mini|Nachgestaltete Turmhügelburg Lütjenburg Die equites originarii (lateinisch für „ursprüngliche Ritter“) sind die uradeligen Familien Holsteins und Stormarns, die seit dem Hochmittelalter dort ansässig waren oder sind. Gemeinsam mit den equites recepti (den „aufgenommenen Rittern“, siehe unten) bilden sie die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft.
Geschichte Im 12. Jahrhundert wurden die ersten ritterschaftlichen Familien urkundlich erwähnt. Sie ließen sich zunächst Motten (hölzerne Turmhügelburgen) als Rittersitze erbauen. Das heutige Schleswig-Holstein wurde damals von sehr unterschiedlichen Volks- und Sprachgruppen bewohnt. Die Eider markierte über Jahrhunderte die Sprachgrenze zwischen Deutsch, genauer Niederdeutsch, und Dänisch; nur wenig nördlich davon entstand im Frühmittelalter das Danewerk zwischen dem Eider-Zufluss Treene und der Schlei bei Schleswig; nördlich davon begann das dänische Jütland. In dessen südwestlichem Teil, dem heutigen Kreis Nordfriesland, siedelten die Nordfriesen, die die nordfriesische Sprache sprachen. Der Limes Saxonicus war ein breiter, kaum besiedelter Landstreifen, der sich in Nord-Süd-Richtung von der Schlei bis zur Elbe erstreckte und die Sprachgrenze zwischen den sächsischen Stämmen im alten Nordalbingien sowie den westslawischen Stämmen der Abodriten markierte. Nordalbingien war in drei Gaue geteilt, Dithmarschen, Holstengau und Stormarn. Jeder Gau stand unter der Führung eines Overboden; das Geschlecht der Ammoniden stellte die Overboden des Holstengaus, der von den Holsten bevölkert wurde. mini|hochkant=1.2|Bevölkerung Schleswig-Holsteins vor Beginn der hochmittelalterlichen Ostsiedlung um 1150. Ocker: sächsische Stämme, blau: abodritische Stämme, dazwischen der Limes Saxonicus. Die heutigen Kreise Plön, Ostholstein, die Gegend um Lübeck und der Kreis Herzogtum Lauenburg waren um 1150 von den abodritischen Teilstämmen der Wagrier und Polaben besiedelt. Deutsche Ritter gründeten dort als Lokatoren im Rahmen der hochmittelalterlichen Ostsiedlung neue Bauerndörfer für Einwanderer vor allem aus Westfalen und Niedersachsen, unter der Führung von Adolf von Schauenburg und Heinrich von Badewide. Die Herren von Schauenburg etablierten sich ab 1111 als Lehnsherren der Gaue Holstein und Stormarn, ab 1225 als Grafen von Holstein und Schauenburg. In der östlichen Landeshälfte entstand daher ein Gemisch aus Feudalstrukturen und freien Bauern. Durch Gegenwehr in Dithmarschen konnte sich hier nur wenig Adel und Ritterschaft ausbreiten. Die Overboden stellte hier das Geschlecht der Wollersen. Es entwickelten sich ab den 13. Jahrhundert Wappengeschlechter und eine spezielle Form der Plutokratie.
In Dithmarschen im 13., in Nordfriesland und Stormarn im 16. Jahrhundert wanderten westfriesische Siedler ein, die Spezialisten im Deichbau waren und ihre von Sturmfluten gefährdeten fruchtbaren Marschböden als freie Bauern von Warften und Haubargen aus bewirtschafteten. Die westlichen Stämme versuchten mit mehr oder weniger Erfolg (siehe die Schlacht bei Hemmingstedt von 1500), sich der Landesherrschaft und dem Lehnswesen zu entziehen. Im Westen des Herzogtums Holstein gab es nur ein paar Adlige Güter nahe der Unterelbe, darunter das Marschgut Haseldorf, und einige um Itzehoe, darunter Schloss Breitenburg; im Westen des Herzogtums Schleswig entstanden überhaupt erst in der Renaissancezeit das landesherrliche Schloss vor Husum und das ritterschaftliche Herrenhaus Hoyerswort. Ansonsten konzentrieren sich die ritterschaftlichen Güter – ebenso wie die herzoglichen und bischöflichen Schlösser – bis heute auf die östliche Landeshälfte, wo das Klima vorteilhafter ist, Seeverbindungen an die deutsche Ostseeküste, nach Dänemark und Schweden bestanden und die Hanse einen weiträumigen Handel entfaltete. Immer wieder kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen der Holsteiner Grafen und ihrer Vasallen, oft im Bund mit der Hanse und den Mecklenburger Herzögen, gegen die Könige von Dänemark, im 14. Jahrhundert etwa gegen Waldemar IV. Atterdag und seine Tochter Margarethe I. Den Holsteiner Grafen und Rittern ging es dabei um das Herzogtum Schleswig (Süderjütland), der Hanse um Handelsprivilegien und die Kontrolle über den Øresund.
