mini|Konrad Morgen (links sitzend) als Zeuge der Verteidigung am 10. Juni 1947 im Zeugenstand des Buchenwald-Hauptprozesses Valentin Georg Konrad Morgen (* 8. Juni 1909 in Frankfurt am Main; † 4. Februar 1982 ebenda) war ein deutscher Jurist, SS-Sturmbannführer und SS-Untersuchungsrichter. Er hatte in der Zeit des Nationalsozialismus den Auftrag, Korruption in der SS richterlich zu bekämpfen. Er untersuchte auch Morde, die von SS-Angehörigen begangen wurden.

Der Schlüssel zum Verständnis Konrad Morgens und seiner Untersuchungen sind die beiden Rechtssysteme, die im Dritten Reich gleichzeitig galten. Der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel definierte diese in seinem 1941 erschienenen Buch The Dual State (Der Doppelstaat) als den „Normenstaat“ (ein normales Rechtssystem, ähnlich anderen in Westeuropa) und den „Maßnahmenstaat“ (ein paralleles Rechtssystem, in dem Befehle Hitlers und anderer in seinem Namen Handelnder als legal galten).

Konrad Morgen konnte Tötungen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern als Mord untersuchen (nach den normativen Gesetzen), wenn kein rechtmäßiger Befehl Hitlers vorlag (nach dem Maßnahmenstaat). Nach NS-Recht waren Massentötungen legal, sodass Morgen nur dann rechtmäßig ermitteln konnte, wenn ein SS-Angehöriger seine Befugnisse überschritt und jemanden ohne gesetzlichen Befehl tötete. Darüber hinaus nutzte er seine Korruptionsermittlungen, um die Aktivitäten der SS zu stören. Der Rechtshistoriker David Fraser von der Universität Nottingham schrieb 2019 dazu: „Es ist nicht möglich, die juristischen Aktivitäten und strafrechtlichen Ermittlungen, die Morgen in den Lagern durchführte, einzuordnen, ohne das System als ein System zu verstehen, das rechtlich als Teil eines bürokratischen und juristischen Kampfes um die Vorherrschaft innerhalb des Nazi-Staates konstituiert war.“

Biografie Werdegang Konrad Morgen wuchs als Kind eines Lokomotivführers in Frankfurt am Main auf und besuchte dort die Liebig-Oberrealschule. Er arbeitete nach der Reifeprüfung zunächst in einem Bankhaus. Danach studierte er Jura in Frankfurt, Rom, Berlin, Den Haag und Kiel. Während seines Studiums trat er der Hochschulgruppe der Deutschen Volkspartei (DVP) bei. Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.536.236),Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/29140522Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Personenlexikon. Frankfurt/M. 2013, S. 284f. seinen ähnlich späten Eintritt in die SS (SS-Nummer 124.940) erklärte er mit seinem Anstandsgefühl, das ihm verbot, sofort nach seinem Austritt aus der DVP überzulaufen.Raphael Gross: Die Ethik des wahrheitssuchenden Richters. S. 245 In: Werner Konitzer, Raphael Gross (Hrsg.): Moralität des Bösen – Ethik und nationalsozialistische Verbrechen. Hrsg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts. Frankfurt am Main/New York 2009, ISBN 978-3-593-39021-5. Er wurde 1936 in Frankfurt mit der Dissertation Kriegspropaganda und Kriegsverhütung zum Dr. jur. promoviert.

Am 1. April 1939 übernahm Konrad Morgen am Landgericht Stettin seine erste Stelle als Richter. Da Morgen in öffentlicher Sitzung der Strafkammer die Mitwirkung an einer Urteilsfindung verweigerte, wurde er aus dem Justizdienst entlassen.Verhöre durch das American Counterintelligence Corps, U.S. National Archives, Record Group 238, Microfilm 1019, Roll 47, Verhör vom 30. August 1946, S. 2–3. Vgl. Tonbandmitschnitte des Auschwitz-Prozesses (1963–1965). Zeuge Konrad Morgen. 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess »Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63. Landgericht Frankfurt am Main, 25. Verhandlungstag, 9.3.1964. Ab Minute 111:20. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde er zur Waffen-SS nach Breslau eingezogen, wo er als Regimentsschreiber eingesetzt wurde, bis er im Oktober 1940 als Richter zum Hauptamt SS-Gericht in München versetzt wurde. Ab 1. Januar 1941 war Morgen am SS- und Polizeigericht in Krakau im Generalgouvernement tätig. Sein erster großer Prozess war gegen Georg von Sauberzweig, den Chef des Truppenwirtschaftslagers der Waffen-SS in Warschau. Sauberzweig hatte konfiszierte Waren auf dem Schwarzmarkt verkauft. Sauberzweig und einige Mitangeklagte wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Verhaftung von Oskar Dirlewanger hingegen scheiterte, da dieser unter dem Schutz Gottlob Bergers stand.

