Haager Übereinkommen (nach der niederl. Stadt Den Haag benannt) steht für: mehrere Übereinkommen zum Internationalen Privatrecht und Zivilverfahrensrecht der ständigen Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Haager Beweisüberinkommen HBÜ, Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ESU) Haager Minderjährigenschutzabkommen Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern, Haager Kinderschutzübereinkommen (HSÜ) Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (Haager Trustübereinkommen) Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung Haager Apostille-Übereinkommen: siehe auch: Internationaler Urkundenverkehr
Weitere Verträge: Haager Abkommen, 13 Verträge nach den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 Haager Landkriegsordnung des IV. Haager Abkommens im Speziellen Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten der UNESCO von 1954
Siehe auch: Haager Konvention Haager Vertrag Haager Regeln