mini|Straßenbegleitender gemeinsamer Geh- und Radweg außerorts in Police, Polen mini|hochkant=1.5|Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in einer Einbahnstraße in Hamburg mini|hochkant=1.5|Video zu geschützter Radinfrastruktur nach dem niederländischen Modell. mini|hochkant=0.7|Das 2020 in Deutschland erlassene Zeichen 244.3: „Beginn einer Fahrradzone“

Eine Radverkehrsanlage (abgekürzt RVA) ist vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen und ein Oberbegriff für Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg, in der Schweiz auch Veloweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein (Radfahrstreifen und Schutzstreifen, in der Schweiz beides Radstreifen oder umgangssprachlich Velostreifen) oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstraße).

Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen für den fließenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen; im weiteren Sinne kann der Begriff auch Fahrradabstellanlagen umfassen.

Deutschland In Deutschland versteht man darunter eine Anlage für den Radverkehr, die durch Markierung, bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen wird. Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach benutzungspflichtige Radwege für Radfahrer mit den StVO-Zeichen 237 30px, 240 30px, 241 30px, also Radwege und Radfahrstreifen, aber auch Radwege ohne Benutzungspflicht und Schutzstreifen sowie Fahrradstraßen mit Zeichen 244 30px und Fahrradzonen mit Zeichen 244.3 30px|Zeichen 244.3 – Beginn einer Fahrradzone, StVO 2020.

Der Stand der Technik in diesem Themenfeld sowie Kriterien zum Einsatz der jeweiligen Art der Radverkehrsanlage werden in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) definiert, auf die auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) verweist.

Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen In der Regel fahren Radfahrer auf der Fahrbahn ( Abs. 1 StVO). Ist dies nicht der Fall, muss eine Benutzungspflicht für einen Weg beschildert werden. Formell verboten wird die Nutzung der Straße oder des Wegs durch Zeichen 254 30px oder die Beschilderung als Autobahn, Autostraße, Gehweg, Fußgängerzone oder Reitweg.

Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Nur wenn es in der Straße eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage gibt, müssen Radfahrer diese benutzen. Die Benutzungspflicht ist in Abs. 4 Satz 2 StVO geregelt. Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße sind, zu der auch die Fahrbahn gehört, und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241, siehe Abbildungen oben) gekennzeichnet sind. Dabei müssen die Zeichen auf Schildern angebracht sein, auf dem Boden angebrachte Zeichen allein sind hier nicht rechtswirksam.

Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen; bei für beide Fahrtrichtungen nutzbaren Radwegen mindestens 200 cm, möglichst 240 cm (Zweirichtungsradweg). Detailliertere Angaben zu gewünschten Breiten abhängig von der Lage des Radwegs zu Parkstreifen, Gehwegen, Bordsteinen, Fahrbahn nennen die ERA.

In Berlin gelten seit 2021, nach dem Radverkehrsplan des Landes Berlin, andere Breitenstandards. Es wird zwischen dem Radvorrangnetz und dem Basis-Standard unterschieden. Im Radvorrangnetz gelten Regelmaßbreiten von 2,50 m (Einrichtungsverkehr), bzw. Mindestmaße von 4,00 m im Zweirichtungsverkehr. Das soll ermöglichen, dass mehrspurige Fahrräder einander überholen können. Für Basis-Standard gelten Regelmaße von 2,30 m - die ermöglichen sollen, dass einspurige Fahrräder mehrspurige Fahrräder überholen können - und Mindestmaße von 2,00 m. Für Zweirichtungsverkehr gilt ebenfalls ein Mindestmaß von 4,00 m.

Im Bestand gibt es in zahlreichen Städten noch Radwege mit geringeren Breiten bis hinab zu 0,80 m oder, an Engstellen, sogar nur 0,60 m. Bei einem Test des ADAC der Radwegebreiten in deutschen Landeshauptstädten im Jahr 2020 scheiterten Mainz und Hannover mit „mangelhaft“ und „sehr mangelhaft“. Nur Kiel konnte ein „sehr gut“ erzielen. mini|Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg in Berlin-Karlshorst mini|Der Radschnellweg RS4 bei Reichenbach in Baden-Württemberg als außerörtlicher, benutzungspflichtiger, fahrbahnbegleitender Zweirichtungsradweg.

