mini|Neubeschlag mit passendem Hufeisen mini|Werkzeug eines Hufschmieds mini|Anpassen eines schon vorhandenen Hufeisens an einem Amboss

Als Hufbeschlag wird das Anpassen und Aufbringen von Hufschutz (Pferde, Maulesel, Esel oder Rinder) nebst den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten (sogenanntes Zurichten des Hufs), bezeichnet. Ziel ist es, den Huf vor zu starkem Abrieb zu schützen, wie er bei häufigem Reiten oder Fahren hauptsächlich auf befestigten Wegen und Straßen entsteht. Des Weiteren kann der Hufbeschlag dazu dienen, einer fehlerhaften Hufstellung korrigierend entgegenzuwirken, um so einen möglichst flüssigen Bewegungsablauf gewährleisten zu können.

Für den Hufbeschlag können Hufeisen (aus Eisen oder auch Aluminiumlegierungen), Kunststoffbeschlag und Klebeschuhe verwendet werden. Bei Bedarf anschnallbare Hufschuhe müssen ebenfalls angepasst werden, zählen aber nicht zum Hufbeschlag, sondern werden als Hufschutz bezeichnet.

Der Begriff hat in den letzten Jahren bedingt durch neue Techniken und Materialien eine erhebliche Erweiterung erfahren, verbunden mit einer Spezialisierung der Berufsgruppen. Traditionell bezeichnet der Begriff Hufbeschlag einzig das Zurichten des Hufs und die Herstellung, Anpassung und das Aufnageln von Hufeisen durch den Hufschmied.

Geschichte des Hufbeschlags Ein wild lebendes Pferd braucht keinen Hufschutz, da sich Abnutzung und Nachwachsen des Horns meist im Gleichgewicht befinden. Wird das Pferd jedoch durch den Menschen in verstärktem Maße eingesetzt, so vermag der Huf nicht mehr schnell genug nachzuwachsen. Besonders ausgeprägt trat dieses Problem bei der militärischen Nutzung des Pferdes auf.

Erste Hinweise auf Hufschutzvorrichtungen mit Leder-, Stroh- und Bastschuhen sind aus dem 1. Jahrtausend v. Chr. bekannt. Von Alexander dem Großen wird berichtet, dass er bei seinem Marsch durch Asien im 4. Jh. v. Chr. viele Pferde durch Hufprobleme verlor, da die Perser den Hufschutz nicht kannten. Auch in der griechischen Literatur findet sich kein Hinweis auf einen Hufschutz.

Etwa um das Jahr 1 wurde von den Römern eine Art Pferdesandale eingeführt. Diese eigneten sich aber nur für eine langsame Fortbewegung. Zur gleichen Zeit benutzten die Kelten bereits aufgenagelte Eisen. Diese Methode wurde dann von den Römern übernommen.

Ab dem Mittelalter wurde der Hufbeschlag in Europa laufend weiterentwickelt. Zu den wichtigsten Typen gehörten das Wellenrandeisen (ca. 1000–1250), das Stempeleisen (ca. 1250–1350), das Falzeisen (ca. 1350–1625) und das Griffeisen (ca. 1625–1725). Seit dem 18. Jahrhundert setzten sich modernisierte Stempeleisen und später fabrikmässig hergestellte Hufeisen durch.

In Deutschland wurde im 19. Jahrhundert der Hufbeschlag maßgebend perfektioniert in der preußischen Armee mit der Errichtung von Militär-Lehrschmieden, die den Tierärztlichen Hochschulen angeschlossen wurden. So wurde u. a. im Jahr 1868 die Berliner Militär-Lehrschmiede gegründet, als deren erster technischer Direktor der Corps-Roßarzt Friedrich Dominik (1829–1891) bestellt wurde, der den Hufbeschlag auf neue Grundlagen stellte und nachhaltig beeinflusste.

Berufsausbildung und rechtliche Aspekte (Deutschland) Bis in die frühen 1970er Jahre war Hufschmied ein anerkannter Lehrberuf mit vierjähriger Ausbildungsdauer. Heute gilt er als Sonderqualifikation des Metallverarbeitungshandwerks. Daneben gibt es heute Huftechniker, Huforthopäden, Hufpfleger und Hufheilpraktiker mit unterschiedlichen Ausbildungswegen. Diese Ausbildungen sind jedoch nicht gesetzlich geregelt – somit darf sich jeder so nennen, ohne jemals eine Ausbildung in dem Bereich abgeschlossen zu haben.

