Der Kreis Grevenbroich ist ein ehemaliger Landkreis, der 1816 in der preußischen Provinz Jülich-Kleve-Berg (ab 1822 Rheinprovinz) entstand. Der ursprüngliche Kreis Grevenbroich wurde 1929 mit dem Kreis Neuß und Teilen des Kreises Gladbach zum Landkreis Grevenbroich-Neuß vereinigt, der 1946 in Landkreis Grevenbroich umbenannt wurde.
Am 1. Januar 1975 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen die bis dahin kreisfreie Stadt Neuss in den Kreis Grevenbroich eingegliedert und Kreissitz; der Kreis Grevenbroich wurde in Kreis Neuss, heute Rhein-Kreis Neuss, umbenannt.§ 23 des Düsseldorf-Gesetzes. Dementsprechend ist der Rhein-Kreis Neuss mit dem Kreis Grevenbroich rechtlich identisch.
Geographie
Nachbarkreise Der Kreis Grevenbroich grenzte 1971 im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an den Kreis Kempen-Krefeld, an die kreisfreie Stadt Krefeld, an den Kreis Düsseldorf-Mettmann, an die kreisfreien Städte Düsseldorf und Neuss, an den Rhein-Wupper-Kreis, an die kreisfreie Stadt Köln, an die Kreise Bergheim (Erft) und Erkelenz sowie an die kreisfreien Städte Rheydt und Mönchengladbach.
Geschichte 1816 bis 1929 Der erste Kreis Grevenbroich wurde 1816 aus dem Gebiet des in der Franzosenzeit eingerichteten Kantons Elsen sowie Teilen der Kantone Odenkirchen und Erkelenz gebildet.Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1816, S. 14. Im Kreisgebiet bestanden fünfzehn Bürgermeistereien, den Nachfolgern der in der Franzosenzeit eingerichteten Mairien. Durch die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz erhielten 1845 alle Orte, die einen eigenen Haushalt führten, den Status einer Gemeinde.Gemeindeordnung für die Rheinprovinz 1845, § 1. Der Kreis war seitdem wie folgt gegliedert:Gemeindelexikon für das Königreich Preußen 1885 Bürgermeisterei Gemeinden Bedburdyck Bedburdyck Elsen Elfgen, Elsen, Laach Evinghoven Broich, Hoeningen, Oekoven Frimmersdorf Frimmersdorf, Neurath Garzweiler Garzweiler Grevenbroich Allrath, Barrenstein, Grevenbroich (Stadt), Neuenhausen Gustorf Gindorf, Gustorf Hemmerden Hemmerden, Kapellen Hochneukirch Hochneukirch Hülchrath Hoisten, Neukirchen Jüchen Jüchen Kelzenberg Kelzenberg Wanlo Wanlo Wevelinghoven Wevelinghoven (Stadt) Wickrath Wickrath Die aus mehreren Gemeinden bestehenden Bürgermeistereien wurden seit 1927 als Ämter bezeichnet.
1929 bis 1969
Mit dem Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes vom 1. August 1929 wurde der Kreis Grevenbroich mit dem Landkreis Neuß sowie den vier Gemeinden Kleinenbroich, Korschenbroich, Liedberg und Pesch aus dem aufgelösten Landkreis Gladbach zum Landkreis Grevenbroich-Neuß zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden die Gemeinde Hoisten in die nunmehr amtsfreie Gemeinde Neukirchen sowie Gindorf in Gustorf eingegliedert.
In den 1930er Jahren gab es zahlreiche kommunale Veränderungen: Am 1. Oktober 1930 wurden die Gemeinden Allrath, Barrenstein und Neuenhausen aus dem Amt Grevenbroich sowie die Gemeinde Laach aus dem Amt Elsen in die Stadt Grevenbroich eingemeindet. Gleichzeitig wurde das Amt Elsen aufgelöst und seine Gemeinden Elsen und Elfgen kamen zum Amt Grevenbroich.Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1930, S. 399 Die Gemeinde Kelzenberg kam am 1. Juli 1934 zur Gemeinde Jüchen. Am 1. August 1934 verschmolz die Gemeinde Wanlo mit der Gemeinde Wickrath. Am 1. Juni 1935 wurde die Gemeinde Grefrath in die Gemeinde Holzheim eingemeindet.Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1935, S. 216 Am 1. April 1937 kam auch die Gemeinde Elsen zur Stadt Grevenbroich – gleichzeitig wurde das Amt Grevenbroich aufgelöst und die verbliebene Gemeinde Elfgen bildete mit der Gemeinde Jüchen das neue Amt Jüchen.Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1937, S. 62 f. 1938 wurde die Gemeinde Broich in die Gemeinde Gohr im Amt Nievenheim eingegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die Zusammenschlüsse weiter: Am 1. August 1964 erfolgte die Auflösung der Gemeinde Elfgen aufgrund des Braunkohleabbaues. Sie wurde ein Teil der Stadt Grevenbroich. Gleichzeitig wurde das Amt Jüchen aufgelöst.Amtsblatt der Regierung Düsseldorf 1964, S. 290 1968 bildete das Amt Nettesheim, bestehend aus den Gemeinden Nettesheim-Butzheim und Frixheim-Anstel, mit der Gemeinde Rommerskirchen das gemeinsame Amt Rommerskirchen-Nettesheim. Dies war der erste freiwillige Zusammenschluss vor der bevorstehenden kommunalen Neugliederung.
