mini|Deponie in der DDR im Thüringer Wald bei Katzhütte (August 1990) mini|Aufbau einer Deponie auf Hawaii Eine Deponie (auch Mülldeponie, (Müll)kippe, Müllhalde oder Schutt(ablade)platz) ist eine bauliche und technische Anlage zur langfristigen Ablagerung und Endlagerung von Abfällen. Ziel des Deponiebetriebs ist es, Abfälle so zu isolieren und zu überwachen, dass Schäden für Menschen und Umwelt, insbesondere durch Sickerwasser und Deponiegas, möglichst vermieden werden.

Etymologie und Bedeutungswandel Der Begriff Deponie geht auf das lateinische dēpōnere („niederlegen, ablegen, hinterlegen“) zurück. In der deutschen Sprache bezeichnete er seit der Frühen Neuzeit allgemein einen Ort der geordneten Ablage oder Hinterlegung. Das zugehörige Verb deponieren wurde in Rechtssprache und Verwaltungssprache im Sinne von „etwas hinterlegen“, „in Verwahrung geben“ oder „ablegen“ verwendet, etwa bei Dokumenten, Wertgegenständen oder amtlichen Erklärungen.

Erst im 20. Jahrhundert wurde diese ältere Bedeutung durch die fachsprachliche Verwendung im Bereich der Abfallwirtschaft überlagert. Durch die verbreitete Zusammensetzung „Mülldeponie“ verengte sich der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch auf Anlagen zur Ablagerung von Abfällen. Sprachwissenschaftlich gilt dies als Beispiel für eine fachsprachlich induzierte Bedeutungsverengung, bei der ein ursprünglich allgemeiner Begriff durch die exklusive Nutzung in einem technischen Kontext semantisch umgedeutet wird.

In seiner historischen Bedeutung bleibt eine Deponie jedoch ein Ort der Hinterlegung – vergleichbar mit einem Depot, Archiv oder Lagerraum. Die moderne Abfallwirtschaft stellt lediglich eine spezielle Form des Deponierens dar, nicht die ursprüngliche oder allgemeine Bedeutung des Begriffs. Die heutige, ausschließlich abfallbezogene Verwendung des Begriffs bildet somit eine fachsprachliche Spezialisierung, aus der sich die moderne technische Definition der Mülldeponie entwickelt hat.

Mülldeponie

Auf einer Mülldeponie werden Abfälle langfristig abgelagert und bis auf wenige Ausnahmen endgelagert. Eine Mülldeponie ist eine bauliche und technische Anlage, mit der erreicht werden soll, dass die Ablagerung von Abfällen die Umwelt möglichst wenig schädigt. Sie wird auch als Beseitigungsanlage oder Entsorgungsanlage bezeichnet. Außer der Ablagerung auf Deponien kommen Müllverwertung, Müllverbrennung und Verklappung zum Einsatz.

Situation in verschiedenen Ländern Deutschland Die Anzahl der betriebenen Mülldeponien in Deutschland hat in den letzten Jahren abgenommen. Im Jahr 2005 gab es 1948 Deponien. Im Jahr 2018 waren es nur noch 1050. Gleichzeitig ist das Abfallaufkommen von 386 Millionen Tonnen im Jahr 2011 auf 411 Millionen Tonnen im Jahr 2016 gestiegen. Bauabfälle machen mehr als die Hälfte des Abfalls aus.Handelsblatt: Zu wenig Deponien – Deutschland weiß nicht mehr wohin mit dem Abfall Eine Umfrage von Müllparadies Deutschland vom Dezember 2021 bis Juni 2022 ergab, dass es mindestens 341 illegale Müllhalden in Deutschland gibt.Müllparadies Deutschland: Sommer, Sonne, Müllgestank Eine Altdeponie ist in Deutschland nicht eine Deponie, von der Gefahren ausgehen, sondern lediglich „Eine Deponie, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befindet“.

