mini|hochkant=1.3|Gemeinsames Gebäude des Landgerichtes und Amtsgerichtes Schwerin (2014)
Das Landgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichtes ist die Landeshauptstadt Schwerin.§ 3 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Ludwigslust, Schwerin und Wismar,§ 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013. was der Region Westmecklenburg bzw. den Gebieten der kreisfreien Stadt Schwerin und der Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg entspricht. Gerichtsbezirk Fläche EinwohnerzahlStand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 11. Mai 2015. Amtsgericht Ludwigslust 4334,74 km2 182.786 Amtsgericht Schwerin 823,12 km2 134.850 Amtsgericht Wismar 1842,49 km2 141.910 Landgericht Schwerin 7000,35 km2 459.546
In Wirtschaftsstraf-§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514. und Baulandsachen§ 5 Nr. 2 KonzVO M-V. ist das Gericht auch für den Bezirk des Landgerichtes Neubrandenburg zuständig.
Geschichte Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bestanden drei Justizkanzleien, darunter die Justizkanzlei Schwerin sowie das Criminal-Collegium Bützow als Gerichte zweiter Instanz. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden alle bestehenden Gerichte in Mecklenburg-Schwerin aufgehoben und durch die neuen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte ersetzt. Mit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat entstand damit das Landgericht Schwerin als eines von drei Landgerichten im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Es war dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.
Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:
Amtsgericht Sitz Amtsgericht Boizenburg Boizenburg Amtsgericht Crivitz Crivitz Amtsgericht Dömitz Dömitz Amtsgericht Gadebusch Gadebusch Amtsgericht Grabow Grabow Amtsgericht Grevesmühlen Grevesmühlen Amtsgericht Hagenow Hagenow Amtsgericht Lübtheen Lübtheen Amtsgericht Ludwigslust Ludwigslust Amtsgericht Neustadt Neustadt Amtsgericht Parchim Parchim Amtsgericht Rehna Rehna Amtsgericht Schwerin Schwerin Amtsgericht Wismar Wismar Amtsgericht Wittenburg Wittenburg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Mecklenburg geschaffen. In diesem Zusammenhang wurden die Gerichtsbezirke neu zugeordnet. Nun gehörten folgende Amtsgerichte zum Sprengel des Landgerichtes Schwerin:
Amtsgericht Sitz Amtsgericht Boizenburg (Z) Boizenburg Amtsgericht Dömitz (Z) Dömitz Amtsgericht Grabow (Z) Grabow Amtsgericht Grevesmühlen (Z) Grevesmühlen Amtsgericht Hagenow Hagenow Amtsgericht Ludwigslust Ludwigslust Amtsgericht Lübz (Z) Lübz Amtsgericht Neubukow (Z) Neubukow Amtsgericht Neuhaus (Z) Neuhaus Amtsgericht Parchim Parchim Amtsgericht Plau am See (Z) Plau am See Amtsgericht Schönberg Schönberg Amtsgericht Schwerin Schwerin Amtsgericht Sternberg (Z) Sternberg Amtsgericht Warin (Z) Warin Amtsgericht Wismar Wismar Amtsgericht Wittenburg (Z) Wittenburg Die mit Z gekennzeichneten Gerichte waren zum 1. Juli 1947 Zweigstellen anderer Gerichte.A. Vössing, NJ 1947, 141–143
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die bestehenden Gerichte abgeschafft und einheitlich Kreis- und Bezirksgericht geschaffen. Damit wurde auch das Landgericht Schwerin aufgehoben.