Durch das seit 1. Januar 2007 geltende Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 wird Hufbeschlag definiert als die Gesamtheit aller Verrichtungen am Huf, die über bloßes Säubern hinausgehen. Das bedeutet im Zuge dessen auch eine Beschränkung der Tätigkeiten auf staatlich anerkannte Hufschmiede. Das wiederum bedeutet, dass die Ausübung der Tätigkeit der Hufpflege und des Hufbeschlags durch andere Personen als autorisierte Hufschmiede verboten ist. Die einzige Ausnahme stellen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Hufpfleger (der verschiedenen Ausprägungen; s. o.) dar, die schon vor 2007 ihr Gewerbe angemeldet hatten und ausübten - solange sie keine dauerhaften Hufschutzmaterialien anbringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 3. Juli 2007 § 3 Abs. 1 HufBeschlG für verfassungswidrig erklärt, soweit Hufpfleger und -techniker „Verrichtungen am Huf [...] vornehmen, ohne dabei einen Eisenbeschlag anzubringen“. Das Hufbeschlagsgesetz ist nach dem Gesetzentwurf des Bundestages von 2005BT-Drucksachen 16/29 v. 3. November 2005 ein berufsregelndes Gesetz, bei welchem es sich um die berufliche Regelung zur Ausübung der Tätigkeit des Hufbeschlags und damit zur Sicherung des Ausbildungsberufs Hufbeschlagsschmied/-in handelt. Daher wird mit dem Gesetz keinesfalls verboten, dass Pferdehalter am eigenen Pferd Hufpflege und Hufbeschlag vornehmen dürfen. Die Grenze hierfür ergibt sich allein aus dem Tierschutzgesetz: Dem Pferd dürfen anlässlich der Hufpflege bzw. des Hufbeschlags keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 1 TierSchG) und der Halter muss über die, für eine angemessene Pflege erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, verfügen (§ 2 Nr. 3 TierSchG). Hierfür sieht das TierSchG keine Ausbildungserfordernis oder den Nachweis einer Ausbildung vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Hinblick auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst durch Beschluss vom 5. Dezember 2006 (1 BvR 2186/06) in bestimmtem Umfang bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt und mit Beschluss vom 3. Juli 2007 das Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird in der neuen Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 geregelt.

Berufsausbildung und rechtliche Aspekte (Schweiz) Berufslehre Die Ausbildung zum Hufschmied EFZ dauert 4 Jahre. Während dieser Zeit findet die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb und vier überbetrieblichen Kursen von gesamthaft 50 Tagen Dauer statt. Ein Tag in der Woche wird in der Berufsschule das theoretische Wissen vermittelt. Bei guten schulischen Leistungen kann durch zusätzliche Lektionen und Prüfungen die Berufsmaturität erlangt werden. Die Ausbildung in der Schweiz ist nach dem Standard der Europäischen Vereinigung der Hufschmiedeverbände EFFA zertifiziert.

Weiterbildung Die Ausbildung zum Schmied-Hufschmiedmeister HFP ist rechtlich noch in Kraft, aber seit der Auftrennung der Berufslehre Schmied-Hufschmied nur noch spärlich durchgeführt worden.

Der Titel „Qualifizierter Hufschmied“ ist seit 2017 ein Qualitätslabel des Fachverbandes „Farriertec Suisse“. Für diese Anerkennung ist unter anderem die Berufslehre, der Kurs mit bestandener Prüfung sowie mindestens eine qualifizierte Weiterbildung alle zwei Jahre erforderlich. Das Reglement ist aktuell in Überarbeitung um eine staatliche Anerkennung zu erhalten.

Es besteht die Möglichkeit eine Höhere Fachschule z. B. zum dipl. Techniker HF Metallbau zu absolvieren oder an einer FH den Bachelor of Science (FH) Agronomie mit Vertiefung in Pferdewissenschaften und weitere zu erlangen.

Gesetzliches Die Ausbildung Hufschmied EFZ berechtigt gemäss Tierschutzgesetz zum gewerblich angebotenem Hufbeschlag. Es besteht eine Fortbildungspflicht; innerhalb von drei Jahren muss mindestens ein Tag fachbezogene Weiterbildung absolviert werden.

Anwendung Standardsituationen Bei Nutzung des Pferdes durch Anspannung (Zugtier, Fahren) und Reiten, vor allem auf hartem Boden, wird der Huf schneller abgenutzt, als er nachwachsen kann. Solche Pferde brauchen einen Hufbeschlag. Da der Huf auch unter dem Hufeisen nachwächst, sollten Hufeisen alle sechs bis acht Wochen abgenommen und die Hufe ausgeschnitten werden.

