Die Hugenotten in Berlin, protestantische Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und deren Nachkommen, bildeten seit etwa 1700 eine zahlenmäßig, wirtschaftlich und kulturell bedeutende Minderheit. Nachwirkungen dieser Immigration reichen bis in die Gegenwart.

Das Wort Hugenotte ist ein Ausdruck von umstrittener sprachlicher Herkunft. In Frankreich ist das Wort erstmals für 1551 nachweisbar, es galt als Schimpfwort, bevor die Protestanten selbst sich so nannten. In Brandenburg und Preußen, dessen Herrscher wie die Flüchtlinge der reformierten Kirche angehörten, wurde das Wort zunächst nicht verwendet, hier hießen sie Réfugiés (auf Deutsch „Flüchtlinge“) und ihre Gemeinden Französische Kolonie. Erst um 1900 setzte sich in den deutschen Ländern der Gebrauch des Ausdrucks Hugenotte durch.

Vorgeschichte mini|Verfolgung der Hugenotten (Bartholomäusnacht 1572)

Mit dem Toleranzedikt von Nantes hatte Frankreichs König Heinrich IV. 1598 die blutigen Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Hugenotten, den französischen Protestanten calvinistischer Konfession in seinem Herrschaftsgebiet, beenden können. Den Protestanten wurde Glaubensfreiheit und das Recht auf Religionsausübung unter bestimmten Regeln zugesichert, die von ihnen kontrollierten Orte wurden als so genannte „feste Orte“ garantiert, auch für den Staatsdienst wurden sie zugelassen. Eine wirkliche Gleichstellung der Religionen jedoch sicherte das Edikt nicht. Die Stellung der katholischen Kirche als Staatskirche wurde bekräftigt.

Nach dem Tod Heinrichs IV. änderte sich die Situation für die Hugenotten jedoch wieder. Es kam zu neuen gewaltsamen Konflikten. Protestantische Hochburgen wie La Rochelle wurden belagert und eingenommen, die Hauptstädte des protestantischen Südens besetzt. Es folgten ausgedehnte Berufsverbote und seit 1681 die berüchtigten Dragonaden: Dragonerregimenter besetzten landesweit die Häuser von Protestanten und zwangen sie, zum Teil mit extremer Brutalität, ihrem Glauben abzuschwören. Schließlich, am 18. Oktober 1685, widerrief Ludwig XIV. im Edikt von Fontainebleau (Revokationsedikt) auch formal alle Zugeständnisse, die sein Großvater Heinrich IV. den Protestanten im Edikt von Nantes gemacht hatte – weil, so hieß es in der Präambel,

Alle protestantischen Geistlichen mussten das Land verlassen, viele wurden auf die Galeeren verbannt, alle protestantischen Kirchen wurden zerstört. Den Gläubigen war die Ausübung ihrer Religion bei Androhung schwerster Strafen untersagt, verboten war aber auch die Flucht ins Ausland. Schon während der vorangegangenen Repressionen hatte der Exodus der Hugenotten aus Frankreich begonnen. In geringer Zahl waren sie um 1670 auch nach Berlin gelangt, dabei handelte es sich meist um vermögende Standespersonen, die als Beamte oder Offiziere rasch integriert waren. Nun, nach dem Edikt von Fontainebleau, entwickelte sich trotz Strafandrohung eine Massenflucht von etwa 200.000 Menschen (unterschiedliche Quellen nennen Zahlen zwischen 150.000 und 250.000), rund 20 Prozent der protestantischen Bevölkerung Frankreichs.

Allgemeine Entwicklung Die Einwanderung mini|Das Edikt von Potsdam, Titelseite

Ungefähr 40.000 Hugenotten flohen in die deutschen Territorien, Brandenburg-Preußen nahm annähernd 20.000 von ihnen auf. Rechtliche Grundlage für den verstärkten Zuzug der Hugenotten nach Berlin und in andere brandenburgische Gebiete war das Edikt von Potsdam, das Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, am 29. Oktober 1685 (nach dem zu dieser Zeit in Brandenburg noch nicht geltenden Gregorianischen Kalender am 8. November), also nur wenige Wochen nach dem Erlass von Fontainebleau, unterzeichnet hatte. Sein Titel: Chur-Brandenburgisches Edikt, Betreffend Diejenige Rechte, Privilegia und andere Wohlthaten, welche Se. Churf. Durchl. zu Brandenburg denen Evangelisch-Reformirten Frantzösischer Nation, so sich in Ihren Landen niederlassen werden daselbst zu verstatten gnädigst entschlossen seyn. Der Kurfürst begründete die Aufnahme der Hugenotten mit Mitleid für seine bedrängten Glaubensbrüder. Das brandenburgische Fürstenhaus der Hohenzollern gehörte seit 1613 der calvinistischen Glaubensrichtung an, anders als die große Mehrzahl seiner lutherisch-protestantischen Untertanen.

