SS-Anwärter (SS-A; SS-Anw.) oder auch SS-Staffel-Anwärter war die Sammelbezeichnung aller SS-Bewerber, die ihre dreimonatige Probezeit in den Bewerberzügen erfolgreich durchlaufen hatten und die für weitere drei Monate in sogenannte Lehrstürme überführt worden waren. Dort wurde ihnen ein (vorläufiger) SS-Ausweis übergeben und sie mussten dort am regulären SS-Dienst teilnehmen. In den Lehrstürmen wurden sie auch weltanschaulich geschult, das heißt, ideologisch im Sinne des Nationalsozialismus indoktriniert.

Geschichte Gemäß dem Befehl des Reichsführers SS mit der Tagebuch-Nr. A/9434 vom 9. November 1935 galten als SS-Anwärter all jene, die noch nicht als vollwertiges Mitglied in die SS aufgenommen worden waren.Andrew Mollo: Uniformen der Waffen-SS. S. 152.

Im Gegensatz zu den SS-Bewerbern hatten SS-Anwärter bereits die ersten Etappen der Aufnahme- und Bewährungsrituale in den Ausbildungseinheiten durchlaufen und genügten den Anforderungen des Rasse- und Siedlungshauptamtes.Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS. Weltbild Verlag, 1992, ISBN 3-89350-549-0, S. 138–139.

In der SS-Verfügungstruppe, in den SS-Totenkopfverbänden und in der jungen Waffen-SS war SS-Anwärter zudem der Sammelname aller SS-Soldaten während ihrer ersten drei Dienstjahre, wo sie in sogenannte StaffeldienstgradeAlle Staffeldienstgrade gem. Tgb.-Nr. A/9434 v. 9. November 1935 mit Wirkung vom 1. Juni 1936: Staffel-Anwärter, Staffel-Mann, Staffel-Sturmmann, Staffel-Rottenführer, Staffel-Unterscharführer, Staffel-Scharführer, Staffel-Oberscharführer, Staffel-Hauptscharführer. befördert werden konnten.

Mit Wirkung vom 1. Juni 1936 lauteten die Dienstgradbezeichnungen für SS-Anwärter: Staffelanwärter, Staffelmann, Staffelsturmmann usw.

Aufgrund diverser Definitionsmöglichkeiten des Status SS-Anwärter innerhalb der unterschiedlichen SS-Dienststellen sah sich im Januar 1939 der damalige Chef des SS-Hauptamtes gezwungen, eine für alle SS-Dienststellen einheitliche Begriffsbestimmung festzulegen, damit eine einheitliche Einordnung der SS-Anwärter in den Stärke- und Veränderungsmeldungen gewährleistet war:

Diese Neudefinition galt rückwirkend zum 1. Januar 1939 und hatte in Bezug auf die Allgemeine SS Gültigkeit bis zum 8. Mai 1945.

Ab 1939 erhielten SS-Anwärter endgültige SS-Ausweise, welche die bisher verwendeten vorläufigen Ausweise ablösten.

1941 wurde der parteiamtliche Dienstgrad SS-Anwärter in der Waffen-SS in den Heeresdienstgrad Oberschütze umbenannt.

Rangfolge und Insignien mini|100px|Kragenspiegel

+ SS-Rangbezeichnungen Allgemeine SS niedriger:SS-Bewerber Dienstrang:SS-Anwärter / Staffel-Anwärter höher:SS-Mann

Uniformierung SS-Anwärter trugen vor dem Zweiten Weltkrieg im (Standort-)Dienst in der Regel die Uniform ihrer SS-Gliederung. Das heißt, sie waren Träger der schwarzen Dienstuniform der Uniformen der Allgemeinen SS, der SS-Verfügungstruppe oder der SS-Totenkopfverbände. Abweichend davon verwendeten Anwärter der beiden letzten Gliederungen auch erdgraue und erdbraune Uniformen, da sich die schwarze Uniform in vielen ihrer Bereiche als zu unpraktisch erwiesen hatte.

Abweichend davon war es ihnen nicht erlaubt, irgendwelche SS-Insignien zu verwenden. Erlaubt war ihnen lediglich das Tragen der Hakenkreuzarmbinde am linken Oberarm sowie der SS-Totenkopf und das Hoheitszeichen der NSDAP an den Dienstmützen. Letzteres wurde 1936 durch ein eigenes Adlerdesign („SS-Adler“) abgelöst.

Als Teil einer „Aufmarsch-“ oder „Absperr-SS“ war es SS-Anwärtern auch erlaubt, schwarze Stahlhelme und gleichfarbiges Sturmgepäck zu tragen.

1938 wurde in den Gliederungen der SS das bisher verwendete Braunhemd der Partei zugunsten eines weißen Trikothemdes aufgegeben. Das Braunhemd wurde von diesem Zeitpunkt an nur noch von den SS-Bewerbern verwendet.

