mini|Jakobäa (aus Michiel Vosmeer, Principes Hollandiae et Zelandiae, Antwerpen 1578)
Jakobäa (; * 15. Juli 1401 in Den Haag; † 9. Oktober 1436 in Teilingen) war das einzige eheliche Kind Herzog Wilhelms II. von Straubing-Holland und von 1417 bis 1433 als seine Erbin Gräfin von Hennegau, Holland und Seeland. Obwohl sie bereits 1420 von ihrem Onkel Johann III. weitgehend entmachtet wurde und 1433 im Haager Vertrag ihre Gebiete an ihren Cousin Philipp von Burgund abtreten musste, den sie 1428 im Delfter Versöhnungsvertrag zum Erben eingesetzt hatte, ist sie das bekannteste Mitglied ihrer Familie. Jakobäa, die insgesamt viermal verheiratet war, starb im Oktober 1436 im Alter von 35 Jahren. Mit ihrem kinderlosen Tod endete die Linie Straubing-Holland des Hauses Wittelsbach.
Leben
Dauphine de France
mini|Wilhelm II., Herzog von Straubing-Holland (aus Michiel Vosmeer, Principes Hollandiae et Zelandiae, Antwerpen 1578)
Jakobäa wurde am 15. Juli 1401In der älteren Literatur wird auch der Jakobstag, der 25. Juli, als Geburtstag genannt. in Den Haag als Tochter Herzog Wilhelms II. von Straubing-Holland und seiner Frau Margarete von Burgund geboren. Ihr Onkel Johann Ohnefurcht, Margaretes Bruder, wurde 1404 Herzog von Burgund. Ihr Vater Wilhelm beerbte ebenfalls 1404 den langjährigen Herzog von Straubing-Holland, seinen Vater Albrecht I., der ein halbes Jahrhundert lang über das von ihm mitgeschaffene Herzogtum geherrscht hatte. Albrecht war durch seine geschickte Heiratspolitik zu europäischer Bedeutung gelangt. Seine Tochter Johanna hatte den römisch-deutschen König Wenzel geheiratet, Johanna Sophie hatte Herzog Albrecht IV. von Österreich geehelicht und in der Doppelhochzeit von Cambrai war er 1385 ein zweifaches Ehebündnis mit Burgund eingegangen, das von einer Nebenlinie des französischen Königshauses regiert wurde.
Albrechts Sohn Wilhelm, dessen Ehe mit einer Tochter des französischen Königs aufgrund ihres frühen Todes nicht zustande gekommen war, wollte seinem Vater in dieser Hinsicht nacheifern und verlobte seine einzige eheliche Tochter Jakobäa 1406 in Compiègne mit dem drei Jahre älteren Jean de Valois, dem Sohn des französischen Königs Karl VI. und der bayerischen Wittelsbacherin Isabeau. Am 6. August 1415 fand die Hochzeit statt. Die ehrgeizige Heiratspolitik Albrechts und Wilhelms hatte sich damit scheinbar bezahlt gemacht, das Herzogtum Straubing-Holland schien nun nach allen Seiten abgesichert zu sein. Die enge Verbindung mit dem expansionsfreudigen Haus Burgund und das Fehlen eines legitimen männlichen Erben sollten Jakobäa jedoch später noch einige Probleme bereiten. Ihr Vater hatte zwar mindestens neun uneheliche Kinder, aber keinen ehelichen Sohn, weshalb sein Bruder Johann von Lüttich und sein Neffe Philipp von Burgund Ansprüche auf die Nachfolge erheben konnten.
Als wenige Monate nach der Hochzeit Louis, der ältere Bruder von Jean de Valois, überraschend starb, wurde Jakobäas Ehemann zum Dauphin ernannt. Er war damit der designierte Nachfolger seines Vaters Karl VI. und seine Frau war als nächste Königin von Frankreich vorgesehen. Jakobäas Vater Wilhelm, der das junge Paar mehrfach bei sich zu Gast hatte, gelangte als Schwiegervater des zukünftigen Königs zu beträchtlichem Einfluss am französischen Hof. Weniger erfolgreich waren seine Versuche, König Sigismund von Luxemburg dazu zu bewegen, seine Tochter als seine Nachfolgerin in den Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau anzuerkennen. Auch die holländischen Landstände konnte er 1416 nicht endgültig von der weiblichen Erbfolge überzeugen. Zu diesem Zeitpunkt wusste der gut fünfzigjährige Wilhelm noch nicht, dass er nur noch wenige Monate zu leben hatte.