Der Kreis Grevenbroich gliederte sich vor der Gemeindegebietsreform in 3 amtsfreie Städte und 12 amtsfreie Gemeinden sowie 9 Ämter mit 20 amtsangehörigen Gemeinden auf einem Gebiet von 509,49 km² mit 215.551 Einwohnern (Stand 30. Juni 1967).Sachverständigen-Kommission für die kommunale Neugliederung des Landes Nordrhein-Westfalen, Die kommunale und staatliche Neugliederung des Landes Nordrhein-Westfalen, Abschnitt B, Die Neugliederung der Städte und Gemeinden in den Ballungszonen und die Reform der Kreise, Siegburg 1968, S. 223
amtsfreie Städte: Grevenbroich, Wevelinghoven, Zons amtsfreie Gemeinden: Bedburdyck, Büderich, Büttgen, Garzweiler, Gustorf, Hochneukirch, Holzheim, Jüchen, Kaarst, Kleinenbroich, Neukirchen, Wickrath Amt Dormagen: Dormagen, Hackenbroich Amt Evinghoven: Hoeningen, Oekoven Amt Frimmersdorf: Frimmersdorf, Neurath Amt Glehn: Glehn, Liedberg Amt Hemmerden: Hemmerden, Kapellen (Erft) Amt Korschenbroich: Korschenbroich, Pesch Amt Nievenheim: Gohr, Nievenheim, Straberg Amt Norf: Norf, Rosellen Amt Rommerskirchen-Nettesheim: Frixheim-Anstel, Nettesheim-Butzheim, Rommerskirchen
1969 bis 1974
Da bekannt war, dass die Landesregierung die Ämter auflösen wollte, entschlossen sich 1969 die Gemeinden Frimmersdorf und Neurath, die das gemeinsame Amt Frimmersdorf bildeten, sich zur amtsfreien Gemeinde Frimmersdorf zusammenzuschließen. Unter den gleichen Voraussetzungen schlossen sich die Gemeinden Dormagen und Hackenbroich – sie besaßen bereits im Amt Dormagen eine gemeinsame Verwaltung – zur amtsfreien Stadt Dormagen zusammen. Beide Zusammenschlüsse erfolgten am 1. Juli 1969.Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich vom 24. Juni 1969, GV. NRW. 1969 S. 409 Damit stieg die Zahl der amtsfreien Gemeinden auf 17, die der Ämter sank auf 7 mit 16 amtsangehörigen Gemeinden.
Am 1. Oktober 1969 wurde aus dem Landkreis der Kreis Grevenbroich.Bekanntmachung der Neufassung der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. August 1969 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Jahrgang 1969, Nr. 2021, S. 670 ff.
Am 1. Januar 1970 erfuhr der Kreis eine Erweiterung im Norden durch das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen. Hierdurch wurden die amtsfreie Gemeinde Osterath (bei geringfügiger Bereinigung der Grenze zu Willich) sowie dem Amt Lank mit den Gemeinden Ilverich, Langst-Kierst, Lank-Latum, Nierst, Ossum-Bösinghoven und Strümp (alle Kreis Kempen-Krefeld) mit der amtsfreien Gemeinde Büderich zur neuen Stadt Meerbusch zusammengeschlossen, die dem Kreis Grevenbroich zugeordnet wurde.§ 9 des Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen vom 18. Dezember 1969, GV. NRW. 1969 S. 966 Der Kreis vergrößerte sich hierdurch um 48,1 km² und 26.104 Einwohner (Stand 31. Dezember 1968).Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache Nr. 6/1348, S. 117
Am 1. Januar 1972 wurde aufgrund des „Aachen-Gesetzes“ die Ortschaft Jackerath von der Gemeinde Garzweiler getrennt und in die Gemeinde Titz eingegliedert. Damit wechselte Jackerath gleichzeitig vom Kreis Grevenbroich in den neuen Kreis Düren. Ebenfalls verlor die Gemeinde Wickrath die Ortschaft Kuckum. Sie wurde in die Stadt Erkelenz im neuen Kreis Heinsberg eingegliedert. Der Kreis verlor hierdurch 3,42 km² und ca. 563 Einwohner an den Kreis Düren sowie 1,78 km² und 365 Einwohner an den Kreis Heinsberg.Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache Nr. 6/830, Abschnitt C, S. 267, 326
Der Kreis war seitdem bis 1974 wie folgt gegliedert: Städte Dormagen, 33.227 Einwohner Grevenbroich, 26.564 Einwohner Meerbusch, 50.720 Einwohner Wevelinghoven, 7.536 Einwohner, heute zu Grevenbroich Zons, 9.715 Einwohner, heute zu Dormagen
