mini|Der Belfried mit der Tuchhalle (1284) steht für die ehemals internationale Bedeutung des Tuchhandels in Brügge

Das Hansekontor in Brügge war das wirtschaftlich bedeutsamste der vier Kontore der Hanse. Das Kontor führte ein Siegel mit dem doppelköpfigen Reichsadler, das ihm im Jahr 1486 von Kaiser Friedrich III. verliehen worden war und dessen Gebrauch seit 1487 nachweisbar ist.Vandewalle, Archief. Das Hansekontor in Brügge war eine, so würde man es in heutiger Begrifflichkeit ausdrücken, völkerrechtlich anerkannte Interessenvertretung der Hanse und hatte eine eigene Jurisdiktion. In Brügge tätige Kaufleute aus Hansestädten waren Zwangsmitglieder. Wollte man diese nach rechtlichem Charakter und innerer Verfasstheit typisch mittelalterliche Einrichtung in heutige rechtliche Kategorien fassen, so könnte man sagen: Das Hansekontor in Brügge hatte die Stellung einer genossenschaftlich organisierten, auswärtigen Handelskammer der Hanse in Brügge mit konsularischen Befugnissen. Träger jeder rechtlichen Souveränität war dabei nicht eine gedachte juristische Person, nicht eine Institution, sondern stets, vom Anfang bis zum Wegzug des Kontors, die Genossenschaft des Deutschen Kaufmanns zu Brügge in Flandern, also eine Menge von Personen, mittelalterlicher Denkweise entsprechend. Die Grenzen der Zugehörigkeit waren dabei zu keiner Zeit mit absoluter Sicherheit festgelegt, sondern hingen von verschiedenen, vor allem politischen Umständen ab. Letztlich definierte Der Kaufmann selbst, wer an seinem Recht teilhatte, allerdings nicht unabhängig von den führenden Städten.Das Bild von rechtlicher Stellung und Verfasstheit der Hanse, von ihrer personellen Grundlage und ihren stets im Wandel befindlichen Interessen und Beziehungen nach innen und außen ist in den letzten zwanzig Jahren in der Forschung außerordentlich vielfältig beurteilt worden. Die Diskussion ist noch immer nicht in allen Aspekten zum Abschluss gekommen. Umfassend hierzu Henn, Forschungen, passim, mit der weiterführenden Literatur.

Geschichte Entstehungsvoraussetzungen mini|Versammlungsgebäude des Hansekontors in Brügge, auch Haus der Osterlinge genannt Die Hanse etablierte handelspolitisch die als juristische Personen rechtlich selbstständigen Kontore an einigen wichtigen Handelsplätzen im Ausland, an denen dort erworbene Handelsprivilegien und die Interessen der dort tätigen Hansekaufleute des besonderen Schutzes bedurften. Die Stadt Brügge war um 1200 Messeplatz geworden und lag im Zentrum der flandrischen Tuchherstellung. Aufgrund einer Sturmflut im Jahr 1134 hatte sie durch den Zwin in Verbindung mit dem Reie einen Zugang zur Nordsee erhalten, der sie und ihren 1180 gegründeten Vorhafen im Städtchen Damme für die Koggen von der Nordsee her erreichbar machte. In den Jahren 1252 und 1253 privilegierte Gräfin Margarete II. von Flandern nach Verhandlungen mit dem Lübecker Ratsherrn Hermann Hoyer und dem Hamburger Ratsnotar Jordan von Boizenburg die Kaufleute aus Lübeck, Hamburg, Aachen, Köln, Dortmund, Münster und Soest und die anderen Kaufleute des römischen Reiches (mehrfach: et aliis Romani imperii mercatoribus).Hansisches Urkundenbuch (HUB) 1, S. 137ff., Nr. 121f.; S. 140f., Nr. 428; S. 142–158, Nr. 431–436 – Gegenseitige Begünstigung flandrischer Kaufleute von Seiten der Stadt Münster etwa HUB 1, S. 167, Nr. 465.

