Als Organ der öffentlichen Aufsicht wird in Österreich eine Person bezeichnet, die als staatlich bestelltes Organ mit der Aufsicht über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen udgl.) betraut ist. Dazu gehören Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizisten) Mautaufsichtsorgane Organe von kommunalen Ordnungsämtern und Ordnungswachen Straßenaufsichtsorgane Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei, Operative Zollaufsicht) Forstschutzorgane Fischereiaufsichtsorgane Gewässerschutzorgane Eisenbahnaufsichtsorgane Aufsichtsorgane nach landesrechtlichen Vorschriften (z. B. Berg- und Naturwachtorgane) Aufsichtsorgane zur Überwachung der Parkgebührenordnung
Weblinks
SIAK Journal - "Verwaltungsstrafrecht. Stellung und Aufgaben der Organe der öffentlichen Aufsicht im Verwaltungsstrafrecht"
Kategorie:Berufliche Funktion (Sicherheit)