150px|mini|Wappen der Krone von Aragonien Mit dem Begriff Krone von Aragonien (, , ) werden Herrschaftsgebiete unterschiedlicher Verfasstheit zusammengefasst, die im Osten der Pyrenäenhalbinsel und heutigen Südfrankreich sowie im (vorwiegend westlichen) Mittelmeerraum lagen und ab 1137 in Personalunion von den Königen von Aragonien bzw. ab 1516 den spanischen Königen regiert wurden. Dazu gehörten im Spätmittelalter die Königreiche Aragonien, Mallorca, Valencia, Sizilien, Sardinien, Korsika und Neapel, das Fürstentum Katalonien (gebildet aus den Katalanischen Grafschaften Barcelona, Roussillon und Cerdanya), zeitweise die Herzogtümer Athen und Neopatria, die Markgrafschaft Provence, und die Herrschaft Montpellier. zitiert nach
In der Zeit der spanischen Habsburgermonarchie (von der Thronbesteigung Karls I., des ersten Königs von Spanien, im Jahr 1516 bis zum Sieg der Bourbonen im Spanischen Erbfolgekrieg 1707/14) waren die Herrschaftsgebiete der Krone Aragoniens Bestandteil der Herrschaft des Königs von Spanien, der daneben auch die Länder der Krone von Kastilien und die Spanischen Niederlande sowie zeitweilig in Personalunion auch Portugal beherrschte. Auch in dieser Zeit waren die Institutionen und Besitzungen der Kronen Kastiliens und Aragoniens strikt voneinander getrennt; so blieben etwa die spanischen Kolonien im neu entdeckten Amerika alleiniger kastilischer Besitz und waren Untertanen der aragonesischen Krone verschlossen. Die eigenstaatlichen Institutionen der Einzelgebiete sowie ein großer Teil ihrer Rechtstraditionen (Usanças/Usatges) und Sonderrechte (Fueros/Furs) blieben weitgehend erhalten. Erst im 18. Jahrhundert wurde das Königreich Spanien unter den Bourbonen zielstrebig zu einem Zentralstaat umgebaut.
Entwicklung der Herrschaftsgebiete der Krone von Aragonien mini|Herrschaftsgebiet zur Zeit Raimund Berengars IV. Durch den Ehevertrag zwischen ihm, dem Grafen von Barcelona, und Petronella, der Königstochter und Thronerbin von Aragonien, entstand 1137 aus den Besitzungen Aragoniens und den Ländern der Grafen von Barcelona die als Krone von Aragonien bezeichnete Staatengemeinschaft, die im Laufe des 12. Jahrhunderts zu einer der bedeutendsten Mächte am Mittelmeer aufstieg (siehe Karten unten). Südlich davon lag das maurische Al-Andalus, das im Zuge der Reconquista zurückgedrängt wurde: Valencia wurde 1237 erobert und bildete bis 1707 ein Königreich der Krone von Aragonien mini|350px|Unter der Krone von Aragonien vereinte Länder. Die Jahreszahlen beziehen sich auf den Erwerb der Gebiete oder deren Besitzdauer: Die französischen und griechischen Besitzungen gingen bald verloren (Beginn und Ende angegeben); in den anderen Fällen ist die Phase der Eroberung umrissen. Ohne Jahreszahl: die iberischen Kernlande, die bis zum endgültigen Aufgehen Aragoniens im spanischen Gesamtstaat im 18. Jahrhundert zur Krone von Aragonien gehörten
König Alfons I.Die Nummerierung der Herrschernamen orientiert sich bis 1516 an der des Königreiches Aragonien. Pedro de Barcelona y d’Entença (1319–1387) war als Peter IV. König von Aragonien, als Peter III. Graf von Barcelona, als Peter II. König von Valencia und als Peter I. König von Mallorca. von Aragonien und Navarra starb im Jahr 1134 kinderlos. In seinem Testament hinterließ er seine Königreiche dem Templerorden, dem Johanniterorden und dem Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Der Adel Aragoniens erkannte das Testament nicht an, da es das Gewohnheitsrecht des Landes außer Acht ließ, und forderte Ramiro, den jüngeren Bruder des verstorbenen Königs, auf, die Herrschaft zu übernehmen. Dieser Bruder war Benediktinermönch und gerade erst zum Bischof von Barbastro-Roda gewählt worden (allerdings noch nicht geweiht). Um drohende kriegerische Auseinandersetzungen um die Krone zu vermeiden, entschied sich Ramiro, die Herrschaft zu übernehmen und entgegen seinem Ordensgelübde Agnes von Aquitanien () zu heiraten. Die etwa 30-jährige Braut war seit acht Jahren Witwe und hatte bereits drei Söhne.Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 130.