Neben den religiösen gab es aber auch wichtige wirtschaftliche Gründe für das Edikt. Brandenburg war in dem im Jahr 1648 zu Ende gegangenen Dreißigjährigen Krieg durch durchziehende Truppen verwüstet worden, Seuchen und Hungersnöte hatten gewütet und die Bevölkerung dramatisch reduziert. Städte und Dörfer lagen in Trümmern, die Wirtschaft war zerrüttet. Die Folgen des Krieges waren 1685 noch keinesfalls überwunden, zum Wiederaufbau reichten auch die Mittel nicht aus, da sich im gleichen Maße die Einnahmen des Staates verringert hatten. Gleichzeitig wuchsen die Ausgaben für Militär und Repräsentation. Einen Ausweg aus dieser Misere suchten der Große Kurfürst und seine Berater in einer umfassenden Peuplierung, der Ansiedlung möglichst vieler wirtschaftlich leistungsfähiger Neubürger – die Aufnahme der Hugenotten war dabei nur ein Beispiel für die Aufnahme von aus Glaubensgründen Verfolgten in Brandenburg-Preußen. Das Edikt von Potsdam richtete sich nicht in erster Linie an die bessergestellten unter den Hugenotten – die bevorzugten ohnehin entwickelte Länder wie die Niederlande oder England –, sondern an mittellose, aber arbeitsame, vor allem handwerklich und kaufmännisch qualifizierte Einwanderer.

Der Transport der Flüchtlinge nach Brandenburg war gut organisiert und Zuständigkeiten waren geregelt. Es wurde ein Komitee aus Verwaltungsexperten zusammengestellt, die bereits in Brandenburg ansässig waren: Hofprediger David Ancillon der Ältere war zuständig für Flüchtlinge aus dem Bereich seiner Heimatstadt Metz, Louis de Beauveau, Comte de L’Espance, (1620–1688, Generalleutnant) für den Bereich Île de France, Heinrich de Briquemault (Generalmajor, Gouverneur von Lippstadt) für die Champagne, Walter de Saint Blancard (François Gaultier de Saint-Blancard, 1639–1703, Hofprediger in Berlin) für den Languedoc, Claude du Bellay d’Anche (Oberhofmeister) für den Bereich Anjou und Poitou. Der brandenburgische Gesandte in Paris, Ezechiel Spanheim, half vielen Emigranten bei der Ausreise.Dirk Van der Cruysse: Madame sein ist ein ellendes Handwerck, Liselotte von der Pfalz. Eine deutsche Prinzessin am Hof des Sonnenkönigs. Aus dem Französischen von Inge Leipold. 14. Auflage, Piper, München 2015, ISBN 3-492-22141-6, S. 337.

In Sammellagern in Amsterdam, Frankfurt am Main und Hamburg fanden die Réfugiés Aufnahme und wurden von dort in die vorgesehenen Ansiedlungsorte weitergeleitet. Hier konnten sie eine Reihe von Privilegien und Starthilfen in Anspruch nehmen, die ihnen in den 14 Punkten des Edikts von Potsdam versprochen worden waren. Glaubensfreiheit und die Ausübung ihres Kultus in französischer Sprache durch eigene Geistliche waren garantiert, dazu ein in weiten Teilen unabhängiges Rechtssystem, zeitweilige Steuerbefreiung, kostenlose Mitgliedschaft in den Zünften, die Verleihung des Bürgerrechts, Anschubfinanzierung für gewerbliche Existenzgründungen, Grundstücke und kostenloses Baumaterial. Ein staatliches Kommissariat für französische Angelegenheiten stand als Ansprechpartner bei der Einreise bereit. Mit derart weitgehenden Zugeständnissen hatte sich Brandenburg einen Vorsprung verschafft vor anderen Not leidenden deutschen Flächenstaaten, die sich ebenfalls um den Zuzug französischer Flüchtlinge bemühten.