Im Jahr 2018 verteilte sich der Anteil der Deponien wie folgt auf die Deponieklassen:

Deponieklasse 0: etwa 72 Prozent – (für mineralische Abfälle mit geringem Schadstoffstoffgehalt) Deponieklasse 1: etwa 14 Prozent – (für mäßig belastete Abfälle) Deponieklasse 2: etwa 11 Prozent – (für belastete, jedoch nicht gefährliche Abfälle) Deponieklasse 3 und 4: etwa 3 Prozent – (für gefährliche Abfälle (oberirdisch/unterirdisch))

Österreich

In Österreich werden Deponien, die für die Gesundheit oder Umwelt gefährlich sind, auch als Altablagerung bezeichnet. Anfang 2022 waren dem Umweltbundesamt 331 Altlasten bekannt, von denen 185 saniert oder gesichert sind und bei weiteren 50 Altlasten Sanierungsmaßnahmen in Durchführung sind. Nach eigenen Angaben gibt es Fortschritte bei der Altlastensanierung.Umweltbundesamt (Österreich): Fortschritt bei der AltlastensanierungBundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: Altlasten-GIS

Deponieverbote mini|Deponieverbote in Europa

In einigen Ländern Europas gibt es Deponierungsverbote für bestimmte Abfallarten, wie Hausmüll, d. h. der nicht-recyclebare Müll muss (vor-)behandelt, meist verbrannt werden..

Klassifizierung der Deponien Deutschland mini|Verdichtung mit einem Kompaktor

In Deutschland müssen alle Abfälle und Abfallgemische mit einem organischen Anteil von über fünf Prozent nach den Regelungen der Deponieverordnung (DepV) vor der Ablagerung behandelt werden. Die Zuordnung der Abfälle zu unterschiedlich ausgestatteten Deponietypen erfolgt nach der Deponieverordnung und damit nach dem Abfallrecht. Für die Errichtung von Bauschutt- und Bodendeponien (Inertabfalldeponien) (Deponieklasse DK 0) ist eine abfallrechtliche Genehmigung erforderlich. Zur Einrichtung von Untertagedeponien (DK 4) ist eine bergrechtliche Zulassung erforderlich. Für alle anderen Deponien ist ein Planfeststellungsverfahren nach Abfallrecht ausreichend und notwendig.

Hausmülldeponien dürfen seit Mitte 2005 nur noch vorbehandelte Abfälle aufnehmen, bei denen organische Bestandteile nahezu völlig entfernt sind. Deponien der Klasse 1, 2 und 3 sind ausschließlich mineralischen Abfällen vorbehalten. Diese Deponien verfügen über eine mineralische Basisabdichtung und ein Sickerwasser-Drainagesystem. Deponien der Klasse 2 und 3 haben eine mineralische Dichtung und eine Kunststoffdichtungsbahn (PE-Folie) an der Basis; auch hier ist ein Sickerwasser-Drainagesystem installiert, um durchsickernde Flüssigkeiten zu erfassen und abzuleiten. Den Aufbau der DK-2 und DK-3-Deponie nennt man auch Kombinationsdichtung.

In Deutschland müssen Deponien gemäß der Deponieverordnung vom 27. April 2009 vom 27. April 2009 (), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 ( vom 28. Juli 2026) geändert worden ist. errichtet, betrieben und überwacht werden. Sie trat am 16. Juli 2009 in Kraft. In ihr werden Deponieklassen (DK) definiert, aus denen unterschiedliche Anforderungen an den Betrieb und insbesondere an die Stilllegung und Nachsorge folgen. Entscheidend für die Bestimmung der Deponieklasse ist der Aufbau der Deponie. Die Abfälle werden analysiert und je nach Belastung auf der jeweiligen Deponieklasse abgelagert.

Deponieklassenübersicht

Die Deponieverordnung sieht für die oberirdische Ablagerung (je nach Gefährlichkeit der abzulagernden Abfälle) fünf Deponieklassen vor.

Deponie für Inertabfälle DK 0 (gering belastete mineralische Abfälle) Deponie für nicht gefährliche Abfälle DK 1 (mit sehr geringem organischem Anteil) Deponie für nicht gefährliche Abfälle DK 2 (mit geringem organischem Anteil) Deponie für gefährliche Abfälle DK 3 Untertagedeponie DK 4

Deponieklasse 0 – Oberirdische Deponie für Inertabfälle

Oberirdische Deponien für Inertabfälle, z. B. unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Boden. Als deponierbare Inertabfälle gelten Abfälle, die die Zuordnungswerte der Deponieklasse 0 nach Anhang 3 der Deponieverordnung einhalten. Die DK 0 wird für solche Abfälle eingeführt, die nach § 3 Abs. 6 KreislaufwirtschaftsgesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG). als inert eingestuft werden, also als chemisch wenig reaktiv. In der Regel ist für die Zulassung ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich und die Vorlage einer Emissionserklärung bleibt entbehrlich. Deponien der Deponieklasse 0 müssen eine geologische Barriere von mindestens einem Meter Dicke sowie eine mineralische Entwässerungsschicht von 0,3 Metern Dicke haben.