Der Schnittpunkt des internationalen Handels und die Messe in Brügge machten das Kontor in Brügge zu dem wirtschaftlich wichtigsten der deutschen Kaufleute. Diese wurden hier Osterlinge genannt, weil sie alle aus Städten kamen, die östlich von Brügge und Flandern lagen; zu den sogenannten Osterlingen zählten unter anderem Kaufleute aus Lübeck, aber auch aus Visby und den Ostseehäfen Rostock, Stralsund, Elbing und Riga. Brügge bot seewärts die Verbindung zu London mit dem Stalhof als weiterem Kontor, aber auch den Handel mit Frankreichs Süden (Baiensalz, Wein) und der Iberischen Halbinsel. Landseitig war die Verbindung zum oberdeutschen Handel mit den Städten Süddeutschlands und Oberitaliens (Südfrüchte als Trockenfrüchte, Gewürze) gegeben. Die Kaufleute der Hansestädte Westfalens und des Rheinlandes, mit den Städten des wendischen Quartiers der Hanse an der südlichen Ostseeküste aus der Ostsiedlung oft familiär eng verbunden, lagen im direkten Hinterland dieses flandrischen Messeplatzes.

Die Handelssperre von 1280 Bereits in den Jahren 1280 bis 1282 galt es im Spannungsverhältnis zwischen dem Grafen Guido I. von Flandern und der Stadt Brügge taktierend die Privilegien zu bewahren und nach Möglichkeit auszuweiten. Die Stadt Brügge schränkte in Verkennung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für den Standort über Behinderungen und Schikanen die Kaufleute in ihren Handlungsspielräumen ein, nicht nur die deutschen, sondern auch die aus Südfrankreich und Spanien kommenden.

Nach schriftlicher Rückversicherung bei den hauptsächlich betroffenen Städten beschloss daher der Rat der Stadt Lübeck zu handeln und entsandte den Ratsherrn Johann van Doway nach Flandern und Brügge. Die Stadt Brügge und ihr Stapel wurden mit einem Handelsboykott belegt. Das Kontor verlegte seinen Sitz 1280 von Brügge nach Aardenburg. Die Folgen waren für Brügge desaströs, und 1282 konnte das Kontor schließlich nach Bestätigung der alten Privilegien nach Brügge zurückkehren.

Johann van Doway als einer der frühen Außenpolitiker der Hansestädte setzte damit vor Ort erfolgreich die in den nächsten Jahrhunderten noch perfektionierten Mittel hansischer Handelspolitik ein: zunächst Verhandlung mit allererster Priorität und dem Druckmittel des Boykotts, dann Wirtschaftsblockade und zuletzt den Seekrieg als Kaperkrieg. Damit unterschieden sich die Handelskriege der Hanse auch in ihren Mitteln deutlich von denen der Territorialfürsten, da sie nicht auf Landgewinn, sondern ausschließlich um geldwerte Privilegien und Kompensationen geführt wurden. Fremdes Territorium wurde hingegen ausschließlich nur „in Pfand genommen“, um Kompensationen zu sichern, die nicht sofort geleistet werden konnten.

Die Bedeutung des Flandernhandels wird auch dadurch unterstrichen, dass der Lübecker Ratskanzler Albert von Bardewik 1299 die Vorschriften des Lübecker Seerechts für die Flandernfahrt gesondert schriftlich niederlegte.

Der zweite Flandernboykott Der zweite Boykott Flanderns durch die Hanse erfolgte in den Jahren 1358 bis 1360 unter der Leitung des Lübecker Ratsherrn Bernhard Oldenborch und führte zum gleichen Ergebnis; die Privilegien wurden erneut gesichert und die Hanse für die entgangenen Gewinne entschädigt. Diplomatisch hatten die Hanseaten sich 1358 von Herzog Albrecht I. von Bayern, der zugleich Graf von Holland war, neue Privilegien für den Stapelplatz Dordrecht erteilen lassen. Das reichte, um 1360 die Geschäfte in Brügge in gewohnter Weise fortsetzen zu können, nachdem die alten Privilegien dort durch Graf Ludwig II. von Flandern (nach dem Urteil der Hansesyndici) rechtsfest bestätigt worden waren.

