mini|hochkant=1.5|Darstellung einer Senatssitzung in fiktiver Umgebung: Cicero greift den rechts isoliert sitzenden Catilina an (Fresko Cesare Maccaris aus dem Jahr 1889).Mary Beard sieht etliche Ungenauigkeiten in der fiktiven, künstlerischen Darstellung, die sich an faktuale überlieferte Ereignisse der Catilinarischen Verschwörung anlehnen. So fand etwa die erste Rede Ciceros (Ciceros 1. Rede vor dem Senat) im Tempel des Jupiter Stator statt. Cicero wird als weißhaariger älterer Staatsmann dargestellt, obgleich Catalina nur zwei Jahre älter als Cicero war. Der dargestellte Raum ist für diese Zeit sehr pompös, die Marmorverkleidung entspricht nicht den historischen Gegebenheiten des ursprünglichen Versammlungsorts. Siehe Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Fischer, Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-596-03134-4, S. 28–38.

Der römische Senat (, , abgeleitet von senex „alter Mann, Ältester“) war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Die Mitgliedschaft im Senat war im Wesentlichen den ehemaligen Magistraten vorbehalten. Dadurch versammelten sich im Senat die – durch Reichtum, Familienbeziehungen oder Ruf (nicht aber Amt) – mächtigsten Männer Roms, was wiederum die Bedeutung des Senats begründete. Denn obwohl seine Beschlüsse nie rechtlich bindend waren, sondern nur Empfehlungen darstellten, bestimmte er bis in die Zeit des Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach, im Prinzipat und in der Römischen Kaiserzeit, die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende Spätantike.

Geschichte des römischen Senats Der Senat in der Königszeit Die Informationen über den Senat in der Zeit, als Rom noch von Königen beherrscht wurde, sind spärlich gesät; alle Quellen stammen aus viel späterer Zeit, und vieles ist daher unter Althistorikern sehr umstritten. Mitunter wird sogar bezweifelt, dass er damals überhaupt schon existierte. Vermutlich entsprach das Gremium damals noch einem Kronrat, der den König in dessen Politik beriet, selbst aber keine Handlungsmöglichkeit besaß; denkbar ist aber auch, dass es sich um eine Versammlung der Häupter der großen Familien handelte, die zumindest teilweise grundsätzlich in Opposition zum König standen. Die Behauptung vieler späterer antiker Autoren, dass der legendäre Stadtgründer Romulus den ersten Senat einberufen habe, muss ebenso wie die Existenz von Romulus selbst bezweifelt werden; auch die Historizität der übrigen römischen Könige ist umstritten. Sollte es nie ein regelrechtes Königtum in Rom gegeben haben, so kann der frühe Senat natürlich kein Kronrat gewesen sein.Vgl. zum Senat der Frühzeit eingehend Florian Rudolf Forster: Der Senat im frühen Rom. Die Entwicklung des Ratsgremiums von der Königszeit bis zur lex Ovinia. Göttingen 2025.

Fest steht: Die Einrichtung eines Rates war für die meisten antiken Stadtstaaten typisch – auch Athen, Sparta, Karthago und zahlreiche weitere Gemeinwesen kannten vergleichbare Gremien; das Vorhandensein einer Monarchie war demnach keine Voraussetzung für die Existenz eines Rates. Der frühe römische Senat, der anfangs kaum mehr als 100 Mitglieder besessen haben dürfte, setzte sich laut Cicero (der viel später lebte) aus senes, also älteren und erfahrenen Männern, sowie vor allem aus den patres, den Oberhäuptern angesehener römischer Familien, zusammen. Daher kommt auch die Bezeichnung als senatus, also als „Rat der Ältesten“ oder „Ältestenrat“. Zusätzlich zu der Beratungsfunktion stellten die Senatoren auch den interrex, den obersten Verwalter für die Zeit zwischen dem Tode des früheren und der Wahl eines neuen Königs.

Daneben waren die Aufgaben des Senats mutmaßlich größtenteils sakraler Natur. Erst etwa unter König Tarquinius Priscus, der den Senat angeblich um hundert Mitglieder erweiterte, soll er diese Funktion unter griechischem Einfluss allmählich aufgegeben haben; wie alle Überlieferungen über die römische Frühzeit könnte aber auch dies eine spätere Konstruktion sein.