Kurz darauf musste er auch das jähe Ende seiner französischen Pläne erleben: Jean de Valois starb Anfang April 1417 und Wilhelms Tochter war mit nur 16 Jahren Witwe geworden. Der Dauphin war wohl in Compiègne vergiftet worden, wo er sich 1406 mit Jakobäa verlobt hatte. Seine Witwe, die eben noch den französischen Thron vor Augen hatte, musste nach dem Tod ihres Ehemanns wenig später auch noch um den Besitz des väterlichen Herzogtums kämpfen. Denn ihr Vater starb nur wenige Wochen später, am 31. Mai, an den Folgen eines Hundebisses. Er hatte sich vermutlich eine Blutvergiftung zugezogen. Die politisch noch unerfahrene Jakobäa musste nun versuchen, die durch den wirtschaftlichen Aufschwung der Niederlande selbstbewusst gewordenen Untertanen ihres kurze Zeit zuvor verstorbenen Vaters von sich zu überzeugen. Sie war jedoch nicht die einzige, die an der Herrschaft über das Herzogtum Straubing-Holland interessiert war.
Herzogin von Brabant
mini|König Sigismund bekämpfte Jakobäa mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Porträt von Pisanello, entstanden 1433).
Im Hennegau, in dem weibliche Erbfolge schon lange üblich war, wurde Jakobäa zwar bereits am 13. Juni anerkannt, in Holland und Seeland war sie aber von Anfang an umstritten. Während sich die altadligen Hoeken für sie aussprachen, unterstützte die städtische Partei der Kabeljauwen ihren Onkel Johann III., den jüngsten Bruder ihres Vaters. Johann war seit 1389 erwählter Bischof von Lüttich gewesen, hatte aber nie die Priesterweihe empfangen. Seit längerem verwaltete er Straubing, in Bayern galt nur die männliche Erbfolge. „Jacoba van Beieren“ selbst hat Bayern nie betreten. Ihr Onkel Johann hatte bereits länger mit dem Gedanken gespielt, sich auch eine weltliche Herrschaft in den Niederlanden aufzubauen, und gab sein Bistum bereitwillig auf, um Wilhelms Nachfolge anzutreten. Jakobäa wollte ihren Onkel auf Anraten ihrer Mutter Margarethe zunächst mit dem Titel eines Hüters und Verteidigers des Landes Hennegau abspeisen, weckte damit aber erst recht seinen Ehrgeiz.Léopold Devillers: Cartulaire des Comtes de Hainaut de l’avènement de Guillaume II à la mort de Jacqueline de Bavière. Band 4, Hayez, Brüssel 1889, Nr. 1157, S. 91. Der römische König Sigismund, der sich bereits 1416 gegen Jakobäa ausgesprochen hatte, unterstützte Johann und belehnte ihn mit den Grafschaften seines verstorbenen Bruders. Zudem gab er ihm seine Nichte Elisabeth von Görlitz zur Frau. Elisabeth war Herzogin von Luxemburg und zuvor mit Anton von Brabant verheiratet gewesen, der 1415 in der Schlacht von Azincourt gefallen war.
Auch Jakobäa heiratete erneut, bewies aber ein weniger glückliches Händchen als ihr Onkel. Noch ihr Vater soll Johann IV., einen Stiefsohn Elisabeths von Görlitz und als Nachfolger seines Vaters Anton Herzog von Brabant, als zweiten Ehemann für seine Tochter ausgesucht haben. Allerdings geht die neuere Forschung davon aus, dass die Entscheidung für den Spross des Brabanter Herzogtums erst unter der Federführung ihrer Mutter Margarethe sowie ihres Onkels Johann von Burgund aufkam.Antheun Janse: Een pion voor een dame. S. 121 f. Johann sprach sich jedenfalls für diese Ehe aus, die den Bestand des Herzogtums auch dann sichern sollte, falls sich die Stände gegen die weibliche Erbfolge aussprachen. Am 31. Juli, zwei Monate nach Wilhelms Tod, fand die Verlobung statt. Die im März 1418 in Den Haag geschlossene Ehe mit Johann IV. erwies sich allerdings als Fehlschlag. Die enge Verwandtschaft der beiden Eheleute machte einen päpstlichen Dispens erforderlich, der zwar im Dezember 1417 gewährt, aber bereits im Januar 1418 widerrufen wurde, da Jakobäas Gegner, darunter König Sigismund, sich auf dem Konzil von Konstanz dagegen aussprachen.Devillers, Bd. 4, Nr. 1173, S. 109 ff.; Nr. 1174, S. 111 f. Hinzu kam, dass der junge Herzog Johann IV., der zudem mit erheblichen Geldsorgen zu kämpfen hatte, seinem älteren Namensvetter keinesfalls gewachsen war.
