Oberlandesgerichtsrat war bis zur Änderung der Dienstbezeichnungen der Richter im Jahre 1967 die Dienstbezeichnung für die beisitzenden Richter an deutschen Oberlandesgerichten. Seither lautet die Dienstbezeichnung: Richter am Oberlandesgericht.

Auch die Richter preußischer Oberlandesgerichte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, trugen den Titel eines Oberlandesgerichtsrates.

Einzelnachweise

Kategorie:Prozessrechtsgeschichte Kategorie:Richterdienstrecht (Deutschland) Kategorie:Rechtsgeschichte der Neuzeit (Deutschland)