Diese Liste zeigt alle in der Wikipedia gelisteten Wappen des Landkreises Osnabrück (Niedersachsen).
Zu dem besonderen Drachen, der in den Wappen der Samtgemeinde Artland sowie der Gemeinden Badbergen, Menslage, Nortrup und Gehrde dargestellt ist, siehe bei Artländer Drache.
Landkreis Osnabrück und Vorgängerkreise Landkreis Wappen Kommentare Osnabrück 150px 100px Angenommen durch den Kreistag Osnabrück am 17. Juli 1947: „In Gold auf einem mit Silber unterlegten sechsspeichigen schwarzen Rad stehend ein roter Turm mit drei Fenstern und blauem Zeltdach.“Stadler 1964, Seite 71 Bersenbrück 150px 100px Genehmigt durch den Niedersächsischen Minister des Innern am 22. November 1951: „In Silber ein rotes Torhaus, dessen spitzbedachter Mittelbau über dem Torbogen mit einem silbernen Schilchen belegt ist, darin ein sechsspeichiges rotes Rad.“Stadler 1964, Seite 18. Melle 150px 100px Genehmigt durch das Preußische Staatsministerium am 10. Februar 1936: „In Grün eine silberne Burg mit Kirche“Stadler 1964, Seite 61. Wittlage 150px 100px Genehmigt durch den Niedersächsischen Minister des Innern am 19. Juli 1948: „Un Silber eine rote Zinnenmauer, aufgelegt ein silberner Schild mit einem sechsspeichigen schwarzen Rad; auf ihr zwischen zei blaubedachten roten Zinnentürmen ein breiter roter Zinnenturm, darauf der wachsende hl. Petrus in goldenme Mantel und blauem Untergewand, in der Rechten einen goldenen Schlüssel, in der Linken ein rotes Buch.“Stadler 1964, Seite 96.
Samtgemeinden Samtgemeinde Wappen Kommentare Artland 150px 100px Genehmigt durch den Regierungspräsidenten von Weser-Ems 1982: Das Wappen ist von Rot und Silber im Wellenschnitt gespalten, darin in verwechselten Farben zwei einander zugewendete Drachen ohne Flügel und Klauen..§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung für die Samtgemeinde Artland beschreibt das Wappen der Samtgemeinde unvollständig mit: „Das Wappen der Samtgemeinde zeigt zueinander gewendet zwei Drachen ohne Flügel und Klauen.“ Bersenbrück 150px 100px Genehmigt durch den Regierungspräsidenten von Weser-Ems 1983: „Das Wappen der Samtgemeinde zeigt auf blauem Grund ein weißes Torhaus mit rotem Spitzdach, rechts und links je einen schmalen, niedrigen Anbau mit rotem Flachdach und je einem Fenster. Auf dem Spitzdach eine nach links weisende schwarze Wetterfahne. Unter dem Torhaus, rechts und links aus dem Schildrand kommend, je drei weiße Wellenbalken.“§ 3 Absatz 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Bersenbrück. Fürstenau 150px 100px 1977 beschloss die Samtgemeinde Fürstenau, das Wappen der Stadt Fürstenau zu übernehmen: „Das Wappen der Samtgemeinde Fürstenau zeigt: Torturm mit rechtsanliegender Kemenate.“§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Fürstenau vom 15. Dezember 2016. Neuenkirchen 150px 100px Genehmigt durch den Regierungspräsidenten von Weser-Ems 1984: „Das Wappen der Samtgemeinde zeigt in silber balkenweise eine schwarze Kette, begleitet oben von einem sechsspeichigen, oben ausgebrochenen roten Richtrad, unten von drei grünen, aus einem querliegenden Aststumpf sprießenden Stechpalmenblättern.“§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Neuenkirchen.
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