Mit dem Gerichtsstrukturgesetz wurde 1991 die bisherige Gerichtsstruktur wiederhergestellt. Das Landgericht Schwerin umfasste nun:
Amtsgericht Sitz Anmerkung Amtsgericht Ludwigslust Ludwigslust Amtsgericht Schwerin Schwerin Amtsgericht Wismar Wismar Amtsgericht Gadebusch Gadebusch aufgehoben am 31. Dezember 1997Art. 1 Abs. 23 Gesetz über kostensenkende Strukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. September 1997, GVOBl. M-V 1997, S. 502. Amtsgericht Grevesmühlen Grevesmühlen aufgehoben am 13. Juli 2015Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz) vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 2013, S. 609. Amtsgericht Hagenow Hagenow aufgehoben am 16. März 2015 Amtsgericht Parchim Parchim aufgehoben am 11. Mai 2015 Amtsgericht Plau am See Plau am See aufgehoben am 31. Dezember 1997 Amtsgericht Sternberg Sternberg aufgehoben am 31. Dezember 1997
Das Landgericht Schwerin wurde 1879 mit einem Landgerichtsbezirk mit 250.000 Gerichtseingesessenen gegründet und großzügig mit elf Richterstellen ausgestattet. Das alte Gerichtsgebäude wurde noch während des Ersten Weltkrieges durch ein neues repräsentatives Gebäude ersetzt, das im September 1916 eingeweiht wurde.Otto Kästner: Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920. Kap. 12. Landgericht Schwerin, Diss., Frankfurt/Main, S. 188; abgerufen: 18. Juni 2024.
Die rechts-konservative Ausrichtung des Landgericht Schwerin erregte bereits in der Weimarer Republik überregionales Aufsehen, als anlässlich des Kapp-Putsches 1920 das Landgericht im Nachhinein sogar die Erschießung streikender Arbeiter durch die Putschisten für legal erklärte.Ingo Müller: Furchtbare Juristen – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler, 1987, 316 S., ISBN 3-463-40038-3; hier S. 7; abgerufen: 18. Juni 2024.
NS-Zeit Im Rahmen des Heimtückegesetz vom Dezember 1934 ordnete der NS-Staat die Bildung spezieller Sondergerichte an. Diese stellten de facto eine Spezialkammer innerhalb des Landgerichtes dar. Im Einvernehmen mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Rostock, dem Mecklenburg-Schwerinsche Justizministerium und der Justizabteilung des Mecklenburg-Strelitzschen Innenministeriums wurde als Sitz des mecklenburgischen Sondergerichtes das Landgericht Schwerin bestimmt.Hans Coppi et al. : Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg und Vorpommern. Reihe Beiträge zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 12., Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern, 2007, 134 S., 2. Auflage, ISBN 3-89892-399-1; abgerufen: 18. Juni 2024; hier S. 27. Im Oberlandesgerichtsbezirk Rostock wurde die mit drei politisch zuverlässigen NS-Berufsrichtern besetzte Kammer dem Landgericht Schwerin angegliedert.NS-Justiz 1933–1945, Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern; abgerufen: 18. Juni 2024.
Einige Sondergerichte wurden allerdings schon vor 1934 gegründet. So fand der erste Verhandlungstag des Schweriner Sondergerichtes am 28. April 1933 statt. Die Angeklagte Hausfrau aus Grevesmühlen wurde wegen der ‚‘‘Verbreitung von Gräuelmärchen‘‘ verurteilt, weil sie behauptet hatte, zwei im Centralgefängnis Bützow inhaftierte kommunistische Funktionäre seien standrechtlich erschossen worden. In einem weiteren Schauprozess erklärte der Oberstaatsanwalt Wilhelm Hennings, es sei nun an der Zeit, der infamen Hetze gegen den NS-Staat ein Ende zu machen und die Neugestaltung des Staatsgefüges in Angriff zu nehmen.Hans Coppi et al. : Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg und Vorpommern. Reihe Beiträge zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 12., Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern, 2007, 134 S., 2. Auflage; abgerufen: 18. Juni 2024; hier S. 35–36.
