mini|Unterschiedliche Drogenpolitiken zeigen sich bei diesem Verbotsschild für Cannabis an der Grenze von den USA Richtung Kanada, Québec (2018) Drogenpolitik umfasst jenen Bereich der Politik, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Drogen beschäftigt. Traditionell eher im Aufgabenfeld der Innenpolitik verortet, werden mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik eingebunden, um den Ansatz zu einer eher ganzheitlichen Sichtweise zu verschieben.
Geschichte Während das Bedürfnis, den Umgang mit psychoaktiven Substanzen zu thematisieren, bereits seit biblischen Zeiten dokumentiert ist, existiert eine eigenständige Drogenpolitik in Deutschland erst seit den späten 1960er Jahren. Die Anfänge gehen international auf die 1920er und 1930er Jahre zurück, als viele bis dahin legale und als Medizin verkaufte Stoffe, teilweise pflanzlicher Natur, bspw. Kokain und Cannabis, teilweise halbsynthetisch hergestellte Substanzen wie Heroin, international geächtet und verboten wurden.Tilman Holzer: Globalisierte Drogenpolitik. Die protestantische Ethik und die Geschichte des Drogenverbotes. VWB, Berlin 2002, ISBN 3-86135-245-1.
Wichtige Zeitpunkte in der internationalen Entwicklung waren:
seit 1839: der Versuch der chinesischen Regierung, den Opiumhandel ausländischer Unternehmen in China zu stoppen. Das Motiv lag zunächst vor allem darin, ein negatives Außenhandelsdefizit zu stoppen. Großbritannien erzwang in den Opiumkriegen (1839–1842 und 1856–1860) die Wiederöffnung des chinesischen Marktes mit der Folge von ca. 20 Millionen Opiumsüchtigen in China im Jahr 1880. 25. März 1872: Regelung zu Cannabis in Deutschland – in der Verordnung, betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren wird bestimmt, dass bestimmte „Drogen und chemische Präparate“ nur in Apotheken verkauft werden dürfen, darunter auch „Indischer Hanf – Herba Cannabis Indicae“, weitere Regelungen gibt es nicht.Verordnung, betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren 1909: Die Internationale Opiumkommission wird in Shanghai gegründet. 23. Oktober 1910: Der kaiserliche Gouverneur von Südwestafrika, dem heutigen Namibia, schreibt: „Das einzige stark narkotische Rauschmittel, das hier zum Genusse gelangt, ist das 'Dagga', eine Art Hanf, der aus der Kapkolonie eingeführt, auch teilweise hier im Lande von Buschleuten angebaut wird. Der mit 10 M (Mark) für roh 1 kg hierauf gelegte Einfuhrzoll soll prohibitiv wirken.“Bundesarchiv, Berlin/R 1501/110393/128 1911/1912: Erste Internationale Opiumkonferenz. Es wird eine „drogenfreie Welt“ beschlossen. Es ging hauptsächlich um Opium und dessen Abkömmlinge (Morphin, Codein, Heroin), aber erstmals auch um Kokain und, auf Antrag der italienischen Regierung, um ein Verbot von Cannabis.International Opium Conference, Summary of the Minutes, 1912, The Hague, S. 76. Die italienische Regierung zog den Vorschlag jedoch zurück, zudem stellten die Delegierten fest, dass zu wenig Informationen und Statistiken über Cannabis vorlagen. 1920: Deutschland muss als Folge des Ersten Weltkrieges erste Opiumrechtsnormen erlassen.Verordnung über den Verkehr mit Opium und anderen Betäubungsmitteln vom 20. Juli 1920 (RGBl. I S. 1464) und insbesondere das Gesetz zur Ausführung des internationalen Opiumabkommens vom 23. Januar 1912 vom 30. Dezember 1920 (RGBl. 1921, S. 2). Die Initiative hierzu stammte von der Internationalen Vereinigung für den Kampf gegen das Opium in Peking und England, auf deren Betreiben der Versailler Vertrag in Artikel 295 I um die Verpflichtung der unterlegenen Staaten ergänzt wurde, das Internationale Opiumabkommen von 1912 zu ratifizieren – und zwar gemäß Artikel 295 I binnen 12 Monaten.„Diejenigen der hohen vertragschließenden Teile, die das Haager Opium-Abkommen vom 23. Januar 1912 noch nicht unterzeichnet oder nach der Unterzeichnung noch nicht ratifiziert haben, erklären sich damit einverstanden, das Abkommen in Kraft zu setzen und zu diesem Zwecke so bald wie möglich und spätestens binnen 12 Monaten nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages die nötigen Gesetze zu erlassen.