Die Truppenfahnen der Wehrmacht waren die ab dem Jahr 1936 den Verbänden der deutschen Wehrmacht gestifteten Feldzeichen. Ihre Einführung bedeutete eine Neubelebung der Tradition deutscher Truppenfahnen nach dem Ersten Weltkrieg, nachdem die Reichswehr keine eigenen Truppenfahnen mehr geführt hatte. Grundsätzlich führten nur Bataillone und selbständige Einheiten (Kompanien etc.) eigene Fahnen. mini|Truppenfahne eines Pionier-Bataillons Entstehung Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die von vielen Truppenverbänden noch benutzten Truppenfahnen und -standarten des Deutschen Kaiserreichs abgeschafft. Nachdem mit dem Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 die Hakenkreuzflagge als einzig gültige Nationalflagge festgelegt worden war, wurde per Erlaß über Truppenfahnen vom 16. März 1936 (Heeresverordnungsblatt S. 77) die Wiedereinführung von neu geschaffenen Truppenfahnen angeordnet. Die meisten dieser Truppenfahnen wurden in den Jahren 1936 und 1937 offiziell übergeben und es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Kriegsbeginn im Jahre 1939 alle bestehenden Verbände mit entsprechenden Fahnen ausgestattet worden waren.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden keine neuen Truppenfahnen an die Verbände verteilt. Lediglich ein paar individuelle Verbände, wie z. B. das so genannte Führerbegleitbataillon erhielt die Fahnen noch nach dem 1. September 1939 zugeteilt, da diese Verbände noch vor Ausbruch des Krieges „aufgestellt“ worden waren.

Es war beabsichtigt, dass nach einem siegreichen Ende des Krieges besondere Vorschriften erlassen werden, die genaue Regelungen über die Truppenfahnen der militärischen Verbände enthalten sollten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch angeordnet, dass jede Einheit ihre ursprünglich zugewiesene Truppenfahne bis zum Ende des Krieges beibehalten musste, und zwar unabhängig davon, ob Verbände aufgelöst und anderen zugeteilt oder neue aufgestellt wurden. Dies galt selbst dann, wenn die Einheit etwa vom Heer zur Luftwaffe wechselte.

Fahnenparade Am 1. Januar 1937 erließ das Oberkommando des Heeres eine Vorschrift, die das Zeigen bzw. Paradieren der Truppenfahnen und -standarten regelte. Danach war dies nur zu bestimmten Ereignissen erlaubt. 1. Entrollte Fahnen und Standarten waren zu folgenden Anlässen zu präsentieren:

a) Zu Ehrenparaden, wie etwa zum Geburtstag des Führers und Oberkommandierenden der Wehrmacht, sofern an diesem Ereignis Truppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen mit Waffen teilnahmen. b) Mit Ehrenkompanien oder Ehrenzügen, die für den Führer aufgeboten wurden. c) Mit Ehrenbatterien für den Führer, wenn diese an einem Vorbeimarsch teilnahmen. d) Beim Fahneneid neuer Rekruten e) Zu feierlichen Ereignissen, besonderen Inspektionen, feierlichen Amtseinsetzungen usw., wenn Truppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen mit Waffen teilnahmen. f) Bei Beisetzungszeremonien, wenn Truppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen mit Waffen teilnahmen.

2. Truppenverbände, die zu ihrem Ausbildungslager hin- oder von diesem abmarschierten, mussten die Fahnen und Standarten in eingerolltem Zustand und in der Schutzhülle befindlich, transportieren.

3. Untersagt war das Präsentieren der Fahnen und Standarten bei folgenden Gelegenheiten:

a) Bei Manövern im Felde b) Bei allgemeinen Manövern der Wehrmacht jedoch mit folgender Ausnahme:

4. Bei einer Feldparade nach Abschluss des Manövers. Die Fahnen und Standarten mussten auf besonderen Befehl ins Manövergebiet gebracht und durften nur während der Parade entrollt werden. Während des Rückmarsches vom Manövergelände mussten alle Fahnen und Standarten eingerollt und geschützt transportiert werden, sofern sie sich in vollständig trockenem Zustand befanden. Die gleichen Vorschriften galten auch für die Präsentation von Fahnen landgestützter Marineverbände und -schulen mit folgenden Ausnahmen: 1. Punkt 1.c) entfiel

2. Beim Fahneneid neuer Rekruten mussten Marinetruppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen in Waffen anwesend sein.

