alternativtext=Aktie der Fünften Assekuranz-Kompagnie über 3.000 Mark Banko, ausgestellt in Hamburg am 31. Dezember 1808, im Original unterschrieben u. a. von dem Hamburger Bürgermeister Christian Matthias Schröder. In der Satzung der 1779 von dem Kaufmann Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden.|mini|Aktie der Fünften Assekuranz-Kompagnie über 3.000 Mark Banko, ausgestellt in Hamburg am 31. Dezember 1808, im Original unterschrieben u. a. von dem Hamburger Bürgermeister Christian Matthias Schröder. In der Satzung der 1779 von dem Kaufmann Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (= Versicherungsprämie) in die Kapitalsammelstelle Versicherer einzahlen, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Vermögen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.
Grundprinzip der Versicherung Rechtliche Beschreibung Eine gesetzliche Definition der Versicherung besteht nicht. Im Richterrecht haben sich folgende Kriterien für das Versicherungsgeschäft im Sinne von Abs. 1 VVG herausgebildet: Entgeltlichkeit der Übernahme der Verpflichtung, Planmäßiges Betreiben des Geschäftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs, Selbständiges Geschäft, also keine unselbständige Nebenabrede eines anderen Geschäfts, Rechtsanspruch auf die Leistung bei Eintreten des Versicherungsfalls, Ungewissheit der Leistung (Risikoübernahme) und Systematische Übernahme einer Vielzahl gleichartiger Gefahren (möglichst homogenes Risikoausgleichskollektiv). Während die ersten vier objektive Kriterien sind, sind die beiden letzteren subjektiv. Bei Großrisiken mag es nur sehr wenige Risiken geben, bei denen die Gefahr gleichartig ist. Dennoch liegt eine Versicherung vor, wenn diese auch mit relativ wenig gleichartigen anderen Risiken in einem damit relativ wenig homogenen Kollektiv zusammengefasst werden. In einigen Fällen mag die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr hoch sein (z. B. bei der Brillenverlustversicherung) und damit die Leistung relativ wenig ungewiss, ohne dass dies die Eigenschaft „Versicherung“ ausschließt.
Wirtschaftswissenschaftliche Beschreibung Alfred ManesAlfred Manes, Encyclopaedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1932, S. 95 definierte Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen (). Karl Hax definierte Versicherung als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“.Karl Hax, Grundlagen des Versicherungswesens, 1964, S. 1 Für Dieter Farny ist Versicherung die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit.Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 1995, S. 13
Mathematische Beschreibung Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portfolio) zugrunde. Der Vorteil dieser gemeinsamen Tragung beruht auf einer mathematisch durch das Gesetz der großen Zahlen beschriebenen Gesetzmäßigkeit, nach der bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (also dem mittleren Wert aller möglichen Ausgänge) anpasst. Die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den mittleren Wert nimmt mit steigender Kollektivgröße gesetzmäßig, mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz, ab. Im Idealfall des Zentralen Grenzwertsatzes fällt die Standardabweichung bei einer steigenden Anzahl von Risiken von n wie . Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr, je größer das Kollektiv ist. Dieser risikomindernde Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Versagens des Risikoausgleichs, also dass das Kollektiv nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, mit steigender Kollektivgröße gesetzmäßig immer kleiner. Ein großes Kollektiv braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge für ein solches Versagen, als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten, und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.
Beispiel Ein Haus hat einen Versicherungswert von beispielsweise 100.000 €. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schützen, müsste der Hausbesitzer ständig 100.000 € als Reserve verfügbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von beispielsweise 1 %, also 1.000 € pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses gegen Brand jedes Jahr 1.000 €, selbst wenn das Haus nicht abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus Bränden in Höhe von 100 € pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von 10.000.000 €. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die 100 € durchschnittliche Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereitstellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit zum Beispiel nur 10.000.000 €. Selbst wenn man für dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, beispielsweise 20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von 20 €. Damit würde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur 120 € kosten, statt (langjährig durchschnittlich) 1.100 € bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von 100 € an.
Damit ergibt sich auch direkt die Kalkulation des Preises für den Versicherungsschutz (Versicherungsbeitrag), der erforderlich ist: Er besteht pro Haus aus dem Erwartungswert von 100 € zuzüglich einem Sicherheitszuschlag von 20 €, der die Finanzierungskosten für das Kapital des Kollektivs darstellt und damit letztlich den erwarteten Gewinn. Durch Versicherungsnahme überträgt der Hausbesitzer eine Unsicherheit im Wert von 1.100 € für ein Entgelt von 120 € auf das Versicherungskollektiv. Dieser extreme Wertunterschied erlaubt es, dass selbst wenn die Organisation des Kollektivs noch zusätzlich Kosten verursacht und auch noch ein angemessener Gewinnzuschlag erhoben wird, dennoch durch die Versicherung ein hoher Nutzen für das einzelne Wirtschaftssubjekt bewirkt wird.
Organisation der Versicherung Wirtschaftliche Funktion der Versicherung Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden.
Versicherer als Organisator des Risikoausgleichskollektivs Grundsätzlich lässt sich dieser Effekt stets auch durch ein gemeinschaftlich organisiertes Risikoausgleichskollektiv erzielen. Doch sind solche in der Praxis im Hinblick auf die benötigte Zahl von Risiken meist nicht auf rein gemeinschaftlicher Basis ohne zentrale Koordination organisierbar. Daher treten in einer Marktwirtschaft Unternehmer (als Versicherer bezeichnet) auf, die solche Kollektive organisieren und sie damit als Dienstleister der Wirtschaft verfügbar machen.
Sie selbst machen sich den Risikoausgleichseffekt zunutze, um die systematische Übernahme von Risiken mit einem im Hinblick auf die Gewinnmöglichkeiten akzeptablen unternehmerischen Risiko durchzuführen.
Die wesentlichen Merkmale eines solchen privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherers sind: Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten Versicherungsbeitrag. Gegebenenfalls auftretende Schäden muss der Versicherer dann ausgleichen. Der Versicherer stellt zur Absicherung höherer Schäden Eigenkapital, das demzufolge unter Risiko steht. Sind die Beiträge höher als die Schäden und übrigen Aufwendungen des Versicherers, verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung für die Stellung dieses risikobehafteten Eigenkapitals. Sind sie niedriger, muss der Versicherer den Verlust aus dem Eigenkapital decken. Soweit die Sicherheits- oder Gewinnzuschläge in den Beiträgen ein angemessenes Entgelt für das Risiko des Eigenkapitals darstellt, werden die Kapitalmärkte in dem Fall willens sein, das verlorene Eigenkapital wieder zu ersetzen und damit kann der Versicherer das Geschäft fortsetzen.
Oft werden die Gewinne aber nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben beim Versicherer, um die Eigenkapitalbasis und damit die Sicherheit des Versicherers zu erhöhen. Zugleich erhöht sich durch diese Thesaurierung von Gewinnen auch der Wert des Versicherers für den Eigentümer.
Wegen des Risikoausgleichseffekts genügen dem Versicherer schon geringe Sicherheitszuschläge in den Beiträgen und ein relativ niedriges Eigenkapital, um das Geschäft mit ausreichender Sicherheit für die Versicherungsnehmer und angemessenem Gewinn auf das Eigenkapital betreiben zu können.
Gegenseitigkeitsversicherung und Erwerbsversicherung Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch ein reines Risikoausgleichskollektiv (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist Tierversicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip. Grundsätzlich gehören aber die Gewinne und das Eigenkapital den Mitgliedern, also den Versicherungsnehmern.