Diese Liste der Länder nach Einführungsjahr des Frauenwahlrechts ist sortiert nach dem Jahr, in dem das Frauenwahlrecht auf nationaler Ebene zu gleichen Bedingungen wie für Männer eingeführt wurde, teilweise aufgeteilt in aktives und passives Wahlrecht für Frauen. Sie nennt das Jahr der Rechtsgrundlage, in der das Wahlrecht im betreffenden Land erstmals Frauen bei Wahlen auf nationaler Ebene nach denselben Kriterien wie für Männer für das gesamte Staatsgebiet zugestanden wurde. Wurde das Wahlrecht in mehreren Ländern im selben Jahr eingeführt, so sind diese Länder in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

In der Literatur finden sich häufig widersprüchliche Angaben über das Jahr der Einführung des Frauenwahlrechts. Diese erklären sich zum Teil dadurch, dass unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen, ohne genannt zu werden.

Kriterien mini|hochkant|Transparent mit der Aufschrift Votes for Women auf einer Veranstaltung zum 100. Jubiläum der Great Pilgrimage von 1913

Dieser Liste liegen folgende Kriterien zugrunde: In einigen wenigen Staaten wurde das passive Frauenwahlrecht (die Wählbarkeit von Frauen) vor dem aktiven Frauenwahlrecht (dem Recht, bei Wahlen abzustimmen) erreicht. Angaben zum passiven Wahlrecht wurden daher in diesen Fällen in einer gesonderten Spalte aufgenommen. Das Frauenwahlrecht gilt als erreicht, wenn Frauen auf derselben Basis wie Männer (d. h. nach denselben Kriterien) wählen dürfen, auch wenn dann nicht alle Frauen eines Staates wahlberechtigt sind. Wenn etwa in einem Staat nur Weiße in der Regierung zugelassen waren, wird die Einführung des Frauenwahlrechts für weiße Frauen als Einführung des Frauenwahlrechts gewertet, obwohl andere Frauen (und Männer) ausgeschlossen bleiben. Andere Kriterien für ein limitiertes Frauenwahlrecht waren Familienstand, Hautfarbe/Ethnie, Bildung, Einkommen, Vermögensverhältnisse oder das Bezahlen von Steuern. Würde das Frauenwahlrecht erst dann als gegeben angesehen werden, wenn alle erwachsenen Frauen eines Staates wählen gehen dürfen, dann wurde das z. B. in Kanada erst 1960 erreicht, als die letzten Beschränkungen für die indigene Bevölkerung (Männer und Frauen) aufgehoben wurden.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 440. Eine formale Gleichstellung bedeutet nicht immer auch eine reale (Beispiel Sudan: 1953 war Bildung das Zulassungskriterium zur Wahl, nicht Geschlecht, aber es hatten so wenige Frauen Zugang zu Bildung, dass dies laut Adams nicht als Zulassung von Frauen zur Wahl gewertet werden kann.) Maßgeblich für die Angaben in der Spalte Einführung des aktiven Frauenwahlrechts ist die Einführung auf nationaler Ebene. Abweichende Verhältnisse auf lokaler oder regionaler Ebene werden in der Spalte Bemerkungen aufgeführt. Auch während der Kolonialzeit erworbenes Frauenwahlrecht führt zu einer Eintragung in die Spalte Einführung des aktiven Frauenwahlrechts. Bei Staaten, die wie etwa Bangladesch vor ihrer Unabhängigkeit Regionen einer anderen Nation waren und Frauen schon damals das Wahlrecht gaben, ist diese frühe Zeitangabe in die Spalte Einführung des aktiven Frauenwahlrechts eingetragen; die Entwicklung nach der Unabhängigkeit wird in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Bei den Staaten der ehemaligen UdSSR wird das Jahr eingetragen, in dem sie das Frauenwahlrecht erstmals eingeführt haben, als sie also noch Teil der UdSSR waren. Nur in der Spalte Bemerkungen wird berücksichtigt, wenn nur eine Region oder ein Bundesstaat zu einem bestimmten Zeitpunkt das Frauenwahlrecht erhalten hat (in den USA haben beispielsweise die Bundesstaaten das Frauenwahlrecht zu sehr unterschiedlichen Zeiten eingeführt). Das Frauenwahlrecht gilt erst als eingeführt, wenn das entsprechende Gesetz beschlossen ist. Falls das Datum abweicht, an dem das Gesetz in Kraft getreten ist, wird die Situation in den Bemerkungen erläutert. In Schweden beispielsweise wurde das Frauenwahlrecht zwar 1919 beschlossen, aber aus verfahrensrechtlichen Gründen endete der Gesetzgebungsprozess erst 1921. Nicht selten war zwischen der Erlangung des Frauenwahlrechts und der ersten Beteiligung von Frauen an einer Wahl ein Abstand von mehreren Jahren (z. B. Uruguay: Frauenwahlrecht 1932, erste Wahl unter Beteiligung von Frauen 1938).June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 168. Daten zur ersten Wahl unter Beteiligung von Frauen finden sich in der Spalte Bemerkungen. Die erstmalige Einführung des Frauenwahlrechts ist maßgeblich. In Spanien erhielten Frauen beispielsweise 1931 das Wahlrecht, unter Franco wurde es ihnen genommen und erst in der Verfassung von 1978 nach dem Ende der Diktatur wieder eingeführt. Staaten mit geringer weltweiter Anerkennung (z. B. Türkische Republik Nordzypern, Niue) und historische Staaten (z. B. Südvietnam) wurden nicht aufgenommen. Die Angabe Erste ins nationale Parlament gewählte Frau nennt entweder den Namen oder die Zahl der gewählten Frauen. Nähere Angaben und weitere Namen finden sich in: Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000. In manchen Ländern wurden vor der Wahl der ersten Frau ins Parlament schon Frauen dorthin berufen, erhielten also ohne Wahl einen Sitz. Bekannte Angaben dazu finden sich in der Spalte Bemerkungen.

