Die Europäische Donaukommission (EDK) war eine von 1856 bis 1948 bestehende ständige Behörde zur Regelung und Verabredung der Schifffahrts- und Strompolizei-Vorschriften für die Donau.

Geschichte hochkant|mini|Siegel der Commission européenne du Danube (Donaukommission) auf dem Einband eines 1887 veröffentlichten Atlasses mit Karten des Donaudeltas mini|Der Palast der Europäischen Donaukommission in Sulina Kein anderer europäischer Fluss durchfließt so viele Staaten wie die Donau. Regelungen für die ungehinderte und möglichst einfache Nutzung sind deshalb schon früh getroffen worden. Die allgemeinen Verfügungen, die Flussschifffahrt betreffend der am 8. Juni 1815 unterzeichneten Kongressakte des Wiener Kongresses galten auch für die Donau.Wiener Congreß-Acte, Art. 108–116. Am schlossen Österreich und Rußland in St. Petersburg eine Convention (…) in Betreff der Donau-Schifffahrt.;Die Donauschiffahrts-Frage in ihrer Entwicklung von dem Wiener Congresse bis zum Abschluss der Donauschiffahrts-Acte vom 7. November 1857, dargestellt in einer Sammlung der betreffenden völkerrechtlichen Acte. Mit einer einige Hauptpunkte der neuen Schiffahrts-Acte erläuternden Einleitung. Metzler, Stuttgart 1858. S. 54–59.

Auf dem Pariser Frieden, der den Krimkrieg beendete, wurde die Schaffung einer Europäischen Donaukommission verabredet, die – mit erweiterten Kompetenzen – die Aufgaben der schon bestehenden Kommission der Donau-Uferstaaten übernehmen sollte.Guido Thiemeyer: Die Integration der Donau-Schifffahrt als Problem der europäischen Zeitgeschichte. In: Archiv für Sozialgeschichte, Jg. 49, 2009, S. 303–318, hier S. 307. Zur ersten Donaukonferenz kamen am 4. November 1856 in der (heute) rumänischen Stadt Galatz Delegierte aus den folgenden sieben Staaten zusammen: Preußen, Frankreich, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland, Kaisertum Österreich, Russisches Reich, Königreich Sardinien sowie Osmanisches Reich.;Herbert Steinke: Die Donau als internationale Wasserstrasse. Nischkowsky, Breslau 1934. S. 25.

Die ebenfalls nach dem Pariser Vertrag berufene Donau-Uferstaaten-Kommission bestand aus Vertretern von Österreich, Bayern, der Türkei, Württemberg sowie aus Kommissaren für die Moldau, die Walachei und Serbien. Aus den Verhandlungen der DUK entstand die 47 Artikel umfassende Donauschiffahrts-Acte, die am 7. November 1857 in WienDonauschiffahrts-Acte zwischen Österreich, Bayern, der Türkei und Würtemberg, geschlossen zu Wien am 7. November 1857. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1857, OBV. unterzeichnet wurde.Die Donauschiffahrts-Frage in ihrer Entwicklung von dem Wiener Congresse bis zum Abschluss der Donauschiffahrts-Acte vom 7. November 1857. Metzler, Stuttgart 1858. S. 44. Weiterhin bedeutsam waren der Londoner Vertrag vom 13. März 1871, der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 und der Londoner Vertrag vom 10. März 1883. Die Kommission hatte ab 1856/57 ihren Sitz in Sulina. Während des Ersten Weltkriegs ruhte die Kommission bis zum Bukarester Frieden, sie wurde durch den Versailler Vertrag wieder eingesetzt, aber zunächst auf die Siegermächte beschränkt und hatte ihren Sitz in Galați. Zusätzlich wurde 1921 eine Internationale Donaukommission mit Sitz in Bratislava geschaffen. Die Donauschifffahrtsakte wurde 1922 im Deutschen Reich Gesetz. Alle Anrainerstaaten erhielten durch Zusatzverträge 1921 und 1923 die gleichen Schifffahrtsrechte auf der Donau.

Infolge der Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau, der sogenannten „Belgrader Akte“, vom 8. August 1948 wurde die Europäische Donaukommission aufgelöst.Hans-Jürgen Schlochauer: Rechtsschutz gegenüber internationalen Behörden. In: Ders.: (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts. Band 3: Rapallo-Vertrag bis Zypern, völlig neu bearbeitete 2. Auflage. de Gruyter, Berlin 1962, S. 71–74, hier S. 72. Nachfolger der EDK ist die Donaukommission, die ihren Sitz in Budapest hat.

Literatur Constantin Ardeleanu: The European Commission of the Danube, 1856–1948. An Experiment in International Administration. Brill, Leiden 2020 (Balkan Studies Library; 27), ISBN 978-90-04-41253-8. Franz Bittel: Über das Flussschifffahrtsrecht der Donaumündungen mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse der europäischen Donaukommission. Dissertation. Universität Erlangen, Erlangen 1899, . Herbert Krause: Die europäische Donaukommission. Rechts- und staatswissenschaftliche Dissertation, Universität Breslau, Breslau 1927, . Herbert Steinke: Die Donau als internationale Wasserstrasse. Nischkowsky, Breslau 1934. (Zugleich Dissertation, Universität Breslau), OBV. Guido Thiemeyer: Die Integration der Donau-Schifffahrt als Problem der europäischen Zeitgeschichte. In: Archiv für Sozialgeschichte, Jg. 49, 2009, S. 303–318, Dietz, Bonn, .

Einzelnachweise

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