Ein Credit Default Swap (Abkürzung: CDS; oder Kreditausfalltausch) ist im Finanzwesen der Anglizismus für einen Swap, der als Kreditderivat die Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen oder Schuldnern als Sicherungsgeschäft absichert.
Allgemeines Ein weiterer deutscher Begriff hierfür ist Kreditausfallversicherung; allerdings wird diese Bezeichnung bisweilen auch für die Restschuldversicherung verwendet.
Der CDS stellt die Grundform eines Kreditderivats dar.Wolfgang Gerke (Hrsg.), Gerke Börsen Lexikon, 2002, S. 486 Entweder dient der CDS dem Gläubiger als Risikotransfer für ein Kredit- oder Anleiherisiko oder er wird als Spekulation eingesetzt. Ein CDS ist ein Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien, der Bezug auf einen Referenzschuldner (als Basiswert) nimmt. Referenzschuldner sind typischerweise große, börsennotierte Unternehmen. Eine Vertragspartei, der Sicherungsnehmer, ist Gläubiger und bezahlt eine einmalig am Anfang und eine laufend zu entrichtende Prämie. Dafür erhält er von seinem Vertragspartner, dem Sicherungsgeber, eine Ausgleichszahlung, sofern der in dem CDS-Vertrag bezeichnete Referenzschuldner durch ein genau definiertes Kreditereignis ausfällt.
Der CDS ähnelt damit einer Kreditversicherung. Allerdings erhält der Sicherungsnehmer beim CDS die Ausgleichszahlung unabhängig davon, ob ihm durch den Ausfall des Referenzschuldners überhaupt ein Schaden entstanden ist. Dagegen muss bei der Kreditversicherung – die auch Debitoren absichern kann – für den Versicherungsfall ein Schaden nachgewiesen werden. Credit Default Swaps sind also ein Instrument, mit dem unabhängig von bestehenden Kreditbeziehungen Kreditrisiken gehandelt werden können und Long und Short gegangen werden kann.
Funktionsweise CDS sind außerbörsliche Geschäfte (englisch , abgekürzt OTC). Zur Vereinfachung der Handelbarkeit werden sie aber im Allgemeinen mittels Rahmenverträgen bis zu einem gewissen Grad standardisiert. Bei CDS sind die Rahmenverträge der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) üblich.
Bei Abschluss eines Credit Default Swap werden insbesondere die folgenden Punkte vereinbart (Darstellung in Anlehnung anPhillip J. Schönbucher: Credit Derivatives Pricing Models. John Wiley & Sons 2003, ISBN 0-470-84291-1): Referenzschuldner (Basiswert), Nominalwert des Geschäftes (z. B. 200 Mio. Euro), Laufzeit des Geschäftes (z. B. sechs Jahre), Preis, den der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber für die Übernahme des Risikos zahlt, Art der durch den CDS zu besichernden Kreditereignisse (z. B. Insolvenz, Zahlungsverzug und Umschuldung), bei deren Eintreten der Sicherungsgeber zu leisten hat, sowie ggf. die Referenzaktiva (Anleihen, Kredite) des Referenzschuldners, anhand derer bestimmte Kreditereignisse (z. B. Zahlungsverzug) festgestellt werden können. Art der Leistung durch den Sicherungsgeber bei Eintritt des Kreditereignisses (meist Zahlung).
Referenzschuldner Der Referenzschuldner ist der Basiswert des Derivats Credit Default Swap. Er ist die juristische Person, deren Ausfall als Schuldner durch den CDS „versichert“ ist. Darüber hinaus können auch noch CDS-Indizes Basiswert eines CDS sein. Übliche Referenzschuldner sind Unternehmen oder Staaten, welche Anleihen emittiert oder größere Kredite aufgenommen haben.
Laufzeit des Geschäfts Ein CDS endet zum vereinbarten Endzeitpunkt oder sobald ein Kreditereignis eintritt. Durch die Standardisierung durch den ISDA-Rahmenvertrag werden für CDS im Allgemeinen nur die folgenden Termine als Endzeitpunkt vereinbart: 20. März, 20. Juni, 20. September oder 20. Dezember. Diese werden in Anlehnung an die zeitlich in der Nähe liegenden Verfallstermine von Futures ebenfalls „IMM-Termine“ genannt.
