mini|hochkant|Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Feldjäger gegen die Politikerin Christine Grabe, MdL.

Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen (UZwGBw) regelt die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen. Für die Vollzugsbeamten des Bundes gilt hingegen das UZwG.

Es dient als "Streitkräftepolizeirecht" oder "Sonderpolizeirecht der Streitkräfte" und wird durch innerdienstliche Weisungen und Dienstvorschriften der Bundeswehr, vor allem durch die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1130/21 Wachdienst in der Bundeswehr ergänzt. Das UZwGBw soll es der Bundeswehr ermöglichen, sich vor Straftaten gegen die Bundeswehr und Störungen der dienstlichen Tätigkeit zu schützen. Es ist die wichtigste Rechtsgrundlage für Soldaten für die Ausübung von Zwang gegen Privatpersonen und gilt auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall unverändert. Rechtsbegriffe, die im Gesetz zur Verwendung kommen, entsprechen denen der Strafprozessordnung und dem allgemeinen Polizeirecht.

Gliederung des Gesetzes mini|Kennzeichnung der Hahn Air Base als militärischer Sicherheitsbereich mit Androhung des Schusswaffengebrauchs (1986)

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften § 1 Berechtigte Personen § 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche § 3 Straftaten gegen die Bundeswehr Zweiter Abschnitt: Anhalten von Personen, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges § 4 Anhalten und Überprüfen von Personen im militärischen Sicherheitsbereich § 5 Weitere Personenüberprüfung § 6 Vorläufige Festnahme § 7 Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung § 8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen § 8a Identitätsfeststellung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereiches § 8b Durchsuchung zum Eigenschutz § 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges Dritter Abschnitt: Anwendung des unmittelbaren Zwanges § 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges § 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges § 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 13 Hilfeleistung für Verletzte § 14 Fesselung von Personen § 15 Schusswaffengebrauch gegen Personen § 16 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch § 17 Androhung des Schusswaffengebrauchs § 18 Explosivmittel Vierter Abschnitt: Schlussvorschriften § 19 Einschränkung von Grundrechten § 20 Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten § 20a Datenverarbeitung und Datenübermittlung § 21 Inkrafttreten

Änderungen Das Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten viermal geändert:

Art. 9 G vom 9. Januar 2026 ( vom 15. Januar 2026) Art. 12 G vom 21. Dezember 2007 Art. 2 G vom 11. September 1998 Art. 159 G vom 2. März 1974

Mit dem Art. 159 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 wurden in § 3 Abs. 1 die Worte „mit Strafe bedrohte Handlungen“ durch das Wort „Straftaten“ und in § 7 Abs. 2 Satz 1 die Worte „ein vorsätzliches Verbrechen oder Vergehen“ durch die Worte „eine vorsätzliche Straftat“ ersetzt.

Die Gesetzesüberschrift wurde durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 11. September 1998 ohne Abkürzung neu gefasst.

Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 wurden in § 7 Abs. 2 Satz 2 die Angaben §§ 96, 97 und 110 durch die Angabe „§§ 96, 97 und 110 Abs. 1 und 2“ (der Strafprozessordnung) ersetzt.

Gemäß Art. 9 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 ( vom 15. Januar 2026) wurden die Befugnisse für Soldaten mit Sicherheitsaufgaben, insbesondere Feldjäger, erweitert. § 8a UZwGBw ermöglicht nun die Identitätsfeststellung auch außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche. In § 8b UZwGBw wurde die Durchsuchung zum Eigenschutz geregelt. In redaktioneller Hinsicht wurde darüber hinaus Titel und Abkürzung des Gesetzes neu gefasst.

Literatur Monographien und Handbücher

Aufsätze

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Wehrrecht (Deutschland)