Zum Energiemanagement gehört die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziele sind sowohl die Ressourcenschonung als auch Klimaschutz und Kostensenkungen, bei Sicherstellung des Energiebedarfs der Nutzer. Der Teilbereich Energiecontrolling unterstützt das kosten- und materialeffiziente Energie- und Stoffstrommanagement.

Grundüberlegungen Grundüberlegungen können sein, die Gewährleistung von Versorgungssicherheit, z. B. eine unterbrechungsfreie Energieversorgung die Gewährleistung der Spannungs- und Stromqualität im Bereich der Stromversorgung die Gewährleistung wirtschaftlicher Strom- und Wärmepreise die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten, z. B. durch die Unabhängigkeit von fossilen Primärenergieträgern oder der Emissionsrechtehandel

Anwendungsbereiche sind vor allem: das gewerbliche und industrielle Energiemanagement in Produktion und Logistik das Energiemanagement für den Wohnungsbau in der Wohngebäudenutzung das Gebäudeenergiemanagement, vor allem für komplexe Funktionsgebäude, wie Krankenhäuser, Polizeiwachen und Kaufhäuser das kommunale Energiemanagement

Methodik Bei der Planung unterscheidet man zwischen Gesamtkonzept (Strategiekonzept) und Detailkonzepten, wie Wärmeschutz, Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmedämmung, Deckung des Strombedarfs etc. Im Strategiekonzept ist es notwendig, die generellen Ziele des Energiemanagementkonzepts zu definieren. Dazu zählen bspw. Unabhängigkeit in der Energieversorgung (Wärme oder elektrische Energie), Erhöhung der Spannungsqualität, Kostenoptimierung.

Die anschließende Bestandsaufnahme und Auswertung besteht im Wesentlichen aus der Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs der betrachteten Liegenschaft in Form von Lastgängen (Wärme und Strom), Energiekennzahlen (beispielsweise spezifischer Energieverbrauch je m² und Jahr), tendenziellen, zukünftigen Entwicklungen (Ausweitung von Produktionsstätten, Zunahme von gesetzlichen und restriktiven Rahmenbedingungen), sowie die entsprechende Bewertung und Einordnung der Ergebnisse.

Anschließend wird auf ein allumfassendes Konzept hingearbeitet, welches das Strategiekonzept und die aktuellen und zukünftigen Energiebedarfe abdeckt. Wichtig ist, die möglichen Detailkonzepte ausführlich zu erarbeiten, um eine abschließende Variantenrechnung durchführen zu können. Mögliche Varianten könnten die Anzahl der eingesetzten BHKW-Module, die Fahrweise eines BHKW (wärmeorientiert – Deckung des gesamten Wärmebedarfs mit/ohne Zunahme eines Spitzenlastkessels, stromgeführt – Deckung der kostenintensiven Lastspitzen zu Starklastzeiten), der Grad der aufzubauenden Wärmedämmung eines Gebäudes, der Einsatz verschiedener Primärenergieträger etc. sein.

Abschließend ist das erarbeitete Energiemanagementkonzept, unter Berücksichtigung von Gesamt- und Detailkonzepten umzusetzen und zu evaluieren. Dabei erweist sich der Einsatz umfangreicher Leittechnik als hilfreich, um sowohl die einzelnen eingesetzten Erzeugereinheiten steuern, wie auch unabhängig kontrollieren zu können. Der Prozess des Energiemanagements ist dabei ein sich iterativ Wiederholender, der stets kontrolliert werden muss. So ergeben sich sukzessive Optimierungspotentiale. mini|Standard Visualisierung des PDCA Zyklus Seit August 2009 diente die Norm EN 16001 Betrieben als Leitfaden zum Aufbau eines betrieblichen Energiemanagementsystems zum Zwecke der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz. Diese wurde im Dezember 2011 durch die EN ISO 50001 ersetzt, welche in Deutschland als DIN-Norm DIN EN ISO 50001 veröffentlicht ist. Das Regelwerk EN ISO 50001 ist nach dem Vorbild der EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und der Norm EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) gegliedert. Angelehnt an das Qualitätsmanagement wird auch für Energiemanagementsysteme ein PDCA-Zyklus zur Steigerung der Energieeffizienz gefordert. Eccleston beschreibt das Vorgehen bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems.C. Eccleston, F. March, T. Cohen: Inside Energy: The Handbook for Implementing an ISO 50001 Energy Management Systems. CRC Press, 2011.

