Ein Notleidender Kredit, auch Problemkredit, toxischer Kredit oder umgangssprachlich fauler Kredit (, abgekürzt NPL), ist ein Kredit, bei dem der Schuldner mit dem Schuldendienst in Rückstand gerät und sich deshalb im Schuldnerverzug befindet, so dass der Kredit vom Gläubiger einzelwertberichtigt werden muss.

Allgemeines Eine deutsche Legaldefinition des Begriffes existiert nicht. Die Bezeichnung notleidender Kredit ist im Kreditwesen üblich, wird aber auch allgemein für alle Forderungen verwendet, bei denen der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Da die Bezeichnung im Bankwesen von besonderer Bedeutung ist, wird die bankrechtliche und bankbetriebliche Einordnung dargestellt. Die Bankenaufsichtsbehörde BaFin definiert einen Kredit seit dem Jahr 2009 als notleidend, wenn dieser „in Verzug geraten ist oder wertberichtigt wurde“.BaFin Jahresbericht 2010, S. 169 Der Internationale Währungsfonds definiert einen Kredit als notleidend, wenn ein Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen seit mindestens 90 Tagen vorliegt oder bei einem Verzug von weniger als 90 Tagen gute Gründe vorliegen, die eine Nichtzahlung befürchten lassen.The treatment of Nonperforming Loans by Statistics department of IWF (PDF; 75 kB)

Selbst bei Beachtung aller möglichen Kreditrisiko-Faktoren (Kreditfähigkeit, Kreditwürdigkeit) während der Kreditwürdigkeitsprüfung kann ein Kreditinstitut oder sonstiger Gläubiger nicht vollständig ausschließen, dass der eingeräumte Kredit bei Fälligkeit vom Kreditnehmer nicht zurückgeführt wird oder werden kann.Alfred Jährig/Hans Schuck, Handbuch des Kreditgeschäfts, 1975, S. 295 Ein Kredit wird notleidend, wenn sich nach der Kreditgewährung herausstellt, dass mit der planmäßigen Zahlung des Schuldendienstes (Kreditzins und Tilgung) nicht mehr gerechnet werden kann.Peter Rösler/Thomas Mackenthun/Rudolf Pohl, Handbuch Kreditgeschäft, 2002, S. 891 Als erste Indikatoren hierfür werden Überziehungen des Girokontos ohne Kreditlinie oder über die Kreditlinie hinaus, Rückgabe von Lastschriften, Änderung des Zahlungsverhaltens, verspätete oder unvollständige Einreichung von geforderten Kreditunterlagen (Einkommensnachweise, Bilanzen) oder Häufung von Auskunftsanfragen genannt.Alfred Jährig/Hans Schuck, Handbuch des Kreditgeschäfts, 1975, S. 301 ff. Auch andere Kreditereignisse wie cross-default oder eine signifikante Verschlechterung des Ratings können Anzeichen von zunehmenden Kreditrisiken sein.

Abgrenzung Oberbegriff für alle Kredite, bei denen mit dem fristgerechten und vollständigen Schuldendienst nicht mehr gerechnet werden kann, ist das .Nicholas Richter, Möglichkeiten und Grenzen des Distressed Debt Investing in Deutschland, 2006, S. 12 Dazu gehören die Sub-Performing Loans (SPL) und die notleidenden Kredite. Bei SPL (auch: oder gefährdete Kredite) liegt zwar eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse vor, jedoch sind die Voraussetzungen für eine Kreditkündigung noch nicht erfüllt. Insbesondere kommt es hierbei noch zur begrenzten Zahlung des Schuldendienstes, möglicherweise allerdings nicht fristgerecht.Robert Froitzheim, Non Performing Loans (NPL) in Deutschland, 2006, S. 38

Ursachen Hauptursache ist die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten nach Abs. 1 und Abs. 3 BGB. Diese kann bei Privathaushalten durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Scheidung, unversicherte Schadenshaftungen, unerwartete Nachzahlungen (Betriebskosten oder Steuern), durch überhöhten Kapitaldienst bei Krediten infolge von Überschuldung oder sonstige allgemeine Lebensrisiken ausgelöst werden. Bei Unternehmen können Unternehmenskrisen zur Illiquidität führen.

Folgen Es gibt bei notleidenden Krediten zivilrechtliche und bankenaufsichtsrechtliche Folgen.

