mini|hochkant=1.2|AEG-Lehrwerkstatt Mülheim-Saarn (1956) mini|hochkant=1.2|Lehrwerkstatt im Volkswagenwerk Wolfsburg (1981) mini|Zugang zur einstigen Lehrwerkstatt der Lübecker Maschinenbau Gesellschaft Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben. Nicht zur Berufsausbildung gehört damit u. a. die berufliche Weiterbildung, da deren Ziel lediglich ist, das Wissen und die Fertigkeiten der Person an geänderte Anforderungen anzupassen.
Im engeren Sinne (umgangssprachlich Ausbildung, früher und in Österreich Lehre, „Berufliche Grundbildung“ in der Schweiz) bezeichnet der Begriff nur solche Ausbildungen wie die, die in deutschsprachigen Ländern im Rahmen einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung stattfinden. Diese besteht aus einer betrieblichen Ausbildung sowie in Deutschland immer auch aus einer schulischen Ausbildung an einer Berufsschule. Damit sind sie abgegrenzt von allen Formen eines Studiums (auch dem Dualen Studium, da deren schulischer Teil an einer Hochschule stattfindet). Dieser Artikel befasst sich nur mit der Berufsausbildung im engeren Sinne. Ein Mensch, der sich in einer solchen Berufsausbildung befindet, wird als Auszubildender oder Lehrling bezeichnet.
Ziel Die (duale) Berufsausbildung in Deutschland soll die „berufliche Handlungsfähigkeit“ vermitteln (§ 1 Abs. 3 BBiG). Die Berufsbildung in der Schweiz fördert und entwickelt ein System, „das den Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht“ (Art. 3 Buchsberichtet. Die betriebliche Ausbildung wird durch eine theoretische Wissensvermittlung in einer Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ergänzt (Duale Ausbildung).
In Deutschland kennzeichnet sich die duale Berufsausbildung durch dessen Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang, der Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung, der Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie dem Erwerb der dafür erforderlichen Berufserfahrung.
Ausbildungsabbruch In den letzten Jahren brechen immer mehr Auszubildende ihre duale Ausbildung ab. In den 38 OECD-Staaten beendet ein Viertel der Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung (upper secondary education) begonnen haben, ihre Ausbildung nicht. Allgemein unterscheidet man zwischen vorzeitigen Vertragslösungen und Ausbildungsabbrüchen. Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge sind definiert als vor Ablauf der Ausbildungsdauer gelöste Ausbildungsverträge. Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge wird in Deutschland regelmäßig vom Bundesinstitut für Berufsbildung berichtet. Ausbildungsabbrüche sind hingegen Lebensereignisse dauerhafter ("dropout") oder temporärer ("stopout") Natur, die entweder auf Entscheidungen der oder des Ausbildenden, des Unternehmens oder auf einer nicht bestandenen Abschlussprüfung beruhen. In Deutschland stieg die Anzahl der Ausbildungsabbrüche in der beruflichen Ausbildung in den letzten 20 Jahren stetig an.
Ausbildungsabbrüche können weitreichende Folgen haben. Bestehende Forschung zeigt, dass Ausbildungsabbrüche mit höherem Arbeitslosigkeitsrisiko, niedrigeren Löhnen und einem höheren Armutsrisiko verbunden sind. Internationale sowie nationale Forschungsprojekte zeigen, dass dieser Zusammenhang kausal ist: In den Vereinigten Staaten führt ein Ausbildungsabbruch im Durchschnitt zu 24% niedrigeren Löhnen. In Deutschland, einem Land mit einer engen Verbindung zwischen beruflichen Abschlüssen und späteren Berufen, verdienen Personen, die ihre Ausbildung abbrechen, in den zehn Jahren nach dem Abbruch sogar 53% weniger als ansonsten ähnliche Personen mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung. Dabei sind die finanziellen Konsequenzen von Ausbildungsabbrüchen nicht für für alle gleich: Insbesondere Jugendliche aus sozial benachteiligten Haushalten verzeichnen hohe Einkommensverluste.
Internationale Anerkennung Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird ein in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR erreichter Berufsabschluss anerkannt, soweit er dort zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt und die dort absolvierte Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in dem Staat, in dem die Berufstätigkeit – als Arbeitnehmer oder als Selbständiger – ausgeübt werden soll. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die von den Mitgliedsstaaten bis Oktober 2007 in nationales Recht umzusetzen war.
Allgemeine Schulbildung in der Berufsausbildung In der DDR existierte das Modell der Berufsausbildung mit Abitur. Dieses ermöglichte das Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife sowie dem gleichzeitigen Erhalt eines Facharbeitersbriefes.
