mini|Edmund Schulthess (1935) Edmund Julius Schulthess (* 2. März 1868 in Villnachern; † 22. April 1944 in Bern; heimatberechtigt in Zürich und Brugg) war ein Schweizer Rechtsanwalt und Politiker (FDP). Von 1893 bis 1912 war er Mitglied des Grossen Rates des Kantons Aargau. Diesen Kanton vertrat er parallel dazu von 1905 bis 1912 im Ständerat. Am 17. Juli 1912 folgte die Wahl in den Bundesrat, dem er bis zum 15. April 1935 angehörte. Viermal war er Bundespräsident (1917, 1921, 1928 und 1933). Anschliessend war er bis 1943 der erste Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission.
Während seiner gesamten, 23 Jahre dauernden Amtszeit als Bundesrat stand Schulthess dem Volkswirtschaftsdepartement vor. Trotz liberaler politischer Gesinnung ergriff er während des Ersten Weltkriegs und in den nachfolgenden Krisenjahren zahlreiche dirigistische Massnahmen in der Wirtschaftspolitik, um die Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln und Rohstoffen sicherzustellen. Schulthess versuchte einen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und der Arbeiterschaft zu schaffen, geriet dabei aber bisweilen zwischen die Fronten. Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 54 Stunden brachte er ebenso wenig durch wie die Verlängerung des staatlichen Getreidemonopols oder die Einführung einer obligatorischen Rentenversicherung. In zahlreichen Fragen kam es zu Auseinandersetzungen mit seinem Amtskollegen Jean-Marie Musy.
Biografie Jugend und Studium Schulthess war ein Nachfahre des Geistlichen Johann Georg Schulthess, der 1749 in Berlin den Montagsklub gründete.
Sein gleichnamiger Vater war in Deutschland zum Landwirt ausgebildet worden und hatte den Aarhof, einen Gutshof an der Aare bei Villnachern, erworben. Die Mutter Brigitta Cornelia Marth stammte aus Hanau (D). Alle vier Schulthess-Kinder erhielten eine für damalige Verhältnisse kostspielige Ausbildung. Edmund war das jüngste und hatte eine Schwester und zwei Brüder (sein ältester Bruder Wilhelm Schulthess wurde später ein bekannter Orthopäde). Seine Nichte war Tina Truog-Saluz. Er besuchte die Dorfschule in Villnachern, ein Jahr lang jene in Schinznach. Nachdem er die Bezirksschule in Brugg absolviert hatte, ging er nach Aarau an die Alte Kantonsschule. Dort war er Mitglied der Schülerverbindung Argovia.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 9–10.
1888 bestand Schulthess die Matura und studierte anschliessend Rechtswissenschaft an den Universitäten Strassburg, München, Leipzig, Bern und Paris. Ab 1892 war er mit der Französin Marguerite Disqué (1870–1960) verheiratet, die aus Saint-Quentin in der Picardie stammte; das Paar hatte eine Tochter, die 1903 geboren wurde. 1891 arbeitete Schulthess in Aarau einige Monate lang als Volontär in der Anwaltskanzlei des einflussreichen Nationalrates Erwin Kurz. Im Sommer desselben Jahres kandidierte er erstmals für einen Sitz im Aargauer Grossen Rat, zunächst noch ohne Erfolg. Ebenfalls 1891 liess er sich in Brugg nieder und eröffnete dort seine eigene Kanzlei.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 11–12.
Kantonspolitik und Beruf Am 6. März 1893 kandidierte Schulthess erneut für einen Sitz im Grossen Rat. Der Urnengang musste jedoch wegen Formfehlern des Wahlbüros annulliert und wiederholt werden. Beim zweiten Anlauf gelang ihm am 30. April die Wahl ins Kantonsparlament. Im Ratsbetrieb bewies er seine Kompetenz vor allem in wirtschaftlichen Fragen, so dass er 1895 den Vorsitz jener Kommission erhielt, die ein neues Steuergesetz ausarbeiten sollte. Im Alter von nur 29 Jahren übernahm Schulthess unter ungewöhnlichen Umständen das Präsidium des Grossen Rates. Am 30. März 1897 war er in der Wahl um das Präsidium noch dem katholisch-konservativen Karl Frey unterlegen. Doch dieser schaffte in der darauf folgenden Volkswahl den Wiedereinzug ins Parlament nicht, so dass das Präsidium verwaist war. Der Rat wählte Schulthess am 25. Mai 1897 als Ersatz für Frey. Das Amt des Ratspräsidenten übte er bis März 1898 aus.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 14–18.