Liste Diese Aufstellung ist nach dem Jahr sortiert, in dem das Frauenwahlrecht auf nationaler Ebene zu gleichen Bedingungen wie für Männer eingeführt wurde, teilweise aufgeteilt in aktives und passives Wahlrecht für Frauen. Sie nennt das Jahr der Rechtsgrundlage, in der das Wahlrecht im betreffenden Land erstmals Frauen bei Wahlen auf nationaler Ebene nach denselben Kriterien wie für Männer für das gesamte Staatsgebiet zugestanden wurde. Wurde das Wahlrecht in mehreren Ländern in demselben Jahr eingeführt, so sind diese Länder in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

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Wahlrecht Staat Bemerkungen aktiv passiv 1893Caroline Daley, Melanie Nolan (Hrsg.): Suffrage and Beyond. International Feminist Perspectives. New York University Press, New York 1994, S. 349.Tamara Loos: The politics of women’s suffrage in Thailand. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 170–194, 177. Die Cookinseln sind der erste Staat, in dem Frauen zur Wahl gingen. Zwar wurde das allgemeine Wahlrecht offiziell erst drei Tage nach dem New Zealand Election Act garantiert, aber die Frauen von Rarotonga wählten schon am 14. Oktober 1893, als die Cookinseln noch britisches Protektorat waren, vor den Neuseeländerinnen.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 26.

Erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament: Marguerite (Margaret) Nora Kitimira Brown Story, vor dem 4. August 1965Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 281.18931919 Neuseeland war der erste Staat mit aktivem Frauenwahlrecht (1893).

Passives Frauenwahlrecht: 29. Oktober 1919Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 277.

Erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament: Elizabeth Reid McCombs, 13. September 1933Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 278. 1902 Frauen durften in Australien seit dem 12. Juni 1902 wählen. Zwar war Australien nach Neuseeland der zweite Staat, der Frauen das Wahlrecht gab, doch beschränkte es sich auf weiße Frauen. Der Commonwealth Electoral Act von 1902 schloss Aborigines aus, auch wenn dies dem Buchstaben des Gesetzes nach nicht unmittelbar erkennbar war. Eine Bestimmung schrieb vor: „Kein Aborigine […] darf seinen Namen auf die Wählerliste setzen.“Patricia Grimshaw: Settler anxieties, indigenous peoples and women’s suffrage in the colonies of Australie, New Zealand and Hawai’i, 1888 to 1902. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 220–239, S. 226. Die Aborigines erhielten erst 1962 von der nationalen Regierung das Wahlrecht zugestanden.Patricia Grimshaw: Settler anxieties, indigenous peoples and women’s suffrage in the colonies of Australie, New Zealand and Hawai’i, 1888 to 1902. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 220–239, S. 229.

Das Frauenwahlrecht in Australien wurde in zwei der sechs späteren Bundesstaaten eingeführt, als diese noch voneinander unabhängige Kolonien waren: Seit 1894 durften in South Australia Frauen unabhängig von ihrer Rasse nach denselben Bedingungen wie Männer wählen und gewählt werden. Damit war das Parlament des Bundesstaates South Australia das erste weltweit, für das Frauen kandidieren durften.

Passives Frauenwahlrecht: 12. Juni 1902Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 14.

Erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament: Dorothy Margaret Tangney, House of Representatives, gewählt am 21. August 1943, erste Sitzung am 23. September 1943.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 15. 1906 Passives Frauenwahlrecht: 20. Juli 1906Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 131.

Erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament: 19 Frauen, gewählt am 15./16. März 1907, erste Sitzung am 23. Mai 1907. 1913 Frauen durften sich bereits ab 1901 an Regionalwahlen beteiligen.Dolf Sternberger, Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Klaus Landfried (Hrsg.): Die Wahl der Parlamente und anderer Staatsorgane. Band 1: Europa. De Gruyter, Berlin 1969, ISBN 978-3-11-001157-9, S. 899. Voraussetzung war jedoch, dass sie über Grundbesitz verfügten oder mit Grundbesitzern verheiratet waren. In der Wahl von 1906 unterstützen die Befürworterinnen des Frauenwahlrechts die Radikalen, und ein Sieg der Radikalen führte dazu, dass 1907 diejenigen Frauen, die bereits über das regionale Wahlrecht verfügten, auch auf nationaler Ebene dieses Recht erhielten.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 168. 1913 wurden alle Beschränkungen aufgehoben.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 289.

Erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament: Anna Rogstadt: 17. Mai 1911 in einer Ersatzwahl; erste Frau, die in einer regulären Wahl gewählt wurde: Karen Platou, 1921Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 291. 1915 Mit der Reform von 1908 erhielten alle Frauen und Männer über 25 das aktive und passive Wahlrecht bei Gemeinde- und Stadtratswahlen für den Ort, an dem sie im Wahljahr und dem vorausgehenden Jahr gelebt und Steuern bezahlt hatten. Diese Klausel wurde von Konservativen eingefügt, um Wanderarbeiter von der Wahl auszuschließen. In der ersten lokalen Wahl von 1909 nach dem neuen Recht waren nur etwa 1 % der Gewählten Frauen.Christina Fiig, Birte Siim: Democratisation of Denmark: The Inclusion of Women in Political Citizenship. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 61–77, S. 67.