“ RGBl. 1919, II S. 1103. Opium, seine Abkömmlinge, und Kokain waren nun gesetzlich strengen Regelungen unterworfen, Cannabis war aber nach wie vor legal in der Apotheke erhältlich. 1924/1925: Die Genfer Opiumkonferenz beschließt ein globales Cannabisverbot. Dies kam durch die Hartnäckigkeit des ägyptischen Delegationsleiters El Guindy (neben Ägypten hatten auch Südafrika und die Türkei ähnliche Vorschläge eingebracht, beide Staaten verfolgten auf der Konferenz ihre Vorschläge aber nicht weiter). Er beantragte am 13. Dezember 1924, nachdem die Konferenz bereits einen knappen Monat tagte, dass Cannabis in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen werden sollte.League of Nations 1925; Records of the Second Opium conference, Volume I, Plenary Meetings, S. 132–135. Am 10. Dezember 1929 wurde das Opiumabkommen vom Reichstag in Form des Opiumgesetzes in Deutschland umgesetzt.Dem Internationalen Opiumabkommen vom 19. Februar 1925 wurde im Deutschen Reich per Gesetz vom 26. Juni 1929 zugestimmt (RGBl. 1929, II S. 407); Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) vom 10. Dezember 1929 (RGBl. 1929, I S. 215) Seitdem ist Cannabis in Deutschland verboten. Allerdings war es weiterhin möglich, Cannabis aus Apotheken zu beziehen. Allmählich verschwand auch die medizinische Verwendung von Cannabis. 13. Dezember 1964: Das UN-Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel tritt in Kraft. 21. Februar 1971: Bevollmächtigte der teilnehmenden Länder unterzeichneten in Wien das Übereinkommen über psychotrope Stoffe 22. Dezember 1971: Im Zuge der internationalen Studentenbewegung, in Deutschland vor allem in der 68er-Bewegung, wird Cannabis wieder bekannt. Die Gesetzgeber ließen nicht lange auf sich warten, 1971 wurde eine von allen Parteien getragene Änderung des Opiumgesetzes verabschiedet. Das Gesetz trat am 25. Dezember in Kraft und wurde am 10. Januar 1972 nach einigen redaktionellen Änderungen neu bekannt gemacht.Das neue Betäubungsmittelgesetz wurde am 22. Dezember 1971 unterzeichnet, am 24. Dezember 1971 im Bundesgesetzblatt () veröffentlicht und am 25. Dezember 1971 in Kraft gesetzt. Nach einigen redaktionellen Änderungen wurde das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln am 10. Januar 1972 neu bekannt gemacht (). 25. März 1972: Das Protokoll von 1972 zum Einheitsabkommen wird unterzeichnet. 20. Dezember 1988: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen Anfang der 1990er Jahre: In Frankfurt am Main wird der sogenannte Frankfurter Weg entwickelt, der international als Vorzeigemodell einer liberalen, akzeptierenden Drogenpolitik gilt, da er die Zahl der Todesfälle durch Drogenmissbrauch und die Beschaffungskriminalität deutlich reduzieren konnte. 1996: in der US-amerikanischen Zeitung San Jose Mercury erscheint unter dem Titel Dark Alliance eine Artikelserie des Muckrakers Gary Webb, in dem die Involviertheit mehrerer US-Bundesbehörden in den Drogenschmuggel aus Lateinamerika belegt und kritisiert wird. Der Artikel sorgte in den USA für großes Aufsehen. Thailand: Von Februar bis Mai 2003 führte die Regierung von Premierminister Thaksin Shinawatra eine „Antidrogenkampagne“ durch, in deren Verlauf etwa 3000 Menschen getötet wurden. Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass ein großer Teil der Morde auf das Konto von Angehörigen der Polizeikräfte geht. Im April 2004 erklärt der afghanische vorläufige Präsident Hamid Karzai den , nachdem die Opiumernte eine Rekordmenge von 3600 Tonnen im Jahr 2003 erreicht hatte (das sind drei Viertel der Weltversorgung). Großbritannien, Juli 2005: Ein offizieller Untersuchungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der „Krieg gegen Drogen“ gescheitert ist.Großbritannien: Geheimbericht erklärt Anti-Drogen-Krieg für gescheitert, Wikinews Im Juni 2011 kritisierte ein hochrangiges internationales Gremium (Mitglied unter anderem Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annan) die repressive Drogenpolitik und kam zu dem Ergebnis, dass der weltweite Kampf gegen Drogen gescheitert ist.