Der Werdegang vom Bewerber zum SS-Mann Der deutsche Historiker Heinz Höhne beschrieb in seinem Standardwerk „Der Orden unter dem Totenkopf“ mit dem Untertitel „Die Geschichte der SS“ grob den Werdegang eines SS-Bewerbers bzw. -Anwärter zum SS-Mann:

Höhne beschreibt in seinem oben zitierten Buch den Weg „vom Staffel-Bewerber zum SS-Mann“ wie folgt, wobei er sich auf die von Himmler verfasste Verkündung beruft.Bundesarchiv: Persönlicher Stab Reichsführer SS, NS 19/1457. Dabei verwendet er auch die vom Reichsführer etablierten, aber nie offiziell eingeführten Begriffe „Staffel-Jungmann“ und „Staffel-Vollanwärter“.

Am 9. November 1935 griff das von Himmler eingeführte „Ehrengesetz des SS-Mannes“, das auch neben dem „Führereid“ auch das Bekenntnis zu Adolf Hitler und seiner nationalsozialistischen Idee beinhaltete.Heinrich Himmler: Die Schutzstaffel als antibolschewistische Kampforganisation, Zentralverlag der NSDAP München 1937, Abschnitt „Ehrengesetz des SS-Mannes“, S. 26–28.

Himmler selbst bezog sich bei diesem „Frage-Antwort-Spiel“ auf das Buch „50 Fragen und Antworten für den SS-Mann“, dessen erste Frage „Wie lautet dein Eid?“ wie folgt beantwortet werden musste:

Die nächsten Fragen lauteten: „Glaubst Du an einen Gott?“, „Was hältst Du von einem Menschen, der an keinen Gott glaubt?“ und die erwarteten Antworten „Ja, ich glaube an einen Herrgott.“ und „Ich halte ihn für überheblich, größenwahnsinnig und dumm; er ist für uns nicht geeignet.“

„SS-Bewerber“ war gemäß Himmler und Höhne, wer am 9. November 18-jährig in die SS eintrat und dort bereits in Uniform Dienst tat.

Als „Staffel-Jungmann“ definierten Himmler wie auch Höhne einen SS-Bewerber, der bereits am 30. Januar im Besitz eines vorläufigen SS-Ausweises war.Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf, Die Geschichte der SS. S. 139.

Wie sich „der Weg des SS-Mannes“ innerhalb der verschiedenen Gliederungen der Schutzstaffel gestaltete, wird in den nachfolgenden Abschnitten dargestellt.

Allgemeine SS SS-Staffel-Anwärter der Allgemeinen SS war der Sammelname all jener, die sich um Aufnahme in die Allgemeine SS beworben, die rassische Untersuchung der SS-Ärzte erfolgreich bestanden hatten und über deren endgültige Aufnahme noch nicht entschieden war.

Der Begriff „SS-Anwärter“ stammt aus Zeiten des massiven Ausbaus der nationalsozialistischen Schutzstaffel, welcher zwischen 1930 und 1933 in der sogenannten Kampfzeit erfolgte.

Er wurde gemäß der „Vorläufigen Dienstordnung für die Arbeit der SS“ (DU-DO-31) im Juni 1931 eingeführt und löste den bis dahin gebräuchlichen Begriff des SS-Bewerbers ab.

Eine Mitgliedschaft in der NSDAP wurde stets vonseiten der Reichsführung SS als unabänderliche Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Allgemeine SS angesehen. Doch offenbarte es sich in den Statistiken der ab 1934 herausgegebenen Dienstalterslisten der SS, dass vor allem innerhalb des mittleren und des oberen SS-Führerkorps zahlreiche SS-Führer gab, die keine Parteigenossen waren. Allein die Ausgabe von 1938 wies 1144 SS-Führer auf, die keine Parteigenossen waren und die damit einen Gesamtanteil von 8,3 % aller SS-Führer darstellten.Quelle: SS-Dienstaltersliste 1938, Anhang „Statistik“, Führerkorps nach Dienstgraden und Parteizugehörigkeit. S. 527.

Bis zur förmlichen Trennung der Begriffe „SS-Bewerber“ und „SS-Anwärter“ im Januar 1939 wurden beide Bezeichnungen in der SS synonym geführt, obgleich sie offiziell bereits seit 14. Oktober 1934 unterschiedliche Staffeldienstgrade darstellten.Robin Lumsden: The Allgemeine-SS. Kapitel „Rang and titles“, S. 61.

Ausweis und Uniformen Bis Ende 1938 wurde SS-Anwärtern ein vorläufiger SS-Ausweis ausgehändigt, der Anfang 1939 einem endgültigen wich. Auf der Rückseite des neuen Ausweises war der Zeitpunkt angegeben, wann die reguläre Beförderung zum SS-Mann möglich wäre.

