Zetermordio oder Zeter und Mordio ist als Interjektion ein redensartlicher Ausruf, der ursprünglich der mittelalterlichen Gerichtspraxis entstammt. Er steht für den dringenden oder lauten Ruf nach Hilfe.
Etymologie Das Wort Zeter ist vermutlich durch eine Zusammenziehung der Wörter ze æchte her („herbei zur Vergeltung“) entstanden; der Rufer verpflichtete damit seine Mitbürger zur Mithilfe.Artikel Zetermordio. In: Lutz Röhrich: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten. Band 5, Freiburg / Basel / Wien 1994, S. 1769 f. Mordio ist ein Hilfeschrei, der aus dem Wort Mord abgeleitet ist, und wird in diesem – modern allerdings abgeschwächten – Sinne vermutlich seit dem 19. Jahrhundert verwendet. Für das alemannische Sprachgebiet und das Rheinland ist diese Redewendung mit Zetermordio belegt, im Niederdeutschen entspricht ihm to jodute, im Hessischen heila und im ostfränkisch-oberdeutschen Bereich wapen („Waffen!“ bzw. „zu den Waffen!“).
Der Ausruf „Zeter“ als Ruf nach den Nachbarn ist beispielsweise bei Hans Sachs als zu finden.
Verwendung in Gerichtsprozessen des Mittelalters In den Gerichtsprozessen des Mittelalters rief der Ankläger formal „Zeter(mordio)“ zu Beginn der Gerichtsverhandlung. Im Sachsenspiegel, einem Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert, heißt es: , sinngemäß etwa: (d. h. des Anklägers) .
Verwendung als allgemeiner Schmerzensausruf Der Begriff hat auch außerhalb der gerichtlichen Praxis eine Bedeutung als eher allgemeiner Schmerzensruf und wird in diesem Fall gern mit den Ausrufen „Weh“ oder „Ach“ verbunden. So zum Beispiel in „zeter ach/wo sal ich blyben“ (sinngemäß: „Ohje, wo soll ich hingehen“).
Literatur L. L. Hammerich: Hochdeutsch „Zeter“ niederdeutsch „Jodute“. In: Zeitschrift für deutsche Philologie. 56/1931, S. 274–281. J. Stosch: Nachträge und Berichtigungen: Notschreie. In: Zeitschrift für deutsche Wortforschung. 3/1902, S. 361.
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Einzelnachweise
Kategorie:Redewendung