Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und in der deutschen Konfitürenverordnung festgelegten Kategorien fällt.

Nach der Konfitürenverordnung gibt es: Konfitüre und Konfitüre extra Gelee und Gelee extra Marmelade Gelee-Marmelade Maronenkrem

Weblinks

(Konfitürenverordnung)

Kategorie:Brotaufstrich (Obst)