Am 29. Juni 1136 wurde die Tochter Petronella geboren. Im Jahr 1137 schloss Ramiro mit Raimund Berengar IV., dem Grafen von Barcelona, einen Ehevertrag für seine Tochter ab. Die Braut war damals ein Jahr, der Bräutigam 24 Jahre alt. In dem Vertrag wurde festgelegt, dass Raimund Berengar die Regentschaft im Königreich Aragonien für Königin Petronella übernehmen solle. Der Regent führte den Titel Fürst von Aragonien und Graf von Barcelona. Der Adel Aragoniens war mit dieser Lösung einverstanden. König Ramiro kehrte zu seinem religiösen Leben zurück, behielt aber den Titel „König von Aragonien“. Er starb im Jahr 1157. Seine Ehefrau Agnes von Aquitanien zog sich in die Abtei Fontevraud in Frankreich zurück, wo sie im Jahr 1159 starb.Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 139.
Das Reich der Königin Petronella bestand zur Zeit der Übernahme der Regentschaft durch Raimund Berengar (1137) aus den Grafschaften Aragonien, Sobrarbe und Ribagorza. Es hatte eine Fläche von 28.607 km². Das Herrschaftsgebiet des Grafen von Barcelona bestand aus den Grafschaften Barcelona, Girona, Osona, Besalú und Cerdanya.Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 138 Diese Grafschaften hatten zusammen eine Fläche von 16.362 km².Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 156 Die Herrschaftsgebiete hatten keine gemeinsamen Grenzen, sondern waren durch die Grafschaften Urgell und Pallars bzw. das Reich der Almoraviden voneinander getrennt. In den Herrschaftsgebieten wurden unterschiedliche Sprachen gesprochen. Es herrschte unterschiedliches Recht. Es gab keine gemeinsamen Institutionen.
Im August 1151 fand die Hochzeit zwischen der damals 15-jährigen Petronella und dem 38-jährigen Raimund Berengar IV. statt. 1157 wurde der Sohn Alfons geboren.
Nach dem Tod Raimund Berengars im Jahr 1162 übernahm ein Regentschaftsrat, dem auch Königin Petronella angehörte, die Regentschaft für den damals fünfjährigen Alfons. Ab der Regierungsübernahme durch Alfons II. im Jahr 1174 wurden das Königreich Aragonien und das Herrschaftsgebiet der Grafen von Barcelona in Personalunion unter dem Begriff „Krone von Aragonien“ regiert.Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 202
Im Laufe der Zeit änderte sich der Gebietsbestand der Krone von Aragonien einerseits durch die Angliederung von Landstrichen an bestehende Herrschaftsgebiete, andererseits durch Zugewinn neuer Staaten. Es gab aber auch Verluste durch Erbteilung und diplomatische oder militärische Misserfolge.
Am 14. Dezember 1319 legte Jakob II. in Tarragona fest, dass die Königreiche Aragonien und Valencia und die Grafschaft Barcelona für immer unter demselben Herrscher zusammenbleiben sollten.Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 256 Diese „Unteilbarkeit“ wurde von Alfons IV. nach seiner Krönung nochmals garantiert.
mini|hochkant=0.4|Wappenschild des Königreiches Aragón Königreich Aragonien
deutsch Königreich Aragonien, , , ,
Das Königreich Aragonien entwickelte sich aus einer Grafschaft der Spanischen Mark. Alfons I. von Aragonien, der auch König von Pamplona war, erweiterte das Gebiet des Königreiches nach Süden in das Gebiet der Almoraviden. Von besonderer Bedeutung war dabei die Einnahme von Saragossa. Im Jahr 1137 bestand das Königreich aus den Grafschaften Aragonien, Sobrarbe und Ribagorza. Raimund Berengar konnte das Gebiet des Königreiches nach Süden um Niederaragonien erweitern. Ob die neu eroberten Herrschaftsgebiete zum Königreich Aragonien bzw. zum Fürstentum Katalonien oder getrennt davon selbständig waren, war gelegentlich nicht eindeutig. Die Grenzen, die das Königreich mit den Herrschaftsgebieten der Grafen von Barcelona (also Katalonien) hatte, wurden in den verschiedenen Testamenten Jakobs I. bei jeder Geburt oder dem Tod eines Sohnes neu festgelegt. Sie blieben nach seinem Tod im Jahr 1276 weitgehend konstant. Die Zuordnung zum Königreich Aragonien oder zum Fürstentum Katalonien war von Bedeutung in Bezug auf die Frage, welches Rechtssystem gültig war oder in welchen Cortes die örtlichen Stände vertreten waren. Wobei die Rechtssysteme nicht unbedingt deckungsgleich mit den Herrschaftsgebieten waren, z. B. hatte die Grafschaft Ribagorza ein eigenes Rechtssystem, das weder mit dem Rechtssystem Kataloniens noch mit dem Aragoniens übereinstimmte.