Ebenfalls durch die Standardisierung bedingt, beginnen CDS im Allgemeinen nur an einem auf einen der IMM-Termine folgenden Tag. Sofern ein CDS nicht an diesem geschlossen wurde, wird der Vertrag auf den letzten der einem der IMM-Termine folgenden Tage zurückdatiert. Dies kann dazu führen, dass ein CDS abgeschlossen wird, für den bereits ein versichertes Kreditereignis eingetreten ist.
Übliche Laufzeiten für CDS sind 3 bis 10 Jahre. Die am stärksten gehandelte Laufzeit ist 5 Jahre.
Prämie und Upfront Für die Absicherung, die der Sicherungsnehmer erhält, muss dieser dem Sicherungsgeber einen Ausgleich bieten. Dies wird durch die Zahlung einer regelmäßigen Prämie und einer einmaligen Leistung, der sogenannten Upfront erreicht: mini|450px|Zahlungsfluss laufende Prämienzahlung Der Sicherungsnehmer zahlt regelmäßig, meist vierteljährlich nachträglich eine Prämie, auch „Premium“ oder „Running Spread“ genannt. Die Höhe der Prämie wird in Basispunkten pro Jahr angegeben. Die Höhe der Prämie ist im Allgemeinen standardisiert, d. h., es sind nur bestimmte Prämienhöhen üblich, diese sind 100 bp oder 500 bp (bzw. für europäische CDSs auch zusätzlich 25 bp, 300 bp, 750 bp oder 1000 bp) zahlt.. In: Risk. Bd. 22, Nr. 5, 2009 Eine laufende Prämie von 500 Basispunkten bedeutet, dass bei einem Kontraktvolumen von 200 Mio. Euro eine Prämienzahlung von 10 Mio. Euro pro Jahr zu leisten ist (5 % von 200 Mio. Euro). Dies entspricht einer vierteljährlichen Zahlung von 2,5 Mio. Euro. mini|450px|Zahlungsfluss bei Abschluss des CDS (Upfront) Eine der beiden Parteien leistet zu Vertragsbeginn gegebenenfalls eine Einmalzahlung, englisch „Upfront“. Die Höhe des Upfronts wird in Prozentpunkten angegeben. Ein Upfront von 2 % auf ein Nominalvolumen von 200 Millionen Euro entspricht einer Zahlung von 4 Millionen Euro.
Die Höhe der vom Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber netto zu zahlenden Leistungen (also der Saldo aus Upfront und laufender Prämie) eines CDS hängen ab von der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners und der erwarteten Erlösquote. Die Erlösquote ist eine Art „Konkursquote“: Sie gibt an, welchen Anteil am Nominal der Referenzaktiva die Gläubiger bei Ausfall des Schuldners noch zurückbekommen werden.
Je höher die Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners und je niedriger die erwartete Erlösquote ist, desto höher sind die Kosten für die Besicherung dieses Risikos durch einen CDS. Da die Prämienhöhen standardisiert sind, ändert sich bei einer Bonitätsänderung des Schuldners im Allgemeinen die am Markt beobachtbare Höhe der Upfrontzahlungen für neu abzuschließende CDS. Dies kann dazu führen, dass das Upfront auch negativ sein kann, also dass vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer gezahlt wird.
Fiktives Beispiel Beispielsweise war ein CDS auf die Riskant AG vorgestern für eine Laufzeit von 5 Jahren für die Zahlung eines Running Spreads von 500 bp und der Zahlung eines Upfronts von 0,1 % abschließbar. Durch die gestiegene Kreditwürdigkeit war gestern ein CDS für einen Running Spread von 500 bp und eines Upfronts von 0 abschließbar. Durch die heute nochmal gestiegene Kreditwürdigkeit ist der CDS bei gleicher Prämie heute für ein Upfront von −0,1 % abzuschließen.
Wie der CDS immer zu einem der Termine 20. März, 20. Juni, 20. September oder 20. Dezember endet, so werden auch an diesen Tagen die laufenden Prämien gezahlt. Es werden immer Prämien für 3 Monate gezahlt. Dies gilt auch für die erste Prämienzahlung. Dies bedeutet, dass, auch wenn der CDS erst über eine kürzere Periode läuft, für die ganzen 3 Monate gezahlt werden muss. Beispielsweise ist für einen CDS, welcher am 1. März abgeschlossen wurde, am 20. März die Prämie für den Zeitraum 21. Dezember des Vorjahres bis 20. März zu zahlen. Die dem Sicherungsgeber nicht zustehende Prämie für den nicht besicherten Zeitraum wird ebenfalls über die Upfrontzahlung ausgeglichen. Diese Modalität, die erste Prämie zu zahlen, wird als Full Coupon bezeichnet.
