Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen).

mini|hochkant|Nichtraucherschutz in Japan: Abgekapselter Raucherraum auf einem Bahnhof – Luftabsaugung auf dem Dach

Hintergrund Tabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Qualm anderer einatmen. Selbst der Rauch einer einzelnen Zigarette kann dazu führen, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird. Über die Schädlichkeit des Passivrauchens besteht daher ein breiter Konsens, von den Fachgesellschaften der Mediziner über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen und das Deutsche Krebsforschungszentrum bis hin zu den 161 Staaten, die der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation zur Tabakkontrolle beigetreten sind, darunter Österreich und Deutschland. Nachdem die Tabakindustrie jahrzehntelang versucht hatte, die Auswirkungen von Passivrauch auf die Gesundheit durch eigens finanzierte Forschung zu verneinen,A. Bornhäuser, J. McCarthy, S. Glantz: Wie die Tabakindustrie in Deutschland durch die Erhaltung wissenschaftlicher sowie politischer Respektabilität Rechtsvorschriften zum Schutz vor Passivrauchen verhinderte. (PDF; 943 kB) 2006.J. Kuhn: Evidenz in Interessenskonflikten: Das Beispiel Passivrauchen. (PDF; 47 kB) 2010.Th. Grüning, N. Schönfeld: Vom Teufel bezahlt.... In: Deutsches Ärzteblatt. Jg. 104, 2007, S. 12. befürworten auch die Zigarettenhersteller (z. B. Philip Morris) heute Rauchverbote und Maßnahmen zum Nichtraucherschutz. Im „Social Report 2006/07 – Verantwortung im Dialog“ von British American Tobacco wird dargestellt, dass es sich bei der Unterstützung der Gastronomie zur Einrichtung von Raucher und Nichtraucherbereichen sowie zur Verbesserung der Raumluftqualität um ein ethisch und moralisch fundiertes Handeln im Sinne eines Corporate-Social-Responsibility-Marketings handelt.BAT – Social Report 2006/07 – Verantwortung im Dialog

Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von zirka 950 Grad Celsius der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 12.000 Substanzen, von denen einige von der Weltgesundheitsorganisation als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft wurden. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Ammoniak und Pyridin wesentlich höher ist.

Passivraucher, so die Weltgesundheitsorganisation, haben ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisiko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jährlich 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, die meisten durch Herzinfarkte; weltweit sind es laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2009 jährlich 600.000 Menschen.

In vielen Ländern sind Regelungen zum Nichtraucherschutz erlassen worden, jedoch sind laut WHO im Jahr 2009 weltweit noch immer mehr als 94 Prozent der Menschheit nicht durch Gesetze vor Tabakrauch geschützt.

Nichtraucherschutz in Deutschland

mini|Raucherinsel auf Gleis 12/13 im Münchner Hauptbahnhof

Die Deutsche Bundesbahn verfügte 1949, ein Drittel der Wagen bzw. Abteile – ohne Berücksichtigung von Frauenabteilen – für Nichtraucher vorzusehen. Sie änderte 1961 das Verhältnis der Nichtraucher- zu den Raucherabteilen in Personenwagen zugunsten der Nichtraucher.Bundesbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Bundesbahndirektion Mainz vom 10. März 1961, Nr. 10. Bekanntmachung Nr. 122, S. 51; Berichtigung dazu: ebd.: vom 17. März 1961, Nr. 11. Bekanntmachung Nr. 134, S. 58. Der Nichtraucherschutz in Deutschland war aber im internationalen Vergleich für lange Zeit wenig entwickelt. Seit 2006 sind mit der Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes, dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf Bundesebene (2007) und der Verabschiedung von Gesetzen zum Nichtraucherschutz (2007) in allen Bundesländern wesentliche Änderungen erfolgt. Alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen sind seitdem rauchfrei. Auch an Hochschulen, Schulen, Krankenhäusern und Behörden, die in den Kompetenzbereich der Länder fallen, wurden Rauchverbote erlassen. Die Ausgestaltung dieser Länderregelungen ist nicht einheitlich, so dass gravierende regionale Unterschiede bezüglich der Manifestation im Alltag bestehen.

In der 1901 eröffneten Wuppertaler Schwebebahn hing das Rauchverbot früher von der jeweiligen Wagenklasse ab. So durfte in der günstigeren dritten Klasse geraucht werden, in der teureren zweiten Klasse nicht. Erst 1963 endete die Aufteilung nach Wagenklassen, seit 1971 gilt auch in der Schwebebahn ein generelles Rauchverbot.Zeitungschronik 1929–2008 auf wuppertal.de, abgerufen am 27. Oktober 2025

Da eine Zielvereinbarung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales zum Nichtraucherschutz nicht zu einem ausreichenden Erfolg im Sinne eines wirksamen Nichtraucherschutzes führte,Vgl. haben die Länder im Rahmen der Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auch Rauchverbote in der Gastronomie erlassen. Die Ausgestaltung dieser Länderregelungen ist ebenfalls nicht einheitlich.

Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung- der Arbeitgeber die „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, „als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen“.