3. Die Präsentation entrollter Fahnen fand auch bei besonderen feierlichen Ereignissen der Marine, wie etwa dem Stapellauf von Kriegsschiffen, statt.

Fahnenkommandos In der Praxis wurden Truppenfahnen und -standarten ohne Ausnahme von einem Unteroffizier getragen, der von zwei Offizieren aus den unteren Dienstgraden begleitet wurde. Das kleinstmögliche Fahnenkommando bestand aus drei Soldaten, einem Fahnen- bzw. Standartenträger sowie zwei Fahnen- bzw. Standartenoffizieren. Auch Fahnen, die man in größerer Anzahl in einer Reihe oder einem Block trug, wurden grundsätzlich nur von zwei Offizieren begleitet.

In gleicher Weise wurde bei Kavallerieverbänden verfahren, nur dass in diesem Fall die Soldaten jeweils auf einem Pferd ritten.

Standartenträger von motorisierten Verbänden saßen dagegen neben dem Fahrer auf dem Vordersitz, während die begleitenden Offiziere auf dem Rücksitz des offenen Fahrzeugs Platz nahmen.

Verbänden der Panzertruppen war es gestattet, ihre Standarten auf den Fahrzeugen fest im Einstiegsturm zu montieren. Sofern es räumlich möglich war, wurden insgesamt drei Panzerfahrzeuge in einer Reihe ausgerichtet, wobei das mittlere die Standarte mit dem Standartenträger, sowie die beiden äußeren die begleitenden Offiziere transportierten, die alle aufrecht in der geöffneten Turmluke standen.

Beflaggungstage Während des „Dritten Reichs“ wurde in der Wehrmacht an bestimmten Tagen die Beflaggung befohlen. Insgesamt handelte es sich um zehn Ereignisse, an denen entweder die Reichskriegsflagge gehisst oder die Parade der Truppenfahnen angeordnet wurde bzw. beide Vorgehensweisen gleichzeitig befohlen wurden. Im Einzelnen geschah dies an folgenden Tagen:

Am Neujahrstag, dem 1. Januar Am Reichsgründungstag, dem 18. Januar Am „Tag der nationalen Erhebung“, dem 30. Januar Am „Heldengedenktag“, dem fünften Sonntag vor Ostern, ab 1939 dem Sonntag vor dem 17. März Am Geburtstag des „Führers“, am 20. April Am „Tag der Luftwaffe“, dem 21. April Am „nationalen Feiertag des Deutschen Volkes“, dem 1. Mai Am „Tag der Kriegsmarine“, dem 31. Mai Am „Tag des Heeres“, dem 29. August Am „Erntedanktag“, dem ersten Sonntag nach dem Michaelstag (29. September)

Eideszeremonien Der Fahneneid hat in der deutschen Militärgeschichte eine lange Tradition. Der Eid des Soldaten auf die Fahne war die Grundlage einer unlösbaren Verbindung, mit der er sich dem jeweiligen Führer des Staates, ob König, Kaiser oder Fürst mit seinem Leben zur Verfügung stellte. Bis etwa zur Mitte des 17. Jahrhunderts war es Tradition, dass eine neu aufgestellte militärische Truppe durch ein feierlich durchgeführtes Festnageln des Fahnentuchs an der Fahnenstange ihre „Weihe“ erhielt. Im umgekehrten Falle, nämlich der Auflösung der Truppe, wurde das Fahnentuch von der Stange gelöst und unter den angehörenden Soldaten verteilt, indem jeder ein kleines Stück des Tuchs in Besitz nahm. Der Fahnenträger erhielt dagegen den besonders geschmückten Teil der Fahnenspitze. Solange die Fahne jedoch im Winde flatterte, gehörte der Soldat mit Leib und Leben dem „Kriegsherren“, auf den der Fahneneid geleistet wurde.