Zivilrecht Die Kündigungsvoraussetzungen bei Zahlungsverzug für Ratenzahlungskredite und immobilienbesicherte Kredite richten sich nach Abs. 1 bzw. § 498 Abs. 3 BGB. Unabhängig vom Zahlungsverzug steht der Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Kreditforderungen der Kreditinstitute sind fristlos und außerordentlich nach § 490 Abs. 1 oder Abs. 3 BGB in Verbindung mit Nr. 26 Abs. 2 AGB-Sparkassen bzw. Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken kündbar, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers und/oder der Kreditsicherheiten eingetreten ist oder einzutreten droht und eine angemessene Frist zur Bestellung oder Verstärkung von Kreditsicherheiten erfolglos verstrichen ist. Abzustellen ist dabei auf eine bestehende Kündigungsmöglichkeit und nicht auf eine bereits erfolgte Kündigung.Günther M. Bredow/Hans-Gert Vogel, Kreditverkäufe in der Praxis – Missbrauchsfälle und aktuelle Reformansätze, Working Paper Series 82, 04/2008, April 2008, S. 3 Bei diesen ist ein Zahlungsverzug des Kreditnehmers (noch) nicht eingetreten.

In den Kreditverträgen sind meist feste Termine für die Zahlung von Kreditzins und Tilgung vorgesehen. Können die Kreditnehmer diese Zeitpunkte wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht einhalten, geraten sie automatisch – und ohne Mahnung – nach Abs. 2 BGB in Zahlungsverzug. An diese Tatsache knüpft der Status des notleidenden Kredits an. Bei notleidenden Krediten wurde eine Kreditkündigung ausgesprochen oder kann ausgesprochen werden.

Bankenaufsichtsrecht Die Kapitaladäquanzverordnung (englische Abkürzung CRR) verlangt von den Kreditinstituten durch die gesetzlich vorgeschriebenen Risikoparameter (insbesondere die Ausfallverlustquote und ihr Komplement Erlösquote) eine ständige Ausfall- und Verlustschätzung auch im Kreditgeschäft. Gemäß Art. 128 Abs. 1 CRR sind mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen mit einem Risikogewicht von 150 % zu berücksichtigen, das gilt auch nach Art. 128 Abs. 3 CRR für Positionen mit einem hohen Verlustrisiko wegen Ausfalls des Schuldners. Nach Art. 178 Abs. 1 CRR wird ein Ausfall (englisch ) unwiderlegbar vermutet, wenn die Rückzahlung eines Kredits – ohne die Verwertung von Kreditsicherheiten – unwahrscheinlich wird oder eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners mehr als 90 Tage überfällig ist. Etwaige Kreditsicherheiten dürfen beim Ausfallstatus nicht berücksichtigt werden. Ist also der Schuldendienst eines durch Bankguthaben vollständig besicherten Kredits mehr als 90 Tage überfällig, liegt ein Ausfall vor, auch wenn in diesem Fall die Erlösquote 100 % beträgt. Ansonsten ist jedoch eine sehr niedrige Erlösquote ein Indiz für ausfallgefährdete Kredite.

Diese Vorschriften haben aufsichtsrechtlich zur Folge, dass die Banken „faule“ Kredite mit mehr Eigenmitteln unterlegen müssen als normale Kredite und bankbetrieblich, dass das Kreditrisiko gestiegen ist. Die Risikopolitik von Kreditinstituten hat meist ein Kreditportfolio mit tragbaren Kreditrisiken zum Ziel, so dass notleidende Kredite nach Möglichkeit veräußert werden.

Maßnahmen bei notleidenden Krediten Seit 2003 veräußern Kreditinstitute immer mehr Kreditforderungen an andere Finanzdienstleister.Mirja Tieben, Das Drei-Säulen-System des Bankenmarktes als regulierungsrechtliche Steuerungsressource, 2012, S. 360 So übertrug die Hypo-Real-Estate-Bank im Dezember 2003 ein NPL-Portfolio von 490 Millionen Euro an Lonestar, im September 2004 folgten weitere 3,6 Mrd. Euro. Die Deutsche Bundesbank schätzte das Volumen für das Jahr 2004 auf 12 Milliarden Euro.Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht, November 2005, S. 67 Insgesamt gehen Schätzungen davon aus, dass der NPL-Markt in Deutschland 2012 etwa 300 Milliarden Euro umfasste, also 5 % des vorhandenen Kreditvolumens.Mirja Tieben, Das Drei-Säulen-System des Bankenmarktes als regulierungsrechtliche Steuerungsressource, 2012, S. 360 FN 1

