Die Stadtsparkasse Augsburg ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Augsburg in Bayern. Ihr Geschäftsgebiet umfasst die Stadt Augsburg sowie den südlichen Teil des Landkreises Aichach-Friedberg (in etwa dem Altlandkreis Friedberg entsprechend), außerdem gemäß Satzung den Landkreis Augsburg. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Stadtsparkasse Augsburg-Friedberg, dem die Städte Augsburg und Friedberg angehören. Die Stadtsparkasse Augsburg wurde 1822 ins Leben gerufen. Sie ist nach der 1821 gegründeten Nürnberger Sparkasse die zweitälteste bayerische Sparkassengründung.

Organisationsstruktur

Die Stadtsparkasse Augsburg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Am Träger (Zweckverband) ist die Stadt Augsburg zu 80 % und die Stadt Friedberg zu 20 % beteiligt.Verbandsanteile laut Liste der Träger und Mitglieder der bayerischen Sparkassen, abgerufen am 10. Mai 2020. Rechtsgrundlagen sind das Sparkassengesetz, die bayerische Sparkassenordnung und die durch den Träger der Sparkasse erlassene Satzung. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Vorstandsvorsitzende Sandra Peetz-Rauch ist zuständig für die Bereiche Finanzen & Controlling, Revision, Organisation, Nachhaltigkeit, Personal, Recht sowie Unternehmenskommunikation & Vorstandsstab. Cornelia Kollmer ist verantwortlich für die Beratungscenter, den Bereich „Sparkasse.direkt“ sowie für die Themen Kreditproduktion, Immobiliengutachter und Vertriebssteuerung. Die Bereiche Unternehmenskunden, Mittelstandskunden, Vermögenskunden, Spezialvertrieb und Beauftragtenwesen fallen in das Ressort von Wolfgang Tinzmann.

Die Immobilienvermittlung wird über die Sparkassen-Immobilienvermittlungs-Gesellschaft betrieben. Baufinanzierungen betreut die Baufinanzierungsabteilung vom Finanzierungskonzept bis zur letzten Rate.

Geschäftsausrichtung und Geschäftserfolg

Die Stadtsparkasse Augsburg betreibt als Sparkasse das Universalbankgeschäft. Sie ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet mit über 50 % Marktanteil bei Privat- und Firmenkunden. Sie ist die siebtgrößte Sparkasse im Freistaat Bayern und die zweitgrößte im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.

Im Jahr 2010 wurde die Sparkasse mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet, das die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, dem Vorstandsvorsitzenden Rolf Settelmeier übergab. Es dokumentiert erfolgreiche Anstrengungen des Unternehmens bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Urkunde liegt eine Überprüfung entsprechender Kriterien durch die berufundfamilie gGmbH, einer Einrichtung der Hertie-Stiftung, zugrunde.Augsburger Allgemeine vom 25. Juni 2010: Stadtsparkasse ist familienfreundlich

Engagement für das Gemeinwohl mini|hochkant|Mitsponsor Sparkasse: Mozartstele

Die „Augsburger Sparkassen-Altenhilfe“ ist eine aus Anlass des 150-jährigen Sparkassenbestehens gegründete Stiftung, die als Träger für ein renommiertes Seniorenheim fungiert. Das „Sparkassen-Planetarium der Stadt Augsburg“ kümmert sich um eine breite Wissensvermittlung über das Universum. Die Kinder- und Jugendstiftung „Aufwind“ ist durch eigene Aktivitäten und durch Unterstützungen anderer Einrichtungen gemeinnützig tätig. Die Mozartstiftung fördert im kulturellen Bereich Veranstaltungen in der deutschen Mozartstadt Augsburg.Augsburger Allgemeine vom 22. Mai 2008: Stadtsparkasse macht Geld für die deutsche Mozartstadt locker

In der HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg können sich Bürgerinnen und Bürger seit 2012 als Stifter gemeinnützig engagieren.

Geschichte 19. Jahrhundert Die Initiative zum Entstehen der Sparkasse ging von Johann Lorenz Freiherr von Schaezler, einem königlichen Finanzrat und Bankier in Augsburg, aus. In einem Schreiben vom 8. April 1821 schlug er dem Magistrat der Fuggerstadt vor, eine „Ersparnißkasse“ zu gründen. Motiv Schaezlers war sein Eindruck, mangelnde Vorsorge für die Zukunft, in der Jugend und auch in Wohlstandszeiten trage zur Verarmung von Teilen der Bevölkerung bei. Mit der „Ersparnißkasse“ sollten besonders Tagelöhner, Dienstboten, Handwerksgesellen und angehende Handwerker ihr Geld sicher für spätere Notzeiten anlegen können. Der Bankier orientierte sich bei seinem Vorschlag vornehmlich am ihm bekannten Regulativ der Dresdner Sparkasse vom 23. Dezember 1820. Der Augsburger Magistrat griff die Idee Schaezlers auf und die königliche Regierung in Bayern genehmigte den Magistratsantrag am 31. Dezember 1821.