Morgen bat 1942 um seine Versetzung nach Norwegen.Martin Doerry: Der sonderbare Fall des Konrad Morgen. In: Der Spiegel, 16/2016. Stattdessen wurde er von Heinrich Himmler 1942 des Amtes enthoben und rangmäßig vom SS-Obersturmführer zum SS-Sturmmann degradiert. Es folgte der Einsatz an der Ostfront bei der SS-Panzergrenadier-Division „Wiking“. Angeblich hatte er in einem Rassenschande-Fall einen Angeklagten freigesprochen. Morgen selbst sah aber auch seine Ermittlungen in Korruptionsfällen als ursächlich für seine Entlassung an, da zahlreiche SS-Größen sich durch ihn bedroht fühlten.Raphael Gross: Die Ethik..., S. 247.

Ab Mai 1943 wurde er von Himmler persönlich am Reichskriminalpolizeiamt in Berlin mit der Untersuchung von Korruptionsfällen in Konzentrationslagern beauftragt.Raphael Gross: Die Ethik..., S. 247. Er kam deshalb mit Christian Wirth in Kontakt, war unmittelbar mit der Vernichtungspolitik des SS-Staates vertraut und wurde, so eine Selbsteinschätzung, ein „Spezialist für Konzentrationslager-Verbrechen“. Dabei verstand er unter „Konzentrationslager-Verbrechen“ vorwiegend die Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem konfiszierten Eigentum der KZ-Häftlinge und nicht etwa die institutionalisierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit (welches als Tatbestand erst 1945 nach Kriegsende entstand). Allerdings ermittelte er auch bei einzelnen Tötungen, die Täter eigenmächtig verübt hatten. Ab Herbst 1944 war er SS-Chefrichter in Krakau und damit zuständig für das KZ Auschwitz. Im letzten Kriegsjahr war er SS-Richter in Breslau.

Tätigkeit als SS-Untersuchungsrichter Nach Morgens eigenen Angaben autorisierte Himmler ihn, begonnene Untersuchungen im KZ Buchenwald fortzuführen. Dies führte zu Anklagen gegen den Lagerkommandanten Karl Koch, seine Frau Ilse und Mittäter wie Martin Sommer wegen Korruption, Mordes und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Karl Koch wurde wegen Mordes zweimal zum Tode verurteilt und kurz vor Kriegsende hingerichtet.IMT (International Military Tribunal), 20: 492; „Anklageschrift gegen SS-Staf. Koch und Dr. Hoven: Wesentliches Ermittlungsergebnis“, 11. April 1944, Nürnberg, Dokument NO-2366, S. 46f. Konrad Morgen verurteilte einen weiteren Beteiligten, Waldemar Hoven, zum Tode. Das Urteil wurde jedoch nicht vollstreckt.

In einem anderen Fall hatte ein Wachmann des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mehr als ein Kilo umgeschmolzenes Zahngold mit einem Feldpostpaket an seine Frau schicken wollen. Das Gold war vom deutschen Zoll abgefangen worden.25. Verhandlungstag 9.3.1964. In: Der Auschwitz-Prozess: Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente. Direct Media Publishing, Berloin 2004, S. 5550–5693. Im Zuge der daraus folgenden Ermittlungen suchte Konrad Morgen in seiner Funktion als SS-Richter auch das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau auf und ließ sich den Ablauf der Vernichtungsmaschinerie genau erklären. Dabei machte er nach späteren Angaben die Entdeckung, dass sich das Lagerpersonal gewerbsmäßig am Beutegut der Ermordeten bereicherte.

Morgen untersuchte in der Folge noch weitere Verbrechen in Konzentrationslagern, unter anderem auch im KZ Dachau, KZ Flossenbürg und KZ Lublin. Insgesamt wurden nach seiner eigenen Darstellung 800 Verfahren in Gang gesetzt, davon konnten 200 abgeschlossen werden.

Als Morgens Untersuchungen immer weiter um sich griffen und er auch gegen den Kommandanten des Konzentrationslagers Auschwitz ermittelte, musste er auf Befehl Himmlers im April 1944 seine Tätigkeit auf den Fall Koch beschränken und sonstige Untersuchungen einstellen.

