miniatur|hochkant|Zweites Vatikanisches Konzil Dei verbum (DV) (lateinisch für „Gottes Wort“) ist eine der vier Konstitutionen des Zweiten Vatikanischen Konzils, benannt nach ihren Anfangsworten, wie bei solchen Texten üblich. Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung wurde am 18. November 1965 von den Konzilsvätern mit 2344 zu 6 Stimmen angenommen und durch feierliche Verkündigung in der Konzilsaula durch Papst Paul VI. promulgiert.
Die Entstehung der Offenbarungskonstitution (so ein geläufiger KurztitelVgl. zum Beispiel Karl Lehmann, Ralf Rothenbusch (Hrsg.): Gottes Wort in Menschenwort. Die eine Bibel als Fundament der Theologie (= Quaestiones disputatae. Band 266). Herder, Freiburg i. B. 2014, ISBN 978-3-451-02266-1.) erstreckte sich vom Beginn bis zum Ende des Konzils. Dei verbum gilt als einer der bedeutendsten Texte des Konzils und sorgte für einen „epochalen Einschnitt“, mit dem „neue und entscheidende Perspektiven in Hinblick auf das theologische Verständnis der Offenbarung“ eröffnet wurden.Claus-Peter März: Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“. In: Theologie der Gegenwart. Band 58, Nummer 1, 2015, S. 54–63, hier S. 54.
Neben der Untersuchung des Offenbarungsbegriffes klärt das Dokument das Verhältnis zwischen Tradition und Heiliger Schrift. Dabei legt es auch Wert auf die richtige Verständnisweise der Heiligen Schrift und eröffnet so Möglichkeiten für die Verwendung der historisch-kritischen Exegese in der katholischen Theologie.
Entstehungsgeschichte Nachdem in dem Dokument Dei Filius des Ersten Vatikanischen Konzils die Offenbarungsfrage erstmals auf einem Konzil thematisiert worden war, widmet in Dei verbum ein Konzil der Offenbarung eine erste eigenständige und explizite Behandlung.
Das vorkonziliare Schema De fontibus revelationis Der endgültigen Fassung der Offenbarungskonstitution gingen drei Versionen voraus. Das vorbereitete Schema De fontibus revelationis (Über die Quellen der Offenbarung) wurde von einer von Sebastian Tromp SJ geleiteten Kommission verfasst.Carlos Montaño Vélez, Hernán Darío Cardona: Die Konstitution „Dei verbum“ in Lateinamerika. Kommentar und Perspektiven. In: Sandra Arenas, Carlos Schickendantz (Hrsg.): Das Zweite Vatikanische Konzil in Lateinamerika und der Karibik (= Das Zweite Vatikanische Konzil – Ereignis und Auftrag, Band 2). Verlag Herder, Freiburg 2025, ISBN 978-3-451-02402-3, S. 513–538, hier S. 514. Sie spricht von zwei Offenbarungsquellen, die inhaltlich voneinander verschieden seien, die Heilige Schrift und die Tradition. Außerdem bekräftigte das Schema die Irrtumslosigkeit der Schrift auch in Bezug auf historische Aussagen.Klaus Schatz: Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte. 2. Auflage, Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-99492-9, S. 296. In der zweiten Sitzung der zentralen Vorbereitungskommission stand der Entwurf am 9. November 1961 zur Diskussion.Acta et Documenta Concilio Oecumenico Vaticano II apparando, Series II: Praeparatoria, Band 2: Acta pontificiae Commissionis Centralis Praeparatoriae Concilii Oecumenici Vaticani II, Teilband 1: Sessio prima: 12–20 Iunii 1961. Sessio secunda: 7–17 Novembris 1961. Typis Polyglottis Vaticanis, Rom 1965, S. 523–563, darin die Debattenbeiträge S. 537–563. Franz König, Julius Döpfner, Bernard Alfrink, Denis Hurley und Augustin Bea legten die Mängel des Schemas bloß und benannten die Desiderata, die ab 1962 im Mittelpunkt der Diskussionen des Konzils standen. Bea kritisierte insbesondere den defensiven Charakter des Schemas und dessen Absicht, die Arbeit katholischer Exegeten zu beschränken. Er verlangte, das Schema unter Mitwirkung der Päpstlichen Bibelkommission von Grund auf zu überarbeiten.Joseph Komonchak: Der Kampf für das Konzil während der Vorbereitung (1960–1962). In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 1: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Die katholische Kirche auf dem Weg in ein neues Zeitalter. Die Ankündigung und Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils (Januar 1959 bis Oktober 1962). