Der Vermögensvorteil ist ein strafrechtlicher Begriff.
Er bezeichnet jedes Entgelt oder jeden geldwerten Vorteil (siehe StGB), einschließlich der Vermeidung einer Zahlung. Beispiele dafür sind unter anderem durch Betrug erlangte Waren, die nicht bezahlt wurden (Versandhandel); der Lohn für eine Einschleusung; der überhöhte Mietzins aus einem Wuchergeschäft. Bei den meisten Vermögensdelikten im deutschen Recht muss zumindest ein Vermögensvorteil angestrebt werden. Dieser muss dann einem Vermögensschaden beim Opfer entsprechen.
Weblinks Strafrechtliche Definitionen via juratexte.de – Die wichtigsten strafrechtlichen Definitionen in alphabetischer Reihenfolge, von Absicht bis Zerstörung (deutsches Recht)
Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)