Der Senat in der Republik mini|S.P.Q.R. senatus populusque romanus

Nach Ende der Königszeit übernahm der Senat eine Rolle im Gesetzgebungsprozess und in der Regierung im noch kleinen Rom. Im System der Magistrate, das sich bald herauskristallisierte, war der Senat die einzige Institution, die wirklich von Dauer war – schließlich wurden die Beamten jährlich neu gewählt. Äußerliche Zeichen für die höheren, sogenannten kurulischen Magistrate unter den Senatoren – kurulische Ädile, Praetoren, Konsuln – waren ab dem späten 2. Jahrhundert v. Chr. ein breiter Purpurstreifen (latus clavus) auf der Toga, Peter Scholz: Zur öffentlichen Repräsentation römischer Senatoren und Magistrate: Einige Überlegungen zur (verlorenen) materiellen Kultur der republikanischen Senatsaristokratie. In: Tobias L. Kienlin (Hrsg.): Die Dinge als Zeichen. Kulturelles Wissen und materielle Kultur. Internationale Fachtagung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 3.–5. April 2003 (= Universitätsforschungen zur Prähistorischen Archäologie. Band 127). Habelt, Bonn 2005, ISBN 3-7749-3317-0, S. 409–431 (PDF); Cecilie Brøns, Amalie Skovmøller: Colour-Coding the Roman Toga. In: Antike Kunst. Jahrgang 60, 2017, S. 55–79. den hingegen alle Senatoren auf der Tunika zu tragen berechtigt waren,Karl-Wilhelm Weeber: Alltag im alten Rom. Ein Lexikon. Düsseldorf u. a. 1995, S. 208. und ein goldener Siegelring (symbolum).Insgesamt zu den Abzeichen der senatorischen Tracht, zu denen auch besonderes Schuhwerk gehörte, siehe Theodor Mommsen: Römisches Staatsrecht. Band 3: Bürgerschaft und Senat. Hirzel, Leipzig 1888, S. 887–892 (Digitalisat).

Nach Mary Beard und anderen entstanden die die römische Republik konstituierenden Institutionen und Administrationen nicht schlagartig, sondern allmählich.Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main 2016, S. 136 f.; 160. Die Auseinandersetzungen zwischen den Patriziern, die versuchten, einen exklusiven Erbadel zu bilden, und den Plebejern hatten bereits im 5. Jahrhundert v. Chr. Form angenommen; es ging um Themen wie Macht und deren Missbrauch, Teilhabe und Ausgrenzung. So organisierten angeblich ab dem Jahr 496 v. Chr. Gruppen von Plebejern mehrere Massenauszüge aus der Stadt Rom, um für mehr Rechte zu kämpfen. Sie nutzten hierfür den Ausmarsch des einfachen Volkes aus der Stadt, die secessio plebis. In der Folge kam es zu Veränderungen der Machtstrukturen zwischen Patriziern und Plebejern. Die erste Veränderung brachte den Plebejern im Jahre 494 v. Chr. die Ernennung offizieller Interessenvertreter, der Volkstribunen (tribuni plebis), gefolgt von einer eigenen Volksversammlung (concilium plebis).Otto Leggewie: Die Welt der Römer. Münster 1978, S. 20–22. Sie waren in „Stimmblöcken“ organisiert, deren Organisationsgrundlage die geographische Zuordnung der Wähler zur Tribus, dem Wahlbezirk innerhalb des römischen Territoriums bestand. So erhielten Plebejer Zutritt zu hohen Ämtern der staatlichen Institutionen und durften den cursus honorum durchlaufen. Über die Zeit, etwa zwischen 494 und 287 v. Chr., erkämpften sich die Plebejer weiteren Zugang zu höheren Staats- und Priesterämtern. Als Ergebnis bestanden nun das Einspruchsrecht im Senat durch Volkstribunen, die Aufhebung des Heiratsverbotes zwischen Patriziern und Plebejern, der Zugang zu allen Staatsämtern und das Zwölftafelgesetz. Das Zwölftafelgesetz, das in einer partiell rekonstruierten Fassung vorliegt, behandelt und regelt überwiegend häusliche Probleme mit einem Schwerpunkt auf Familie, Nachbarschaft, Eigentum und den Folgen des Todes eines Bürgers und war letztlich in seiner verschriftlichten Form die judikative Konsequenz aus den Ständekämpfen.Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main 2016, S. 151. Mit der Abschaffung der Schuldknechtschaft im Jahre 326 v. Chr. war die Freiheit eines römischen Bürgers zu einem unveräußerlichen Gut geworden. Im Jahre 367 v. Chr. konnten die Plebejer paritätisch auch ein Konsulat innehaben, um dann ab dem Jahre 342 v. Chr. sogar beide Konsuln zu stellen. Obgleich die antike römische Geschichtsschreibung die Entstehung des Senats in die Ursprünge der römischen Geschichte zurückdatiert, sprechen viele Fakten dafür, dass der Senat als permanentes Gremium, mit auf Lebenszeit bestimmten Mitgliedern, erst um die Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. entstand, als sich die Nobilität als neue Aristokratie ausbildete.Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main 2016, S. 154 f.; 160 Das abschließende Ende der Ständekämpfe und den Beginn der Mittleren Republik markierte die Lex Hortensia aus dem Jahre 287 v. Chr., durch welche die Beschlüsse des concilium plebis allgemeine Gesetzeskraft erhielten.