Im April 1898 reichte Schulthess eine Motion ein, die eine Erhöhung der Kapitalbeteiligung des Kantons an der Aargauischen Bank forderte. Der Kanton sollte die Aktienmehrheit erlangen und das 1855 gegründete Institut auf diese Weise in eine Staatsbank umgewandelt werden, wie dies bereits in mehreren anderen Kantonen geschehen war. Das Vorhaben stiess auf den Widerstand von Ständerat Peter Emil Isler, der zugleich Bankpräsident war. Nach langer Beratung nahm der Grosse Rat die dafür notwendige Verfassungsänderung an. Diese scheiterte jedoch am 22. Juli 1900 in der Volksabstimmung knapp mit 51,7 % Nein-Stimmen. Erst als das Volk in einer zweiten Abstimmung am 23. Juni 1912 zustimmte, konnte die Aargauische Kantonalbank gegründet werden.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 20–23. Eine weitere Abstimmungsniederlage musste Schulthess 1901 hinnehmen, als das Volk die von ihm massgeblich geprägte Steuergesetzrevision ablehnte. Drei Jahre später nahm es dann eine überarbeitete Vorlage an. Schulthess setzte sich für die Wahl von Regierungs- und Ständeräten durch das Volk ein – ein Anliegen, das 1904 mit einer entsprechenden Verfassungsänderung verwirklicht werden konnte. Hingegen bekämpfte er 1909 als Kommissionspräsident die von den Sozialdemokraten geforderte Proporzwahl des Grossen Rates.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 25–26.
Neben seiner Tätigkeit als Politiker übte Schulthess seinen Beruf als Rechtsanwalt aus und vertrat vor allem die Interessen der rasch expandierenden Elektrizitätswirtschaft, die im Aargau aufgrund der reichlich vorhandenen Wasserkraft eine führende Rolle erlangte. In der Folge eignete sich Schulthess umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des Wasserrechts an. Ab 1900 war er Rechtsberater und Revisor der in Baden ansässigen Brown, Boveri & Cie. (BBC). 1904 berief ihn Walter Boveri in die Direktion der BBC, doch bereits nach einem halben Jahr gab er diese Tätigkeit wieder auf. In der Frage der Verstaatlichung der Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen, die 1909 zustande kam, wirkte Schulthess als Rechtsberater des Kantons Aargau.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 33–34.
Ständerat Im Mai 1899 nahm der Grosse Rat die Wahl der beiden Aargauer Ständeräte vor. Ohne offizieller Kandidat zu sein, erhielt der damals erst 31-jährige Schulthess überraschend 74 Stimmen, nur fünf weniger als das notwendige absolute Mehr. Am 29. Oktober 1905 fand die erste Ständeratswahl durch das Volk statt, der Sitz des verstorbenen Armin Kellersberger war vakant. Schulthess erhielt im Wahlkampf Unterstützung durch den Bauernverband und die Katholisch-Konservativen, sein Gegenkandidat war Hans Siegrist, der Stadtammann von Brugg. Schulthess setzte sich mit einem Vorsprung von rund 5400 Stimmen durch.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 43–46. Er vertrat nun den Kanton Aargau im Ständerat, blieb aber weiterhin Mitglied im Grossen Rat. Darüber hinaus übernahm er den Vorsitz der FDP des Kantons Aargau.
Aufgrund seiner Verbindungen sowohl zur Elektrizitätswirtschaft als auch zu den Bauern (er war ein Freund des Bauernverbandsdirektors Ernst Laur) übte Schulthess im Ständerat bald grossen Einfluss aus. Mit seiner Erfahrung im Finanz- und Arbeitsrecht beeinflusste er die Wirtschaftsdebatten im Rat erheblich. 1909 präsidierte er die Kommission für den Staatsvertrag mit Frankreich über Zufahrtslinien zum Simplontunnel; dank Schulthess’ gründlicher Vorarbeit ratifizierte der Ständerat den Vertrag einstimmig.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 51.
