ISBN 978-3865811776, S. 142–143.
1987 begann die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR mit der Vorbereitung einer Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in der DDR, die dann 1988/89 in Dresden, Magdeburg und nochmals Dresden stattfand. Mit dem Aufruf „Eine Hoffnung lernt gehen“ hatte sie sich an die Gemeinden gewandt, sich mit Vorschlägen an der Vorbereitung der Versammlung zu beteiligen, woraufhin etwa 10.000 Gemeindemitglieder wie auch Kirchenferne schriftliche Vorschläge schickten.
Auf allen Kontinenten bündelte mittlerweile die oekumenische Bewegung, was sich an Übereinstimmung herauskristallisiert hatte. Diese Vorbereitung fand auf verschiedenen Ebenen statt: durch Kooperationsprozesse innerhalb der christlichen Konfessionsfamilien (Orthodoxe, Katholiken, Lutheraner, Reformierte, Anglikaner, Historische Friedenskirchen usw.) durch konfessionsübergreifende Tagungen zu den verschiedenen Themenbereichen durch Dialog mit Vertretern anderer Religionen durch Gespräche mit Wissenschaftlern durch Zusammenarbeit mit säkularen Bewegungen für Solidarität, Abrüstung und Umwelt durch Ansprechen von Regierungen und internationalen Organisationen durch intensive Vorbereitung in den verschiedenen Weltregionen mit ihren unterschiedlichen Kontexten.
Erste Europäische Ökumenische Versammlung 1989 in Basel Die erste europäische Ökumenische Versammlung „Frieden in Gerechtigkeit“ traf sich 1989 in Basel (Schweiz). Erstmals in der Geschichte der vergangenen tausend Jahre kam eine repräsentative gesamtchristliche Versammlung zusammen. Dies geschah auf Einladung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK, mit Sitz in Genf, darin vertreten die Orthodoxen, Anglikaner, Altkatholiken, Lutheraner, Reformierte, Freikirchen und Friedenskirchen) sowie des Rates der römisch-katholischen Bischofskonferenzen Europas (CCEE mit Sitz in St. Gallen).
Ihre Ergebnisse spiegeln sich wider sowohl in symbolischen Aktionen, als auch in einem ausformulierten Dokument der Übereinstimmung in Fragen der Analyse, der gemeinsamen Hoffnung und Theologie sowie von Handlungsperspektiven. In der Abschlusserklärung „Frieden in Gerechtigkeit“ fordern die Teilnehmer „eine ökologische Weltordnung“ (Zf. 13 der Erklärung) und gelangen über eine Reflexion der schöpfungstheologischen Grundlagen zu einer überraschend offenen selbstkritischen Bewertung des Christentums:
Einen markanten ökologischen Akzent setzt die Erklärung auch dadurch, dass sie die natürliche Umwelt als Rechtsträger wertet und dem Individualismus des Menschen spätestens dort Schranken setzt, wo die „Rechte aller Kreaturen“ (Zf. 45) gefährdet seien.Thorsten Philipp, Grünzonen einer Lerngemeinschaft: Umweltschutz als Handlungs-, Wirkungs- und Erfahrungsort der Kirche. München (oekom) München 2009. ISBN 978-3865811776, S. 144.
Weltversammlung 1990 in Seoul Die globale ökumenische Weltversammlung trat schließlich 1990 in Seoul (Südkorea) ein Jahr später unter Beteiligung aller christlichen Konfessionsfamilien als Weltkirchenkonferenz zusammen. Auch der Vatikan als Repräsentant der römisch-katholischen Kirche hatte sich finanziell und im Vorbereitungsstab beteiligt und sandte eine Beobachterdelegation.
Die Stellungnahmen zum konziliaren Prozess folgen zumeist einer gemeinsamen Gliederung, nämlich dem Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“: Zuerst wird die Lebenssituation einer Analyse unterzogen. Dann werden das biblisch bezeugte und erkannte Evangelium als Kriterium benannt, dazu gehört grundsätzlich die Bereitschaft zur eigenen Neuorientierung. Schließlich werden Schlussfolgerungen gezogen für das Handeln als Christen, Gemeinden, Kirchen sowie Forderungen an Entscheidungsträger in der Gesellschaft formuliert (z. B. Regierungen, Abgeordnete, Gemeinderäte).
Die wichtigsten Ergebnisse der Weltversammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahren der Schöpfung wurden in Seoul – in Entsprechung zu den „Zehn Geboten“ – als „Zehn Grundüberzeugungen“ christlicher Kirchen verabschiedet. Sie fassen zusammen, was Christen heute gemeinsam zu sozialethischen Fragen sagen können.
Die zehn Grundüberzeugungen der Oekumenischen Weltversammlung von Seoul 1990 (in stark gekürzter Fassung)zitiert nach: Ulrich Schmitthenner (Hrsg.): Oekumenische Weltversammlung in Seoul 1990. Arbeitsbuch für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung; Frankfurt/Essen 1990, S. 153f [Teil II, Grundüberzeugungen]
Grundüberzeugung I „Wir bekräftigen, dass alle Ausübung von Macht vor Gott verantwortet werden muß. Die Welt gehört Gott. Deshalb sollen Art und Weise, in der menschliche Macht und Autorität ausgeübt werden, der Absicht Gottes mit dieser Welt dienen und vor den Menschen verantwortet werden, in deren Namen dies geschieht […] Wir bekräftigen, dass die Art und Weise der Ausübung menschlicher Macht und Autorität unter dem Urteil Gottes stehen und vor den Menschen verantwortet werden müssen. Zu ihr gehört das Recht der Menschen auf volle Mitwirkung. In Christus hat Gott den Sinn der Macht als mitleidende Liebe ein für allemal deutlich gemacht; sie ist stärker als die Macht des Todes […]“
Grundüberzeugung II