Zusammensetzung Die Zusammensetzung des Senats wurde durch das Erstellen der Senatsliste festgelegt (lectio senatus), eine Aufgabe, die für den größten Abschnitt der römischen Republik in den Verantwortungsbereich des obersten Magistrats fiel, zunächst des praetor maximus und bis 313 v. Chr. der Konsuln, dann der beiden Zensoren. Jedoch durften diese nicht willkürlich Senatoren ernennen, sondern waren an die überlieferten Sitten (mores) der Republik gebunden. Diese besagten vor allem, dass ein Angehöriger des Senats zumindest einen Teil des cursus honorum, der traditionellen Ämterlaufbahn, absolviert haben sollte. Damit ein Senatsbeschluss möglich und gültig war, mussten mindestens hundert Senatoren anwesend sein – ein Zeichen dafür, dass viele Mitglieder selten und nur zu wichtigen Anlässen die curia betraten. Bis das Quorum erreicht war, versammelten sich die Senatoren an einem senaculum genannten Ort.

Die Eintrittsschwelle wurde im Laufe der Jahrhunderte immer weiter gesenkt. Hatten zunächst nur ehemalige Prätoren und Konsuln – einzig diese Ämter waren mit einem imperium, also militärischer Kommandogewalt, ausgestattet – einen Anspruch darauf, in den Senat aufgenommen zu werden, galt dies seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. auch für die kurulischen Ädile, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. für die Volkstribunen und plebejischen Ädile und seit 81 v. Chr. schon für die Quästoren. Die gewesenen Konsuln – in der Regel um die 30 Personen – dominierten das Gremium, besaßen den höchsten Status (gradus dignitatis) und genossen das größte Ansehen (auctoritas); sie und ihre direkten Nachkommen bildeten den Kern der Nobilität. Der angesehenste Konsular war der princeps senatus, dieser wurde stets als erster um seine Meinung gebeten.

Über zwei Drittel der Senatoren erreichten dagegen nicht einmal die Prätur, ihre Meinung hatte daher normalerweise wenig Gewicht. Da die Erstellung der Senatsliste in der hohen Republik während der Zensur, also in der Regel nur alle fünf Jahre, erfolgte, mussten ehemalige Amtsinhaber zumeist einige Jahre warten, bis sie offiziell Senatoren wurden (qui in senatu sunt). In der Zwischenzeit besaßen sie einen Sonderstatus und durften im Senat ihre Meinung kundgeben (quibus in senatu sententiam dicere licet). Es konnten aber ausnahmsweise auch einzelne Personen in den Senat aufgenommen werden, weil sie dem verantwortlichen Magistrat dessen würdig erschienen (optimus quisque), auch wenn sie noch kein öffentliches Amt bekleidet hatten. Umgekehrt konnten ehemalige Amtsträger, denen nach der Tradition ein Sitz im Senat zugestanden hätte, übergangen werden, wenn sie als unwürdig empfunden wurden. Erst seit den Reformen Sullas in der späten Republik traten die Beamten nach Ablauf ihrer Amtszeit – also seit der zeitgleichen Festschreibung des cursus honorum normalerweise nach der Quästur – automatisch und sofort in den Senat ein. Damit entfiel ab 81 v. Chr. die Rolle der Zensoren bei der Zusammenstellung der Senatsliste (allerdings konnte ein Zensor nach wie vor „unwürdige“ Senatoren ausschließen).