Der nationale Allokationsplan (kurz NAP, auch nationaler Zuteilungsplan) war eine im Rahmen des EU-Emissionshandels von jedem Mitgliedstaat zu erstellende Übersicht zur nationalen Verteilung von Emissionszertifikaten. Nach Art. 9 und Art. 11 der Emissiosnhandelsrichtlinie (EHRL) sollten die Mitgliedstaaten für den am 1. Januar 2005 beginnenden Dreijahreszeitraum sowie den am 1. Januar 2008 beginnenden Fünfjahreszeitraum und jeden folgenden Fünfjahreszeitraum einen nationalen Plan aufstellen, aus dem hervorgehen musste, wie viele Zertifikate sie insgesamt für diesen Zeitraum zuzuteilen beabsichtigen und wie sie die Zertifikate zuzuteilen gedenken.
Durch die Beschränkung der nationalen Mengenkontingente für Emissionsberechtigungen sollte das Ziel des Kyoto-Protokolls, nämlich die gemeinsamen Emissionen von Treibhausgasen im Zeitraum 2008–2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 8 % zu senken, wirtschaftlich verträglich erreicht werden.
Im Jahr 2013 wurde ein EU-weites Gesamtbudget (Cap) eingeführt. Für die Zuteilung der Zertifikate durch Versteigerung gilt seitdem EU-weit einheitlich die EU-Auktionsverordnung. Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten im Sinne von Kapitel III (ortsfeste Anlagen) der EHRL in den Zuteilungszeiträumen ab 2021 regelt die EU-Zuteilungsverordnung. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 59, 27. Februar 2019, S. 8. Die aufgrund Art. 14 der EU-ZuVO erstellte NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) enthält die vorläufigen Zuteilungsmengen der stationären Bestandsanlagen in Deutschland für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025. Die in der nationalen Zuteilungstabelle (NAT) ausgewiesenen Zuteilungsmengen spiegeln die endgültigen Zuteilungsmengen wider, wie sie von der Europäischen Kommission gebilligt wurden.DEHSt: Zuteilung 2021–2030. Abgerufen am 16. Januar 2023.Nationale Zuteilungstabelle für deutsche Bestandsanlagen im Zuteilungszeitraum 2021–2025 (Entscheidung KOM 29. Juni 2021). DEHSt, abgerufen am 17. Januar 2023.
Überblick Europäische Union Die nationalen Allokationspläne bestehen aus zwei Komponenten: Der Makroplan legt fest, wie viele Emissionszertifikate an die Anlagen in einem Land insgesamt ausgegeben werden sollen. Er legt dar, wie viel der im Kyoto-Protokoll festgelegten Einsparung durch den ETS-Sektor (Stromerzeugung, Raffinerien, Stahlerzeugung etc.) und wie viel durch den nicht-ETS-Sektor (Haushalte, andere Gewerbe, Transport, Landwirtschaft etc.) erreicht werden sollen. Er wird von der Europäischen Kommission auf die Erreichbarkeit der Kyoto-Ziele hin überprüft. Deutschland etwa hatte für die Phase II 482 Mio. Zertifikate jährlich beantragt, die Kommission hat dies aber auf 453 Millionen Stück gekürzt.Alle NAPs der zweiten Phase (2008–2012) zum Download (Englisch und Landessprache), Europäische Kommission, 2. März 2009.
Im Mikroplan wird die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagen festgelegt. Alle Staaten verfahren bisher in erster Linie nach dem Prinzip des Grandfathering. Demnach erhalten die Anlagen kostenlose Zertifikate gemäß ihren bisherigen Emissionen.
Viele Mitgliedstaaten stimmten Makro- und Mikroplan mittels branchenspezifischer Erfüllungsfaktoren aufeinander ab. Lag die Summe der gemäß dem Mikroplan zuzuteilenden Emissionen über dem Zielwert des Makroplans, wurden die einzelnen Zuteilungen durch Multiplikation mit dem Erfüllungsfaktor einheitlich vermindert. Waren z. B. für eine Branche 5 Millionen Emissionszertifikate vorgesehen, aber 5,5 Millionen hätten gemäß den Anträgen der Anlagenbetreiber zugeteilt werden müssen, so wurde über den Erfüllungsfaktor 0,909 die Zahl der auszugebenden Emissionszertifikate auf 5 Millionen gleichmäßig reduziert (5,5 × 0,909 = 5,0).