Benutzungspflichtige Radwege Radwege können als Ein- oder Zweirichtungsradweg ausgeführt werden. Sie können fahrbahnbegleitend oder selbstständig, also straßenunabhängig, geführt werden.

Bei benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwegen ist die linksseitige Benutzungspflicht durch Zeichen 237 30px, 240 30px oder 241 30px angezeigt, letzteres in „spiegelverkehrter“ Form. Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, ist dann unter den rechtsseitigen Radwegschildern mit Zusatzzeichen 1000-31 30px beide Richtungen vor dem Gegenverkehr zu warnen.

Bei allen Zweirichtungsradwegen ist über den Warte- und Stoppschildern (Zeichen 205/206) einmündender Nebenstraßen das Zusatzzeichen 1000-32 30px anzubringen, das auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist. Dies gilt für alle Anlagen, wo Radverkehr in zwei Richtungen zugelassen ist, also auch beim Gehweg mit Freigabe für Radverkehr.

Die Breite benutzungspflichtiger Zweirichtungsradwege (einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume) beträgt laut VwV-StVO mindestens 200 cm, möglichst 240 cm. Die ERA enthält die Regelbreite von 200 cm, 250 cm und 300 cm bei wenigen/vielen Radfahrern und beidseitigen/einseitigen Zweirichtungsradwegen, wobei diese Regelbreiten noch um 25/50/85 cm Schutzraum vergrößert werden, wenn Längs/Schräg/Senkrecht-Parkstände angrenzen. mini|Ein Radfahrstreifen in Dresden

Radfahrstreifen

Radwege können als Radfahrstreifen auch auf Fahrbahnniveau angelegt werden. Sie werden dazu von der Fahrbahn mit weiß markiertem durchgezogenem Breitstrich (Zeichen 295, Strichbreite 25 cm) abgetrennt (bei zeitweiser Anordnung kann es nach StVO ein gelber Breitstrich sein, vgl. Pop-Up-Radweg). Die Breite wird einschließlich der Markierung, also des Zeichens 295 gemessen. Laut VwV-StVO ist die Mindestbreite 150 cm, möglichst 185 cm. Die ERA gibt größere Breiten als erforderlich an, wenn Parkstände neben dem Radweg bestehen. An kurzen Engstellen ist jedoch unter Wahrung der Verkehrssicherheit auch eine geringere Breite zulässig. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

Neben Zeichen 295 ist Zeichen 237 30px formell zwingend Bestandteil eines Radfahrstreifens. Radfahrstreifen sind damit benutzungspflichtig. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf zusätzlich das Zeichen 237 oder ein Fahrrad-Piktogramm in regelmäßigen Abständen markiert werden. Radfahrstreifen sind Sonderwege und damit nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Geschützter Radfahrstreifen mini|Geschützter Radfahrstreifen in der Avenida Revolución, Mexiko-Stadt