Bundesrat Marc Ruchet gab am 10. Juli 1912 seinen Rücktritt bekannt und starb drei Tage später. Ebenfalls am 10. Juli starb Bundesrat Adolf Deucher, womit in der Landesregierung gleich zwei Vakanzen zu besetzen waren. Am 17. Juli fanden die Ersatzwahlen durch die Bundesversammlung statt. An die Stelle Ruchets trat Camille Decoppet. Umstritten war die Neubesetzung des Sitzes von Deucher: Die FDP-Fraktion benötigte drei Wahlgänge, um sich auf einen Kandidaten zu einigen. Fraktionsintern setzte sich Schulthess gegen Felix Calonder und Carl Spahn durch. Bei der eigentlichen Wahl durch die Bundesversammlung schaffte er die Wahl im ersten Durchgang mit 128 von 194 gültigen Stimmen; auf Calonder entfielen 23, auf weitere Namen 25 Stimmen. Unbestritten war die Departementsverteilung: Schulthess erhielt das Handels- und Industriedepartement zugewiesen (ab 1915 unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsdepartement bekannt).Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 57–59. Seine Mandate auf kantonaler Ebene gab er auf, ebenso seine Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Bundesrat
Bis Ende des Ersten Weltkriegs mini|Edmund Schulthess (ca. 1916) Schulthess trat sein Amt als Bundesrat am 19. August 1912 an.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 67. Das erste Geschäft, das er im Parlament vertreten musste, war die Ratifizierung des umstrittenen Gotthardvertrags. Das Deutsche Reich und Italien hatten sich in den 1870er Jahren finanziell am Bau der Gotthardbahn beteiligt. Der Bund wollte 1909 die Gotthardbahn zurückkaufen und in die Schweizerischen Bundesbahnen integrieren. Als Ausgleich für den Verzicht auf eine Kapital- und Betriebsgewinnbeteiligung sollten die beiden Nachbarstaaten Tarifvergünstigungen erhalten, die der Gewährung der Meistbegünstigungsklausel auf den Transit-Eisenbahnstrecken gleichkamen. Gegen starken Widerstand vor allem aus der Romandie verteidigte Schulthess im April 1913 den Vertrag und konnte eine Mehrheit überzeugen. Die Vertragsunterzeichnung, die von vielen als Einschränkung der nationalen Souveränität betrachtet wurde, löste eine breite Protestbewegung aus. Das Volk konnte sich damals bei Staatsverträgen nur mit Petitionen Gehör verschaffen. Ein Komitee lancierte eine Volksinitiative zur Einführung des fakultativen Referendums für Staatsverträge. Erst 1921 gelangte die Initiative zur Abstimmung und wurde deutlich angenommen.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 61–65.
Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs traf die Schweiz völlig unvorbereitet, unverzüglich musste eine kriegswirtschaftliche Organisation geschaffen werden. Am 3. August 1914 lud Schulthess die Kantonsregierungen und Wirtschaftsverbände zu einer Konferenz ein. Ein grosses Problem war die mangelnde Koordination bei der Versorgung des Landes. Es dauerte mehrere Jahre, bis die wichtigsten Dienststellen in einem Departement vereint waren. Als Schulthess anordnete, dass der Milchpreis 20 Rappen pro Liter nicht übersteigen dürfe, empfand dies Ernst Laur als Beleidigung des Bauernstandes. Trotz einer am 10. August erlassenen Verordnung gegen die Verteuerung von Nahrungsmitteln konnten Hamsterkäufe und massive Preissteigerungen nicht verhindert werden. Erst ab Februar 1916 war es dem Bund möglich, gehortete Vorräte zu beschlagnahmen. Allgemein stiessen die zentralistischen Massnahmen der Kriegswirtschaft über den ganzen Krieg hinweg auf starken politischen Widerstand, da die Handels- und Gewerbefreiheit tief im Bewusstsein der Wirtschaft verankert war. Mit Duldung des Staates schufen einzelne Unternehmen eine Einfuhrzentrale für die Versorgung mit Kohle, die eine monopolartige Stellung erlangte.Böschenstein: Bundesrat Schulthess. S. 70–73.