Ähnliche Modelle zur Erlangung der (Fach-)Hochschulreife während der Berufsausbildung (sogenannte Doppelqualifizierung oder BerufsAbitur) finden sich heutzutage in Baden-Württemberg, Bayern (Berufsschule plus), Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Manche allgemeinbildende Schulen verfügen über dieselben Einrichtungen und qualifiziertes Lehrpersonal wie Berufsschulen und Lehrwerkstätten in Ausbildungsbetrieben.Module _Koch Hierbei kann beispielsweise an einem Nachmittag pro Woche ausgebildet werden.Schneider Somit ist es möglich mit erfolgreichen Projektarbeiten und zusätzlichem Fachunterricht nach dem Abitur und weiterer praktischer Tätigkeit die Gesellenprüfung abzulegen.Schneider+ABIKoch+ABIMädchen-Internat
Deutschland
Gesetzliche Regelungen Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die grundlegende Regelung der Berufsausbildung in Deutschland. Einige Berufe, insbesondere Berufe im medizinischen Bereich (Gesundheitsfachberufe), sind in speziellen Gesetzen geregelt (beispielsweise Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz, Notfallsanitätergesetz). Des Weiteren setzen die Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Berufsausbildungen die bundeseinheitlichen Standards fest.
Seit 2020 legt das Berufsbildungsgesetz mit dem Abs. 2 BBiG eine Mindestvergütung fest, welche nicht unterschritten werden darf.
Gestaltung Die überwiegende Mehrheit der Berufsausbildungen wird im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu gewährleisten. Die Berufsausbildung kann auch in vollschulischer Ausbildung erfolgen, u. a. in einer Berufsschule, Berufsfachschule.
Eine überbetriebliche Ausbildung als Teil des betrieblichen Ausbildungsabschnittes ergänzt oftmals die jeweilige Berufsausbildung.
Nach der Berufsausbildung besteht in den meisten Bundesländern weiterhin die Möglichkeit einen Hochschulzugang zu erwerben. Die Hochschulreife kann an Berufsoberschulen erworben werden. Die Fachhochschulreife kann z. B. in Baden-Württemberg an einem Berufskolleg erworben werden. Diese Arten der Ausbildungsgänge können nach dem BAföG gefördert werden.
Aufgaben der zuständigen Stelle Die nach den Berufsbildungsgesetzen zuständigen Stellen (u. a. Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern) verfolgen eine Vielzahl von Aufgaben.
Sie entscheiden unter anderem über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen). Weiterhin errichten sie Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen und führen die Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch. Ebenfalls sind sie zuständig für die Überwachung über die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung, die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern festzustellen und das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (z. B. Lehrlingsrolle) zu führen. Des Weiteren sind sie beratend für Ausbildende und Auszubildende tätig und bestellen Ausbildungsberater.
Ausbildung zum Beamten
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Staatsangehörige der Europäischen Union, die ihre Berufsqualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, haben durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie freien Zugang zu ihrem Beruf – unter denselben Voraussetzungen wie Inländer. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie gilt ebenso für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Für Angehörige von Drittstaaten sah das bis zum 1. April 2012 in den meisten Berufen anders aus. Am 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz in Kraft getreten, das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.. anerkennung-in-deutschland.de. Abgerufen am 7. August 2013. Mit ihm wurden die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes insgesamt weiter geöffnet. Das Gesetz verfolgt den Zweck einer „besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen“.Die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse als Herausforderung der Einwanderungsgesellschaft. Heinrich-Böll-Stiftung, 2012. Begleitend zum Gesetz hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Online-Portal Anerkennung in Deutschland ins Leben gerufen. Hier können Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss die für die Anerkennung ihrer Qualifikation zuständige Stelle recherchieren und sich über das Verfahren und die rechtlichen Grundlagen informieren.
Österreich
Die Berufsausbildung in Österreich wird ebenfalls überwiegend im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt. In Österreich gibt es 210 (Stand 1. Mai 2023)https://lehrberufsliste.bic.at/, abgerufen am 29. Mai 2023 anerkannte Lehrberufe, deren Ausbildungen zwischen zwei und vier Jahren dauern. Die meisten Lehrberufe sind dreijährig. Nach dem Abschluss der Pflichtschule besteht eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr., auf help.gv.at
Rund 40 % der österreichischen Jugendlichen machen nach dem Ende ihrer neunjährigen Unterrichtspflicht eine Lehre, viele andere besuchen eine berufsbildende Schule. Das Eintrittsalter ist nach oben nicht beschränkt.
Die Lehrlingsausbildung in Österreich gliedert sich in zwei Bereiche: Die Ausbildung im Betrieb und der Besuch der entsprechenden Berufsschule. Dabei steht der Lehrling in einem Ausbildungsverhältnis mit einem Lehrbetrieb. Gleichzeitig besucht er eine Berufsschule. Den größten Teil (80 %) der Lehrzeit umfasst die betriebliche Ausbildung, in der die berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Die restlichen 8–12 Wochen (je nach Berufsgruppe) verbringt der Lehrling in der jeweiligen Berufsschule, wo das fachtheoretische Grundwissen vermittelt und die Allgemeinbildung erweitert wird.
Die Lehrlingsausbildung endet mit dem Ablauf der Lehrzeit. Die bestandene Lehrabschlussprüfung ist Voraussetzung, sich weiterzubilden. Betriebliche Ausbilder und Berufsschullehrer nehmen diese Lehrabschlussprüfung ab, wobei das Schwergewicht dabei auf den praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen liegt.
Als Besonderheit kennt Österreich die Doppellehre, in der zwei teilweise verwandte Berufe (Beispiel: Koch – Restaurantfachmann) gleichzeitig erlernt werden können.ABC des Berufsausbildungsrechts
Schweiz