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 1997, ISBN 3-7867-1946-2, S. 189–401, hier S. 346. Auch die folgenden kritischen Stellungnahmen betrafen weniger die theologischen Aussagen – sie waren durch päpstliche Verlautbarungen gestützt –, sondern vielmehr den „Geist der Angst und des Misstrauens gegen die Exegeten und vor allem die fehlende pastorale und ökumenische Ausrichtung“.Klaus Schatz: Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte. 2. Auflage, Schöningh, Paderborn 2008, S. 297. Zudem war es durch eine „instruktionstheoretische“ Offenbarungsauffassung geprägt, die Offenbarung ausschließlich als Instruktion, das heißt Mitteilung, verstand.Claus-Peter März: Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“. In: Theologie der Gegenwart. Band 58, Nummer 1, 2015, S. 54–63, hier S. 56.
Die Beratungen beim Konzil Abkehr vom vorgelegten Schema De fontibus revelationis Dieses Schema wurde Mitte November 1962 kontrovers diskutiert. Karl Rahner hatte als Peritus unter dem Titel Disquisitio brevis de Schemate „De fontibus revelationis“ eine theologische Bewertung erarbeitet, die er an die Konzilsväter verteilte. Die Quintessenz seiner Disquisitio (lateinisch: Untersuchung) lautete, dass „dieser Text einfach weggelassen werden“ könne.Gerald Fogarty: Das Konzil beginnt. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 2: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Das Konzil auf dem Weg zu sich selbst. Erste Sitzungsperiode und Intersessio, Oktober 1962 – September 1963. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 2000, ISBN 3-7867-2227-7, S. 83–127, hier S. 87. Stattdessen empfahl er eine Neuarbeitung des Schemas von Grund auf. Josef Kardinal Frings brachte Rahners Vorschlag in die Konzilsaula ein,Benedikt XVI.: Letzte Gespräche. Mit Peter Seewald. Droemer, München 2016, ISBN 978-3-426-27695-2, S. 157. andere Konzilsväter schlossen sich an. Am 20. November 1962 hatten die Konzilsväter darüber abzustimmen, ob die Diskussion über das Schema abzuschließen sei. Doch die Frage war missverständlich formuliert worden.Die Frage lautete: „Utrum disceptatio interrumpenda sit“ (lateinisch: ob die Entscheidung zu unterbrechen sei). Doch vielen Konzilsvätern war gar nicht klar, was mit der Antwortoption „interrumpatur“ (lateinisch: es soll unterbrochen werden) gemeint war. Erst in einem zweiten Anlauf erklärte Kardinal Ernesto Ruffini namens des Präsidialrates des Konzils, dass mit „unterbrechen“ gemeint sei, dass das Schema überarbeitet werden solle. Siehe dazu: Giuseppe Ruggieri: Der erste Konflikt in Fragen der Lehre. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 2: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Das Konzil auf dem Weg zu sich selbst. Erste Sitzungsperiode und Intersessio, Oktober 1962 – September 1963. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 2000, ISBN 3-7867-2227-7, S. 273–314, hier S. 308–309. Jedenfalls erreichte der Antrag, die Diskussion über das Schema abzubrechen, nicht die nötige Zweidrittelmehrheit.Giuseppe Ruggieri: Der erste Konflikt in Fragen der Lehre. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 2: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Das Konzil auf dem Weg zu sich selbst. Erste Sitzungsperiode und Intersessio, Oktober 1962 – September 1963. