mini|Schloss Grafenort Gorzanów (deutsch: Grafenort; bis 1670: Arnsdorf, )Marek Šebela, Jiři Fišer: České Názvy hraničních Vrchů, Sídel a vodních toků v Kladsku. In: Kladský sborník 5, 2003, S. 382 ist ein Ort in der Stadt- und Landgemeinde Bystrzyca Kłodzka (Habelschwerdt) im Powiat Kłodzki der Woiwodschaft Niederschlesien in Polen. Es liegt sieben Kilometer nördlich von Bystrzyca Kłodzka. Zu Gorzanów gehört der Weiler Muszyn (Moschenhof).

Geographie Gorzanów liegt im mittleren Teil des Glatzer Kessels im Tal der Glatzer Neiße (). Nachbarorte sind Żelazno (Eisersdorf) im Nordosten, Mielnik (Melling) im Südosten, Bystrzyca Kłodzka im Süden, Szklarka (Glasendorf) im Südwesten, Stara Łomnica (Altlomnitz) im Westen und Starków (Altbatzdorf) sowie Topolice (Aspenau) im Nordwesten. Nordöstlich erheben sich der 506 m hohe Eichberg (Dębowa Góra) und die 518 m hohe Weißkoppe (Wapniarka).

Geschichte Die ursprüngliche Ortsbezeichnung für Grafenort war Arnoldisdorf, als das es erstmals 1341 erwähnt wurde. Später wurde es als Arnsdorf bezeichnet. Der Ort gehörte seit ältesten Zeiten zum Glatzer Land, mit dem es die Geschichte seiner politischen und kirchlichen Zugehörigkeit von Anfang an teilte. Die vermutlich zur Landesverteidigung erbaute Burg auf dem Keilberg wurde 1460–1469 bei den Kämpfen der Schlesier gegen den böhmischen König Georg von Podiebrad zerstört.

Arnsdorf bestand zunächst aus den Rittersitzen „Moschenhof“, „Ratschinhof“ und „Schlosshof“ sowie einem Freirichtergut und einem Freibauerngut, die zumeist verschiedenen Besitzern gehörten. Eine vorherige slawische Siedlung ging infolge der deutschen Besiedlung in den Ort auf. Diese slawische Siedlung lag in der Nähe des Ratschinhofs. 1624 wurden die Güter der Familien Mosch (Moschen, Muschin) und Ratschin wegen ihrer Beteiligung am Böhmischen Ständeaufstand von 1618 vom böhmischen Landesherrn Ferdinand II. konfisziert und gelangten an den Tiroler Adligen Johann Arbogast von Annenberg, dem bereits die Herrschaft Schönfeld gehörte. Ab 1633 bis zu seinem Tode 1645 war er Landeshauptmann der Grafschaft Glatz. Dessen Tochter Maria Maximiliana heiratete 1651 den Johann Friedrich von Herberstein d. Ä. aus der schlesischen und Glatzer Linie der Reichsgrafen Herberstein. Er wandelte die Besitzungen zu einem Majorat um und erlangte 1670 vom Landesherrn Leopold I. die Genehmigung zur Umbenennung Arnsdorfs in Grafenort. Ihm folgte als Besitzer der Majoratsherrschaft 1701 sein gleichnamiger Sohn Johann Friedrich d. J., der mit Maria Carolina von Zierotin († 1719) verheiratet war und 1696–1707 ebenfalls das Amt des Glatzer Landeshauptmanns bekleidete. Nach seinem Tod 1712 erbte das Rengersdorfer Schlossgut, das frei vererbt werden konnte, seine Witwe. Die Majoratsherrschaft ging an seinen einzigen Sohn Johann Anton von Herberstein über, der nach dem Tod seiner Mutter 1719 auch das Schlossgut in Rengersdorf erbte. Er war mit der Reichsgräfin Maria Antonia von Liechtenstein verheiratet, starb jedoch schon am 6. Juli 1720 in Prag ohne Nachkommen. Während seine Witwe das Allodialgut in Rengersdorf erbte, fiel die Majoratsherrschaft Grafenort an den nächsten Agnaten, Johann Leopold von Herberstein auf Wangern, den Bruder seines Vaters. Nachdem auch Johann Leopold 1728 ohne Nachkommen gestorben war, gelangte die Majoratsherrschaft an den noch nicht mündigen Johann Gundacker I. aus der steiermärkischen Linie der Herberstein.Joseph August Kumar: Geschichte der Burg und Familie Herberstein. 1. Teil, Wien 1817

Nach dem Ersten Schlesischen Krieg 1742 und endgültig mit dem Hubertusburger Frieden 1763 fiel Grafenort zusammen mit der Grafschaft Glatz an Preußen. Nach dem Tod Johann Gundackers I. 1770 folgte ihm als Majoratsherr sein gleichnamiger Sohn Johann Gundacker II., der die Siedlungen Hayn und Hüttenguth anlegte. Er war mit Antonia von Schrattenbach verheiratet und vermählte sich nach deren Tod 1778 mit einer Reichsgräfin von Stargk. 1801, neun Jahre vor seinem Tod, übergab er die Majoratsherrschaft Grafenort seinem einzigen Sohn Johann Hieronymus von Herberstein (1772–1847).