Dennoch gelang es ihm, eine Reihe bekannter KZ-Kommandanten anzuklagen und teilweise zu verurteilen: Hermann Florstedt, Kommandant von Majdanek, wegen Korruption zum Tode verurteilt, Hinrichtung unsicher Hans Loritz, Kommandant von Sachsenhausen, Ermittlungen wegen des Tatverdachtes unerlaubter Tötungen Adam Grünewald, Kommandant von Herzogenbusch, wegen Misshandlungen von Häftlingen verurteilt und strafversetzt Karl Künstler, Kommandant von Flossenbürg, wegen Trunkenheit und ausschweifenden Lebenswandels abgesetzt Alex Piorkowski, Kommandant von Dachau, wegen Mordes angeklagt, aber nicht verurteilt Amon Göth, Kommandant des KZ Plaszow, Ermittlungen und Verurteilung 1944 Karl Otto Koch, Kommandant des KZ Buchenwald, wegen Mordes und mehrerer Wirtschaftsvergehen (Hehlerei, Betrug, Unterschlagung) angeklagt, zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Nach Kriegsende Morgen stellte sich beim CIC und wurde für knapp drei Jahre im Internierungslager Dachau inhaftiert. Er wurde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess als Entlastungszeuge der Verteidigung vernommen, welche die angeklagte SS-Organisation vertrat. In seiner Vernehmung schilderte er das Konzentrationslager Buchenwald als idyllischen Ort. Bei der Frage, ob es sich bei der SS um eine verbrecherische Organisation gehandelt habe, behauptete er, der Befehl für den Aufbau der Vernichtungslager Sobibor, Treblinka und Belzec sei nicht von Heinrich Himmler, sondern von Hitler selbst ergangen.International Military Tribunal: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Band 20; München: Delphin, 1984 (Nachdruck = Nürnberg 1948); ISBN 3-7735-2510-9; S. 531–563 (7. und 8. August 1946). Für den Nürnberger Ärzteprozess verfasste Morgen eidesstattliche Erklärungen für die Verteidigung von Joachim Mrugowsky und Karl Brandt.Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition: Mit einer Einleitung von Angelika Ebbinghaus zur Geschichte des Prozesses und Kurzbiographien der Prozeßbeteiligten. S. 124. / Karsten Linne (Hrsg.): Der Nürnberger Ärzteprozeß 1946/47. Wortprotokolle, Anklage- und Verteidigungsmaterial, Quellen zum Umfeld. Im Auftrag der Hamburger Stiftung Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts herausgegeben von Klaus Dörner. Deutsche Ausgabe, Mikrofiche-Edition, München 1999. Morgen war im August 1947 auch Zeuge der Verteidigung im Prozess Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (USA vs. Oswald Pohl et al.). auf www. nuremberg.law.harvard.edu Kurz zuvor hatte er bereits im Juni 1947 als Zeuge der Verteidigung im Buchenwald-Hauptprozess ausgesagt, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand.

Eine Spruchkammer des Internierungslagers Ludwigsburg stufte Morgen 1948 als „Entlasteten“ ein. Er habe sich nicht der Rechtsbeugung oder Rechtsunterdrückung schuldig gemacht, sondern gegen die höchsten SS-Führer angekämpft und somit Widerstand geleistet. Er sei strafversetzt worden und habe sogar um sein Leben fürchten müssen.Raphael Gross: Die Ethik, S. 251.

Eugen Kogon bezichtigte Morgen, bei der Verfolgung von Korruptionsfällen mörderische Ermittlungsmethoden angewendet zu haben.Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 1974, S. 325f. Aufgrund einer Zeugenaussage Kogons stellte Raul Hilberg als Sachverhalt dar, dass ein wichtiger Belastungszeuge im Fall Karl Koch unvermutet verstarb. Konrad Morgen habe an einen Giftmord geglaubt und Reste des Mageninhalts an vier sowjetische Kriegsgefangene verabreichen lassen, die daraufhin verstorben seien.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-596-24417-X, Bd. 2, S. 970. Vor einer anderen Spruchkammer relativierte Kogon seine belastende Aussage jedoch 1950 erheblich; ein Verfahren wegen der Tötung der russischen Kriegsgefangenen wurde am 6. März 1961 endgültig eingestellt.Raphael Gross: Die Ethik, S. 248 und 251. Ein weiteres Verfahren wegen Beteiligung an der Vernichtung ungarischer Juden wurde 1972 eingestellt.