Definition von Kreditereignissen Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) hat – fokussiert auf Kreditderivate – folgende Kreditereignisse abschließend definiert:ISDA (Hrsg.), Narrowly Tailored Credit Event Supplement to the 2014 ISDA Credit Derivatives Definitions, Juli 2019, S. 1 ff.Enzo Mondello, Finance: Theorie und Anwendungsbeispiele, 2017, S. 902
Kreditereignis deutsch Definition Insolvenz Der Schuldner hat Insolvenz angemeldet und ist daher zahlungsunfähig Zahlungsausfall Es liegt zwar noch keine offizielle Insolvenz vor, doch ist der Schuldner nicht in der Lage, seine fälligen Schulden in einer bestimmten Mindesthöhe zu begleichen (Zahlungsausfall; ) Vorzeitige Fälligstellung von Schulden Es tritt ein Kreditereignis bei einer anderen Verbindlichkeit des Schuldners auf, so dass die Cross-Default-Klausel zur Beschleunigung der Tilgung führen soll Vorzeitige Fälligstellung von Schulden Wenn sich die Bonität des Schuldners durch Ratingverschlechterung () verschlechtert und die Default-Klausel zur Kreditkündigung führt Vertragsverletzung Liegt bei Nichterfüllung der Anleihebedingungen oder der Kreditbedingungen durch den Schuldner vor, was insbesondere bei Nichteinhaltung der Covenants gilt Moratorium oder Zahlungsaufschub Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner über den befristeten Aufschub fälliger Zahlungen Umschuldung oder Restrukturierung Die Umschuldung muss eine Veränderung in der Verschuldungsstruktur des Schuldners zu Lasten eines Gläubigers beinhalten, was durch Verringerung des Schuldendienstes, Stundungen, Vorrangseinräumung anderer Schulden oder Konversion in eine andere Währung geschehen kann.Christian Gaber, Bankbilanz nach HGB, 2018, S. 2527
Was genau als Umschuldung in der Kautelarpraxis gilt, kann nicht allgemeingültig vorherbestimmt werden, weshalb dieser Grund oft nicht als Kreditereignis definiert ist. Deshalb muss die Umschuldung kein Kreditereignis darstellen.
Kommt auch nur eine dieser Arten bei einem Schuldner vor, so löst sie ein Kreditereignis aus (). Nach den Anleihe- oder Kreditbedingungen ist der Gläubiger verpflichtet, eine Kündigung bzw. Kreditkündigung auszusprechen. Beim Kreditderivat, insbesondere dem Credit Default Swap (CDS), löst das Kreditereignis die Zahlungspflicht des Sicherungsgebers gegenüber dem Sicherungsnehmer aus.
Dabei ist zu beachten, dass in einem standardisierten CDS oft nur ein Teil dieser Kreditereignisse besichert wird. Üblich sind die Ereignisse „“ und „“. Wie das Ereignis „“ behandelt wird, ist uneinheitlich und wird durch die folgenden Kürzel angegeben:Zur Definition der Restructuring-Ausprägungen siehe Nomura Fixed Income Research, Credit Default Swap (CDS) Primer, , Seite 5, abgerufen am 22. Mai 2010. Restrukturierung ist kein versichertes Kreditereignis („XR“ oder „NR“). Es ist die übliche Ausprägung von CDS mit amerikanischen Basiswerten. Restrukturierung ist in der originären Version ein versichertes Kreditereignis („CR“). Dies bedeutet, dass sich das Kreditereignis nicht von einem anderen versicherten Kreditereignis unterscheidet. CR ist eine übliche Ausprägung für CDS auf Staaten. Restrukturierung ist in der modifizierten Version ein versichertes Kreditereignis („MR“ für „“). Ist diese Ausprägung gewählt, werden bei Eintritt des Kreditereignisses Restrukturierung nur Anleihen betrachtet, deren Restlaufzeit zum Zeitpunkt des Kreditereignisses kleiner als 30 Monate ist. MR war bis 2009 die übliche Ausprägung für nordamerikanische CDS. Restrukturierung ist in der zweiten modifizierten Version ein versichertes Kreditereignis („MM“ für „“). Bei Eintritt eines Kreditereignisses werden Anleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu 60 Monate betrachtet. MM ist für CDS auf europäische Basiswerte üblich.
Erkennen des Eintritts eines Kreditereignisses