Länderspezifische Drogenpolitik Vereinigte Staaten
Richard Nixon prägte 1972 den Begriff „War on Drugs“. In den USA ist vor allem die 1973 gegründete Drogenbekämpfungsbehörde DEA für die Bekämpfung illegaler Drogen zuständig. Seit 1988 werden die Aktionen durch das neu gegründete „Office of National Drug Control Policy“ koordiniert und überwacht. Die USA beteiligen sich auch an multinationalen Operationen gegen den illegalen Drogenhandel, z. B. an der Operation Solare 2007/2008, und in den Drogenanbauländern. Kritisch ist dabei zum Beispiel zu sehen, dass die CIA während des Sowjetisch-Afghanischen Krieges (1980–1988) jedoch indirekt den Anbau von Opium in Afghanistan und dessen Weiterverarbeitung zu Morphin bzw. Heroin (Diacetylmorphin) unterstützte.
Der US-amerikanische Philosoph Michael Huemer nimmt zu den Hauptargumenten der Drogendebatte wie folgt Stellung: Man solle Menschen nicht dafür bestrafen, dass sie sich selbst Schaden zufügen oder einem Schadensrisiko aussetzen – etwa indem sie Tabak rauchen, Motorrad fahren, ungeschützten Geschlechtsverkehr haben oder einen Mistkerl heiraten. Auch die Schadenshöhe tauge nicht als Abgrenzungskriterium: Das Risiko eines Tabakkonsumenten, an seiner Leidenschaft zu sterben, sei erheblich höher als das eines Konsumenten illegaler Drogen. Zum Argument, Drogenkonsum könne zum Abbruch zwischenmenschlicher Beziehungen führen, entgegnet Huemers, dass jemand, der keine Drogen konsumiert, ebenfalls seine Mitmenschen verprellen kann, ohne dass ihn deswegen jemand ins Gefängnis stecken wolle. Gleiches gelte für finanziellen Schaden, den Drogenkonsum bewirken kann. Jemand kann sich selbst auf andere Weise finanziell schaden, etwa indem er seine Arbeit kündigt und seine Ersparnisse verprasst, wofür ebenfalls keine Strafe gefordert werde. In gleicher Weise entkräftet Huemer als Verbotsgrund den Vorwurf, dass Drogen Menschen ihr Pflicht- und Verantwortungsgefühl rauben. Huemer zufolge sind die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss sowie Drogenkonsum in der Schwangerschaft zu Recht verboten. Dagegen sei eine Bestrafung für sonstiges Verhalten absurd, das man von einem Drogenkonsumenten lediglich befürchtet: nämlich ein schlechter Schüler, Ehemann, Arbeiter etc. zu sein, wofür niemand Strafen fordere. Huemer sagt, Menschen hätten ein Recht Drogen zu konsumieren, weil ihnen ihr eigener Körper gehöre. Da Drogen in erster Linie den Körper des Konsumenten beeinflussen, sei Drogenkonsum ein Paradebeispiel für die Ausübung des Rechts über den eigenen Körper. Der Einwand, Drogenkonsumenten würden aufgrund ihrer Sucht gar nicht eigenverantwortlich handeln, habe zur Konsequenz, dass man sie dann auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen könne.
Deutschland Im Bericht 2014 des nationalen REITOX-Knotenpunkts der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht an die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird der Begriff Drogenpolitik für Deutschland folgend definiert:
Niederlande
Die niederländische Drogenpolitik und das niederländische Opiumgesetz (nl. Opiumwet) unterscheiden „weiche Drogen“ und „harte Drogen“. Der Erwerb, Besitz und Konsum dieser „weichen Drogen“ führen in bestimmten Fällen nicht zu einer Strafverfolgung.
Portugal