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist hoch. Eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach kam 2006 zu dem Ergebnis: „Die große Mehrheit der Bevölkerung (81 Prozent) findet ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in öffentlichen Behörden und Ämtern richtig und angebracht. Eine Mehrheit von 61 Prozent ist auch dafür, daß in anderen öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen das Rauchen grundsätzlich verboten wird. Im Blick auf ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants gehen die Meinungen allerdings auseinander. 47 Prozent der Bevölkerung sind für ein solches Verbot, 41 Prozent halten jedoch ein Rauchverbot in Restaurants für nicht notwendig.“ In einer erneuten Umfrage im Februar 2008 sprachen sich nur noch 14 Prozent der Bevölkerung dafür aus, das Rauchen in Gaststätten generell zu erlauben. Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants sprachen sich 2006 laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis/Usuma für den Focus 76 Prozent der Deutschen aus. Auch Umfragen der GfK im Auftrag des DKFZ und von Infratest dimap im Auftrag der hessischen Landesstelle für Suchtfragen ergaben eine Zustimmung zu Rauchverboten in der Gastronomie von etwa 70 Prozent.

Wirksamkeit des Nichtraucherschutzes Nach Ausführungen des DKFZ ist in verschiedenen Ländern eine nachweisliche Verbesserung der Raumluftqualität und somit eine deutliche Reduktion der Belastung der Atemluft eingetreten, nachdem Nichtraucherschutzgesetze eingeführt wurden.

So sank z. B. in Norwegen der durchschnittliche Nikotinanteil in der Raumluft von 28,3 µg/m³ auf 0,6 µg/m³ in Folge der Einführung des Nichtraucherschutzes in Gastronomiebetrieben.Ellingsen u. a.: Airborne exposure and biological monitoring of bar and restaurant workers before and after the introduction of a smoking ban. In: Journal of Environmental Monitoring. 8, 2006, S. 362–368. In Irland konnte im Zuge der Durchsetzung der rauchfreien Gastronomie eine Verringerung des Benzolanteils in der Raumluft von 18,8 µg/m³ auf 3,7 µg/m³ innerhalb eines Jahres festgestellt werden. Eine weitere irische Studie belegt einen Rückgang des Nikotins in der Raumluft um 83 %. In Spanien zeigte sich sogar eine Verringerung des Nikotinanteils in der Raumluft um 97 %.Goodman u. a.: Effects of the Irish smoking ban on respiratory health of bar workers and air quality in Dublin pubs. In: American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine. 175, 2007, S. 840–845.Mulcahy u. a.: Secondhand smoke exposure and risk following the Irish smoking ban: an assesment of salivary cotinine concentrations in hotel workers and air nicotine levels in bars. In: Tobacco Control. 14, 2005, S. 384–388.

Auch die vom DKFZ durchgeführten Studien aus den Jahren 2005, 2007 und 2009 zur Situation in Deutschland zeigten eine deutliche Verringerung der Partikelkonzentrationen in der Raumluft von Gastronomiebetrieben. Insgesamt sank im Laufe der Jahre die Partikelkonzentration in Diskotheken um 82 %, in Bars um 76 %, in Restaurants um 79 % und in Cafés um 71 %.

Ausnahmeregelungen – etwa Raucherräume – bedingen jedoch, dass im Jahre 2009 das Personal in nur teilweise rauchfreien Gastronomien immer noch einer 5- bis 11-fach höheren Partikelkonzentration ausgesetzt ist als Mitarbeiter in vollständig rauchfreien Gastronomiebetrieben.Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Nichtraucherschutz wirkt – Eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen. (PDF; 2,5 MB) Heidelberg 2010, S. 21–28.

Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern Die bayerische CSU-Alleinregierung hatte 2008 das bis dato deutschlandweit strengste Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen.Deutschlands schärfstes Rauchverbot. In: Focus online. 12. Dezember 2007. Nach der CSU-Wahlschlappe bei der Landtagswahl 2008 wurde das Verbot von der neuen CSU-FDP-Koalitionsregierung unter Horst Seehofer zum 1. August 2009 wieder gelockert.Bayern lockern Rauchverbot. In: NTV. 15. Juli 2009.

Im Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ verlangte ein breites parteiübergreifendes gesundheitspolitisches Bündnis die Wiedereinführung des konsequenten Nichtraucherschutzes. Mit den Unterschriften von 1.298.746 Personen wurde die erforderliche Zehnprozenthürde übersprungen (13,9 Prozent). Der Bayerische Landtag lehnte mit der Mehrheit von CSU und FDP den Gesetzentwurf jedoch ab. Am 4. Juli 2010 entschied die bayerische Bevölkerung in einem landesweiten Volksentscheid über das Volksbegehren, das mit 61,0 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen wurde. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent.

In Bayern ist seit dem 1. August 2010 das Tabakrauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet. Erlaubt sind nur der Konsum von tabakfreien Kräuterzigaretten sowie tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten und elektrische Zigaretten, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes.Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: (PDF; 70 kB) Beschluss „9 CE 10.2468“ Das tabakfreie Rauchen von Wasserpfeifen (sog. Shishas) in Gaststätten unterfällt nicht den Anwendungsbereich des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes.

Kritik an mangelhafter Umsetzung des Nichtraucherschutzes