Zudem waren sie verpflichtet, sich bereits als SS-Bewerber auf eigene Kosten eine schwarze SS-Uniform zuzulegen, die über von der NSDAP legitimierten Fachhändlern oder über die SS-Kleiderkasse zu beziehen waren.

Zur Uniform trugen sie bis Anfang 1939 das Braunhemd der Partei und einen schwarzen Binder. Ansonsten durfte die Uniform keinerlei SS-Abzeichen außer den ihnen erlaubten besitzen. Anfang 1939 wich das Braunhemd einem weißen Trikothemd.

Eintritt in die Allgemeine SS 1930–1938 erfolgte der Eintritt in die Allgemeine SS im Alter von 17½ Jahren, als der Bewerber im Januar/Februar seinen Aufnahme- und Verpflichtungsschein (AV-Schein) beim örtlichen SS-Sturm abgab und mit diesem Schein um Aufnahme zum 1. April bat. Der Annahmetag des AV-Scheins galt als Eintrittsdatum in die Allgemeine SS.

Anfänglich war die Mindestgröße von 170 cm für die Allgemeine SS vorgesehen, doch wurde diese nach 1934 altersmäßig gestaffelt.

Ab Februar 1938 teilte sich die Allgemeine SS mit der Verfügungstruppe und den Totenkopfverbänden die Praxis, dass die Bewerber der Allgemeinen SS gemeinsam mit den Freiwilligenbewerber der Verfügungstruppe und der Totenkopfverbände gemustert wurden. Der Meldeschluss für eine Übernahme zum 1. Oktober stellte der 1. Februar (Meldeschluss I) und der Meldeschluss für eine Übernahme zum 1. April stellte der 1. August (Meldeschluss II) des Vorjahres dar.

Nach Ableistung einer sechsmonatigen Probe- und Bewährungszeit in den Bewerberzügen und den Lehrstürmen der Allgemeinen SS wurde der Kandidat am 9. November offiziell als Staffel-Anwärter in die SS aufgenommen. In der sechsmonatigen Probe- und Bewährungszeit konnte der Kandidat jederzeit schriftlich seinen Austritt erklären oder der lokale SS-Sturmführer konnte diesen ohne Angabe von Gründen entlassen, wenn dieser der Ansicht war, der Kandidat sei für die weitere Verwendung in der SS nicht geeignet. Außerdem konnte Himmler in seiner Funktion als Reichsführer jederzeit Anwärter entlassen, ausschließen oder ausstoßen, wenn diese nicht SS-geeignet waren oder massiv gegen den SS-Ehrenkodex verstoßen hatten.

Waren die Einstellungskriterien der Allgemeinen SS auch für die bewaffnete SS maßgeblich, so änderte sich 1940 die Definition „SS-tauglich“: Von nun an mussten Kandidaten den Maßstäben der Waffen-SS entsprechen.

Dauer der Anwartschaft und SS-Dienst 1937 legte Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Reichsführer fest, dass alle SS-Anwärter eine Anwartschaft von 1½ Jahren zu durchlaufen hatten, bevor sie als 21-jährige nach Ableistung ihres Führereides (20. April) und des Reichsarbeitsdienstes (1. Oktober) und ihrer zweijährigen Wehrpflicht in ihre Stammeinheit zurückkehren und erneut einen Eid auf Hitler sowie den Sippeneid (9. November) schworen, worauf sie mit Übergabe des „SS-Seitenwaffe“ endgültig in die SS als SS-Mann übernommen wurden.

Am 6. Februar 1936 revidierte der Reichsführer SS Himmler die Dauer der Anwartschaft für Angehörige der HJ wie folgt:

Obgleich der Nachweis der arischen Abstammung für SS-Bewerber und -Anwärter obligatorisch war, kamen viele Bewerber und Anwärter diesem Nachweises nicht nach. Offiziell wurde die Überlastung der zuständigen Pfarrämter angeführt, sodass sich Himmler genötigt sah, am 5. September 1936 folgende Anweisung herauszugeben:

„SS-Dienst“ war generell alles, was Angehörige der SS in Uniform ausübten. Und dieser Dienst war in der Allgemeinen SS vielschichtig: In den sechs Monaten zwischen dem Führereid (20. April) und dem Eintritt zum Reichsarbeitsdienst (1. Oktober) musste der SS-Bewerber nicht nur das SA-Sportabzeichen, sondern auch das Deutsche Reichssportabzeichen in Bronze erwerben sowie den sogenannten SS-Katechismus erlernen, welcher ihm als „Frage- und Antwort-Spiel“ im „Weltanschaulichen Unterricht“ übermittelt wurde. Durch diese Indoktrinierung sollte der SS-Bewerber mit dem Nationalsozialismus und seinem Führer- und Gefolgschaftssystem verinnerlichen.