Auch in moderneren Zeiten wurde der Fahneneid als feierliches Ereignis angesehen und war ebenso bindend.

Vor dem 2. August 1934 leisteten alle Soldaten der bewaffneten Streitkräfte in Deutschland einen Fahneneid auf ihren Staat ab. Als an diesem Tag der amtierende Reichspräsident, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg verstarb, nutzte Adolf Hitler die Gelegenheit zu verkünden, dass ab sofort die Ämter des Reichskanzlers sowie des Reichspräsidenten zusammengefasst und von ihm selbst ausgeübt werden. Gleichzeitig übernahm er auch die Funktion des Oberkommandierenden der Wehrmacht. Ein von Hitler selbst ausgearbeiteter und auf ihn persönlich zugeschnittener Fahneneid ersetzte zukünftig die alte Formulierung, auf die noch am selben Tage alle Angehörigen der Wehrmacht neu vereidigt wurden: „Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“ Dies war das erste Mal seit der Abdankung von Kaiser Wilhelm II., dass Angehörige der Streitkräfte ihren Treueschwur auf eine Einzelperson ablegten.

Ein neuer Rekrut, der in die Wehrmacht eintrat, legte ab August 1934 seinen Fahneneid in einer besonderen Zeremonie ab. Zu dieser Gelegenheit wurde die entrollte Truppenfahne in Anwesenheit der Mannschaften und Offiziere präsentiert. Vor die angetretenen Soldaten traten in der Regel vier neue Rekruten zur Truppenfahne heran, legten ihre linke Hand auf diese und sprachen die Eidesformel mit erhobener rechter Schwurhand. Durch eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 28. Februar 1944, die am 20. April 1944 in Kraft trat, wurde eine Abänderung der Vereidigungsvorschriften in der Truppe angeordnet: (103. Vereidigung) In Abänderung entgegenstehender Vorschriften wird bestimmt: Alle Soldaten des Heeres und der Luftwaffe sind, wie bei der Kriegsmarine, auf die Reichskriegsflagge zu vereidigen. Diese ist bei der Vereidigung vor der Mitte der zu vereidigenden Truppe anzubringen. Truppenfahnen/Standarten werden dabei nicht mitgeführt.Heeres-Verordnungsblatt, 16. Ausgabe vom 27. März 1944, Teil B, Blatt 7. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bis dahin auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.

Eine weitere Ausdehnung der Verwendung der Reichskriegsflagge erfolgte durch einen am 28. August 1944 durch Adolf Hitler erfolgten Befehl, dass anstelle der bis dahin benutzten Fahnen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei: (1.) Anstelle der Truppenfahnen und -Standarten tritt in Zukunft die Reichskriegsflagge. Dieser Befehl wurde am 16. September 1944 veröffentlicht.Schreiben des Chefs der Heeresrüstung und Befehlshabers des Ersatzheeres vom 16. September 1944. Die vorher verwendeten Fahnen und Standarten wurden in Museen nach Berlin, Dresden, München sowie Wien verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Eine andere Erklärung könnte im schwindenden Vertrauen liegen, das Hitler gegenüber der Wehrmacht empfand. Dies wäre insbesondere unter dem Eindruck des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Hitlers Person verständlich.Davis: Flags of the Third Reich. Band 1. 1994, S. 17.

Herstellung Die Entscheidung von 1936, neue Truppenfahnen einzuführen, stellte die Verantwortlichen vor nicht unerhebliche Probleme. Seit Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahre 1914 wurden keinerlei derartige Fahnen mehr hergestellt. Der damals sehr bekannte Maler und Illustrator Paul Casberg wurde damit beauftragt, das Design für die neuen Fahnen und Standarten zu entwerfen. Casberg wurde mit großen Problemen konfrontiert, als er versuchte, erfahrene und geschickte Arbeitskräfte zu bekommen, welche die komplizierten, notwendigen Stickarbeiten übernehmen sollten. Frauen, die noch 1914 derartige aufwändige Arbeiten ausführen konnten, waren im Jahr 1936 nicht mehr in genügender Anzahl zu finden. Kenntnisse über diese Handwerkskunst waren inzwischen weitgehend verloren gegangen.