Erst mit dem Vertrag von Ripen vom 2. März 1460 wurde der zunächst lose Verbund der landtagsfähigen Ritter (und späteren adeligen Gutsbesitzer) des Landes als Stand mit weitreichenden Privilegien etabliert. Die Privilegienlade von 1503, verziert mit 24 ritterlichen Wappen, befindet sich heute im Museum Schloss Gottorf.Ritterschaft, mit Abbildung der Privilegienlade von 1503 auf der Webseite der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte Aufgrund dieses Vertrages wählte die schleswig-holsteinische Ritterschaft den dänischen König Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein und Stormarn. Die damit begründete Personalunion zwischen dem vom Haus Oldenburg regierten Königreich Dänemark und den beiden norddeutschen Herzogtümern hatte bis 1864 Bestand. Die Ritterschaft erhielt im Gegenzug für die Bevorzugung Christians gegenüber seinem Konkurrenten Otto II. aus dem Haus der Grafen von Schauenburg und Holstein aus der Linie Holstein-Pinneberg das Recht, die Nachfolger jeweils selbst zu erwählen – die dänischen Könige wurden also nicht automatisch jeweils auch Herzöge von Schleswig und Holstein, sondern nur nach bestätigender Wahl durch die Ritterschaft. Die Handfeste, wie der Vertrag von Ripen historisch korrekt heißt, sicherte der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft noch etliche weitere Rechte zu, darunter u. a. die Kriegs-, Steuer- und Münzbewilligung. Weilte der König – wie sehr oft – nicht im Land, stellte die Ritterschaft zeitweise ein mehrköpfiges Regierungsgremium. Die bekannteste Passage des Vertrags ist bis heute „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“ – also die Unteilbarkeit der beiden Herzogtümer; dies war für die Ritter insoweit von Belang, als viele von ihnen in beiden Herzogtümern Besitz hatten. Insbesondere wollten sie nicht riskieren, zwei verschiedenen Lehnsherren zu ritterlichen Kriegsdiensten verpflichtet zu sein, die sich womöglich gegenseitig bekämpfen würden – mit der unweigerlichen Folge, dass die Ritter eines Teils ihrer Lehen aufgrund von Untreue verlustig gehen würden. Als König Christian III. 1544 vertragswidrig das Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf für seinen Halbbruder Adolf I. errichtete, akzeptierte die Ritterschaft dies zwar widerwillig, doch als 1564 der Bruder Johann das Herzogtum Schleswig-Holstein-Sonderburg erhalten sollte, verweigerten die Stände diesem die Huldigung unter Berufung auf den Vertrag von Ripen. Johann erhielt zwar Rang und Titel, doch blieb die Souveränität beim König. Das abgeteilte Herzogtum war somit ein Paragium, ein bloßes Titularherzogtum, das weder ein Münzrecht erhielt noch stehende Truppen unterhalten durfte. Als es später in weitere, kleinere Paragien aufgeteilt wurde, bezeichnete man die neuen Herzöge nur noch als Abgeteilte Herren, die lediglich einige Schlösser und Einkünfte unter sich aufteilen konnten, nicht aber die Regierungsfunktionen.
Im 16. Jahrhundert entstanden die Großlandwirtschaften, in Schleswig-Holstein Adlige Güter genannt, die bis in die Gegenwart hin Bestand gehabt haben. Anstelle der kleinen Wasserburgen des Mittelalters wurden große Herrenhäuser im Renaissancestil errichtet, später auch im Stil von Barock, Klassizismus und Historismus, sowie weiträumige Wirtschaftshöfe mit repräsentativen, meist reetgedeckten Scheunen und Ställen. (Siehe: Schlösser und Herrenhäuser in Schleswig-Holstein.)