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 2000, ISBN 3-7867-2227-7, S. 273–314, hier S. 309. Dies führte zu Verwirrung und Unklarheit, ob das Verfehlen der Zweidrittelmehrheit für den Abbruch der Diskussion über das Schema bedeute, dass das Schema damit angenommen sei. Daher nahm Papst Johannes XXIII. das Schema am Folgetag von der Tagesordnung und setzte eine neue Kommission aus Gegnern und Befürwortern des diskutierten Schemas ein, die eine grundlegende Umgestaltung vornehmen sollte. Den Vorsitz dieser „gemischten Kommission“ übernahmen die Kardinäle Alfredo Ottaviani und Augustin Bea SJ, als Sekretäre wurden Sebastian Tromp und Johannes Willebrands berufen.Joseph Ratzinger, Alois Grillmeier, Béda Rigaux: Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung. In: Josef Höfer, Karl Rahner (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 2. Auflage, Band 13, Herder, Freiburg im Breisgau 1967, S. 497–583, hier S. 501. Johannes XXIII. löste durch seine Intervention, die vor allem Paul-Émile Kardinal Léger in einer Privataudienz beim Papst eingefordert hatte, das Problem.Giuseppe Ruggieri: Der erste Konflikt in Fragen der Lehre. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 2: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Das Konzil auf dem Weg zu sich selbst. Erste Sitzungsperiode und Intersessio, Oktober 1962 – September 1963. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 2000, ISBN 3-7867-2227-7, S. 273–314, hier S. 310–311. Gleichzeitig setzte er damit ein „eindeutiges Signal für die Möglichkeit, ein vorbereitetes Schema ablehnen zu können, ohne einen Konflikt mit dem Haupt der Versammlung anzuzetteln.“Giuseppe Alberigo: Johannes XXIII. Leben und Wirken des Konzilspapstes. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 2000, ISBN 3-7867-2288-9, S. 215. Die Absetzung des Textvorschlages ermöglichte eine neue Diskussion über die Offenbarung.Benedikt XVI.: Letzte Gespräche. Mit Peter Seewald. Droemer, München 2016, ISBN 978-3-426-27695-2, S. 158.
Weit über ihre Bedeutung für die Konstitution Dei verbum hinaus erwiesen sich die Debatten über das Schema „De fontibus revelationis“ im November 1962 als eine Weichenstellung für den Fortgang des Konzils insgesamt. Die Konzilsväter hatten sich die Anliegen von Gaudet Mater Ecclesia, der päpstlichen Ansprache zur Eröffnung des Konzils, zu eigen gemacht und verwirklichten diese auch dadurch, dass sie vorgelegte Texte verwarfen, die der pastoralen Zielsetzung des Konzils nicht entsprachen.Giuseppe Ruggieri: Der erste Konflikt in Fragen der Lehre. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 2: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Das Konzil auf dem Weg zu sich selbst. Erste Sitzungsperiode und Intersessio, Oktober 1962 – September 1963. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 2000, ISBN 3-7867-2227-7, S. 273–314, hier S. 297. Bedeutsam war auch, dass zwei Persönlichkeiten, die die Konstitution Dei verbum maßgeblich prägten, nämlich die Kardinäle Augustin Bea als Präsident des Sekretariates für die Förderung der Einheit der Christen und Paul-Émile Léger als Ortsbischof, zur vierten Konferenz der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen im Juli 1963 in Montréal eingeladen waren, die sich dem Thema „Schrift und Tradition“ widmete. So floss beim Konzil ein ökumenischer Geist in die Überlegungen zum selben Thema in die folgenden Textentwürfe auf dem Weg zu Dei verbum ein.Alberto Melloni: Der Beginn der zweiten Konzilsperiode und die große ekklesiologische Debatte. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965), Band 3: Klaus Wittstadt (Hrsg. der deutschen Ausgabe): Das mündige Konzil. Zweite Sitzungsperiode und Intersessio, September 1963 – September 1964. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz / Peeters, Leuven 2002, ISBN 3-7867-2339-7, S. 1–138, hier S. 25.
Neue Textentwürfe