Die Ausländerkriminalität ist ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Ausländern begangen werden. In Deutschland widmete das Bundeskriminalamt bereits im Jahre 1988 seine Herbsttagung dem Thema Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland;, COD-Literatur-Reihe Band 08, Bundeskriminalamt 1988 insofern handelt es sich um einen polizeilichen Terminus. Mehrere Redner wiesen damals darauf hin, dass die Beziehung zwischen Kriminalität und Staatsangehörigkeit lediglich eine Scheinkorrelation darstelle.Bundeskriminalamt: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden vom 18. bis 21. Oktober 1988, 1989, S. 65, 76, 78. Der Begriff wird jedoch auch als politisches Schlagwort mit fremdenfeindlicher Tendenz verwendet, mit dem eine besondere Strafanfälligkeit von Ausländern suggeriert werden soll. Die Verwendung in kriminologischen Statistiken wird von Wissenschaftlern als Abzielen auf „eine erwartete Andersartigkeit“ kritisiert, die mit Vorsicht zu interpretieren bzw. in Richtung sozialer Vergleichskategorien zu überarbeiten sei.
Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland wird für 2023 mit 15 % angegeben. In der vom deutschen Bundeskriminalamt erstellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2023 werden insgesamt 34,4 % nichtdeutsche Tatverdächtige ausgewiesen (ohne Verstöße gegen das Ausländerrecht). Diese Gegenüberstellung erlaubt keine direkte Aussage über eine tatsächliche Kriminalitätsbelastung, da in der PKS unter ‚nichtdeutsch‘ auch Personen mitgezählt werden, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, und weil es sich dabei um Tatverdächtige und nicht zwangsläufig um rechtskräftig Verurteilte handelt.
Direkt lassen sich der Anteil in Deutschland ansässiger Menschen nichtdeutscher Herkunft und die Gruppe der nichtdeutschen Straftäter allerdings aus mehreren Gründen nicht in Beziehung setzen. Beispielsweise bezieht sich der in der PKS angegebene Ausländeranteil auch auf Verdächtige, die nicht in Deutschland ansässig sind, wie Touristen oder Geschäftsreisende.
Grundlagen Der Begriff ‚Ausländerkriminalität‘ wird in der Kriminologie kritisch gesehen, da er alle Personen ohne deutschen Pass in eine Kategorie fasst und allein dadurch ein verzerrtes Bild entstehen kann. Er wird auf Straftaten angewandt, an denen Personen beteiligt sind, die nicht die Staatsangehörigkeit des Tatort-Staates haben.
Ausländerkriminalität bezeichnet Straftaten, nicht aber Ordnungswidrigkeiten (also etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung eines Italieners in Österreich), die von Personen begangen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen, in dem die Tat verübt wurde.
Wird der Begriff als politisches Schlagwort verwendet, so werden bisweilen undifferenziert auch Straftaten von eingebürgerten Migranten der Ausländerkriminalität zugerechnet, es erfolgt also implizit eine Verwendung des Migrationskonzepts statt des Ausländerkonzepts. Dies entspricht der weit verbreiteten umgangssprachlichen Verwendung des Wortes Ausländer als Synonym für Migrant. Eine solche Begriffsverwendung entspricht weder dem offiziellen Sprachgebrauch noch dem Modus Operandi in der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik. Allerdings erfolgen in manchen Ländern durchaus auch statistische Erhebungen zu migrantischer Kriminalität.
Für die aktuellen strafrechtlichen Entwicklungen durch grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ist die Frage der Täter- und Mittäterschaft von Ausländern wenig relevant. Basis dieser Deliktklasse ist die UN-Resolution Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität A/RES/55/25 vom 15. November 2000,, admin.ch von der EU mit Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 abgeschlossen,. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft. L 261, 6. August 2004. von der Schweiz ratifiziert 27. Oktober 2006.
Eine Vergleichsstudie des „Berliner Forum Gewaltprävention“Frank Gesemann: geht bei der Suche nach Ursachen für Ausländerkriminalität von einer Wechselwirkung verschiedener Faktoren aus:
Weiter heißt es:
Der Deutsche Presserat bestimmt in Ziffer 12.1 („Berichterstattung über Straftaten“) seines „Pressekodex“:
Deutschland In Deutschland ist die Ausländerkriminalität ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG begangen werden.