Am 2. Februar 1822 nahm die von einem Verein, dem die maßgeblichen Augsburger Bankhäuser als Bürgen angehörten, getragene „Augsburgische Ersparnißkasse mit Verzinsung“ ihren Geschäftsbetrieb auf. Mit Sparplänen, die zu 5 % jährlich (im Gegensatz zu den üblichen 4 %) verzinst wurden, wurde Einlegern das Vorsorgesparen schmackhaft gemacht. Einlagen durften nur Augsburger Bürger tätigen, da der örtliche Fürsorgegedanke vorrangig war. Die hereinfließenden Kapitalien wurden in 5 %igen staatlichen Schuldscheinen angelegt.

Die königliche Staatsschuldentilgungskommission entschloss sich jedoch am 1. Mai 1829, künftig nur mehr 4 % Zinsen zu zahlen. Damit entstand ein Defizit zu den vertraglich zugesicherten Einlagenzinsen, das der Verein zu tragen nicht gewillt war. Am 22. Oktober 1830 wurde nunmehr von der königlichen Regierung genehmigt, dass der Augsburger Magistrat die Sparkasse als Teil der Verwaltung übernehmen durfte. Am 20. Januar 1831 wurden die Vermögenswerte der Sparkasse von 525.919 Gulden bei Einlagen von 510.106 Gulden von der Kommunalverwaltung übernommen.

Ab dem 1. Oktober 1843 waren Anlagen bei der Staatsschuldentilgungskommission in Bayern allen Sparkassen gänzlich verwehrt. Die Gelder wurden nun alternativ in 3 ½ %igen bayerischen Staatspapieren sicher angelegt und der Einlagenzins in den Statuten der Sparkasse vom 13. April 1844 entsprechend reduziert.

Das bayerische Sparkassengesetz vom 4. Juni 1848 schrieb schließlich vor die Lösung von Einlagen der Sparkassen bei der Staatsschuldentilgungskasse einen Zinssatz von nunmehr 4 % jährlich für dort noch bestehende Sparkasseneinlagen die Tilgung dieser Staatsschulden mit 1 Million Gulden jährlich eine Bevorzugung minderbemittelter Einleger, Dienstboten, Taglöhner, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und Militärpersonen bis zum Range des ersten Unteroffiziers bei der Rückzahlung ihrer Spareinlagen.

Am Ende der 1840er Jahre gestaltete sich die Lage der Sparkasse schwierig. 1846/47 waren Hungerjahre, verbunden mit einer Teuerungswelle für Waren des täglichen Bedarfs. Einleger griffen daher auf ihre Notgroschen zurück. Der Zufluss von Einlagen begüterter Kreise stockte hingegen, weil ihnen lukrativere Anlagechancen in Handels- oder Industrieobligationen geboten waren. Auch wegen erwarteter Staatsanleihen zur Eisenbahnfinanzierung wurde von den vermögenderen Bürgern auf höhere Zinserträge als jene bei der Sparkasse spekuliert.

Durch eine Bekanntmachung vom 19. Januar 1868 wurde der Kundschaft die Umstellung des Rechnungsjahres auf das Kalenderjahr nach der Periode 1867/68 von der Sparkasse mitgeteilt. Die Mobilmachung für den Krieg im Jahr 1866 in österreichischer Allianz gegen Preußen und der Deutsch-Französische Krieg in den Jahren 1870/71 führte zu vermehrten Einlagenrückzahlungen bei der Sparkasse.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden einengende Bestimmungen in den Statuten der Sparkasse nach und nach gelockert. König Ludwig II. genehmigte am 19. Mai 1874 landesweit gültige „Grundbestimmungen über die Sparkassen von Gemeinden und Distrikten“, welche tags darauf veröffentlicht wurden. Nach dem Dekret entfielen bisherige Beschränkungen auf einen bestimmten Einlegerkreis bei Sparkassen. Vermögen und Verwaltung der Sparkasse war von jenem der Gemeinde strikt zu trennen. Gelder der Sparkasse konnten nunmehr in Schuldverschreibungen, Hypothekendarlehen an erster Rangstelle, Kommunaldarlehen und auch Privatschuldscheindarlehen mit Bürgschaft fließen. Einen „Reservefonds“ von 10 % der Gesamteinlagen musste jede Sparkasse aus ihren erwirtschafteten Gewinnen allmählich ansammeln.