In einem andern, überregional Aufmerksamkeit erregenden Prozess ging es um die Verwicklung des Reichsstatthalters und NSDAP-Gauleiters Friedrich Hildebrandt in die Ermordung des Gutsbesitzers und ehemaligen SA-Führers Andreas von Flotow. Ein weiteres überregional Aufsehen erregendes Verfahren im Juni 1934 betraf den sogenannten „Schweriner Pastoren“ Prozess. Sieben Theologen der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs hatten als Mitglieder des Pfarrernotbundes Mecklenburg die von der NS-Glaubensbewegung Deutsche Christen vorangetriebene Gleichschaltungspolitik aktiv bekämpft und sich für die Bewahrung der kirchlichen Autonomie eingesetzt.Hans Coppi et al., 2007, S. 35–36
Der mit der extremen Rechten sympathisierende Landgerichtsdirektor Karl Buschmann (* 2. November 1874 in Dargun), ab 1916 Landgerichtsrat am Landgericht Schwerin, 1933 bis 1945 Vorsitzender des Sondergerichtes in Schwerin und ab Juli 1934 Präsident des Landgerichtes Schwerin, hatte in den meisten Schweriner Sondergerichtsverfahren den Vorsitz.Hans Coppi et al., 2007, S. 28–29 Er erwarb sich bereits 1929 mit einem kontroversen Urteil das Wohlwollen der Nationalsozialisten, indem er einen dringend tatverdächtigen Fememörder, den ehemaligen Reichswehroffizier Richard Eckermann, frei sprach. Seine engagierte bejahende Haltung zum Nationalsozialismus wurde 1934 mit der Ernennung zum Landgerichtspräsidenten belohnt. Nach dem Ende des Aufnahmestopps für Neumitglieder 1937 trat er der NSDAP bei. Buschmann stellte am 26. Juli 1937 seinen Aufnahmeantrag in die NSDAP in der NSDAP-Ortsgruppe Schwerin-Nordwest des Gau Mecklenburg. Sein Antrag wurde rückwirkend am 1. Mai 1937 genehmigt mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 4923591NSDAP-Gaukartei | BArch R 9361-IX KARTEI / 5310285, Bundesarchiv, Berlin.
Buschmann war im November 1939 zwar altersbedingt in den Ruhestand versetzt worden, er wurde jedoch einen Monat später als Landgerichtspräsident reaktiviert und wieder als Vorsitzender des mecklenburgischen Sondergerichtes eingesetzt. Ab März 1945 war er außerdem stellvertretender Vorsitzender des auf Befehl Hitlers eingerichteten Standgerichtes des Reichsverteidigungsbezirkes Mecklenburg in Schwerin.Buddrus & Fritzlar: Roderich Hustaedt: Die Lebenserinnerungen eines mecklenburg-strelitzschen Staatsministers. Rostock, 2014, S. 503; abgerufen: 18. Juni 2024.
Besonders stark hatten die Zeugen Jehovas unter der NS-Verfolgung zu leiden. Insgesamt fanden vor dem Schweriner Sondergericht bis Januar 1939 neun Gruppenprozesse statt, die mit 57 Verurteilungen endeten. Nach Ablauf ihrer Freiheitsstrafe wurden sie von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen und bald darauf in Konzentrationslager überwiesenHans Coppi et al., 2007, S. 35–36, wo viele von ihnen bis Ende des Krieges ermordet wurden.
Auch gegen Homosexualität ging das Gericht gnadenlos vor, bis hin zu Todesurteilen.Gottfried Lorenz: Todesurteile und Hinrichtungen wegen homosexueller Handlungen während der NS-Zeit: Mann-männliche Internetprostitution. Und andere Texte zur ... Situation der Homosexuellen in Deutschland. LIT Verlag, 2018, 144 S., ISBN 3-643-13992-6; hier: S. 30–38. Der älteste Verurteilte war 76 Jahre alt, als er 1937 vom Landgericht Schwerin zu 30 Monaten Haft verurteilt wurde, der Jüngste 22 Jahre.Buddrus, Michael. Lebenssituation, polizeiliche Repression und justizielle Verfolgung von Homosexuellen in Mecklenburg 1932 bis 1945: Überlegungen zu einem Forschungsprojekt. In: Michael Schwartz (Hrsg.): Homosexuelle im Nationalsozialismus: Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945. München: De Gruyter Oldenbourg, 2014, pp. 115–120; hier: S. 118; abgerufen: 18. Juni 2024.
Drakonische Strafen, inklusive Todesstrafe, verhängt das Sondergericht Schwerin von 1943 bis 1945 zudem wegen sogenannter Rundfunkverbrechen.Michael Hensle: "Rundfunkverbrechen" vor nationalsozialistischen Sondergerichten. Diss., TU-Berlin, 2001, 473 S.; hier S. 142; abgerufen: 18. Juni 2024.
Nachkriegszeit