Anfang des 19. Jahrhunderts bestand die Majoratsherrschaft Grafenort aus den Dorfern Melling, Neulomnitz, Hohndorf, Glasendorf, Sauerbrunn, Neuhain, Hüttenguth, Neubatzdorf, Neuwilmsdorf sowie Anteilen an den Gutsbezirken Niederlangenau, Altlomnitz, Herrnsdorf und Altwaltersdorf. Für diese Zeit sind für Grafenort nachgewiesen: Eine Pfarrkirche, eine Kapelle, ein Schloss mit einer Kapelle, fünf herrschaftliche Vorwerke, ein Pfarrhaus, eine Schule, ein Kretscham, zwei Mehl- und zwei Brettmühlen, eine Ziegelei, ein Freibauer, 31 Dienstbauern sowie 154 Gärtner-, Häusler- und andere Stellen. Unter den Einwohnern befanden sich je ein Bader, Schmied, Bäcker, Schuhmacher, Fleischer, Brauer, Töpfer, Schneider, Bildhauer, Binder und drei Tischler.

Nach der Neugliederung Preußens gehörte Grafenort ab 1815 zur Provinz Schlesien und war zunächst dem Landkreis Glatz und ab 1818 dem neu geschaffenen Landkreis Habelschwerdt eingegliedert, mit dem es bis 1945 verbunden blieb. Nach dem Tode des kunstsinnigen Grafen Johann Hieronymus von Herberstein 1847 und dem Umzug seiner Nachfahren auf die steiermärkischen Güter ging die gesellschaftliche Bedeutung von Grafenort, das auch zeitweise Kurort mit zwei Säuerlingen und einer Schwefelquelle war, zurück. Ab 1874 gehörte Grafenort zum Amtsbezirk Alt Lomnitz, der aus den Landgemeinden Alt Lomnitz, Aspenau, Glasendorf, Grafenort, Melling, Neu Batzdorf, Neu Hain, Neu Lomnitz, Neu Wilmsdorf und Sauerbrunn sowie den Gutsbezirken Grafenort, Mittel Alt Lomnitz, Nieder Alt Lomnitz und Ober Alt Lomnitz gebildet worden war.Amtsbezirk Alt Lomnitz 1930 erwarb die Stadt Habelschwerdt Schloss und Herrschaft Grafenort. 1939 wurden 1528 Einwohner gezählt.

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs bestand in Grafenort vom 12. April bis 8. Mai 1945 ein Außenlager des KZ Groß-Rosen, in dem 200 polnische Jüdinnen inhaftiert waren. Weibliche Häftlinge arbeiteten beim Ausheben von Gräben, in nahe gelegenen Industriebetrieben und Bauernhöfen.

Als Folge des Zweiten Weltkrieges fiel Grafenort 1945 mit dem größten Teil Schlesiens an Polen. Nachfolgend wurde es in Gorzanów umbenannt. Die deutsche Bevölkerung wurde, soweit sie nicht vorher geflohen war, vertrieben. Die neu angesiedelten Bewohner waren teilweise Zwangsumgesiedelte aus Ostpolen, das an die Sowjetunion gefallen war. Zahlreiche Häuser des ehemals stattlichen Dorfes wurden jedoch dem Verfall preisgegeben; die Einwohnerzahl ging dadurch deutlich zurück. Von 1975 bis 1998 gehörte Gorzanów zur Woiwodschaft Wałbrzych (Waldenburg).

Moschenhof mini|Ehemaliger Moschenhof 2015 Der Moschenhof () war ein Rittergut, der bis 1361 den Herren von Sterz gehörte. In diesem Jahre erwarb ihn Jerke von Muschin/Moschen, in dessen Familie er bis 1624 verblieb. Letzte Besitzer waren die Nachkommen des Hans von Moschen, der 1623 starb. Wegen dessen Beteiligung am Böhmischen Ständeaufstand von 1618 wurden sein Sohn Maximilian und dessen Schwestern Rosina, Susanna und Maria 1624 vom böhmischen Landesherrn Ferdinand II. enteignet. Im selben Jahr erwarb den Moschenhof, den der Landesherr zugleich vom Lehen ins Erbe versetzte, der erzherzogliche Kämmerer Johann Arbogast von Annenberg. Er verband den Moschenhof mit dem Schlosshof, der ebenfalls 1624 in seinen Besitz gelangte.