Deponieklassen 1 und 2

Dies sind Deponien für „nicht gefährliche Abfälle“, dazu gehören behandelter (verbrannter oder gerotteter) Haus- und Gewerbemüll, Industrieabfälle sowie Einlagerungsstoffe ohne besonderen Überwachungsbedarf. Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle (DK 1): (Oberirdische) Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugversuch stattfindet. Hausmülldeponien (heute Deponieklasse DK 2): Historisch gesehen waren die ersten Deponien wilde Müllhaufen, ehemalige Sandgruben, Steinbrüche oder hierfür ausgehobene Erdlöcher. Aufgrund der hauptsächlich ursprünglich organischen Belastung in früheren Jahrhunderten war dies unproblematisch. Mit der Industrialisierung setzten massive Verunreinigungsprobleme ein, sodass Deponien seit dem Jahr 1950 immerhin gegen Grundwasser und später auch gegen Regenwasser abgedichtet wurden, im Weiteren folgten seitlich Dichtungen. In den 1970er Jahren galten Deponien als biologische Behandlungsanlagen. Aufgrund der langen Reaktionszeiten bis zum Abklingen der organischen Prozesse und der beträchtlichen Volumina bei diesen Deponien setzte in den 1980er Jahren ein Umdenken ein. Schließlich wurden in den 1990er Jahren Vorgaben und Regelungen entwickelt, die zu einer Verringerung der Ablagerung ausgasender Stoffe führen sollen. Seit 2005 dürfen nur noch Abfälle mit einem organischen Gewichtsanteil von höchstens fünf Prozent abgelagert werden.

Die Deponieklasse 2 verträgt höhere Schadstoffbelastungen als die Deponieklasse 1. Deponien der Deponieklasse 1 müssen über eine Abdichtungskomponente aus mineralischen Bestandteilen mit einer Mindestdicke von 50 Zentimeter verfügen, Deponien der Deponieklasse 2 über eine weitere Abdichtungskomponente mit ebensolcher Dicke. Die mineralische Entwässerungsschicht muss mindestens 0,5 Meter dick sein.

mini| Luftaufnahme der Sondermülldeponie für Abfälle der Klasse 3 im bayerischen Raindorf bei Fürth (2020)

Deponieklasse 3 – Oberirdische Deponie für „gefährliche“ Abfälle

Es sind oberirdische Deponien für Abfälle, die einen höheren Anteil an Schadstoffen enthalten als die, die auf einer Deponie der Klasse 2 abgelagert werden dürfen, und bei denen auch die Schadstofffreisetzung im Auslaugversuch größer ist als bei der Deponieklasse 2 und zum Ausgleich die Anforderungen an die Deponieerrichtung und an den Deponiebetrieb höher sind. Hierzu gehören Deponien für Sonderabfälle mit besonderem Überwachungsbedarf. Die geologische Barriere muss mindestens fünf Meter dick sein. Zusätzlich ist ein Dichtungskontrollsystem vorgeschrieben. Damit kann die Dichtheit der Oberflächenabdichtung während der Nachsorge regelmäßig kontrolliert werden, so dass Leckagen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können.

Deponieklasse 4 – Untertagedeponie

Dies sind Deponien für gefährliche Abfälle (Untertagedeponie), in der die Abfälle in einem Bergwerk mit einem eigenständigen Ablagerungsbereich, der getrennt von einer Mineralgewinnung angelegt oder vorgesehen ist, oder in einer Kaverne vollständig im Gestein eingeschlossen abgelagert werden.

Österreich Der österreichische Gesetzgeber unterscheidet mehrere Arten von Deponien (Deponieklassen).

Bodenaushubdeponie Inertabfalldeponie Deponien für nicht gefährlichen Abfall Baurestmassendeponie Reststoffdeponie Massenabfalldeponie Deponien für gefährlichen Abfall (Untertagedeponie)

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen in Österreich keine unbehandelten Restabfälle mehr deponiert werden. Es gab Ausnahmegenehmigungen bis zum 31. Dezember 2008 mit Übergangsfristen bis 30. Juni 2009, da noch nicht in allen Regionen Verwertungsanlagen in Betrieb genommen worden waren.

Schweiz