Begriffsabgrenzung Rund um das Thema Energiemanagement tummelt sich eine Reihe von Begriffen wie „Energiecontrolling“ und „Energiemonitoring“. Eine genaue Abgrenzung ist in der Praxis schwierig, da es zum einen unterschiedliche Definitionen der Begriffe gibt und zum anderen die Begriffe teilweise recht abstrakt definiert sind.Begriffsdefinitionen Energiemanagement Webseite www.e3m.de der emation GmbH, abgerufen am 15. Juni 2011.

Definitionen für Energiemanagement haben im Sprachgebrauch eine Bandbreite von einfachen Systemen zur Verbrauchsdatenerfassung (Hardware) bis hin zu komplexen Management-Prozessen (ganze Abteilungen in einem Unternehmen und zugehörige Prozesse, Normen, Technologien etc.). Die VDI-Richtlinie 4602 versucht sich mit einer Definition, welche auch die wirtschaftliche Dimension mit einbezieht: „Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen“.VDI-Richtlinie VDI 4602. Beuth Verlag, Berlin 2007, S. 3.

Verwandt mit dem Begriff „Energiemanagement“ sind die Begriffe „Energiemonitoring“ und „Energiecontrolling“. Teilweise werden diese als Untermenge und/oder Datenquelle für ein Energiemanagement definiert. Bei „Energiemonitoring“ liegt der Schwerpunkt meist bei der Erfassung der Daten, bei „Energiecontrolling“ steht die Auswertung meist mehr im Fokus.

Organisatorische Verankerung Es ist eine konkrete organisatorische Verankerung notwendig, damit das Energiemanagement im Unternehmen umgesetzt werden kann. Die Verantwortlichkeiten und das Zusammenspiel der Entscheidungsträger sollten klar geregelt sein. Die Delegation der Aufgaben und Kompetenzen sollte vom obersten Management bis hin zu den ausführenden Stellen reichen. Eine übergreifende Koordination kann zudem die Erfüllung der Aufgaben sicherstellen.

In größeren oder energieintensiven Unternehmen wäre die Errichtung einer separaten organisatorischen Einheit „Energiemanagement“ möglich, um das obere Management zu unterstützen und den Überblick zu behalten. Hierbei ist es von der Grundform der Aufbauorganisation abhängig, wo genau diese Einheit angebunden wird. Bei der funktionalen Organisation siedelt man die Einheit direkt zwischen der ersten (Geschäftsleitung) und der zweiten Hierarchieebene (Unternehmensfunktionen wie Produktion, Beschaffung, Marketing) an. Bei einer Spartenorganisation sollte es eine zentrale sowie mehrere spartenspezifische Energiemanagement-Einheiten geben, um zum einen den unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Sparten und zum anderen der Abstimmung zwischen den Sparten und der Zentrale gerecht zu werden. In der Matrixorganisation kann das Energiemanagement als Matrixfunktion eingebunden sein und somit die meisten Funktionen direkt erreichen.

Betrachtet man kleine und mittlere Unternehmen, dann ist dort das Energiemanagement häufig nur eine Teilaufgabe einer Führungskraft. Hier fehlt die notwendige Kapazität, um eine volle Stelle mit entsprechenden Aufgaben zu besetzen. Eine weitere Möglichkeit ist zudem die Auslagerung der energiebezogenen Aufgaben und Fragestellungen an einen externen Dienstleister. Dieser könnte dank seiner Spezialisierung neues Wissen einbringen und Prozesse optimieren.Johannes Kals: Betriebliches Energiemanagement – Eine Einführung. Kohlhammer, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-17-021133-9, S. 207–212.