Methodische Probleme Aus dem relativ hohen Anteil von Ausländern unter den Tatverdächtigen, den Verurteilten und den Strafgefangenen (s. u.) ziehen viele Personen die Schlussfolgerung, dass Ausländer generell eine stärkere Neigung als Deutsche dazu hätten, Straftaten zu begehen. Bei der Auswertung der Statistiken sind allerdings einige methodische Probleme zu beachten:
Fragestellung: Vergleich der in Deutschland Wohnenden Wenn man die deutsche mit der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland vergleichen will, dann müssen Straftaten aus der Statistik herausgefiltert werden, die von ausländischen Touristen (33.184 von 462.378 nicht-deutschen Tatverdächtigen waren 2009 Touristen),Bundeskriminalamt: . S. 435, Tabelle T61 Durchreisenden oder sich aus anderen Gründen nur vorübergehend in Deutschland aufhaltenden Menschen verübt werden. Insbesondere die Verbrechen von Angehörigen der organisierten Kriminalität fallen in diese Kategorie, die zwischen einem Viertel und einem Drittel der von Ausländern begangenen Straftaten ausmacht. 12,6 Prozent der ausländischen Tatverdächtigen gehörten 2006 zu der von keiner Statistik erfassten Gruppe der Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhielten.Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: , S. 8 Aus der Statistik herauszufiltern sind auch Fälle, in denen Menschen in Deutschland Opfer von Straftaten werden, die vom Ausland aus begangen werden (z. B. in Form von Internetkriminalität, die durch ausländische Server ermöglicht wird).
Ebenfalls zu beachten ist, dass in den Statistiken jener als Ausländer gilt, wer ausschließlich eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit hat. Hingegen spielt der Wohnort für die statistische Erfassung keine Rolle. Es ist also methodisch falsch, die Anzahl tatverdächtiger Ausländer mit der Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung Deutschlands ins Verhältnis zu setzten.
Für das Jahr 2024 veröffentlichte das Landeskriminalamt Brandenburg eine Statistik, in der Zahlen zur Ausländerkriminalität ohne Rücksicht auf den Wohnort der Tatverdächtigen verwendet wurden. Auf mediale Rückfrage hin wurde dies korrigiert, wodurch sich die Zahl der ausländischen Verdächtigen mehr als halbierte.
Ausländerspezifische Straftaten Herauszufiltern sind ferner Straftaten, die von Deutschen (mangels Vorteilen eines Verstoßes gegen Gesetze) nur selten begangen werden. So ist bei Statistiken zu prüfen, ob sie Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU berücksichtigen. Solche Straftaten werden fast ausschließlich durch Ausländer begangen. Bei 17,5 % (2005: 16,6 %) aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde 2006 wegen Verstoßes gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU ermittelt.vgl. die Gegenüberstellung in Der hohe Anteil von Ausländern am Delikt Urkundenfälschung (40 Prozent) steht oft im Zusammenhang mit dem Wunsch, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen (diese Grundlage besitzen Deutsche durch ihren Inländerstatus von vornherein).
Straffälligkeit, Auffälligwerden und Anzeigebereitschaft Zu berücksichtigen ist ferner, dass nicht jede Straftat angezeigt wird und sich nicht jeder Verdacht bestätigt. Ausländer geraten aufgrund von Vorurteilen bei Verbrechen oft schnell unter Tatverdacht (Tatverdachteffekt)Fritz Sack: „Ausländerkriminalität“ – Ihre Instrumentalisierung durch Politik, Medien und ihre „Klienten“. In: Andreas Heinz, Ulrike Kluge (Hrsg.): Einwanderung – Bedrohung oder Zukunft? Campus Verlag, Frankfurt/Main 2012, S. 313 f. und werden bei Straftaten, vor allem an einem deutschstämmigen Opfer, eher angezeigt als Deutsche (Anzeigeeffekt).Mansel, Jürgen/Albrecht, Günter (2003): Die Ethnie des Täters als ein Prädiktor für das Anzeigeverhalten von Opfern und Zeugen, In: Soziale Welt 54, S. 339–372. Darauf weist eine Studie der Soziologen Jürgen Mansel und Günter Albrecht hin.
