Ein Gemeindedirektor (, ) bzw. Stadtdirektor (, ) ist in Finnland ein nach § 24 Gemeinderecht bestimmter Beamter, der als Sprecher der Gemeinderegierung auftritt und die Gemeinde leitet.
Gesetzestext Gemeinderecht 17. März 1995/365 (Übersetzung ohne Gewähr)
Kategorie:Amtsbezeichnung Kategorie:Recht (Finnland)