Ein geschützter Radfahrstreifen ist ein durch ein Fahrzeugrückhaltesystem, Leitbaken, Pflanzkübel, Poller oder Schutzplanken vom Kfz-Verkehr getrennter Radfahrstreifen. Durch sie wird sowohl die objektive aber vor allem die subjektive Sicherheit des Radverkehrs erhöht und die Akzeptanz für das Fahrradfahren insbesondere bei schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen erhöht. Geschützte Radfahrstreifen wurden in den USA entwickelt () und eignen sich insbesondere für mehrstreifige Hauptverkehrsstraßen mit entsprechendem Flächenangebot. Sie sind seit 2018 unter anderem in Berlin, wo es dazu einen (mittlerweile vom RVP Berlin abgelösten) Regelplan gab, in Darmstadt und Hamburg zum Einsatz gekommen. Im Kreuzungsbereich führen geschützte Radfahrstreifen zu einer signifikanten Verringerung der Abbiegegeschwindigkeit motorisierter Verkehrsteilnehmer, wodurch diese das Verletzungsrisiko von Radfahrern wie Fußgänger verringern könnten. Eine weitere Untersuchung zu Wirkungen ist in Berlin in Arbeit, Zwischenergebnisse liegen bisher nicht vor. Im Hamburger Stadtteil Rahlstedt mussten die verbauten 16 Zentimeter hohen Betonteile nach nur 6 Wochen wieder entfernt werden. Zuvor hatte es eine Vielzahl von Unfällen gegeben. Grund war die fehlende Sichtbarkeit im Schnee und lose Elemente, die "teilweise kreuz und quer mitten auf den schneebedeckten Radfahrstreifen lagen und eine echte Sturzgefahr bedeuteten".Abendblatt: "Protected Bike Lane wird zum gefährlichen Desaster – Betonelemente abgebaut", vom 15. Februar 2026, abgerufen am 16. Februar 2026

Getrennte Rad- und Gehwege 30px Teilt eine senkrechte weiße Linie das Schild, dann bedeutet das, dass Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen müssen. Die Mindestbreite für den Radweg beträgt auch hier 150 cm.

Gemeinsame Geh- und Radwege

30px

Zeigt ein blaues Schild Fußgängern und Radfahrern einen gemeinsamen Geh- und Radweg an, dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig. Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 250 cm innerorts und 200 cm außerorts.

Für einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg ist außerdem ein Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder zu benachbart parkenden Kfz nötig, der mindestens 50 cm breit sein muss.FGSV, Hg.: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010, Köln S. 28.

Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht mini|Neue Schutzstreifen und alter, nicht mehr benutzungspflichtiger Radweg in Metzingen, Lkr. Reutlingen

Radwege ohne Benutzungspflicht Soweit ein Radweg erkennbar ist, jedoch nicht mit einem der oben genannten Verkehrszeichen eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet ist, ist er ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Dann dürfen Radfahrer ihn benutzen, sie können aber auch auf der Fahrbahn fahren. Gruppen von Verkehrsteilnehmern, für die der Weg nicht vorgesehen ist, dürfen diesen Weg dann nicht benutzen – auch nicht zum Halten oder Parken. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht für Radfahrer ist i. d. R. eine Verdeutlichung durch Piktogramme erforderlich.

Kombinierte Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht Zum Beispiel nach den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen ist es möglich kombinierte Geh- und Radwege auch mit weißen Bodenpiktogrammen auszuweisen. Vorteil: Es besteht rechtlich kein Schritttempo für den Radverkehr, wie bei der in Deutschland bisher oft verwendeten Schilderkombination Gehweg 30px Radfahrer frei 30px.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vermerkt seit 2021 explizit, dass Bodenpiktogramme für nicht benutzungspflichtige, kombinierte Geh- und Radwege angewandt werden können: In der VwV-StVO zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, 38a III heißt es: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden. Ein zum Teil angewandtes Piktogramm zeigt oben einen weißen Fußgänger. Darunter folgt ein waagerechter weißer Querbalken. Unter dem Balken folgt ein weißes Fahrradpiktogramm. Alternativ werden auch Zeichen 240 komplett in weiß als Piktogramm eingesetzt.

Schutzstreifen mini|Schutzstreifen in Stuttgart-Vaihingen mit VZ 277.1 mini|Schutzstreifen in Uchtelfangen

Schutzstreifen bzw. Radschutzstreifen, früher auch Angebots- bzw. Suggestivstreifen, sind Radverkehrsanlagen, welche mit Zeichen 340 (20px, Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, Schmalstrich) und dem Sinnbild Radverkehr 20px auf der Fahrbahn markiert werden. Dazu gibt es folgende Regeln:Z. B.