Ein geringer Teil der Zertifikate wird in einigen Ländern auch versteigert. Außerdem haben viele NAPs Sonderregelungen, um Firmen zu belohnen, die bereits vor Einführung des Emissionshandels emissionsmindernde Maßnahmen gesetzt haben (Early action). Weitere Ausnahmen gibt es in Deutschland etwa für Kraft-Wärme-Kopplung und die Abschaltung von Atomkraftwerken. Die deutschen Industriebetriebe erhielten ihre Anfangsausstattung in Phase II komplett kostenfrei, die Stromerzeuger allerdings nur zu 91,2 Prozent. Die verbleibenden 8,8 Prozent wurden von der staatlichen KfW Bankengruppe über die Börse verkauft. Dadurch wurden monatlich etwa 80 Millionen Euro erzielt. Auch der Mikroplan wird von der Kommission geprüft, besonders bezüglich der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und der Einhaltung des EU-Wettbewerbsrecht.
Ökonomisch gesprochen ist mit den Emissionszertifikaten ein neues knappes Gut auf dem Markt eingeführt worden, das als Produktionsfaktor bei der Herstellung von Produkten eingesetzt oder am Markt weiterverkauft werden kann. Werden die Zertifikate zur Herstellung von Produkten verwendet, wird der Hersteller ihre Marktpreise in der Regel bei der Kalkulation als Opportunitätskosten berücksichtigen. Auch wenn das Klimaschutzziel schon allein durch die Deckelung der Emissionen erreicht wird, ist eine Einpreisung aus der systematischen Sicht des Emissionsrechtehandels insofern wünschenswert, als die dadurch entstehenden Knappheitssignale an den Verbraucher die Lenkungswirkung im Sinne einer effizienten Durchführung des Emissionshandels verstärken.Ecologic (2005): Strompreiseffekte des Emissionshandels – Bewertung und Lösungsansätze aus ökonomischer Sicht. Kurzgutachten für Greenpeace. (PDF; 368 kB), S. 2.Regina Betz, Karoline Rogge, Joachim Schleich: EU emissions trading: an early analysis of national allocation plans for 2008–2012. S. 374. In: Michael Grubb, Regina Betz, Karsten Neuhoff (Hrsg.): National Allocation Plans in the EU Emissions Trading Scheme: Lessons and Ímplications for Phase II. Earthscan, 2007, ISBN 978-1-84407-472-3, S. 361–394. Inwieweit ein Hersteller emissionshandelsbedingte Kosten tatsächlich an den Kunden weitergeben kann, hängt von der jeweiligen Marktsituation ab. Bei Einführung des EU-Emissionshandels 2005 stieg der Strompreis in nur zwölf Monaten um 22 Euro/MWh. Gleichzeitig konnte man eine sehr hohe Korrelation zwischen dem Zertifikatspreis und dem Strompreis registrieren.Momtchil Michliachki: Die Schlüsselrolle der deutschen Stromwirtschaft im europäischen Emissionshandel, 2009, ISBN 978-3-86815-250-0, S. 24 ff. Da große Teile der Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt wurden, brachte diese Preisentwicklung den deutschen Stromerzeugern 2005 laut einer Schätzung des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft so genannte Marktlagengewinne (windfall profits) in Höhe von fünf Mrd. Euro.VIK-Berechnungen zu den Windfall Profits der Strombranche durch den CO2-Emissionshandel, 2005, Empirischen Beobachtungen zufolge variierte der Anteil der Opportunitätskosten, der in Phase I an den Verbraucher weitergereicht wurde, je nach Staat, Marktstruktur, Nachfrageelastizität und Preislage zwischen 60 und 100 %. Während in der ersten und zweiten Phase die Emissionszertifikate großteils gratis verteilt wurden, wurden mit Beginn der dritten Handelsperiode diese verstärkt durch Versteigerung vergeben. 