Ich klage an ist ein deutscher Spielfilm von Wolfgang Liebeneiner, der am 29. August 1941 im Berliner Capitol uraufgeführt wurde. Wegen seiner Werbung für den vom nationalsozialistischen Staat begangenen Massenmord an kranken Menschen ist dieser Propagandafilm heute in Deutschland nur eingeschränkt zu sehen.
Es handelt sich heute um einen Vorbehaltsfilm der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung. Er gehört damit zum Bestand der Stiftung, ist nicht für den Vertrieb freigegeben und darf nur mit Zustimmung und unter Bedingungen der Stiftung gezeigt werden.
Definitionen und Relevanz Der Begriff Euthanasie setzt sich zusammen aus den beiden griechischen Wörtern „Eu“, welches „Wohl-“ oder „Gut-“ bedeutet, und „Thanatos“ für „Tod“. Demnach bedeutete „Euthanasie“ ursprünglich „guter Tod“, bevor der Begriff als Synonym für „Sterbehilfe“ und schließlich auch für die „Vernichtung 'lebensunwerten' Lebens“ fungierte. Durch die Nationalsozialisten wurde der Begriff somit unzutreffend gebraucht und in die etymologisch gegenteilige Bedeutung versetzt.
Der Begriff „Propaganda“ kommt von dem lateinischen Verb „propagare“, welches so viel wie aus- bzw. verbreiten bedeutet. Zu einer negativen Konnotation des Begriffs kam es im Laufe des 19. Jahrhunderts und während des Ersten Weltkrieges. Diese negative Bewertung hält teilweise noch bis heute an. Ebenso trifft dies auf „die innere Abwehrhaltung gegen alles Andersartige, alles 'Kranke'“ zu, welche sich in der aktuellen Zeit nach wie vor finden lässt. Deshalb ist es von besonderer Relevanz, auch im 21. Jahrhundert die Euthanasie-Debatte und damit einhergehend die Problematik der Sterbehilfe aufzuarbeiten und zu diskutieren. Denn nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus wurde eine Volksgemeinschaft beansprucht, die vollkommen gesund sein sollte und aus der deshalb jegliche Krankheit eliminiert werden müsse.
Einsatz und Wirkung Mittels des Films wurde das „Euthanasieprogramm“ des nationalsozialistischen Staats auf die massenwirksamste Weise propagiert. Demnach legt der Film nahe, dass es ordnungsgemäß erlaubt sei, das Leben behinderter und/oder kranker Menschen zu beenden. Dies wird auf eine geschickt getarnte Art und Weise vermittelt: Statt der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ konzentriert sich der Film auf die Problematik der Tötung auf Verlangen. Im gesamten Film kommt das Wort „Euthanasie“ nicht zur Sprache und Ich klage an sollte insgesamt nicht als ein offensichtliches Propagandainstrument erkennbar sein.
Am 15. August 1941 erhielt Ich klage an in Deutschland eine Freigabe von der Zensur und bekam lediglich die Anmerkung „‚für Jugendliche verboten‘ sowie die Prädikate ‚künstlerisch besonders wertvoll‘, ‚volksbildend‘ und ‚feiertagsfrei‘“. Der Film wurde auch im Ausland gezeigt und in Zürich beispielsweise von den kantonalen Polizeibehörden verboten und beschrieben als:
Im damaligen nationalsozialistischen Staat fielen die Reaktionen und Rezensionen hinsichtlich des Films deutlich anders aus. So wurde in der NS-Tageszeitung „Völkischer Beobachter“ folgendes geäußert:
Die Gesetzesänderung, die in Ich klage an gefordert wird, fand Berichten des Sicherheitsdienstes der SS zufolge größere Zustimmung bei der Arbeiterschicht als in intellektuellen Kreisen. Ausschlaggebend dafür soll gewesen sein, „daß die sozial schlechter gestellten Schichten der Bevölkerung naturgemäß stärker an ihre eigene finanzielle Belastung denken“.
Wenige Wochen später, am 4. September 1941, wurde die Gesetzesänderung tatsächlich vollzogen. Seitdem wurde (und ist bis heute) in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches Mord nicht mehr definiert als jegliche Tötung, die jemand „mit Überlegung ausgeführt hat“, sondern es wurden Mordmerkmale eingeführt, die „niedrige Beweggründe“ bzw. „Heimtücke“, „Grausamkeit“ oder „gemeingefährliche Mittel“ voraussetzen und damit die vorgeblich wohlwollenden Krankenmorde nicht mehr eindeutig als Mord einstufen ließen (siehe Mord (Deutschland)#Neukonzeption des Mordparagrafen durch die Nationalsozialisten). Allerdings wurden sie durch die Gesetzesänderung nicht legalisiert, sondern waren zumindest als Totschlag, ggf. als Tötung auf Verlangen strafbar; letztere Vorschrift, um die es ja gerade im Film geht, blieb damals sogar unverändert.