mini|hochkant|Heinrich Rantzau (1526–1598), von 1556 bis 1598 Statthalter dreier dänischer Könige, Ökonom, Humanist Die schleswig-holsteinischen ritterlichen Familien gehören zum Deutschen Adel, unterstanden jedoch jahrhundertelang durch die Personalunion der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit Dänemark den dänischen Königen. Die Grafschaft Holstein (seit 1474 Herzogtum) unterstand – anders als das Herzogtum Schleswig – zugleich aber als Teil des Heiligen Römischen Reiches den römisch-deutschen Königen und Kaisern, die folglich – ebenso wie die dänischen Könige – Adelstitel bzw. Rangerhöhungen an solche Familien verliehen. Manche Familien erhielten daher den (meist für alle Familienmitglieder erblichen) Reichsgrafenstand, andere den (in der Regel primogenen) dänischen Titel Lehnsgraf oder Baron. Einige dieser Familien brachten Zweige hervor, die auch in Dänemark ansässig wurden und teilweise bis heute zum Dänischen Adel gehören. Sofern die Familiennamen sich von einem Herkunftsort (Stammsitz) ableiten, sind sie mit dem Adelsprädikat „von“ verbunden, doch wurde dieses – nach skandinavischem Vorbild – in der urkundlichen und gesellschaftlichen Namensführung oft weggelassen oder durch den vorangestellten (oder hinter Vor- und Nachnamen erwähnten) Rittertitel (eques) bzw. Schildknappe (scutiger) oder Edelknecht (armiger) ersetzt.Die meisten altholsteinischen Adelsgeschlechter ließen das Adelsprädikat „von“ bis um das Jahr 1800 weg, darunter die Rantzau, Rumohr, Pogwisch, Brockdorff. Vier Familien bildeten eine Ausnahme: die v. Ahlefeldt, v. Buchwaldt, v. Qualen und v. der Wisch führten auch im Mittelalter stets das „von“ vor dem Namen. Siehe: Henning von Rumohr: Schlösser und Herrenhäuser in Schleswig, Weidlich Verlag Würzburg 1987, Vorwort zur 1. Auflage (1968) Führende Persönlichkeiten aus der Ritterschaft, wie der vielfach talentierte Statthalter Heinrich Rantzau, leiteten über Jahrhunderte die Geschicke von Schleswig und Holstein.
Der aufgeklärte Kronprinzregent Friedrich (VI.) ordnete 1804 an, dass auf den adligen Gütern in Schleswig und Holstein mit Wirkung vom 1. Januar 1805 die Leibeigenschaft (Schollengebundenheit) mit allen unangemessenen Hand- und Spanndiensten „gänzlich und auf immer abgeschafft“ sein solle (Bauernbefreiung). Im Laufe einiger Jahre wurde dies auch umgesetzt.
Im 19. Jahrhundert entzweiten nationale Gegensätze zwischen Deutsch und Dänisch die Länder. Zuvor hatte die Sprachen- und Nationalitätenfrage für Adel und Bevölkerung kaum eine Rolle gespielt. Die Ritterschaft und bald auch weite Teile der deutschen nationalliberalen Bewegung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein hielten den Vertrag von Ripen mit seiner zugesicherten Unteilbarkeit und dem Wahlrecht für den Herzogsthron für ihr „historisch verbrieftes Recht“. Darüber kam es zur Erhebung vom 1848 im Rahmen der März-Revolution und in der Folge zum Schleswig-Holsteinischen Krieg (1848–1851) zwischen der deutschen nationalliberalen Bewegung im Bündnis mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes einerseits und dem Königreich Dänemark andererseits. Es folgte 1864 der Deutsch-Dänische Krieg zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark um die Zugehörigkeit Schleswigs zu Dänemark. Die mehrfach verschobene Grenze zwischen Dänemark und Deutschland ließ nach 1920 nördlich der Clausen-Linie nur wenige ritterschaftliche Güter wie Schloss Gram auf die dänische Seite wechseln, dafür jedoch eine Reihe landesherrlicher Schlösser.Die herzoglich schleswigschen bzw. königlich dänischen Landschlösser Schloss Gravenstein, Schloss Sonderburg, Schloss Augustenburg, Schloss Nordborg und Schloss Brundlund wechselten auf die nördliche, dänische Seite der Grenze zwischen Dänemark und Deutschland. Rittergüter wie Trøjborg und Schloss Schackenborg hatten hingegen immer unmittelbar zum Königreich Dänemark gehört. Siehe: Henning von Rumohr: Schlösser und Herrenhäuser in Schleswig, Weidlich Verlag Würzburg 1987, Vorwort zur 1. Auflage (1968)