In der Satzung vom 1. Januar 1877 wurde die Reichswährung „Mark“ erstmals genannt. Die Mindesteinlage wurde auf 1 Mark festgelegt, die Höchsteinlage im Genehmigungsverfahren von der Aufsichtsbehörde auf 3.000 Mark aufgestockt.

Im Jahr 1895 wurde die Bindung der Spareinlagenzinsen an den landesüblichen Zinsfuß aufgegeben. Die Öffnungszeiten der Sparkasse wurden auf 6 Stunden an Werktagen erweitert. An Sonn- und Feiertagen waren Einzahlungen von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Zum Zwecke des Zinsnachtrags mussten die Sparkassenbücher nun nicht mehr abgeliefert werden.

20. Jahrhundert bis Ende des Zweiten Weltkrieges Ab 1900 war mit BGB-Einführung der Sparkassenverwaltung die Kraftloserklärung abhandengekommener Sparbücher erlaubt. Das Scheckgesetz vom 11. März 1908 brachte auch der Städtischen Sparkasse Augsburg die passive Scheckfähigkeit.

Auf der Basis neuer „Grundbestimmungen“ der Staatsregierung vom 1. Juni 1911 durfte die Sparkasse ab 1912 am bargeldlosen Zahlungsverkehr und am Überweisungs- und Postscheckverkehr teilnehmen. Zur Sparkassenfiliale in Lechhausen (siehe unten) kam eine zweite Zweigstelle in der Wertachvorstadt hinzu, die auch die Kunden aus dem am 2. März 1914 nach Augsburg eingemeindeten Ort Oberhausen mitbetreute.

Die Städtische Sparkasse Augsburg war am 31. Oktober 1907 Gründungsmitglied des „Sparkassen-Verbandes für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg“. Am 28. März 1908 war sie an der Gründung des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbandes beteiligt.

Zur Forcierung des Kriegsanleihenverkaufs wurde den bayerischen Sparkassen von der Regierung am 14. Mai 1915 das Depotgeschäft gestattet. 1919 nahm das Institut die ersten Wechselankäufe vor. Ab 1922 gewährte die Sparkasse ihren Kunden auch Kontokorrentkredite.

Am 5. Januar 1923 beschloss der Augsburger Magistrat, der Sparkasse die nicht mehr genutzte städtische Zentralturnhalle an der Halderstraße zu überlassen. Dort sollten nach einem Umbau die von der Sparkasse lange herbeigesehnten größeren Geschäftsräumlichkeiten entstehen. Am 2. November 1923 wurde die Geschäftstätigkeit dort aufgenommen. Die Baukostenabrechnung vom 19. September 1924 ergab, Umbaukosten und Anschaffung von Einrichtungsgegenständen zusammengenommen, Gestehungskosten von 10.837.461.268.767.789 (also mehr als 10,8 Billiarden) Mark. Es war die Zeit galoppierender Inflation. Die Einführung der Rentenmark bedingte eine Anpassung der Sparkassensatzung. Die Fassung vom 27. Januar 1926 gestattete nun auch den Geschäftsverkehr mit Banken.

Eine Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 schuf für die Sparkassen in Deutschland neue Rahmenbedingungen, welche die Länderregierungen detaillierter auszufüllen hatten. Am 21. Dezember 1933 wurden das Bayerische Sparkassengesetz und die Bayerische Sparkassenordnung erlassen. Die Sparkasse erhielt dadurch den Status einer gemeinnützigen, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, für deren Verbindlichkeiten die Stadt Augsburg bei Zahlungsunfähigkeit der Anstalt weiterhin unbeschränkt haftete. 1939 wurden als neue Geschäftszweige das Inkassogeschäft, die Stellung von Akkreditiven und Durchlaufende Kredite zugelassen. Die Rediskontierung ausländischer Wechsel bei der Reichsbank wurde ermöglicht.

Am 1. Januar 1945 waren bei der Stadtsparkasse 292 Personen beschäftigt. 101 Personen davon standen im Dienste der Wehrmacht.Stadtarchiv Augsburg (Hrsg.): Trümmer, Jeeps und leere Mägen. Wißner-Verlag, Augsburg, 1995, ISBN 3-928898-81-7, Seite 18.

Nachkriegszeit bis heute mini|220px|links|Hauptstellengebäude der Stadtsparkasse