Regisseur Wolfgang Liebeneiner stellte mit Hinblick auf seinen Film die Forderung:
Handlung Hanna Heyt ist eine lebenslustige Frau. Als ihr Mann den Ruf auf den Direktorposten eines Instituts in München bekommt, bereitet sie eine Feier für Kollegen und Freunde vor. Bereits während der Vorbereitungen stürzt sie unerklärlich eine Treppe im Haus hinab. Als sie während der Feier am Klavier sitzt, fühlt sie einen Krampf in ihrer Hand und kann nicht weiterspielen. Da die Taubheit auch am nächsten Morgen nicht weg ist, schickt ihr Mann sie zu Dr. Lang, einem alten Freund des Paares. Dieser untersucht sie und hegt den Verdacht, Hanna sei an multipler Sklerose erkrankt. Er offenbart seinen Verdacht Dr. Heyt, der entsetzt ist, aber dann doch das Urteil eines Spezialisten einholt. Jener bestätigt die unheilbare Krankheit, legt aber nahe, Hanna ihre Krankheit nicht mitzuteilen, um ihr ihren Optimismus und den Glauben an eine Besserung nicht zu nehmen. Fortan forscht Dr. Heyt in seinem Labor nach der Arbeit bis in die Nachtstunden nach einem Erreger der Krankheit und einem Mittel für ihre Heilung.
Bei Hanna schreitet die Krankheit mittlerweile weiter fort. Sie erkennt, dass sie sich nach der Lähmung ihrer Beine und Arme immer weniger wird bewegen können. Daraufhin bittet sie Dr. Lang, sie, wenn es ganz schlimm wird, zu töten. Sie möchte nicht, dass ihr Mann eines Tages froh ist, wenn sie endlich gestorben ist, nachdem sie vor sich hinvegetiert hat und „nur noch eine Last“ war. Dr. Lang weist ihr Ansinnen als unethisch zurück. Hanna wendet sich mit derselben Bitte später auch an ihren Mann, der sie von der Möglichkeit einer baldigen Heilung zu überzeugen versucht.
Die Krankheit verschlechtert ihren Gesundheitszustand rasch. Ein vermeintlicher Durchbruch in Heyts Forschungen entpuppt sich als Irrtum. Als Hanna unter Atemlähmungen leidet, bittet sie ihren Mann erneut, ihr nun zu helfen. Er entwendet das Medizinfläschchen von Dr. Lang und verabreicht seiner Frau eine Überdosis, an der sie stirbt. Dr. Lang ist außer sich, er bezichtigt Heyt daraufhin des Mordes und kündigt die Freundschaft. Heyt wird von seinem Schwager Eduard Stretter angezeigt.
Im Strafverfahren wegen Mordes vor dem Schwurgericht stellt sich die Tat nach den Zeugenaussagen als quasi-humanitärer Akt dar. Die Zeugen geben dabei hauptsächlich Meinungen darüber ab, ob sie bestimmte Geschehnisse für möglich halten, und berichten kaum über eigene Erlebnisse. Die Schöffen diskutieren während einer einstündigen Verhandlungspause wegen des angekündigten Erscheinens von Dr. Lang den Fall im Beratungsraum kontrovers, der Vorsitzende Richter gebietet ihnen Einhalt, denn der Fall sei nicht so einfach, wie sie es darstellen. Es fehlt der Nachweis des ausdrücklichen Verlangens der Tötung durch die Getötete gegenüber dem Angeklagten. Dr. Lang, der zunächst auf Ladung nicht erschienen war, erscheint endlich vor Gericht. Durch die Konfrontation mit einem geistesgestörten Kind wurde er zum Umdenken veranlasst. Er hatte das an Hirnhautentzündung erkrankte Kind mit allen Mitteln am Leben erhalten. Seine Eltern Marie und Herbert Günther fragen ihn, warum er es nicht habe sterben lassen, denn nun ist es als Folge der Behandlung blind, gelähmt und geistesgestört in einer Anstalt. Er bestätigt nach erneutem Eintreten in die Beweisaufnahmen das ausdrückliche Verlangen von Hanna Heyt. Dr. Heyt bricht nun sein Schweigen vor Gericht und hält ein kurzes Plädoyer in eigener Sache. Er will ein Urteil, „um Klarheit zu schaffen für sich und zukünftige solche Fälle“.