Amtsfreie Gemeinden Bedburdyck, 5.738 Einwohner, heute zu Jüchen Büttgen, 14.380 Einwohner, heute zu Kaarst Frimmersdorf, 5.552 Einwohner, heute zu Grevenbroich Garzweiler, 1.841 Einwohner, heute zu Jüchen Gustorf, 7.338 Einwohner, heute zu Grevenbroich Hochneukirch, 6.749 Einwohner, heute zu Jüchen Holzheim, 8.573 Einwohner, heute zu Neuss Jüchen, 6.077 Einwohner Kaarst, 20.299 Einwohner Kleinenbroich, 7.102 Einwohner, heute zu Korschenbroich Neurath ca. 2.500 Einwohner, heute zu Grevenbroich Neukirchen, 7.113 Einwohner, heute zu Grevenbroich Wickrath, 13.823 Einwohner, heute zu Mönchengladbach
Ämter und amtsangehörigen Gemeinden Amt Evinghoven, 2.828 Einwohner, heute zu Rommerskirchen Hoeningen, 1.412 Einwohner Oekoven, 1.416 Einwohner Amt Glehn, 6.838 Einwohner, heute zu Korschenbroich Glehn, 4.471 Einwohner Liedberg, 2.367 Einwohner Amt Hemmerden, 6.192 Einwohner, heute zu Grevenbroich Hemmerden, 2.328 Einwohner Kapellen/Erft, 3.864 Einwohner Amt Korschenbroich, 10.349 Einwohner, heute zu Korschenbroich Korschenbroich, 8.649 Einwohner Pesch, 1.709 Einwohner Amt Nievenheim, 11.669 Einwohner, heute zu Dormagen Gohr, 1.650 Einwohner Nievenheim, 7.907 Einwohner Straberg, 2.112 Einwohner Amt Norf, 13.987 Einwohner, heute zu Neuss Norf, 8.817 Einwohner Rosellen, 5.170 Einwohner Amt Rommerskirchen-Nettesheim, 8.436 Einwohner, heute zu Rommerskirchen Frixheim-Anstel, 1.330 Einwohner Nettesheim-Butzheim, 1.720 Einwohner Rommerskirchen, 5.386 Einwohner
Gebietsreform 1975 Durch das Düsseldorf-Gesetz vom 10. September 1974 wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1975 die folgenden Gemeinden im Kreis gebildet, der gleichzeitig in Kreis Neuss umbenannt wurdeGV. NRW. 1974 S. 890: Dormagen, Stadt: Zusammenschluss der Städte Dormagen und Zons, der Gemeinden des Amtes Nievenheim sowie einiger Flächen der Stadt Köln im Bereich der Bayer-Werke;§ 3 des Düsseldorf-Gesetzes Grevenbroich, Stadt: Zusammenschluss der Städte Grevenbroich und Wevelinghoven sowie der Gemeinden Frimmersdorf, Gustorf, Neukirchen (ohne Helpenstein, Hoisten, Speck und Wehl) und der Gemeinden des Amtes Hemmerden bei Grenzkorrekturen gegen Bedburdyck und Glehn;§ 4 des Düsseldorf-Gesetzes Jüchen: Zusammenschluss der Gemeinden Bedburdyck, Garzweiler, Hochneukirch und Jüchen;§ 7 des Düsseldorf-Gesetzes Kaarst: Zusammenschluss der Gemeinden Büttgen (ohne Büttgerwald) und Kaarst (ohne Brücke) sowie der Wohnplätze Rottes und Weilerhöfe (Gemeinde Kleinenbroich) bei gleichzeitiger Grenzkorrektur zu Willich;§ 6 des Düsseldorf-Gesetzes Korschenbroich: Zusammenschluss der Gemeinde Kleinenbroich und der Gemeinden der Ämter Glehn und Korschenbroich sowie der Ortsteile Büttgerwald (Gemeinde Büttgen) und Ringesfeldchen (Stadt Rheydt) bei Grenzberichtigung zu Grevenbroich und Willich;§ 5 des Düsseldorf-Gesetzes Neuss, Stadt: Eingliederung der Gemeinde Holzheim, des Amtes Norf sowie der Ortsteile Brücke (Gemeinde Kaarst), Helpenstein, Hoisten, Speck und Wehl (Gemeinde Neukirchen) und des südlich der Autobahn gelegenen Teils der Stadt Meerbusch in die bisher kreisfreie Stadt Neuss, die ihrerseits in den Kreis eingegliedert wurde;§§ 2, 23 Abs. 1 des Düsseldorf-Gesetzes Rommerskirchen: Zusammenschluss der Gemeinden der Ämter Evinghoven und Rommerskirchen-Nettesheim.§ 8 des Düsseldorf-Gesetzes
Die Gemeinde Wickrath und einige Flächen der Gemeinden Jüchen, Kleinenbroich und Korschenbroich kamen zur neuen Stadt Mönchengladbach.§ 1 des Düsseldorf-Gesetzes