2013 betrug der Anteil der auktionierten Zertifikate 20 Prozent (vorher bis zu zehn Prozent). In den folgenden Jahren steigt der Anteil voraussichtlich (abhängig von der Entwicklung der 'Carbon-Leakage-Liste') bis auf 70 Prozent im Jahr 2020Die Zusatzgewinne ausgewählter deutscher Branchen und Unternehmen durch den EU-Emissionshandel, WWF, 2014. und schließlich auf 100 Prozent (2027).Siehe Änderung 12, Art. 10a Abs. 11, Laut ursprünglichem Kommissionsvorschlag sollten bereits 2020 sämtliche Emissionszertifikate versteigert werden. Der Rat der EU setzte sich jedoch schließlich mit dem weniger ambitionierten Ziel durch.Einigung auf verwässertes Klimapaket, Der Standard Online, 12. Dezember 2008. Die Stromproduzenten müssen bereits seit 2013 alle benötigten Zertifikate bezahlen, ausgenommen davon sind – vor allem osteuropäische – Mitgliedstaaten, deren Kraftwerke einen vergleichsweise hohen Kohleanteil aufweisen. Die Betreiber dieser Kraftwerke erhielten zu Beginn noch bis zu 70 Prozent der Zertifikate gratis, müssen diese jedoch spätestens 2020 ebenfalls zur Gänze ersteigern.Europas Energie-Fresser kommen glimpflich davon, Spiegel Online, 12. Dezember 2008.Siehe Änderung 12, Art. 10c Abs. 2,
Darüber hinaus kam es zu einer Neuregelung der Vergabe von Gratiszertifikaten. Jene Zertifikate, die weiterhin kostenfrei bleiben, werden nicht mehr nach dem Grandfathering (die Orientierung an historischen Emissionen der Anlage) vergeben, sondern nach dem Prinzip der besten verfügbaren Technologie (best available technology, BAT, Orientierung am technischen Standard der Anlagenklasse als Benchmark). Einem Stahlwerk etwa werden nicht mehr danach Zertifikate zugeteilt, wie viel CO2 es bisher ausgestoßen hat, sondern gemessen an dem Maßstab, wie hoch der Ausstoß eines modernen und effizienten Stahlwerks der gleichen Größenordnung ist. Ausgangspunkt für die Festlegung der Benchmarks ist die Durchschnittsleistung der zehn Prozent effizientesten Anlagen eines Sektors bzw. Teilsektors in der Gemeinschaft in den Jahren 2007 und 2008. Die Benchmarks werden dann für die einzelnen Produkte ermittelt und berücksichtigen die , Artikel 10a (siehe Punkt 2 und 8). In: Amtsblatt der Europäischen Union. 27. April 2011. Jene energieintensiven Betriebe, die zu den umweltfreundlichsten zehn Prozent ihrer Branche in Europa zählen, werden mit Gratisemissionszertifikaten belohnt.Klimapaket mit Krisenrabatt, Die Presse (Printausgabe), 13. Dezember 2008.
95 % der Industrieemissionen erhielten kostenlose Zuteilungen [Stand 2013], da in diesen Branchen die Produktionskosten durch eine (theoretische) CO2-Abgabe von 30 Euro/Zertifikat um mehr als fünf Prozent steigen würden und sie ihre Umsätze zu mehr als zehn Prozent im Export außerhalb der EU erlösen oder sofern eines dieser beiden Kriterien 30 Prozent beträgt. (PDF; 82 kB), Bundesumweltministerium Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern verhindert werden, die in Staaten operieren, die sich nicht am globalen Klimaschutz beteiligen. Welche Sektoren in Zukunft von diesem sogenannten „Carbon Leakage“ profitieren, wird seit 2009 von der EU-Kommission bestimmt und alle fünf Jahre neu festgelegt., Europäisches Parlament, 8. Dezember 2008.
Eckdaten zu ausgewählten Mitgliedstaaten + Eckdaten zu ausgewählten Nationalen AllokationsplänenNAPS der Länder, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Land Handelsperiode Datum der Veröffentlichung Zuteilungsmenge pro Jahr (Millionen Tonnen) Reserve (%) Anzahl der vom EU-Emissionshandel betroffenen Anlagen Zuteilung der Emissionszertifikate Dänemark 2005–2007 31. März 2004 33,5 3 380 95 % Gratis-Zuteilung; 5 % per Auktion Dänemark 2008–2012 . . . . . Deutschland 2005–2007 31. März 2004 499 0,6 1.849 100 % Gratis-Zuteilung Deutschland 2008–2012 13. Februar 2007 456,1 5,9 1.850 100 % Gratis-Zuteilung Vereinigtes Königreich 2005–2007 . 245,4 6,3 674 . Vereinigtes Königreich 2008–2012 21. August 2006 246,2 7 1.172 93 % Gratis-Zuteilung; 7 % per Auktion Italien 2005–2007 . 223,1 0 1240 100 % Gratis-Zuteilung Italien 2008–2012 18. Dezember 2006 209 8,7 . . Österreich 2005–2007 31. März 2004 33 1 205 100 % Gratis-Zuteilung Österreich 2008–2012 29. Juni 2007 30,7 1 . 98,7 % Gratis-Zuteilung; 1,3 % per Auktion
Deutschland Nationaler Allokationsplan 2005–2007