Wenn sich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändert, so kann sich die Grenze zwischen Hellfeld und Dunkelfeld verschieben, ohne dass eine Änderung des Umfangs der tatsächlichen Kriminalität damit verbunden sein muss.Florian Gathmann: So kriminell ist Deutschland. In: Der Spiegel vom 22. Mai 2008Henning Ernst Müller: Die ewig falsch verstandene „Polizeiliche Kriminalstatistik“. Kommentar vom 22. Mai 2008
Sozialer Status Das Bundeskriminalamt schreibt:BKA: , Seite 60
Die soziale Lage könnte folglich als verzerrender Faktor eine Rolle spielen. So kommt der Soziologe Rainer Geißler zum Ergebnis, dass bei einem Vergleich der Kriminalitätsrate von in Deutschland wohnhaften Ausländern und Inländern innerhalb derselben Schicht erstere sogar insgesamt weniger kriminell seien.Geißler, Rainer (2008): Der „kriminelle Ausländer“ – Vorurteil oder Realität? Zum Stereotyp des „kriminellen Ausländers“, in: IDA – NRW (Hrsg.): Überblick 1/2008, 14. Jg., S. 3–9.
Für manche Gruppen ohne deutschen Pass wird in der PKS eine höhere Tatverdächtigenquote registriert. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer höheren Kriminalitätsrate. Neben sozioökonomischen Faktoren spielen Dunkelfeld- und Anzeigeeffekte, aber auch unterschiedliche polizeiliche Kontrolldichten eine Rolle.
Darunter zählen zum Beispiel Armut, geringe Bildung, kriminelle Freundeskreise, gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen oder Gewalterfahrungen im Elternhaus. Im Allgemeinen werden vor allem Geschlecht (Männer anfälliger), Alter (junge Personen anfälliger), Region (Großstadtbewohner anfälliger) sowie Qualifikation (Ungelernte anfälliger) zu diesen Merkmalen gezählt. Der Vergleich zwischen Ausländern und Deutschen blende solche ausschlaggebenden und vor allem ungleich verteilten sozialen Merkmale aus. Diese ungleiche Sozialstruktur wiederum habe komplexe gesellschaftliche Ursachen.
Statistiken Im statistischen Vergleich fällt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger zunächst hoch aus. Allerdings wird so nur ein Teil der Realität abgebildet: Die PKS enthält ausschließlich polizeilich registrierte Verdächtige und vermischt unterschiedliche Gruppen Nichtdeutscher (zum Beispiel Touristen, Studierende, Geflüchtete). Deshalb lassen sich hieraus keine einfachen Schlüsse über die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Ausländer ziehen. Bei der Einschätzung müssen somit einige methodische Probleme berücksichtigt werden (siehe oben).
Stand 2023 Nach der PKS 2023 betrug die polizeilich erfasste Anzahl deutscher Tatverdächtiger 1.323.498 Personen und nichtdeutscher Tatverdächtiger 923.269 Personen.
Im Jahr 2023 führte die PKS rund 41,1 % der Tatverdächtigen als nichtdeutsch, wobei Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt (z. B. Touristen) oder Wohnsitz im Ausland (z. B. kriminelle Banden, die nur zum Zwecke der Kriminalitätsbegehung nach Deutschland einreisen) mit erfasst sind. Werden die Verstöße gegen das Ausländerrecht herausgerechnet, liegt der Anteil bei 34 %. Werden tatverdächtige Nicht-Deutsche, die nicht in Deutschland leben, herausgerechnet, liegt der Anteil bei 31 %. Diese Angaben ermöglichen keine Aussage darüber, wie häufig Menschen ohne deutschen Pass tatsächlich Straftaten begehen, da das Hellfeld nicht alle Taten erfasst und die PKS ausschließlich Tatverdächtige, nicht aber Verurteilte, berücksichtigt.
Statistiken von 2017 und 2019