Schlosshof Dieses Vorwerk war ebenfalls ein ehemaliges Rittergut. Es wurde zunächst als der Klar bezeichnet und ab dem 17. Jahrhundert als Schlosshof. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts war der Klar im Besitz der Herren von Mühlstein und kam danach vermutlich an die Herren von Pannwitz. Um 1420 eignete ihn wahrscheinlich Niklas von Knoblauchsdorf. Um 1480 gelangte er an Otto von Ratschin (Ottik z Raczina) und war 1540 im Besitz seines Sohnes Friedrich, der 1542 das Freirichtergut erwarb. Dessen vier Söhne teilten 1559 die väterlichen Besitzungen. Den Schlosshof, das Freirichtergut sowie einen Anteil von Herrnsdorf erhielt Heinrich, der ein kleines Schloss errichtete. 1577 erwarb er das Kammerdorf Neubatzdorf und 1580 einen Teil von Niederlangenau, 1602 das Dorf Neuwilmsdorf und später auch Neulomnitz. Bei seinem Tod 1612 hinterließ er die drei unmündigen Söhne Heinrich d. J., Friedrich und Hans, die ihre Besitzungen gemeinschaftlich verwalteten. Wegen ihrer Beteiligung am Böhmischen Ständeaufstand von 1618 wurden 1623 ihre Lehensgüter ganz und die Erbgüter zur Hälfte konfisziert und gelangten zunächst an die landesherrlichen Kammer. Erzherzog Karl, der damalige Genußhaber der Grafschaft Glatz und zugleich Bischof von Breslau, verkaufte den Schlosshof sowie den Moschenhof 1624 dem Johann Arbogast von Annenberg.

Ratschinhof mini|Ruine des Ratschinhofes 2015 Der Ratschinhof am rechten Ufer der Glatzer Neiße war ebenfalls ein Rittergut. Erster namentlich bekannter Besitzer war Nickel (Niclas) von Knoblauchsdorf, der 1421 die Hälfte des Dorfes Melling erwarb. 1461 gehörte beides dem Caspar von Knoblauchsdorf, dessen Tochter den Otto von Ratschin (Wotik bzw. Ottyk z Raczina) Der Adel des Glatzer Landes (s. Raczin) heiratete, auf den der Hof 1474 überging und dessen Namen er nachfolgend trug. Um 1520 folgten ihm die Söhne Caspar, Friedrich und Christoph, die die zweite Hälfte von Melling erwarben. Nachdem vermutlich Caspar und Christoph ohne Nachkommen gestorben waren, war Friedrich Alleinbesitzer. Dessen vier Söhne teilten 1559 das väterliche Erbe. Der jüngste Sohn Georg erbte den Ratschinhof, Melling und einen Anteil Altwaltersdorf. Ihm folgte sein Sohn Hans von Ratschin, der wegen seiner Beteiligung am Ständeaufstand von 1618 im Jahre 1625 ein Drittel seiner Besitzungen verlor. Da er dieses Drittel nicht wieder einlösen konnte, gelangte der Ratschinhof mit Melling und dem Anteil Altwaltersdorf 1628 ebenfalls an Hans Arbogast von Annenberg, dem schon der Moschen- und der Schlosshof gehörten. Er bildete aus den erworbenen Anteilen die Herrschaft Grafenort. 1638 wurden die zum Ratschinhof gehörigen Besitzungen und das Dorf Melling vom Lehen ins Erbe gesetzt.

Freirichtergut Das Freirichtergut bestand schon seit ältesten Zeiten.Hugo von Wiese: Die Freirichter der Grafschaft Glatz. In: Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. 1878/79, , S. 350. Erster bekannter Freirichter war 1412 Georg Merwot, dem 1412 Nickel von Mosch (Moschen) folgte. Von diesem erwarb es 1437 Niklas von Knoblauchsdorf. Weitere Besitzer des Freirichterguts waren Christoph Seliger (1536) und 1542 der Glatzer Pfandherr Johann von Pernstein. Von ihm erwarb es im gleichen Jahre der Besitzer des Schlosshofs, Otto von Ratschin.

Kirchliche Verhältnisse