mini|hochkant|Ausschilderung der S 258
Diese Auflistung stellt die Staatsstraßen in Sachsen (kurz S) dar. Sie zeigt auch deren Verlauf in diesem Land.
mini|links|Stationszeichen in Sachsen
Die Gesamtlänge der sächsischen Staatsstraßen umfasst 4.753 Kilometer. Die Rechtsstellung der Staatsstraßen wird durch das Sächsische Straßengesetz vom 21. Januar 1993 geregelt.
Der Begriff Staatsstraße wird nur in den deutschen Ländern Freistaat Sachsen und Freistaat Bayern (dort mit der Abkürzung St) verwendet. In den anderen deutschen Ländern heißen die entsprechenden Straßen Landesstraße.
Die Gesamtliste ist zweigeteilt: Liste von der S 1 bis S 199 Liste ab der S 200
Liste Der Straßenverlauf wird in der Regel von Nord nach Süd und von West nach Ost angegeben.