Filmvorlage Einige Motive des Films gehen auf den Briefroman Sendung und Gewissen von Hellmuth Unger zurück. Dieses Buch war 1936 in erster Auflage erschienen und ab 1941 in einer veränderten Fassung mehrfach neu aufgelegt worden. Erst die zweite Fassung enthält die programmatischen Worte „Nicht ich bin mehr Angeklagter, sondern ich klage an, ein wahrhafter Arzt gegen eine ganze Welt“. Der Briefroman hatte keine durchgehende Handlung und musste dramaturgisch völlig umgestaltet werden. Viktor Brack, der in der Kanzlei des Führers mit der Aktion T4 befasst war, beauftragte Hermann Schwenninger damit, eine neue Rahmenhandlung zu schreiben. Schwenninger war seit 1940 bei der Zentraldienststelle T4 angestellt und sollte dort einen Dokumentarfilm über die Euthanasie herstellen, der später als Dasein ohne Leben bekannt wurde. Schwenningers Drehbuchentwurf für den Spielfilm enthält die Gerichtsszene, in der der Sterbehelfer zum Helden stilisiert wird.
Wolfgang Liebeneiner wies diesen Entwurf zurück. Aus der Kanzlei des Führers erging an eine Arbeitsgruppe erneut die Anweisung, ein Drehbuch zu schreiben „über Euthanasie, über Auslöschung lebensunwerten Lebens. Unter Berücksichtigung der Zeitumstände sind wir zu der Überzeugung gekommen, alles mögliche vermeiden zu müssen, was nach geflissentlicher Werbung aussieht, namentlich aber auch alles zu vermeiden, was von gegnerisch Eingestellten als eine vom Staat ausgehende Bedrohung aufgefasst werden könnte.“Karl Heinz Roth: „Ich klage an“, S. 96.
Der neue Entwurf trug den Arbeitstitel Drei Menschen – Ein Film um das Gesetz des Herzens und bezog sich auf ein geplantes „Sterbehilfegesetz“, das wegen aufkommender Proteste aus kirchlichen Kreisen jedoch nicht erlassen wurde. Der Entwurf bringt als wichtige Elemente die Dreierbeziehung zwischen einer Frau und zwei Männern ein und lässt den Ehemann und zugleich Arzt zum Täter innerhalb der Familie werden. Auch dieser Entwurf wurde überarbeitet. Liebeneiner hat später zur Rechtfertigung eine falsche Darstellung darüber in Umlauf gebracht und behauptet, darin sei unverblümt die Tötung von Geisteskranken propagiert worden. Liebeneiner übernahm jedoch die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ als verdeckte Schlüsselbotschaft. Der Film enthält als Elemente die Dreierbeziehung des zweiten Entwurfs, die große Gerichtsszene aus dem ersten Entwurf und die abgeänderte Nebenhandlung zweier Eltern, die den Tod ihres schwerstbehinderten Kindes herbeisehnen.
Propagandistische Methoden Dem Film gelingt es, die Auffassung der Befürworter der Euthanasie mittels rhetorischer Methoden als richtig erscheinen zu lassen. Dass der Film als Propagandamittel für das „Euthanasieprogramm“ des nationalsozialistischen Staats eingestuft werden kann, lässt sich durch dessen Einordnung in den historischen Kontext aufzeigen. Grundsätzlich lassen sich drei wesentliche propagandistische Methoden im Film nachweisen: Behauptung, Tarnung und Übertragung.
Als wichtigste Methode zieht sich die Übertragung durch den gesamten Film, und zwar betrifft diese die Idealisierung der Figur Thomas Heyts als Führertypus. Zusätzlich kann auch der Aufbau des Arztes Bernhand Lang als Identifikationsfigur genannt werden. Weiterhin findet die Methode der Tarnung Anwendung, beispielsweise in der Geschworenenszene: Diejenigen Geschworenen, die die Euthanasie befürworten, wenden die Technik des Einschmeichelns beim Zuschauer an. Damit einhergehend wird das eigentliche Thema der Euthanasie mit der Problematik der Sterbehilfe gleichgesetzt. Da die Konzentration auf der Figur Thomas Heyts liegt, wird somit vorgegeben, dass es in der Verhandlung um Menschen geht, die freiwillig ihren Tod in Kauf nehmen.