Energiemanagement hinsichtlich betrieblicher Funktionen der Energiebereitstellung, -verteilung und -anwendung Facility Management mini|Schematischer Aufbau eines Passivhauses Das Facilitymanagement ist ein wichtiger Bestandteil des Energiemanagements, da die Energiekosten einen nicht unerheblichen Anteil (im Durchschnitt 25 Prozent) der kompletten Bewirtschaftungskosten ausmachen. Bei dem Facility Management handelt es sich hauptsächlich um Einrichtungen, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen, sondern dieses unterstützen (z. B. Klimatechnik, Brandschutz, Warmwasser).GEFMA-Richtlinie 100-1: Grundlagen. Die DIN 32736 bezeichnet es als die „Gesamtheit aller Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden einschließlich baulicher und technischer Anlagen“.

Die zentrale Aufgabe des Energiemanagements hierbei ist, die entstehenden Kosten für die Energiebereitstellung in Gebäuden und Anlagen zu senken, ohne dabei die Arbeitsabläufe entscheidend einzuschränken. Vor allem die Verfügbarkeit und Nutzungsdauer der Anlagen sowie die Benutzerfreundlichkeit sollten gleich bleiben. In diesem Zusammenhang hat der deutsche Verband für Facility Management (GEFMA e. V.) bereits Richtlinien veröffentlicht (z. B. GEFMA 124-1 und 124-2), welche Methoden und Möglichkeiten enthalten, die sich mit der Einbettung des Energiemanagements in das Umfeld eines erfolgreichen Facility Managements beschäftigen. auf gefma.de, abgerufen am 14. April 2016. Der Facility Manager muss sich in diesem Aufgabenbereich mit ökonomischen, ökologischen, risikobezogenen und qualitätsorientierten Zielvorgaben beschäftigen. Unter Vorgabe der Nutzungsqualität versucht er, die Gesamtkosten der energiebezogenen Prozesse (Bereitstellung, Verteilung und Anwendung) zu minimieren. auf: energy20.net, abgerufen am 10. November 2012.

Die wichtigste Kenngröße in diesem Zusammenhang ist die flächenspezifische Verbrauchsleistung, also die erforderliche Energie je Fläche und Jahr, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kurz kWh/(m²a).

mit als flächenspezifische Verbrauchsleistung mit der Einheit ,

mit als Verbrauchsleistung mit der Einheit ,

mit als der Fläche der mit Energie versorgten baulichen Anlagen (genauer: die beheizte Gebäudenutzfläche) mit der Einheit ,

mit als der im Betrachtungszeitraum erforderlichen Energie mit der Einheit ,

mit als der Zeitspanne des Betrachtungszeitraums mit der Einheit , also ausgedrückt in annos, das heißt, in Jahren.

Anhand dieser Kennzahl lassen sich Immobilien gemäß ihrem Energieverbrauch klassifizieren. Die rechtlichen Grundlagen stellen die Wärmeschutzverordnung sowie die Energieeinsparverordnung dar.Johannes Kals: Betriebliches Energiemanagement – Eine Einführung. Kohlhammer, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-17-021133-9, S. 77. Damit ein Gebäude als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden kann, sollte es eine flächenspezifische Verbrauchsleistung von maximal 70 kWh/m²a nachweisen können. Weit verbreitet ist zudem das Passivhaus, welches eine flächenspezifische Verbrauchsleistung von 15 kWh/m²a nicht übersteigt. Durch die „passive“ Nutzung von Energie kann auf ein konventionelles Heizsystem verzichtet werden.

Das Passivhaus kann aufgrund der sehr gut wärmedämmenden Gebäudehüllen die Wärme von Sonne und Personen ausnutzen. Zudem sorgt eine Lüftungsanlage mit hocheffizientem Wärmetauscher für kontinuierlich frische Luft.http://www.passivhaus.de/ abgerufen am 3. Dezember 2012. Es gibt jedoch auch Häuser mit einer positiven Energiebilanz. Diese werden als Plus-Energie-Häuser bezeichnet. Die im Haus benötigte Energie wird selbst gewonnen (beispielsweise durch thermische Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen) und zudem kann überschüssige Energie ins Stromnetz eingespeist werden.http://www.plusenergiehaus.de/index.php?p=home&pid=8&L=0&host=1#a1 abgerufen am 3. Dezember 2012.

Die EnEV legt fest, dass der energetische Zustand von Gebäuden in einem Energieausweis dokumentiert werden muss. Dies ist verbindlich für Wohngebäude aller Baujahre seit dem 1. Januar 2009 und auf alle Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli 2009., abgerufen am 15. März 2013.