Zwischen Wohlwollen und Ablehnung mini|300px|Relief von Johannes Boese, 1885: Der Große Kurfürst begrüßt ankommende Hugenotten

In Brandenburg-Preußen siedelten sich die Immigranten vorwiegend in Orten in einem Umkreis von etwa 150 km um Berlin an, die größte französische Kolonie entstand in der Hauptstadt selbst. Dort gehörte im Jahre 1700 von insgesamt 28.500 Einwohnern etwa jeder fünfte zu den geflüchteten Franzosen, die hauptsächlich in den neu entstandenen Städten Dorotheenstadt und Friedrichstadt sesshaft wurden. Sie brachten nur geringe Eigenmittel mit, waren also zunächst auf Hilfe angewiesen. Seit 1672 existierte in Berlin eine von den ersten, vereinzelten Religionsflüchtlingen gegründete französisch-reformierte Gemeinde. Die Kirchengemeinde war die natürliche Anlaufstelle für die zahlreichen neuen Réfugiés, war aber hoffnungslos überfordert mit der Aufgabe, deren unmittelbare materielle Not zu beheben. Da auch eine Kollekte unter der einheimischen Bevölkerung keine ausreichenden Mittel brachte, ordnete der Kurfürst am 22. Januar 1686 eine Zwangsabgabe an, verbunden mit dem beruhigenden Hinweis, dass dies die einzige Abgabe dieser Art bleiben würde.

Das Wohlwollen des Hofes, des Adels und der meisten Intellektuellen war den Neubürgern sicher. Der Kurfürst selbst hatte sie schließlich eingeladen. Französisch galt den gesellschaftlichen Eliten Europas um 1700 als Ausdruck zivilisierter Lebensart – die Sprache der Hugenotten wurde also als Ausweis ihrer kulturellen Verwandtschaft bewertet. Dies war auch der Grund, dass einige von ihnen bei Hofe als Prinzenerzieher eingesetzt wurden, etwa Marthe de Roucoulle, Nikolaus von Béguelin und Jacques Égide Duhan de Jandun. Die gemeinsame reformierte Konfession im Gegensatz zum lutherischen Bekenntnis der deutschen Untertanen tat ein Übriges.

Dagegen stand die einfache Berliner Bevölkerung den Franzosen größtenteils ablehnend gegenüber. Deren Aussehen war ungewohnt, ihre Sprache unverständlich, die Religionsausübung fremd. Mit ihrem Eintreffen wurden Wohnraum und Lebensmittel knapp, Preissteigerungen waren die Folge. Wichtiger noch: Es wurde die eigene berufliche Existenz in Gefahr gesehen und den Zugereisten ihre Privilegien geneidet. So wurden ihnen vielfach Hindernisse in den Weg gelegt. Die Zünfte verweigerten die ungehinderte Aufnahme der Fremden, es gab Fälle von Brandstiftungen und zerbrochenen Fenstern durch Steinwürfe. Auch die allgemeine Schutzzusage des Kurfürsten bot keinen sicheren Schutz vor Belästigungen dieser Art.

Abgrenzung Die Hugenotten in Berlin und Brandenburg waren nicht als homogene Gruppe eingereist. Gemeinsam hatten sie zwar ihre Religion, das Schicksal als Flüchtlinge und ihre Sprache. Sie stammten aber aus sehr unterschiedlich geprägten Regionen Frankreichs – aus den Landwirtschaftsgebieten des Südens oder aus dem schon vorindustriell strukturierten Norden – und das drückte sich auch in ihren Lebensgewohnheiten aus. Unter den Bedingungen des Exils in unfreundlicher Umgebung rückten die Gruppen bald zusammen. Kaum jemand beherrschte die deutsche Sprache, enge Kontakte zu den deutschen Nachbarn waren selten, Heiraten zwischen Deutschen und Franzosen so gut wie ausgeschlossen. Vor allem die französisch-reformierte Gemeinde bot einen gemeinsamen Halt. Hier wehrten sie sich auch gegen die Anfeindungen der Umgebung, so sind wiederkehrende Provokationen der Franzosen in Kirchen überliefert, die von deutschen und französischen Gemeinden abwechselnd genutzt wurden. Noch bis zum Ende des Spanischen Erbfolgekrieges 1714 hofften die meisten, nach Frankreich zurückkehren zu können.

Gegen die ablehnende Haltung der deutschen Umgebung glaubten sie sich am besten durch nahezu bedingungslose Loyalität gegenüber der brandenburgisch-preußischen Obrigkeit absichern zu können. Diese wiederum kam ihren Schützlingen auch bei der teilautonomen Verwaltung ihrer Kolonien sehr weit entgegen. Bis etwa 1720 hatte sich ein spezifischer Sonderstatus entwickelt, ein eigener Verwaltungsapparat, an dessen Spitze ein chef de la nation stand, darunter ein französisches Oberdirektorium. Amtssprache war Französisch. Ein eigenes Gerichtswesen mit drei Instanzen sprach Recht nach französischem Vorbild. Gesetze wurden zwar zweisprachig veröffentlicht, für die Hugenotten war aber allein die französische Fassung maßgeblich.

Allmähliche Integration