Johann III., der sich der Unterstützung Sigismunds und der Kabeljauwen sicher sein konnte, griff zu den Waffen. Noch 1417 trafen die Truppen von Onkel und Nichte in der Schlacht bei Gorkum aufeinander. Jakobäa blieb zwar siegreich, musste aber den Abfall der wichtigen Handelsstadt Dordrecht verkraften. Zudem stand ihre Ehe seit der von ihrem Onkel initiierten königlichen Intervention in Konstanz auf tönernen Füßen. Die Ehe konnte zwar dank der Unterstützung der hennegauischen Stände, die sich am 11. Mai explizit gegen die Ansprüche Johanns III. aussprachen,Devillers, Bd. 4, Nr. 1199, S. 158 ff. trotz des fehlenden Dispenses geschlossen werden, Jakobäas eigene Bedenken gegen die Eheschließung wurden aber immer größer. Ihr Ehemann leistete dennoch am 29. Mai 1418 gegen den ausdrücklichen Wunsch König Sigismunds im hennegauischen Mons den Herrschereid. Johann von Brabant nutzte die ihm seitdem offiziell zustehenden Rechte aber mehr dazu, sich finanziell zu sanieren als seine Gattin in ihrem Kampf gegen Onkel und König zu unterstützen. Jakobäa musste 1419 den von ihrem Vetter Philipp, dem späteren Herzog von Burgund, vermittelten Ausgleich von Workum akzeptieren, der Dordrecht, Gorkum und Rotterdam mit den zugehörigen Herrschaften ihrem Gegner zusprach.Devillers, Bd. 4, Nr. 1228, S. 187 f.
Johann III. musste im Gegenzug lediglich die Rechtmäßigkeit der Ehe zwischen Jakobäa und Johann von Brabant anerkennen und durch die Rückgabe von Briefen an Papst und König formal auf seine Ansprüche verzichten. Diese Entscheidung wurde ihm noch dadurch erleichtert, dass er nicht nur eine hohe finanzielle Entschädigung erhielt, sondern auch auf fünf Jahre an der Regierung der von Jakobäa und Johann von Brabant beherrschten Gebiete beteiligt wurde. Seine militärischen Drohgebärden und die Intervention beim Papst hatten sich bezahlt gemacht. Im Mai 1419 widerrief dann auch Papst Martin V. den Widerruf des Dispenses.Devillers, Bd. 4, Nr. 1235, S. 199 f. Jakobäas hoch verschuldeter Gatte verpfändete am 21. April 1420 im Vertrag von St. MartinsdykDevillers, Bd. 4, Nr. 1251, S. 220; gegen ihren Willen Johann III. für zwölf Jahre seinen Anteil an der Regierung des Herzogtums. Dass ihr Onkel dafür auf die Rückzahlung der Schulden und die Grafschaft Hennegau verzichtete, war nur ein schwacher Trost für Jakobäa, deren Gatte den Onkel auch noch als Erben eingesetzt hatte und ihre holländischen, seeländischen und friesländischen Untertanen von ihrem Treueeid entbunden hatte. Johann von Brabant hatte also bis auf Hennegau alle Besitzungen seiner Ehefrau hergegeben, um seine finanzielle Situation zu verbessern. Die davon wenig begeisterte Jakobäa strebte nun die Trennung an.
Duchess of Gloucester
mini|Philipp von Burgund (zeitgenössisches Gemälde von Rogier van der Weyden)
In der Zwischenzeit hatte sich die politische Großwetterlage grundlegend verändert. Der Herzog von Burgund, Johann Ohnefurcht, war im September 1419 ermordet worden, der französische Dauphin Karl, der Bruder von Jakobäas erstem Ehemann, galt als mitschuldig und war deshalb 1420 im Vertrag von Troyes enterbt worden. Der englische König Heinrich V. sollte nun auch französischer König werden. Jakobäa verließ ihren unfähigen Ehemann noch 1420. Im Februar 1421 veröffentlichte sie eine Erklärung, in der sie darlegte, dass sie die Ehe wegen des landschädigenden Verhaltens Johanns von Brabant für nichtig ansah. Gegen die Soldaten ihres Onkels, die von dessen niederbayerischem Viztum Heinrich Nothaft angeführt wurden, konnte sie jedoch auf sich allein gestellt wenig ausrichten. Als mit Leiden die letzte noch von den Hoeks beherrschte Stadt an Johann III. gefallen war, musste Jakobäa ihre Niederlage eingestehen.