Grafschaft Aragonien
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Die Grafschaft Aragonien entwickelte sich aus der Grafschaft Jaca, die Teil der Spanischen Mark war. Das Gebiet gehörte lange Zeit zum Königreich Navarra. Nach einer Erbteilung errichtete Ramiro I. im Jahr 1035 das unabhängige Königreich Aragonien.
Grafschaft Ribagorza
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Seit der Herrschaft des Königs Ramiro I. von Aragonien war Ribagorza fester Bestandteil des Königreiches Aragonien. Der Titel Graf von Ribagorza wurde nicht getrennt geführt. Erst bei der Aufteilung seines Erbes durch Jakob II. von Aragonien erhielt der jüngere Sohn Peter 1322 den Titel eines Grafen von Ribagorza. Dabei blieb die Grafschaft unter der Oberherrschaft der Könige von Aragonien. Nach dem Tod von Peters Enkel, Alfonso de Aragón y Eiximenis, fiel der Titel im Jahr 1425 an den späteren König Johann II. von Aragonien. Johann verlieh den Titel eines Grafen von Ribagorza an seinen Sohn Ferdinand. Der legte den Titel nach seiner Krönung zum König von Sizilien ab, sodass der Titel neu an Ferdinands Halbbruder Alfons von Aragonien und Escobar vergeben werden konnte. Der vererbte die Grafschaft an seinen außerehelich geborenen Sohn Johann II. von Ribagorza.
mini|hochkant=0.4|Wappen, das nach dem 14. Jahrhundert dem Fürstentum Katalonien zugeschrieben wurde mini|hochkant=0.4|Stadt Barcelona
Fürstentum Katalonien
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Die Bezeichnung „Catalunya“ bzw. lateinisch „Cathalonia“ erschien im Testament des Königs Alfons II. von Aragonien als Begriff, der die Randgebiete des Herrschaftsgebietes der Grafen von Barcelona bezeichnete. Erst später weitete sich die Bedeutung auf das heute damit bezeichnete Gebiet aus.Antonio Ubieto Arteta: Creación y desarrollo de la corona de Aragón (= Historia de Aragón). Anubar, Zaragoza 1987, ISBN 84-7013-227-X, S. 210 Das Herrschaftsgebiet des Grafen von Barcelona bestand im Jahr 1137 aus den Grafschaften Barcelona, Girona, Osona, Besalú und Cerdanya.
Die Grafen von Barcelona behielten trotz erheblicher Erweiterungen ihres Herrschaftsgebietes den Titel „Graf von Barcelona“. Zeitweise wurden in offiziellen Verlautbarungen weitere Titel verwendet, die auf katalanische Herrschaftsgebiete hinwiesen. Der Titel Fürst von Katalonien wurde von Seiten der Könige von Aragonien bzw. der Grafen von Barcelona nicht verwendet. Im Gegensatz dazu verwendeten die Corts von Katalonien den Begriff „Principat“ (Fürstentum) für das Gebiet, aus dem ihre Mitglieder kamen. Auch auf Landkarten wurde bereits früh dieser Landstrich als Fürstentum Katalonien bezeichnet.
Grafschaften Barcelona, Osona und Girona
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Die Grafschaft Barcelona war eine der Grafschaften, die die Franken in der Spanischen Mark errichteten. Wilfried I. herrschte am Ende des 9. Jahrhunderts über verschiedene Grafschaften der Spanischen Mark. Er war der letzte von fränkischen Königen eingesetzten Herrscher. Seine Erben teilten die verschiedenen Grafschaften im Verlauf der Zeit unterschiedlich auf. Die Grafschaften Barcelona, Osona und Girona blieben aber zusammen und bildeten den Kern Kataloniens.
Grafschaft Besalú
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