Handlungsoptionen der Kreditinstitute Notleidende Kredite müssen als zweifelhafte Forderungen von Kreditinstituten zu Lasten ihres Gewinnes oder verlusterhöhend wertberichtigt werden. Um einen Verlust aus dem Kreditengagement zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten, haben Banken bei der Behandlung notleidender Kredite folgende Handlungsmöglichkeiten:

Kreditsanierung Kreditabwicklung Verkauf der notleidenden Kredite Verbriefung Auslagerung in eine Bad Bank

Bilanzierung Forderungen gelten als notleidend, wenn eine hinreichende Ausfallwahrscheinlichkeit besteht.Hartmut Bieg, Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 2011, S. 408 Bei notleidenden Forderungen ist mit dem Ausfall der Zins- und/oder Tilgungsleistungen zu rechnen, so dass der Schuldendienst gefährdet erscheint.IDW Institut der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahme BFA 1/1978: Zur Abschlussprüfung bei Kreditinstituten, in: WPg 1978, S. 490 Je nach Kreditart ist dann eine Einzelwertberichtigung (bei Geldleihe) oder Rückstellung (Kreditleihe) zu bilden. Im Fall von Krediten, die überfällig oder wertgemindert sind, müssen nach IFRS 7.37 analytische Angaben im Jahresabschluss gemacht werden.

Generell lassen sich Kredite mindestens in vier Bonitätsgrade einteilen: Kredite ohne erkennbare Ausfallrisiken, anmerkungsbedürftige Kredite, notleidende Kredite und uneinbringliche Kredite.IDW Institut der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahme BFA 1/1978: Zur Abschlussprüfung bei Kreditinstituten, in: WPg 1978, S. 490 Anmerkungsbedürftige stehen unter besonderer Beobachtung, bedürfen aber noch keiner Einzelwertberichtigung, die erst bei notleidenden erforderlich ist. Uneinbringliche Kredite sind als Forderungsausfall vollständig abzuschreiben. Seit der Prüfungsberichtsverordnung vom November 2009 gehören auch die in Verzug geratenen Kredite, für die noch keine Einzelwertberichtigung besteht, zu den notleidenden Krediten.

Kennzahl Zur Ermittlung der notleidenden Vermögensteile (, NPA) werden die notleidenden Kredite, notleidenden Leasing­forderungen und anderen notleidenden zinstragenden Produkte (insbesondere Wertpapiere) addiert. Sodann werden die hierauf gebildeten Wertberichtigungen/Rückstellungen davon abgesetzt, woraus sich die Netto-NPA ergibt:

Je höher bei Banken die Netto-NPA ausfällt, umso höher ist das Risiko einer Bankenkrise.

Bedeutung Einem Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zufolge weisen in allen EU-Mitgliedstaaten notleidende Kredite einen Anteil von 5,6 % an der Bilanzsumme auf, kleinere Banken sind mit 18 % überproportional vertreten, während Großbanken lediglich 4 % besitzen.Europäische Bankenaufsichtsbehörde vom 24. November 2015, Report – 2015: EU-wide transparency excercise, S. 7 Die EBA schließt sich für die Definition der „non-performing exposure“ in ihrem Bericht der Legaldefinition des Ausfalls der CRR anEuropäische Bankenaufsichtsbehörde vom 24. November 2015, Report – 2015: EU-wide transparency excercise, S. 25 und zählt auch beeinträchtigte () Kredite und sämtliche Kredite, die nach nationalen Rechnungslegungs- oder Aufsichts-Vorschriften als in Verzug gelten, zu den notleidenden Krediten. Bei Nichtbanken lag die NPL-Rate mit 10 % am höchsten, 4,8 % bei Privathaushalten und lediglich 2,2 % bei Finanzinstitutionen außerhalb der Kreditinstitute, nahe null liegt sie bei Kommunalkrediten (0,3 %) und Kreditinstituten (0,2 %).Europäische Bankenaufsichtsbehörde vom 24. November 2015, Report – 2015: EU-wide transparency excercise, S. 26 Nach Ländern führte mit einer Quote von 48,6 % Zypern, mit Abstand insbesondere gefolgt von Slowenien (28,4 %), Spanien (21,5 %), Italien (16,7 %), Portugal (16,3 %), Österreich (8,0 %), Spanien (7,1 %) oder Deutschland (3,4 %). Die niedrigsten NPL-Quoten weisen die nordischen Länder Finnland (1,7 %), Norwegen (1,4 %) und Schweden (1,1 %) auf.

Das Marktpotenzial notleidender Kredite in Deutschland