Die Handelssperren des Jahres 1388 Ein dritter Flandernboykott der Stadt Brügge wurde vom Hansetag des Jahres 1388 (zeitgleich mit weiteren Handelssperren gegen England und Russland) beschlossen, nachdem ein Auszug des Kontors zuvor 1378 von den örtlichen Behörden verhindert, die deutschen Kaufleute eingekerkert und ihre Handelsware beschlagnahmt wurde. Dieser Boykott war nicht so unmittelbar effektiv wie die beiden vorangegangenen. In Flandern waren Weberaufstände ausgebrochen, Philipp van Artevelde hatte im nachbarlichen Gent die Macht übernommen und die politischen Verhältnisse in der Grafschaft Flandern konnten erst 1382 in der Schlacht bei Roosebeke wieder stabilisiert werden. Gleichzeitig fehlte im Hansischen Lager der Rückhalt der preußischen Städte und die Hochmeister des Deutschen Ordens Winrich von Kniprode und Konrad Zöllner von Rotenstein hielten offen zu der Stadt Brügge und Flandern und damit gegen die sog. Wendischen Städte um Lübeck (siehe unten), was die interne Meinungsfindung und die diplomatischen Verhandlungen des Lübecker Bürgermeisters Simon Swerting mit den Flamen erschwerte. Die Verhandlungen mit Philipp dem Kühnen nach Beginn des Boykotts zogen sich vier Jahre hin, bis dieser die Privilegien erneut bestätigte und eine Einigung über die Höhe der an die Hanse zu zahlenden Abfindung erzielt werden konnte. Mit Zahlung der ersten Abfindungsrate kehrte das Kontor 1392 von Dordrecht nach Brügge zurück. Die Diplomatie der Hanse hatte ein letztes Mal über die Niederlande gesiegt.

mini|250px|Karte Flanderns mit dem Zwin 1635 (Willem Blaeu) mini|250px|Kontorhaus der Hanse in Antwerpen

Niedergang Brügges im 15. Jahrhundert Nach längerer Zeit des Friedens, wenn auch nicht ohne Beschwerden der hanseatischen Kaufleute, spitzten sich die Verhältnisse nach dem Frieden von Arras (1435) wieder zu. Bereits 1425 hatte man wegen der Erfolglosigkeit einer diplomatischen Mission des Lübecker Bürgermeisters Jordan Pleskow einen erneuten Auszug des Kontors geplant, aber wegen der Auseinandersetzungen mit Dänemark davon Abstand genommen. Nun führte der „Hansenmord zu Sluis“ zur umgehenden Verlegung des Kontors nach Antwerpen, die einen vierten, bis 1438 andauernden Boykott nach sich zog. Im Hafen von Sluis am Zwin wurden am 3. Juni 1436 einige Hansen von der einheimischen Bevölkerung erschlagen. Am genannten Tage (Trinitatis) saßen einige Hansen beim Wein in einer Taverne in der Hafenstadt Sluis, also nicht in Brügge selbst. Ein Flame gesellte sich zu ihnen, wahrscheinlich ebenso wie die Hansen keiner der großen Kaufleute, sondern ein Schiffersknecht, und neckte sie. Daraus entspann sich ein Streit, der sich in den Gassen von Sluis immer weiter aufschaukelte. Schließlich setzte eine allgemeine Hatz auf alle Oosterlinge ein, in deren Gefolge zwischen 3 (so das Urteil des herzoglich burgundischen Hofrats zu Brüssel vom 15. August 1438 unter Kanzler Nicolas Rolin) und über hundert (so die größten Zahlen der hansischen und der Brügger Berichte) Hansen, vor allem Schiffer und Schiffsknechte, erschlagen wurden. Tiefere Ursache war ein explosives Gemisch von politisch-wirtschaftlichen Spannungen: Der Herzog von Burgund hatte im Frieden von Arras auf die Seite des französischen Königs gewechselt und begann mit großer Begeisterung der flämischen Städte die Belagerung des damals noch englischen Calais. Dagegen galten die Hansen als Freunde Englands. Außerdem herrschte Hungersnot in Flandern, und die hansischen Getreidelieferungen standen aus. Schließlich bestand offene Feindschaft zwischen Brügge, das um seine Bedeutung fürchtete, und der aufstrebenden Hafenstadt Sluis.

Bereits zwei Tage später ließ die Stadt Sluis drei Verurteilte enthaupten, was von den Städten nicht als Sühne akzeptiert wurde. Erste Boykottmaßnahmen richteten sich nur gegen Sluis und sparten Damme und Brügge aus. In den Wirren des Aufstandes der Stadt Brügge gegen den Herzog gestattete letzterer dem Kontor schließlich den Umzug nach Antwerpen. Der Auszug des Kontors wurde erst durch eine Schadensersatzzahlung von 8000 Pfund Groschen abgebrochen sowie auf das Versprechen der flämischen Seite hin, weitere Schuldige aufzuspüren und zu richten.Eine umfassende und grundlegende Schilderung über das konkrete Ereignis hinaus und zugleich den Forschungsstand bis 2006 mit neuen Quellen bietet Werner Paravicini, Schuld und Sühne.