Als Rechnungslegungsstandard () werden im Bilanzrecht die durch Gesetz festgelegten oder durch Gesetz anerkannten Grundsätze bezeichnet, die bei der Rechnungslegung und insbesondere Bilanzierung durch Unternehmen anzuwenden sind.
Allgemeines Entweder ergeben sich Rechnungslegungsstandards unmittelbar aus dem Gesetz wie beispielsweise in Deutschland dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder es handelt sich um Standards von Nichtregierungsorganisationen wie dem International Accounting Standards Board (IASB), dessen Empfehlungen durch Rechtsnormen wie der für alle EU-Mitgliedstaaten (in Deutschland: § 315a HGB) anerkannt wurden. Rechnungslegungsstandards normieren als Standard die Berichterstattung über die Unternehmensdaten der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Deutschland Wichtigster gesetzlicher Rechnungslegungsstandard ist das Handelsgesetzbuch (HGB), worin die Rechnungslegung mit der Buchführungspflicht für Kaufleute ( HGB) beginnt. Eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist nach HGB aufzustellen, wobei gemäß HGB die – überwiegend – nicht gesetzlich kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) anzuwenden sind. Damit sind auch die Bilanzierungsgrundsätze erfasst, soweit sie nicht gesetzlich geregelt sind. Die GoB gelten nach Abs. 2 HGB auch für den Konzernabschluss. Damit gehören durch gesetzliche Verweise auch die GoB zu den Rechnungslegungsstandards.Jan Peter Müller, Rezeption privater Rechnungslegungsstandards durch den Staat, 2014, S. 28
Daneben gibt es auch Standards für einzelne Wirtschaftszweige und Wirtschaftssektoren wie beispielsweise für Kreditinstitute ( ff. HGB, RechKredV) oder Versicherungsunternehmen ( ff. HGB, RechVersV).
Da Gesetze nicht alle aktuellen Entwicklungen des Rechnungswesens sofort nachvollziehen können, sorgt das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) für die Fortentwicklung der Rechnungslegung und ist vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach HGB als privates Rechnungslegungsgremium anerkannt.Nina Isabelle Schröder, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, 2020, S. 32 Neben dem DRSC veröffentlicht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Interpretationen der deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften in der Form von Standards, die von dessen Mitgliedern (beispielsweise Wirtschaftsprüfer) bei der Jahresabschlussprüfung angewandt werden.
Unternehmen in Deutschland müssen grundsätzlich nach HGB bilanzieren. Ein Jahresabschluss nach IFRS ist seit 2005 für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und seit 2007 für Gesellschaften verpflichtend, deren Finanzierungstitel an der Wertpapierbörse notiert sind oder an einer US-amerikanischen Börse gelistet werden. Diese Abschlüsse sind „befreiend“, das heißt die Verpflichtung eines HGB-Abschlusses entfällt. Für andere Unternehmen bzw. die Einzelabschlüsse bestehen Wahlrechte.Wilfried Funk/Jonas Rossmanith, Internationale Rechnungslegung und internationales Controlling, 2007, S. 34; ISBN 978-3-658-16103-3
International Es gibt folgende wesentlichen Rechnungslegungsstandards:Jean-Paul Thommen, Lexikon der Betriebswirtschaft, 2008, S. 559
Staat Rechnungslegungsstandard Bemerkungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) § UGB bis UGB Gutachten der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer Obligationenrecht (OR) OR bis OR Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) in transformiert durch HGB United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt vom Financial Accounting Standards Board (FASB), gilt national festgelegt vom International Accounting Standards Board (IASB), gilt international Normes Comptables Françaises (NCF) festgelegt durch das Finanzministerium, dem die regulierende Autorité des Normes Comptables (ANC) unterstellt ist Generally Accepted Accounting Practice (UK GAAP) festgelegt vom Accounting Standards Board (ASB) Japanischer Kostenrechnungsstandard 1962 festgelegt vom Finanzministerium Russian Accounting Standards () festgelegt durch den Staat, orientiert sich am IFRS
Tochtergesellschaften, die im Ausland tätig sind oder deren Aktien an internationalen Börsen gehandelt werden, müssen die nationalen Vorschriften der jeweiligen Länder beachten, was zu widersprüchlichen Anforderungen und Mehrfachbilanzierung führen kann.
Im weiteren Sinne gehört auch das Steuerrecht, soweit es Auswirkungen auf das Bilanzrecht entfaltet (Steuerbilanz), zu den Rechnungslegungsstandards. Eine Verbindung zwischen beiden stellt das Maßgeblichkeitsprinzip her.
Wirtschaftliche Aspekte Rechnungslegungsstandards verfolgen den Zweck, die Bilanzierung mit Hilfe von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) national und international auch im Detail zu vereinheitlichen, um Vergleiche (Betriebsvergleiche) möglich zu machen. Das gelingt jedoch sehr schleppend, denn beispielsweise wird der Geschäfts- oder Firmenwert von allen Standards unterschiedlich behandelt.Jean-Paul Thommen, Lexikon der Betriebswirtschaft, 2008, S. 275
Literatur
Hartmut Bieg/Heinz Kußmaul, Externes Rechnungswesen, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006, Google Books; ISBN 978-3-486-71396-1.
Einzelnachweise
Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Bilanzrecht Kategorie:Buchführung Kategorie:Rechnungswesen Kategorie:Standard