Werden Pferde nicht oder nur wenig geritten oder laufen sie überwiegend auf weichem und nicht abrasivem Boden, können Hufeisen weglassen oder nur an den Vorderbeinen angebracht werden. Aber auch bei ihnen muss der Huf regelmäßig vom Fachmann (Hufschmied, Hufpfleger) ausgeschnitten werden.

Freilebende Pferde brauchen keinen Hufbeschlag, da bei ihnen das Hufhorn meist in gleichem Maße nachwächst, wie es sich abnutzt oder ausbricht.

Spezialanwendungen Im Pferderennsport werden Spezialhufeisen in verschiedensten Formen und Gewichten verwendet, um bestimmte Effekte im Ablauf vom Abfußen über das Abrollen bis zum Auffußen zu erreichen. Rennpferde tragen wegen des geringeren Gewichtes fast ausschließlich Aluminiumbeschlag.

Bei therapeutischen Beschlägen, die zur Heilung oder Korrektur des Hufes oder auch der Gelenksstellung beitragen sollen, ist eine verkürzte Beschlagperiode von ca. vier Wochen durchaus normal.

Aufbringung

Beurteilung vor dem Beschlag Zuerst erfolgt eine systematische Beurteilung des Pferdes und der Hufe. Diese Beurteilung bildet die Grundlage für die Planung des Beschlags. Die Anamnese umfasst die Angaben zu Rasse, Typ, Alter, Geschlecht, Nutzungsart, bekannten Vorerkrankungen und dem Anlass des Beschlags. Ergänzend werden Zeitpunkt des letzten Beschlags sowie bisherige Auffälligkeiten berücksichtigt.

Im Stand werden Exterieur, Gliedmassenstellung sowie mögliche Asymmetrien zwischen den Gliedmassen und Hufen beurteilt. Die Untersuchung in der Bewegung (Schritt und Trab) auf gerader Linie sowie in Wendungen ermöglichen die Beurteilung des Gangbildes, die Erkennung von Lahmheiten sowie die Überprüfung der im Stand erhobenen Befunde.

Abschliessend werden die Hufe und der vorhandene Beschlag im Detail beurteilt. Dies umfasst die Stellung und die Winkel der Hufe aus verschiedenen Richtungen, die Beurteilung von Sohle und Ballenbereich, Hornqualität, die Position und Passform des Eisens sowie den Zustand von Nagelung und Abnutzung.

Beschlagplan Der Beschlagplan dient der strukturierten Planung, Durchführung und Nachvollziehbarkeit von Beschlagsmassnahmen. Darin enthalten ist Beurteilung vor dem Beschlag. Bei orthopädischen Fragestellungen werden allenfalls ergänzend klinische oder bildgebende Untersuchungen berücksichtigt.

Darauf aufbauend werden die Ziele des Beschlags definiert, etwa die Korrektur von Fehlstellungen, die Verbesserung der Hufbalance, die Unterstützung der Gliedmassenmechanik oder die Behandlung von Lahmheiten. Der Plan enthält zudem Angaben zur vorgesehenen Hufbearbeitung sowie zur Art des Hufschutzes, beispielsweise Eisenbeschlag, Klebebeschlag oder Barhufbearbeitung. Bei Bedarf werden weitere Parameter wie Anpassungen des Hufeisens sowie gegebenenfalls orthopädische Modifikationen festgelegt.

Hufeisen entfernen Das Entfernen der Hufeisen erfolgt schonend, um Schäden an Hornwand und Sohlenlederhaut zu vermeiden. Dabei wird der Zustand des Eisens hinsichtlich Abnutzung und Scheuerstellen beurteilt.

Es werden zwei Vorgehensweisen unterschieden: Entweder werden die Nägel mit der Nietklinge gelöst und das Eisen mit Hilfe der Hufeisenabnehmzange (Beisszange) und allen Nägel zusammen abgenommen oder die Nägel werden einzeln gezogen und anschliessend das Hufeisen entfernt.

Vorbereiten des Hufes – Ausschneiden Das Ausschneiden dient der Korrektur der während der Beschlagsperiode entstandenen Veränderungen von Hufform und -grösse. Ziel ist die Anpassung des Hufs an seine funktionelle Form im Verhältnis zur Gliedmassenstellung. Dabei werden die Ergebnisse der statischen und dynamischen Beurteilung berücksichtigt, insbesondere Hufbalance und Huf-Fessel-Achse.

Das Ausschneiden erfolgt systematisch, jedoch nicht schematisch, da jeder Huf individuell zu beurteilen ist und sich Wachstumsabweichungen regelmässig erneut ausbilden.